In Zeiten von Patchworkfamilien und dualen Studiengängen ist die Berechnung des Kindergeldes mehr als nur das Ablesen der aktuellen Kindergeldtabelle. Mit unserem Kindergeld Rechner ermitteln Sie das Kindergeld auch bei komplexen Familienkonstellationen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro monatlich je Kind.
- Prüfen Sie mit unserem Rechner, ob für Ihre Kinder Anspruch auf Kindergeld besteht.
- Möglicherweise haben Sie zusätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag. Nutzen Sie zur unseren Kinderzuschlag-Rechner.
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Inhalt
Wie hoch ist das Kindergeld 2025?
Kindergeld-Tabelle 2025 | |
---|---|
für das 1. Kind | 255 € |
für das 2. Kind | 255 € |
für das 3. Kind | 255 € |
ab dem 4. Kind | 255 € |
So funktioniert der Kindergeldrechner
Mit dem Kindergeldrechner lässt sich schnell und einfach die monatliche Kindergeldzahlung berechnen. Geben Sie zunächst das Jahr an, für das das Kindergeld ermittelt werden soll. Danach wählen Sie die Anzahl der Kinder aus.
Für jedes Kind tragen Sie den Status ein – etwa ob es unter 18 ist, sich in Ausbildung befindet oder arbeitssuchend ist. Der Rechner berücksichtigt dabei automatisch, ob für das jeweilige Kind Anspruch besteht und wie hoch die Zahlung ist.
Im Ergebnis sehen Sie die Höhe des Kindergeldes pro Kind sowie den Gesamtbetrag. Zusätzliche Infos erhalten Sie über die kleinen „?“-Symbole direkt neben den Feldern.
Eingabehilfe zum Kindergeldrechner
Berechnung für...
Wählen Sie bitte das Jahr aus, für das das Kindergeld berechnet werden soll. Im Jahr 2025 wurde das
Kindergeld um fünf Euro erhöht und beträgt nun 255 Euro je Kind.
Anzahl Kinder
Geben Sie bitte die Anzahl Ihrer Kinder an.
Hinweis: Für die Jahre 2023 bis 2025 gibt es keine Staffelung des Kindergeldes nach der Geburtsreihenfolge: Für jedes Kind – unabhängig davon, ob zuerst oder zuletzt geboren – besteht Anspruch auf den gleichen Kindergeldbetrag.
Zuvor wurden auch sogenannte Zählkinder berücksichtigt – also Kinder aus einer anderen Beziehung, für die der andere Elternteil Kindergeld erhält. Die Höhe des Kindergeldes war damals abhängig von der Anzahl der Kinder und ihrer Geburtenfolge. Für das zuletzt geborene Kind konnte es daher mehr Kindergeld geben als für das erstgeborene.
Alter und Status des Kindes
Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen für das jeweilige Kind aus.
Hinweis: Für die Jahre 2023 bis 2025 erfolgt keine Staffelung des Kindergelds nach der Geburtsreihenfolge. Für jedes Kind – unabhängig davon, ob zuerst oder zuletzt geboren – gilt der gleiche Kindergeldsatz.
Zählkind
Ein Zählkind ist ein Kind aus einer anderen Beziehung, für das der andere Elternteil Kindergeld erhält. Für das Zählkind selbst wird kein Kindergeld gezahlt, es wird jedoch bei der Berechnung berücksichtigt – es „zählt mit“. Dadurch kann sich der Kindergeldanspruch für die eigenen Kinder erhöhen, etwa wenn es sich um das 3. oder 4. Kind handelt.
Unter 18
Für minderjährige Kinder besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Arbeit suchend und unter 21
Für Kinder bis 21 Jahre besteht weiterhin Anspruch, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind.
Schüler, Azubi oder Student und unter 25
Für Kinder unter 25 Jahren besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn sie sich in der Schulausbildung, einer ersten Berufsausbildung, einem Studium oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz befinden.
Auch bei einer weiteren Ausbildung bleibt der Anspruch bestehen, sofern keine Erwerbstätigkeit vorliegt – mit Ausnahme eines Minijobs, einer Tätigkeit bis zu 20 Stunden pro Woche oder der Ausbildungsvergütung selbst.
Und auch für ein duales Studium wird Kindergeld gezahlt. Ein unmittelbar folgendes Masterstudium nach einem Bachelor zählt dabei weiterhin als Erstausbildung.
Behindert und erwerbslos
Unabhängig vom Alter besteht ein Kindergeldanspruch für Kinder mit Behinderung, wenn sie wegen der Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen können. Die Behinderung muss allerdings vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.
Keine der Optionen trifft zu
Wenn keine der oben genannten Bedingungen erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
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Fragen & Tipps zur Berechnung des Kindergeldes
Hier finden Sie häufige Fragen und Tipps rund um den Kindergeldrechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Warum gibt es Kindergeld?Das Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleichs in Deutschland. Es soll das steuerfreie Existenzminimum für Kinder sichern und Eltern finanziell entlasten.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Da Kinder selbst keine Einkommensteuer zahlen, wird die steuerliche Entlastung über die Eltern geregelt – entweder durch Kindergeld oder durch den Kinderfreibetrag. Beide Varianten haben denselben Zweck, jedoch unterschiedliche Wirkung.
Möglicherweise besteht auch Anspruch auf Kinderzuschlag. Prüfen Sie das mit unserem Kinderzuschlag-Rechner.
02.
Wer kann Kindergeld beantragen?Kindergeld können leibliche Eltern, aber auch Adoptiv- oder Pflegeeltern sowie Großeltern beantragen, wenn das Kind bei ihnen lebt.
Anspruchsberechtigung
Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Auch Personen mit Versicherungspflicht in Deutschland, die im Ausland leben, können anspruchsberechtigt sein.
Das Kindergeld wird grundsätzlich an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt.
03.
Wann beginnt der Anspruch auf Kindergeld, wann endet er?Der Anspruch beginnt mit der Geburt des Kindes. Er kann rückwirkend bis zu vier Jahre geltend gemacht werden.
Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
- Regulär bis zum 18. Geburtstag
- bis zum 25. Lebensjahr bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
- bis zum 21. Lebensjahr, wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist
- ohne Altersgrenze bei Behinderung, sofern das Kind nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann
Unserer Erfahrung nach lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen – auch rückwirkend kann einiges zusammenkommen.
04.
Gibt es Kindergeld und den Freibetrag bei der Lohnsteuer?Grundsätzlich erhalten Eltern entweder Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag – nicht beides gleichzeitig in voller Höhe.
Günstigerprüfung durch das Finanzamt
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch, welche Variante für Sie günstiger ist.
- Für Alleinerziehende: Freibetrag lohnt sich ab ca. 30.000 € Einkommen
- Für Ehepaare: ab etwa 60.000 € Einkommen
Für Arbeitnehmer kann der Freibetrag auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
05.
Mein Kind verdient sich etwas dazu – wird das beim Kindergeld angerechnet?Gelegenheitsjobs, Arbeit in den Ferien oder ein Minijob haben keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch – solange bestimmte Grenzen eingehalten werden.
Wichtig ist die Arbeitszeit
Die Beschäftigung darf nicht regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen. Das Einkommen selbst spielt keine Rolle mehr, seit die Einkommensgrenzen abgeschafft wurden.
Unserer Erfahrung nach führen vor allem Überschreitungen der Arbeitszeitgrenze zu Problemen – daher lohnt sich hier besondere Aufmerksamkeit.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kindergeld" verwendet:
- Bundeskindergeldgesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Kindergeld
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kindergeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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