Steuern und Abgaben bei 538-Euro-Job

Geringfügige Beschäftigung: Was Minijobber und Arbeitgeber wissen sollten

Thema Minijob ﹣ Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Entgelt 2026 regelmäßig nicht mehr als 603 Euro beträgt. Solche Jobs werden auch als Minijobs bezeichnet.

603-Euro-Grenze für Minijobs

Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit einigen Jahren an den Mindestlohn gekoppelt. Bei einem 2026 geltenden Mindestlohn von 13,90 Euro dürfen Minijobber rund 43,3 Stunden pro Monat arbeiten.

Was geringfügige Beschäftigung ausmacht

Geringfügige Beschäftigungen sind seit 2003 sozialversicherungsrechtlich als Minijobs bekannt. Sie sind von Abgaben zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Minijobber zahlen jedoch grundsätzlich Rentenversicherungsbeiträge, können sich aber auf Antrag davon befreien lassen.

Die Arbeitszeit ist gesetzlich nicht begrenzt, aber durch den Mindestlohn faktisch auf ca. 44 Stunden im Monat beschränkt. Minijobs kommen häufig im Dienstleistungsbereich oder in Privathaushalten vor.

Praxisbezug

In der Praxis zeigt sich, dass viele Minijobber irrtümlich von einer generellen Sozialversicherungsfreiheit ausgehen. Dabei kann ein Verzicht auf Rentenbeiträge langfristig Nachteile bedeuten, etwa beim Erwerb von Rentenansprüchen oder Reha-Leistungen.

Rechte von geringfügig Beschäftigten

Minijobber haben die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie regulär Beschäftigte:

Vergütung und Abzüge im Minijob

Die maximale Vergütung liegt bei 603 Euro pro Monat. Rentenversicherungsbeiträge fallen in reduzierter Höhe an:

  • Im Betrieb: 3,6 % Eigenanteil, 15 % Arbeitgeberanteil
  • Im Privathaushalt: 13,6 % Eigenanteil, 5 % Arbeitgeberanteil

Beispielrechnung bei 603 Euro:

Bruttolohn603,00 Euro
Rentenanteil 3,6 %21,71 Euro
Nettolohn581,29 Euro

Für individuelle Berechnungen hilft unser Minijob-Rechner.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen Minijobs bei der Minijob-Zentrale melden. Die Abgaben belaufen sich auf 32,7 % des Bruttolohns. Das umfasst Renten-, Kranken-, Lohnsteuer- und Umlagebeiträge sowie Unfallversicherung.

Beispiel: Bei 603 Euro entstehen 197,60 Euro Abgaben, Gesamtkosten: 860,60 Euro (Stand: 2026).

Auch hier hilft unser Minijob-Rechner bei abweichender Vergütung.

Geringfügige Beschäftigung für Rentner

Rentner dürfen Minijobs ausüben. Frührentner zahlen eigene Rentenbeiträge, können sich aber befreien lassen. Arbeitgeber zahlen den Pauschalbetrag immer. Altersrentner sind befreit, können aber durch freiwillige Beiträge ihre Rentenansprüche weiter steigern.

Minijob neben dem Bezug von Bürgergeld / Grundsicherungsgeld

Beim Bürgergeld, also auch beim neuen Grundsicherungsgeld bleiben 100 Euro anrechnungsfrei, weitere 20 % des übersteigenden Betrags ebenfalls. Bei 603 Euro bleiben so 200,60 Euro anrechnungsfrei.

Mehrere geringfügige Jobs

Mehrere Minijobs sind erlaubt, müssen aber zusammengerechnet werden. Wird die Grenze von 603 Euro regelmäßig überschritten, tritt Versicherungspflicht ein. Wichtig: Der Hauptarbeitgeber muss über Nebentätigkeiten informiert werden.

Aus der Praxis

In vielen Fällen sind sich Arbeitnehmer nicht bewusst, dass mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammenzuzählen sind. Bei Überschreitungen können Rückforderungen der Sozialversicherung entstehen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Minijob" verwendet:

  • Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Minijob" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.08.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Minijob-Rechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Minijob"

  • Anpassen unseres Ratgebers vom 556- zum 603-Euro-Job
  • Berücksichtigung der erhöhten Minijob-Grenze in Höhe von 603 Euro für 2026 (zuvor 556 Euro) im Minijobrechner.
  • Berücksichtigung der für 2025 von 0,06 auf 0,15 Prozent erhöhten Insolvenzgeldumlage U3 sowie der von 0,24 auf 0,22 Prozent verminderten Umlage U2 im Minijobrechner.
  • Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Geringfügige Beschäftigung.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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