Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes werden schwangere Arbeitnehmerinnen für eine gewisse Zeit vor und nach der Geburt von Ihrer Beschäftigung unter Fortzahlung ihres durchschnittlichen Nettolohns befreit. Mit Hilfe des Mutterschutzrechners können Sie die Fristen bequem selber ermitteln.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mutterschutzfrist beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung.
- Vor Geburt darf die Schwangere nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch beschäftigt werden. Nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.
- Berechnen Sie mit obigem Rechner Ihre individuelle Frist oder mit dem folgenden Rechner die Höhe des Mutterschaftsgeldes.
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Wissenswertes zum Mutterschutz
Inhalt
Berechnung der Mutterschutzfrist bei errechnetem Geburtstermin
Grundsätzlich beginnt die Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet im Normalfall
acht Wochen nach der Entbindung. Die Mutterschutzfrist ist abhängig vom errechneten Geburtstermin und - sofern schon bekannt - auch
abhängig vom tatsächlichen Geburtstermin.
Das heißt, ab sechs Wochen vor der Geburt ihres Kindes darf die Schwangere nur noch auf ihren ausdrücklichen
Wunsch beschäftigt werden. Nach der Entbindung besteht während der Schutzfrist allerdings ein absolutes
Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Frauen auch nicht auf eigenen Wunsch beschäftigt werden.
Bei Mehrlingsgeburten, medizinischen Frühgeburten und Geburten behinderter Kinder verlängert sich die Mutterschutzfrist im Anschluss an die Entbindung
von acht auf zwölf Wochen.
Die Mutterschutzfrist beginnt exakt 6 Wochen vor dem errechneten voraussichtlichen Entbindungstermin, spätestens jedoch mit dem tatsächlichen Geburtstermin, falls dieser noch früher eintritt. Der Beginn der Schutzfrist ist damit grundsätzlich unabhängig vom tatsächlichen Entbindungstermin, sofern die Geburt nicht früher als 6 Wochen vor dem errechneten Termin liegt.
Berechnung der Mutterschutzfrist bei tatsächlichem Geburtstermin
Wird der errechnete Geburtstermin unterschritten, so verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die
Zeit, die wegen der vorzeitigen Entbindung vorher nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Denn die sechswöchige Schutzfrist vor der errechneten Entbindung hat sich verkürzt. Die verlorenen Tage gehen aber
nicht verloren, denn sie werden zu den 8 bzw. 12 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung hinzugerechnet. Insgesamt
haben Sie also nach wie vor 14 bzw. 18 Wochen Mutterschutz.
Liegt der tatsächliche Geburtstermin mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Termin, so beginnt die "vorgeburtliche" sechswöchige Schutzfrist ab dem Tag der Geburt. An diese schließt sich die "nachgeburtliche" Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen an, wodurch wiederum 14 bzw. 18 Wochen Mutterschutz erreicht werden.
Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt ebenfalls 8 bzw. 12 Wochen. Es erfolgt also keine Kürzung, obwohl sich die sechswöchige Schutzfrist vor der errechneten Entbindung durch die Überschreitung des Termins verlängert hat. Die Überschreitung des errechneten Geburtstermins hat also insgesamt zu einer Verlängerung des Mutterschutz geführt.
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Berechnung der Mutterschutzfrist bei einer Mehrlingsgeburt
Handelt es sich bei der Geburt um eine Mehrlingsgeburt, so gewährt das Mutterschutzgesetz nach dem Entbindungstermin
eine Mutterschutzfrist von 12 statt der 8 Wochen für den Normalfall.
Berechnung der Mutterschutzfrist bei medizinischer Frühgeburt
Handelt es sich bei der Geburt um eine medizinische Frühgeburt, so gewährt das Mutterschutzgesetz - genauso wie bei
Mehrlingsgeburten - nach dem Entbindungstermin eine Mutterschutzfrist von 12 statt der normalerweise 8 Wochen.
Zusätzlich verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die Zeit, die wegen der vorzeitigen Entbindung
vorher nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Um eine solche Frühgeburt im Sinne des Mutterschutzgesetzes handelt es sich, wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt oder wenn das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf. Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend. Nutzen Sie auch unseren SSW-Rechner zur Bestimmung Ihrer aktuellen Schwangerschaftswoche.
Berechnung der Mutterschutzfrist bei der Geburt eines behinderten Kindes
Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird bei entsprechendem Antrag ebenfalls von 8 auf 12 Wochen verlängert,
weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mutterschutz" verwendet:
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium - MuSchG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Mutterschutz
- Mutterschutzgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mutterschutz" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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