Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungrente - Höhe bequem berechnen

Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner

Mit dem Erwerbsminderungsrenten-Rechner ermitteln Sie, wie hoch Ihre Rente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung ausfallen kann. Los geht’s!

Partner, die unsere Rechner nutzen

Logo Sozialverband VdK Deutschland e. V. Logo juris GmbH Logo AXA Deutschland Logo VLH - Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Logo Johanniter Logo finanzen.net GmbH

Rechner werbefrei in Ihre Website einbinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können.
  • Bei Erwerbsminderung haben Sie Anspruch auf eine entsprechende Rente.
  • Die Berechnung ist komplex – unser Rechner oder das Beispiel helfen Ihnen weiter.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

Folgende Seiten empfehle ich

Das Wichtigste zur Erwerbs­minderungs­rente in Kürze

So funktioniert der Erwerbsminderungsrenten-Rechner

Mit dem Erwerbsminderungsrenten-Rechner 2025 können Sie berechnen, wie hoch Ihre gesetzliche Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung ausfallen würde. Geben Sie dafür Ihr Geburtsdatum, das Alter beim Berufseinstieg und Ihr aktuelles Bruttogehalt ein.

Der Rechner zeigt Ihnen dann die mögliche Rentenhöhe sowie die jeweils geltenden Hinzuverdienstgrenzen. Sie sehen auf einen Blick, ob und wie viel Sie zusätzlich verdienen dürfen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Auch eine mögliche Aufstockung durch die Grundrente wird mit berücksichtigt.

So erhalten Sie eine gute Orientierung für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.

Eingabehilfe zum Erwerbs­minderungs­renten-Rechner

Geburtsdatum

Erwerbsminderungsrente Rechner Geburtsdatum Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein. Zusammen mit dem Alter beim Berufseinstieg und Ihrem aktuellen Bruttoeinkommen berechnen wir eine Schätzung Ihrer Rentenpunkte.

Das Geburtsdatum ist auch wichtig für die sogenannte Zurechnungszeit. Diese Zeit wird bei der Erwerbsminderungsrente angerechnet, um die Rente fairer zu machen. Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Eintritt der Erwerbsminderung und endet – je nach Rentenbeginn – zwischen 66 Jahren und 67 Jahren.

Alter bei Berufseinstieg

Erwerbsminderungsrente Rechner Berufseinstieg Geben Sie bitte an, ab welchem Alter Sie als renten­versicherungs­pflichtiger Arbeitnehmer gearbeitet haben. Ab diesem Zeitpunkt sammelt man Rentenpunkte, die unser Rechner berücksichtigt.

Der mögliche Zeitraum beginnt ab dem 17. Geburtstag. Auch Wehr- oder Zivildienst und berufliche Ausbildung zählen, weil sie mit Rentenpunkten bewertet werden. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der schulischen Ausbildung, z. B. Studium ab dem 17. Lebensjahr.

Derzeitiges Bruttogehalt

Erwerbsminderungsrente Rechner Bruttogehalt Bitte geben Sie Ihr aktuelles Bruttogehalt an. Der Rechner geht bei der Auswahl "Monatsbrutto" von 12 Gehältern pro Jahr aus. Wenn Sie mehr als 12 Gehälter bekommen, rechnen Sie den Betrag bitte selbst um oder wählen "Jahresbrutto derzeit" und geben Ihr Jahresgehalt ein.

Das Bruttogehalt ist die Grundlage zur Berechnung der Rentenpunkte.

Zuschlag für langjährige EM-Rentner seit 2024

Seit Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Menschen, die schon zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bekommen haben, einen Zuschlag.

Im ersten Schritt zahlt der Renten Service diesen Zuschlag monatlich extra aus. Ab Dezember 2025 übernimmt die Rentenversicherung die Berechnung. Dann wird der Zuschlag direkt mit der Rente ausgezahlt – aber nicht rückwirkend verrechnet.

Hintergrund: EM-Renten, die nach 2018 begannen, fielen durch neue Regeln höher aus. Ältere Renten gingen dagegen leer aus. Diese Ungleichbehandlung wird jetzt ausgeglichen:

Wie hoch ist der Zuschlag?

  • Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in EM-Rente ging, bekommt 7,5 % Zuschlag.
  • Wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 in Rente ging, erhält 4,5 % mehr.

Fragen & Tipps zur Erwerbsminderungsrente

Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zur Erwerbsminderungsrente. Was ist für Sie besonders interessant?

  • 01.
    Was ist die Erwerbsminderungsrente – und wer bekommt sie?

    Wenn Arbeiten nicht mehr möglich ist

    Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ersetzt die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente und wird gezahlt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder teilweise nicht mehr arbeiten kann. Es gibt zwei Formen: die teilweise und die volle Erwerbsminderung.

    Wichtige Voraussetzungen

    • Mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert
    • In den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge
    • Medizinisches Gutachten: weniger als 6 Stunden (teilweise EM) bzw. 3 Stunden (volle EM) arbeitsfähig

    Unserer Erfahrung nach bestehen gute Chancen auf Bewilligung, wenn ein ausführliches Gutachten und alle Nachweise vorliegen.

    1
  • 02.
    Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

    So wird die Rente berechnet

    Die Höhe der EM-Rente ergibt sich aus den bisher erworbenen Rentenpunkten (Entgeltpunkten) und einer sogenannten Zurechnungszeit. Diese Zeit wird ab dem Eintritt der Erwerbsminderung bis aktuell 66 Jahre und 2 Monate (Stand 2025) hinzugerechnet. Ab 2031 steigt diese Altersgrenze auf 67 Jahre.

    Die fiktiven Rentenpunkte für diese Zeit orientieren sich am Durchschnitt der bisherigen Erwerbsbiografie. In vielen Fällen erhalten Betroffene etwa 65 % ihrer letzten Bruttobezüge als Erwerbsminderungsrente.

    Davon werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

    Unser Erwerbsminderungsrenten-Rechner hilft Ihnen bei der Berechnung.

    1
  • 03.
    Kann die EM-Rente durch die Grundrente steigen?

    Möglicherweise kann die Erwerbsminderungsrente durch Grundrente aufgestockt werden, denn seit 2021 gibt es die Grundrente als Aufstockung zur gesetzlichen Rente – auch zur Erwerbsminderungsrente.

    Wer viele Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und dabei unter dem Durchschnittsverdienst lag, kann Anspruch auf Grundrente haben. Voraussetzung: mindestens 33 Beitragsjahre und ein Jahreseinkommen zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittslohns.

    In unserem Sonderratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Grundrente.

    1
  • 04.
    Dürfen EM-Rentner hinzuverdienen?

    Hinzuverdienstgrenze beachten

    Auch wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf etwas hinzuverdienen. Seit 2023 wird die Grenze jährlich angepasst und liegt derzeit bei 19.661,25 Euro brutto pro Jahr (Stand 2025).

    Für Empfänger einer teilweisen EM-Rente gelten andere Regeln mit meist höheren Grenzen. Diese können Sie beim Rentenversicherungsträger erfragen oder direkt mit unserem EM-Renten-Rechner berechnen.

    Mehr dazu finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zu den Hinzuverdienstgrenzen.

    1
  • 05.
    Was passiert bei Erreichen der Altersgrenze?

    Automatischer Wechsel zur Altersrente

    Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente in die normale Altersrente umgewandelt. Es ist kein neuer Antrag notwendig.

    Diese Umstellung erfolgt automatisch und betrifft alle, die nach 1964 geboren sind, mit dem vollendeten 67. Lebensjahr.

    1

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Erwerbsminderungsrente"

vgwort d223a2c247d546598bb3888b63a15364