Die zumutbare Belastung ist der Teil der Kosten, den Sie selbst tragen müssen, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen steuerlich angeben möchten – zum Beispiel nicht erstattete Krankheitskosten. Unser Rechner hilft Ihnen dabei und berechnet diesen Eigenanteil direkt online.
Das Wichtigste in Kürze
- Die zumutbare Belastung ist der Teil Ihrer außergewöhnlichen Belastungen, den das Finanzamt nicht berücksichtigt.
- Je höher Ihr Einkommen ist, desto größer ist auch der Prozentsatz der zumutbaren Belastung.
- Nutzen Sie einfach unseren Rechner, um den Betrag schnell zu berechnen.
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So funktioniert der Zumutbare-Belastung-Rechner
Der Zumutbare-Belastung-Rechner zeigt Ihnen, wie hoch der Anteil Ihrer außergewöhnlichen Kosten ist, den Sie selbst tragen müssen. Erst Beträge, die darüber hinausgehen, können Sie steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Grundlage der Berechnung ist die gesetzlich festgelegte Regelung nach § 33 EStG. Dabei wird abhängig von Ihrer persönlichen Situation ein bestimmter Prozentsatz Ihres Einkommens als zumutbare Belastung angesetzt. Der Rechner berücksichtigt dabei automatisch Ihr Einkommen, Ihren Familienstand und die Zahl Ihrer Kinder.
Nach der Berechnung erfahren Sie auf einen Blick, wie hoch Ihre individuelle zumutbare Belastung in Euro ist. So sehen Sie sofort, ab welchem Betrag sich außergewöhnliche Ausgaben – etwa Krankheitskosten, Pflege- oder Bestattungskosten – steuerlich auswirken können.
Der Rechner hilft Ihnen damit, Ihre möglichen Steuerentlastungen besser einzuschätzen und zu prüfen, ob sich die Angabe außergewöhnlicher Belastungen in Ihrer Steuererklärung lohnt.
Eingabehilfe zum Zumutbare-Belastung-Rechner
Gesamtbetrag der Einkünfte
Geben Sie bitte den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte ein.
Dieser entspricht in der Regel Ihrem Bruttojahreseinkommen.
Falls Sie Anspruch auf bestimmte Steuervergünstigungen haben – wie den
Altersentlastungsbetrag, den
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder Abzüge für Land- und Forstwirte – bitte Ihr Einkommen entsprechend gemindert
eingeben.
Die zumutbare Belastung ist der Teil Ihrer außergewöhnlichen Belastungen, den Sie selbst tragen müssen, zum Beispiel nicht erstattete Krankheitskosten. Nach § 33 EStG wird dieser Eigenanteil als Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens berechnet. Je höher Ihr Einkommen ist, desto größer ist auch dieser Prozentsatz.
Kinder
Wählen Sie hier bitte die für Sie passende Kombination aus – also, ob Sie Kinder haben und wie viele.
Nach § 33 Abs. 3 EStG hängt die Höhe der zumutbaren Belastung von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab, für die ein Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht. Der Teil der außergewöhnlichen Belastungen, der über diesen Eigenanteil hinausgeht, ist steuerlich absetzbar.
Verheiratete ohne Kinder haben meist eine etwas geringere zumutbare Belastung als kinderlose Singles. Für Eltern mit Kindern gelten einheitliche Sätze – egal, ob sie ledig oder verheiratet sind. Das Gesetz unterscheidet nur zwischen Steuerzahlern mit bis zu zwei Kindern und solchen mit drei oder mehr Kindern. Letztere profitieren von den niedrigsten Sätzen und können daher höhere außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Tabelle zumutbare Belastung gemäß § 33 EStG
Damit Sie Ihre persönliche zumutbare Belastung besser einschätzen können, zeigt die folgende Tabelle die gültigen Prozentsätze nach § 33 EStG. So sehen Sie auf einen Blick, wie Einkommen, Familienstand und Kinderzahl den Eigenanteil beeinflussen.
| Familienstand | Jahreseinkünfte in Euro | ||
|---|---|---|---|
| bis 15.340 | bis 51.130 | über 51.130 | |
| Ledige ohne Kind | 5 % | 6 % | 7 % |
| Verheiratete ohne Kind | 4 % | 5 % | 6 % |
| mit 1 oder 2 Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
| mit mehr als 2 Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Zumutbare Belastung" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- §33 EStG - Zumutbare Belastung (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Zumutbare Belastung" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 06.09.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Zumutbare Belastung"
- Klarstellung der Definition für den Gesamtbetrag der Einkünfte, welcher für die Berechnung der zumutbaren Belastung gemäß § 33 EStG zugrunde zu legen ist.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

