Die Mutterschutzfrist sichert werdende Mütter vor und nach der Geburt ab. Sie umfasst Zeiten des gesetzlichen Beschäftigungsverbots und bietet gesundheitlichen und finanziellen Schutz.
Gesetzlicher Schutz für Mutter und Kind
Grundlage ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Ziel ist es, Mütter und Kinder vor Risiken am Arbeitsplatz, Überforderung und finanziellen Nachteilen rund um die Geburt zu bewahren.
Wie lange dauert die Mutterschutzfrist?
Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet in der Regel 8 Wochen nach der Geburt. Vor der Geburt darf weitergearbeitet werden, wenn die Schwangere dies ausdrücklich wünscht. Nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen. Die nicht genutzte Zeit vor dem Geburtstermin wird bei Frühgeburten an die Zeit nach der Entbindung angehängt. Auch Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 g gelten als Frühgeburten.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Verstirbt das Kind kurz vor oder nach der Geburt, gilt trotzdem die gesetzliche Schutzfrist. Bei frühen Fehlgeburten unter 500 g Geburtsgewicht greift die Mutterschutzfrist nicht. Möchte die Mutter vorzeitig zurückkehren, ist dies mit ärztlichem Attest möglich.
Der Beginn der Frist richtet sich nach dem durch Arzt oder Hebamme festgestellten voraussichtlichen Geburtstermin. Eine geringfügige Verschiebung des tatsächlichen Geburtsdatums hat keine Auswirkungen auf den Fristverlauf nach der Geburt.
Beispiel: Mutterschutzfrist 2026
Geburtstermin: 6. September 2026 → Beginn der Mutterschutzfrist: 26. Juli 2026
Geburt erfolgt am 10. September 2026:
- Normale Geburt: Fristende am 5. November 2026
- Mehrlingsgeburt: Fristende am 3. Dezember 2026
Rechte während der Mutterschutzfrist
In der Mutterschutzfrist gilt:
- Urlaubsanspruch bleibt bestehen
- Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
- Arbeitgeberzuschuss gleicht Differenz zum vorherigen Einkommen aus
- Kündigungsschutz besteht weiter
Unser Mutterschutzrechner hilft bei der Berechnung der genauen Fristen.
Aus der Praxis
Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass auch bei einer Totgeburt die volle Schutzfrist gilt. In der Beratungspraxis zeigt sich, dass betroffene Mütter sich oft überfordert fühlen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein frühes Gespräch mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse kann helfen.
Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mutterschutz" verwendet:
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium - MuSchG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Mutterschutz
- Mutterschutzgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mutterschutz" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 17.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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