Mit dem Kleinunternehmer-Rechner können Sie überprüfen, ob Sie gemäß Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer gelten. Dann hätten Sie die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer-Pflicht befreit. Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen.
- Im Gegenzug können Sie aber auch keine Vorsteuer zum Beispiel von ihren Eingangsrechnungen geltend machen.
- Den größten Vorteil haben deren Kunden, da diese keine Umsatzsteuer für die Leistungen zahlen müssen.
Zusatzinformationen zur Kleinunternehmer-Regelung
Inhalt
Neue Umsatzgrenzen ab 2025
Mit dem Ende 2024 verabschiedeten Jahressteuergesetz gelten ab 2025 höhere Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmer-Regelung: Der maximalen Vorjahresumsatz wird ab 2025 von 22.000 auf 25.000 Euro erhöht und die maximale Umsatzprognose von 50.000 auf 100.000 Euro.
Wann gilt man als Kleinunternehmer?
Ihr Vorjahresumsatz liegt nicht über 25.000 Euro und auch die Umsatz-Prognose für das aktuelle Geschäftsjahr
überschreitet nicht die Grenze von 100.000 Euro. Dann gelten Sie als Kleinunternehmer im Sinne von §19 UStG.
Sie könnten sich daher auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Dabei berechnet sich der Gesamtumsatz nach den vereinnahmten Entgelten, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Für die Schätzung des künftigen Umsatzes sind die Verhältnisse zum Prognosezeitpunkt maßgeblich. Ein späteres tatsächliches Überschreiten dieser Schätzung und damit möglicher Grenzen für die Kleinunternehmerregelung ist unschädlich. Von Ihrem Finanzamt erhalten Sie zur Kleinunternehmerbesteuerung nur dann einen Hinweis, wenn das Finanzamt Ihren Einschätzungen nicht folgen kann.
Wann ist man als Existenzgründer ein Kleinunternehmer?
Da Existenzgründer keine Auskunft über einen Vorjahresumsatz machen können, gilt hier die Grenze von 25.000 Euro für den erwarteten Jahresumsatz des ersten Geschäftsjahres. Bis zu einem Umsatz in dieser Höhe gilt man als Kleinunternehmer gemäß Umsatzsteuergesetz. Erfolgt die Anmeldung des Gewerbes bzw. die Anzeige der Freiberuflichkeit beim Finanzamt im Laufe des Kalenderjahres, wird der erwartete Umsatz gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) in einen Jahresgesamtumsatz umgerechnet. Angefangene Kalendermonate werden bei der Umrechnung grundsätzlich als volle Kalendermonate behandelt.
Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht als Kleinunternehmer
Eine Befreiung von der Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung kann beantragt werden und bedeutet:
- Keine regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung im laufenden Geschäftsjahr.
- Keine Zahlung von Umsatzsteuer.
- Keine Erstattung von ausgewiesener Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen.
Vorteile für Privatkunden
Da auf den Rechnungen der Ausweis der Umsatzsteuer nicht erforderlich ist, sind die Rechnungsbeträge brutto wie netto gleich. Privatkunden zahlen also beispielsweise nur 100 Euro statt 119 Euro. Sie "sparen" also die Mehrwertsteuer. Für Geschäftskunden ist dies nicht von Belang, da diese die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer in Abzug bringen könnten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kleinunternehmer" verwendet:
- § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Besteuerung der Kleinunternehmer (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Kleinunternehmerregelung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kleinunternehmer" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Kleinunternehmer"
- Erhöhung des maximalen Vorjahresumsatzes ab 2025 von 22.000 auf 25.000 Euro sowie der maximalen Umsatzprognose von 50.000 auf 100.000 Euro im Kleinunternehmer-Rechner gemäß Jahressteuergesetz 2024.
- Erhöhung des maximalen Vorjahresumsatzes ab 2020 von 17.500 auf 22.000 Euro im Kleinunternehmer-Rechner gemäß Bürokratieentlastungsgesetz III.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite