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Neben den Werbungskosten können auch Sonderausgaben die Steuer senken. Dazu zählen geförderte Kosten wie Altersvorsorge oder Versicherungen. Auch außergewöhnliche Belastungen aus besonderen Lebenslagen lassen sich absetzen.
Beispiele für Sonderausgaben:
- Private Altersvorsorge (Riester- oder Rürup-Rente)
- Kranken- und Pflegeversicherungen
- Mehrbedarf beiUnterhaltskosten und Kinderbetreuung
- Kirchensteuer
- Teile des Schulgeldes
- Haushaltshilfen
Private Altersvorsorge
Beiträge zur privaten Altersvorsorge gehören zu den wichtigsten Sonderausgaben. Bei der Riester-Rente sind bis zu 2.100 Euro pro Jahr absetzbar. Noch höher sind die Beträge bei einem Rürup-Vertrag: 2025 können im Westen über 26.000 Euro voll steuerlich geltend gemacht werden. Die Höhe hängt von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz ab.
Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Es vergleicht Pauschbeträge und die individuellen Angaben und berücksichtigt automatisch die für Sie günstigere Variante. Daher sollten Sie alle Aufwendungen vollständig in der Steuererklärung angeben.
Kranken- und Pflegeversicherungen
Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie absetzen – soweit sie über die verpflichtende Basisversorgung hinausgehen. Beispiel: Zusatzversicherungen oder freiwillige Leistungen. Darüber hinaus gehört auch die gezahlte Kirchensteuer zu den Sonderausgaben, die bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Unterhalt, Kinderbetreuung und weitere Ausgaben
Bestimmte Kosten aus der Lebensführung gelten ebenfalls als Sonderausgaben. Dazu gehören:
- Mehrbedarf bei Unterhaltsleistungen
- Betreuungskosten für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren (voll absetzbar)
- Ein Teil des Schulgeldes an Ersatz- oder Ergänzungsschulen
- Aufwendungen für private Haushaltshilfen
Gerade die Anerkennung von Haushaltshilfen soll die legale Beschäftigung fördern.
Steuer sparen mit dem Rechner
Nutzen Sie unseren Steuer-Spar-Rechner, um sofort zu prüfen, welche Sonderausgaben Sie absetzen können und wie viel Steuerersparnis sich ergibt. So erkennen Sie auf einen Blick, welche Angaben sich besonders lohnen.
Kurz zusammengefasst:
- Sonderausgaben mindern die Steuerlast erheblich.
- Dazu zählen Vorsorge, Versicherungen, Unterhalt, Kinderbetreuung und mehr.
- Das Finanzamt prüft automatisch, welche Berechnung für Sie am günstigsten ist.
- Tragen Sie deshalb alle Ausgaben vollständig in die Steuererklärung ein.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuer absetzen" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuer absetzen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Steuer absetzen"
- Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2025
- Neuen Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Steuerspar-Rechner hinterlegt.
- Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2024
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Steuerspar-Rechner
- Veröffentlichung des Werbungskostenrechners zur Berechnung der Steuerersparnis.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite