Mutterschutzrechner

Urlaubsanspruch im Mutterschutz: Was gilt?

Thema Mutterschutz ﹣ Urlaub im Mutterschutz

Auch während der Mutterschutzfrist besteht der volle Urlaubsanspruch weiter. Die Zeit vor und nach der Geburt gilt als reguläre Schutzzeit – sie wird wie Arbeitszeit behandelt und darf nicht vom Jahresurlaub abgezogen werden.

Mutterschutzzeit = Arbeitszeit

Gemäß §16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) wird die Zeit des Mutterschutzes dem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Das bedeutet: Der gesetzliche und vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch entsteht auch während der Mutterschutzfrist uneingeschränkt.

Beispiel

Beginnt der Mutterschutz am 1. August und endet am 25. Oktober, entstehen für diese Zeit ganz normal Urlaubsansprüche. Eine Kürzung ist unzulässig.

Kein Abzug vom Urlaub

Weder der Arbeitgeber noch das Gesetz dürfen den Urlaub wegen der Mutterschutzzeit kürzen. Auch bei tarifvertraglichen Regelungen ist der Schutzstandard aus dem Mutterschutzgesetz zwingend und kann nicht zu Ungunsten der Mutter abgeändert werden.

Urlaub kann nachgeholt werden

Konnte die Mutter den Urlaub wegen der Mutterschutzzeit nicht vor Antritt ihrer Elternzeit nehmen, bleibt der Anspruch bestehen. Sie kann den Resturlaub noch nachholen – sogar nach dem Ende der Elternzeit.

Der Urlaubsanspruchsrechner für die Elternzeit zeigt, wie viel Resturlaub nach Mutterschutz und Elternzeit bleibt.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder Minijob

Auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte haben vollen Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes. Der Umfang richtet sich nach dem vereinbarten Arbeitsverhältnis – die Schutzwirkung bleibt jedoch immer gleich.

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Hinweis aus der Praxis

In der Beratungspraxis zeigt sich, dass der verbleibende Urlaub häufig übersehen wird. Besonders nach längerer Elternzeit sollten Mütter ihren Arbeitgeber gezielt auf Resturlaubsansprüche ansprechen – sie verfallen nicht automatisch.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mutterschutz" verwendet:

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Diese Seite der Themenwelt "Mutterschutz" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.08.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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