Kindergeld berechnen

Kindergeldrechner 2025

Thema Kindergeld-Rechner

In Zeiten von Patchworkfamilien und dualen Studiengängen ist die Berechnung des Kindergelds mehr als nur das Auslesen der aktuellen Kindergeldtabelle. Mit dem Kindergeldrechner berechnen Sie das Kindergeld auch für "komplizierte" Familienkonstellationen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2025 beträgt die Höhe des Kindergeldes 255 Euro monatlich je Kind.
  • Ermitteln Sie mit unserem Rechner, ob Ihre Kinder Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Möglicherweise besteht auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag. Nutzen Sie unseren Kinderzuschlag-Rechner zur Prüfung.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Kindergeld-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Weitere Themen zum Kindergeld

Wie hoch ist das Kindergeld 2025?

Kindergeld-Tabelle 2025
für das 1. Kind255 €
für das 2. Kind255 €
für das 3. Kind255 €
ab dem 4. Kind255 €

Kindergeld 2025

Das Kindergeld 2025 ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern in Deutschland für ihre Kinder erhalten können. Im Jahr 2025 beträgt das monatliche Kindergeld fünf Euro mehr als im Jahr zuvor, also nun 255 Euro je Kind. Es wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus. Um Kindergeld zu beantragen, müssen Eltern bestimmte Nachweise und Formulare bei der zuständigen Familienkasse einreichen.

Möglicherweise besteht neben dem Kindergeld auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob und in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht, kann gleich hier mit dem Kinderzuschlag-Rechner berechnet werden.

Seit wann ist das Kindergeld für jedes Kind gleich hoch?

Seit 2023 ist das Kindergeld für jedes Kind gleich hoch. Zuvor war die Höhe des Kindergeldes gestaffelt und abhängig von der Geburtsreihenfolge der Kinder. So gab es 2022 ein Kindergeld von 219 Euro monatlich für das erste und zweite Kind. Ab dem dritten Kind erhöhte sich der Betrag auf 225 Euro und ab vier oder mehr Kindern auf 250 Euro pro Kind im Monat.

Eingabehilfe zum Kindergeldrechner

Grundlage für die Berechnung des Kindergeldes ist der Familienleistungs­ausgleich. Folgende Angaben können Sie für die Berechnung eingeben.

Kindergeld­berechnung für...

Kindergeldrechner Kind Wählen Sie bitte das Jahr aus, für das die Berechnung des Kindergelds erfolgen soll. Das Kindergeld ist 2025 fünf Euro höher als im Vorjahr und beträgt nun 255 Euro je Kind.

Anzahl Kinder

Kindergeldrechner Anzahl Kinder Geben Sie bitte die Anzahl Ihrer Kinder an.

Seit 2023 erfolgt keine Staffelung des Kindergeldes nach der Geburtsreihenfolge: Für jedes Kind, egal ob zuerst oder zuletzt geboren, besteht Anspruch auf den gleichen Kindergeldsatz.

Zuvor zählten dazu auch Kinder aus einer anderen Beziehung, für das der andere Elternteil Kindergeld bezieht (Zählkinder). Nach der Anzahl der Kinder und deren Geburtenfolge war die Höhe des Kindergelds je Kind gestaffelt. D.h. für das zuletzt geborene Kind gab es ggf. mehr Kindergeld als für das erstgeborene Kind.

Alter und Status des Kindes

Kindergeldrechner Alter und Status des Kindes

Wählen Sie bitte eine der Möglichkeiten für das Kind aus. Beachten Sie bitte, die Kinder in der Reihenfolge ihrer Geburt anzugeben, damit der Rechner die Staffelung des Kindergelds exakt berechnen kann. Seit 2023 erfolgt keine Staffelung des Kindergeldes nach der Geburtsreihenfolge: Für jedes Kind, egal ob zuerst oder zuletzt geboren, besteht Anspruch auf den gleichen Kindergeldsatz.

Weitere Daten zu den Kindern

Zählkind

Als Zählkind wird bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, für das der andere Elternteil Kindergeld bezieht. Für dieses Kind erhält man zwar kein Kindergeld, es wird aber für die Kindergeld­berechnung berücksichtigt, also mitgezählt. Der Vorteil ist, dass die Anzahl der Kinder rechnerisch höher gesetzt wird. Dadurch erhöht sich das Kindergeld, denn es wird ab dem 3. Kind und ab dem 4. Kind jeweils heraufgesetzt. Indem das Zählkind mitgezählt wird, können somit jüngere (Halb-) Geschwister in der Kindergeldhöhe aufrutschen.

Unter 18

Falls das Kind noch minderjährig ist, besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. Darüber hinaus nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen.

Arbeit suchend und unter 21

Es besteht Anspruch auf Kindergeld, falls das volljährige Kind noch nicht 21 Jahre alt ist und bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend gemeldet ist.

Schüler, Azubi oder Student und unter 25

Es besteht Anspruch auf Kindergeld, falls das volljährige Kind noch nicht 25 Jahre alt ist und noch in allgemeiner Schulausbildung, erster Berufsausbildung, im Studium oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Auch für eine weitere Ausbildung kann Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden, sofern das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Ausnahme hiervon ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden, ein Minijob oder die Ausbildungsvergütung selbst. Auch bei einem dualen Studium wird Kindergeld gezahlt. Ein Masterstudium nach einem erreichten Bachelor-Abschluss ist als Erstausbildung zu werten.

Behindert und erwerbslos

Es besteht Kindergeld­anspruch ohne altersmäßige Begrenzung für behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst in der Lage sind, für ihren Unterhalt aufzukommen, Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres vorhanden gewesen sein.

Keine der Optionen trifft zu

Falls das Kind keines der obigen Kriterien erfüllt, wird es nicht für das Kindergeld berücksichtigt.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kindergeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kindergeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Kindergeld"

  • Anpassung aller Texte in der Themenwelt zum Kindergeld-Rechner 2025 an das Kindergeld 2025 in Höhe von 255 Euro je Kind.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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