Zumutbare Belastung als Eigenanteil der außergewöhnlichen Belastungen

Zumutbare Belastung berechnen

Thema Zumutbare Belastung berechnen

Die zumutbare Belastung ist ein Eigenanteil bei der steuerlichen Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen, wie z.B. nicht erstattete Krankheitskosten. Die Berechnung dieses Eigenanteils nimmt Ihnen der Rechner gleich hier online ab.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil bei der steuerlichen Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen.
  • Der Prozentsatz für die zumutbare Belastung steigt mit der Höhe des Einkommens.
  • Machen Sie es sich einfach und verwenden Sie unseren obigen Rechner.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Zumutbare Belastung berechnen. Mehr über mich: Michael Mühl

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Berechnung der zumutbaren Belastung

zumutbaren Belastung Die Berechnung gemäß § 33 EStG bemisst sich in Prozent des jährlichen Gesamtbetrags der Einkünfte. Dieser Gesamtbetrag der Einkünfte entspricht dem Brutto­jahres­einkommen, gemindert um - falls zutreffend - den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sowie den Abzug für Land- und Forstwirte.

Der Prozentsatz für die zumutbare Belastung steigt mit der Höhe des Einkommens. Außerdem ist die Höhe des Prozentsatzes abhängig von Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder, für die Sie noch einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag bzw. auf Kindergeld haben.

Die zumutbare Belastung ist bei kinderlosen Singles etwas höher als bei kinderlosen Ehepaaren. Paare mit Kindern haben, egal, ob verheiratet oder unverheiratet die gleichen Sätze für die zumutbare Belastung. Hier wird nur zwischen Steuerzahlern mit bis zu zwei Kindern und ab drei Kindern unterschieden. Ab drei Kindern hat man die geringsten Sätze für die zumutbare Belastung. Der Eigenanteil ist also hier relativ gering, weshalb die höchsten Beträge für das Absetzen außergewöhnlicher Belastungen anerkannt werden.

Tabelle zumutbare Belastung gemäß § 33 EStG (Stand 2025)

Familienstand Jahreseinkünfte in Euro
bis 15.340 bis 51.130 über 51.130
Ledige ohne Kind 5 % 6 % 7 %
Verheiratete ohne Kind 4 % 5 % 6 %
mit 1 oder 2 Kindern 2 % 3 % 4 %
mit mehr als 2 Kindern 1 % 1 % 2 %

Grundlegende Änderung der Berechnung seit April 2017: Bundesfinanzhof sorgte für geringere Steuerlast

Gerichte und Finanzämter gingen bis Ende März 2017 davon aus, dass für die Einkünfte jeweils der höhere Prozentsatz der Tabelle als zumutbare Belastung gilt. Dies führte schon dann zu höheren zumutbaren Belastungen, wenn die nächste Stufe nur geringfügig überschritten war.

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass jede der drei Einkunftsstufen der Tabelle für sich betrachtet werden müsse. Es darf also jeweils nur der Teil der Einkünfte mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet werden, der den im Gesetz genannten Grenzbetrag übersteigt.

Beispielrechnung für Einkommen über 51.130 Euro

  • Prozentsatz aus erster Spalte mal 15.340 Euro
  • Prozentsatz aus zweiter Spalte mal (51.130 − 15.340 Euro)
  • Prozentsatz aus dritter Spalte mal (Einkommen − 51.130 Euro)

Die vorherige Regelung sah vor, dass der Prozentsatz der 3. Spalte mal dem gesamten Einkommen als zumutbare Belastung galt. Somit kann nunmehr ein höherer Betrag abgesetzt werden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Zumutbare Belastung" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Zumutbare Belastung" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Zumutbare Belastung"

  • Klarstellung der Definition für den Gesamtbetrag der Einkünfte, welcher für die Berechnung der zumutbaren Belastung gemäß § 33 EStG zugrunde zu legen ist.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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