Mit unserem Kleinunternehmer-Rechner finden Sie heraus, ob Sie nach dem Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer gelten. In diesem Fall könnten Sie sich auf Antrag von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Sie sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
- Sie dürfen dafür aber auch keine Vorsteuer aus zum Beispiel Eingangsrechnungen abziehen.
- Der Vorteil liegt vor allem bei den Kunden: Sie zahlen keine Umsatzsteuer auf die Leistungen.
Infos zur Kleinunternehmer-Regelung
Inhalt
Neue Umsatzgrenzen ab 2025
Ab dem Jahr 2025 gelten höhere Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung.
- Der maximale Umsatz aus dem Vorjahr steigt von 22.000 auf 25.000 Euro.
- Die Grenze für den erwarteten Umsatz im laufenden Jahr wird von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben.
So funktioniert der Kleinunternehmer-Rechner
Mit dem Kleinunternehmer-Rechner können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG erfüllen. Diese Regelung erlaubt es Ihnen, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen – was besonders für kleinere Betriebe und Selbstständige attraktiv ist.
Je nachdem, ob Sie Existenzgründer sind oder nicht, fragt der Rechner unterschiedliche Angaben ab:
- Als Existenzgründer geben Sie den Gründungsmonat und den erwarteten Umsatz im laufenden Jahr an.
- Wenn Sie kein Existenzgründer sind, wird stattdessen der Umsatz des Vorjahres erfasst.
Der Rechner berechnet daraus den maßgeblichen Jahresumsatz und prüft, ob dieser unter der gesetzlich vorgegebenen Grenze liegt. Sie erhalten sofort die Rückmeldung, ob Sie als Kleinunternehmer gelten und welche umsatzsteuerlichen Folgen sich daraus ergeben.
Eine kompakte Erklärung zur Kleinunternehmerregelung ergänzt das Ergebnis – inklusive Hinweisen zur Umsatzsteuerbefreiung, zum Vorsteuerabzug und zur Rechnungsstellung.
Eingabehilfen zum Kleinunternehmer-Rechner
Sind Sie Existenzgründer?
Wählen Sie bitte „Ja“, wenn Sie sich in diesem Jahr selbstständig gemacht haben oder
es noch vorhaben.
Wählen Sie „Nein“, wenn Sie schon im letzten Jahr selbstständig waren.
Gründungsmonat
Geben Sie den Monat an, in dem Sie Ihr Gewerbe angemeldet oder Ihre freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt
angezeigt haben.
Beginnen Sie erst im Laufe des Jahres mit Ihrer Tätigkeit, wird der erwartete Umsatz auf das ganze Jahr hochgerechnet – so verlangt es das Umsatzsteuergesetz (UStG).
Angefangene Monate zählen dabei immer als volle Kalendermonate.
Vorjahresumsatz
Tragen Sie bitte den Umsatz aus dem letzten Kalenderjahr ein.
Der Umsatz umfasst alle Einnahmen, die Sie tatsächlich erhalten haben (vereinnahmte Entgelte). Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen müssen Sie davon abziehen.
Erwarteter Umsatz
Bitte geben Sie an, wie hoch Ihr Umsatz in diesem Kalenderjahr voraussichtlich sein wird.
Wenn Sie während des Jahres gegründet haben, tragen Sie den erwarteten Umsatz für den verbleibenden Zeitraum bis Jahresende ein.
Der Umsatz umfasst alle Einnahmen, die Sie erwarten (vereinnahmte Entgelte). Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen müssen Sie abziehen.
Entscheidend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Prognose. Wenn Sie die Grenze für die Kleinunternehmerregelung später doch überschreiten, ist das zunächst nicht schädlich.
Ihr Finanzamt weist Sie nur dann darauf hin, wenn es Ihre Einschätzung nicht teilt.
Fragen & Tipps zur Regelung für Kleinunternehmer
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zum Kleinunternehmer-Rechner.
01.
Was ist die Kleinunternehmerregelung – und für wen gilt sie?Keine Umsatzsteuer – einfacher Start für Selbstständige
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) erlaubt es Unternehmern, auf Umsatzsteuer zu verzichten – sowohl auf Rechnungen als auch bei der Abführung ans Finanzamt. So wird der Brutto- gleich dem Nettobetrag.
Umsatzgrenzen 2025 beachten
Voraussetzung ist:
- Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich max. 100.000 €
Bei Neugründung zählt die Prognose. Der Umsatz wird bei unterjährigem Start auf 12 Monate hochgerechnet.
02.
Welche Vor- und Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?Vorteile aus unserer Erfahrung
Die Regelung senkt bürokratische Hürden – und spart dem Kunden Kosten. Besonders bei Rechnungen an Privatpersonen bietet sich ein Preisvorteil, da keine Umsatzsteuer anfällt.
Mögliche Nachteile
Wer größere Investitionen tätigt oder viele Geschäftskunden hat, profitiert oft nicht: Denn Vorsteuer darf nicht geltend gemacht werden.
03.
Ist man automatisch Kleinunternehmer, wenn man die Umsatzgrenzen einhält?Nein – es ist eine freiwillige Wahl
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Option, keine Pflicht. Wer sie bei der Gründung nicht nutzt, bleibt fünf Jahre daran gebunden.
Unserer Erfahrung nach lohnt sich die bewusste Entscheidung – je nach Zielgruppe (Privatkunden oder Geschäftskunden).
04.
Was passiert, wenn der Umsatz über der Grenze liegt?Überschreitung hat Folgen – aber nicht sofort
Wird die Grenze von 25.000 € überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Folgejahr. Im laufenden Jahr bleibt sie gültig.
Nachzahlungen drohen nicht – dennoch sollte man die Umsatzentwicklung frühzeitig im Blick behalten. Unser Kleinunternehmer-Rechner hilft dabei.
05.
Wie wirkt sich die Regelung auf Buchführung und Steuer aus?Einfache Buchführung ausreichend
Wer als Kleinunternehmer gilt, darf eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) erstellen – ohne Bilanzierungspflicht.
Das senkt den Aufwand bei der Steuer und erleichtert die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kleinunternehmer" verwendet:
- § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Besteuerung der Kleinunternehmer (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Kleinunternehmerregelung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kleinunternehmer" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Kleinunternehmer"
- Erhöhung des maximalen Vorjahresumsatzes ab 2025 von 22.000 auf 25.000 Euro sowie der maximalen Umsatzprognose von 50.000 auf 100.000 Euro im Kleinunternehmer-Rechner gemäß Jahressteuergesetz 2024.
- Erhöhung des maximalen Vorjahresumsatzes ab 2020 von 17.500 auf 22.000 Euro im Kleinunternehmer-Rechner gemäß Bürokratieentlastungsgesetz III.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite