Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen vor und nach der Geburt nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten sie weiter ihren durchschnittlichen Nettolohn. Mit dem Mutterschutzrechners können Sie die genauen Fristen einfach selbst berechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mutterschutzfrist beginnt meist 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach.
- Vor der Geburt dürfen Schwangere nur arbeiten, wenn sie es ausdrücklich möchten. Nach der Geburt gilt ein striktes Beschäftigungsverbot.
- Mit unserem Rechner können Sie Ihre individuelle Frist oder mit unserem folgenden Mutterschaftsgeld-Rechner die Höhe des Mutterschaftsgeldes berechnen.
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Wissenswertes zum Mutterschutz
So funktioniert der Mutterschutzrechner
Mit dem Mutterschutzrechner sehen Sie, wann Ihre Mutterschutzfrist beginnt und wann sie endet.
- Geben Sie den errechneten Geburtstermin ein.
- Falls schon bekannt, tragen Sie den tatsächlichen Termin ein.
- Wählen Sie aus, ob es eine Mehrlingsgeburt ist.
- Markieren Sie, wenn eine Frühgeburt vorliegt.
- Geben Sie an, ob eine Behinderung des Kindes besteht.
Danach zeigt der Rechner sofort Start und Ende der Mutterschutzfrist an.
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Eingabehilfe zum Mutterschutzrechner
Errechneter Entbindungstermin
Geben Sie den voraussichtlichen Geburtstermin ein.
Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vorher und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder bei der Geburt eines behinderten Kindes endet sie 12 Wochen nach der Geburt.
Tatsächlicher Entbindungstermin
Wenn die Geburt schon erfolgt ist, geben Sie hier den tatsächlichen Termin ein.
Kam das Kind früher zur Welt, verlängert sich die Mutterschutzfrist um die verlorene Zeit vor der Geburt. Kam das Kind später, bleibt die Dauer gleich: 8 oder 12 Wochen nach der Geburt. Es gibt keine Kürzung.
Mehrlingsgeburt
Geben Sie an, ob Zwillinge oder weitere Kinder erwartet bzw. geboren wurden.
Bei einer Mehrlingsgeburt dauert die Mutterschutzfrist 12 Wochen nach der Entbindung.
Medizinische Frühgeburt
Tragen Sie ein, ob es sich um eine medizinische Frühgeburt handelt.
Das ist der Fall, wenn das Kind weniger als 2.500 Gramm wiegt oder trotz höheren Gewichts eine besondere Pflege braucht.
Hierfür ist ein ärztliches Attest notwendig.
Bei einer medizinischen Frühgeburt endet die Mutterschutzfrist 12 Wochen nach der Geburt und verlängert sich zusätzlich um die verlorene Zeit vor der Geburt.
Behinderung
Geben Sie an, ob das Kind mit einer Behinderung erwartet wird oder geboren wurde.
Auf Antrag wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen verlängert. Der Grund: In vielen Fällen bedeutet die Geburt eines Kindes mit Behinderung besondere körperliche und seelische Belastungen für die Mutter.
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Fragen & Tipps zum Mutterschutz
Finden Sie hier Fragen und praktische Tipps rund um unseren Mutterschutzrechner. Was interessiert Sie am meisten?
01.
Was ist der Mutterschutz?Mutterschutz schützt Mutter und Kind vor gesundheitlichen Risiken, finanziellen Einbußen und Kündigung. Die Schutzzeit beginnt während der Schwangerschaft und läuft noch einige Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit gelten besondere Regeln für Arbeitsplatz, Kündigungsschutz und Zahlungen wie Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss. Auch außerhalb der Schutzfristen kann es Beschäftigungsverbote mit Lohnfortzahlung geben.
02.
Wer hat Anspruch auf Mutterschutz?Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen – egal ob Vollzeit, Teilzeit, Heimarbeit oder Minijob. Auch Auszubildende sind geschützt. Staatsangehörigkeit oder Familienstand spielen keine Rolle, solange der Arbeitsplatz in Deutschland liegt.
Kein Anspruch besteht für Selbstständige, reine Hausfrauen oder Adoptivmütter. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gelten eigene Regelungen, die sich aber am Mutterschutzgesetz orientieren.
03.
Wann und wie muss man dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen?Sie sollten Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald Sie diese kennen. So kann das Unternehmen die Schutzvorschriften einhalten.
Verlangen Arbeitgeber einen ärztlichen Nachweis, müssen sie die Kosten tragen. Eine Weitergabe der Information an Dritte ist nicht erlaubt. Bei Bewerbungen besteht keine Pflicht, die Schwangerschaft offenzulegen.
04.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Mutterschutz?Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. Diese prüft, ob besondere Schutzmaßnahmen oder Beschäftigungsverbote nötig sind. Arbeitgeber, die diese Meldepflicht nicht erfüllen, riskieren ein Bußgeld.
Zusätzlich müssen Arbeitgeber für sichere Arbeitsbedingungen sorgen und dürfen Schwangere nicht mit verbotenen Tätigkeiten wie Akkordarbeit, Nachtarbeit oder schwerem Heben beschäftigen.
05.
Besteht Kündigungsschutz während der Schwangerschaft?Ja. Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt gilt Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei Insolvenz oder schweren Pflichtverletzungen. Diese Ausnahmen müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Der Schutz gilt auch dann, wenn die Schwangerschaft dem Arbeitgeber erst nach der Kündigung mitgeteilt wird – solange sie zu diesem Zeitpunkt bereits bestand.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mutterschutz" verwendet:
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium - MuSchG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Mutterschutz
- Mutterschutzgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mutterschutz" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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