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Sonderausgaben - Was sind Sonderausgaben und was kann ich steuerlich geltend machen?

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Berechnung der Steuerersparnis (Steuererstattung) durch Angabe von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.

Neben den Werbungskosten, die direkt mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängen, können auch zahlreiche Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Bei diesen Ausgaben handelt es sich um Aufwendungen, die vom Staat gezielt gefördert werden. Aber auch besondere Belastungen, die sich durch schwierige private Situationen ergeben, können im Rahmen der Steuererklärung begünstigt werden.

Zum Beispiel: Private Altersvorsorge

Zu den geförderten Ausgaben zählen zum Beispiel Aufwendungen für die private Altersvorsorge. Im Rahmen der Riester-Rente können beispielsweise bis zu 2.100 Euro der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Bei einem Rürup-Vertrag können dagegen sogar 2024 im Beitragsgebiet West bis zu über 26.000 Euro, die für das Alter zurückgelegt wurden, zu 98 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2025 beträgt dieser Satz dann 100 Prozent, während der Maximalbetrag, auf den sich die Prozentsätze beziehen, abhängig von der künftigen Beitragsbemessungsgrenze und dem künftigen Beitragssatz ist.

Zum Vorteil der Steuerzahler ist im Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung üblich. Der Steuerpflichtige kann alle Angaben machen und das Finanzamt prüft dann, ob die detaillierte Berechnung oder die Pauschbeträge zu einer niedrigeren Steuerlast führen. Es ist also nie falsch, alle Angaben gewissenhaft und bis ins Detail in der Steuererklärung einzutragen.

Zum Beispiel: Kranken- oder Pflegeversicherungen

Beiträge zu Kranken- oder Pflegeversicherungen sind unter gewissen Umständen ebenfalls absetzbar. Ausgeschlossen von dieser Förderung sind allerdings die Versicherungskosten, zu denen alle Bürger verpflichtet sind, wie etwa die Beiträge zu einer Basisversorgung im Gesundheitswesen. Sogar die gezahlte Kirchensteuer kann teilweise von der Neben den Einkommensteuer abgezogen werden.

Zum Beispiel: Unterhaltskosten oder Kinderbetreuung

Allgemeine Sonderausgaben betreffen dagegen Kosten, die durch die aktuelle Lebenssituation entstehen. Unterhaltskosten oder auch die Kosten für die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren sind voll absetzbar. Auch ein Anteil des Schulgeldes für Ersatz oder Ergänzungsschulen kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als zusätzliche Maßnahme hat die Regierung beschlossen, die Ausgaben für private Haushaltshilfen als Sonderausgabe anzuerkennen. Dies soll die legale Anmeldung der Angestellten attraktiver machen.

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Verwenden Sie unseren Steuer Spar Rechner, um sofort zu ermittlen, welche Ausgaben Sie absetzen können und wie viel Steuern Sie sparen werden.

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Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuer absetzen" verwendet:

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Diese Seite der Themenwelt "Steuer absetzen" wurde zuletzt am 08.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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