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Erwerbsminderungsrenten-Rechner
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist berücksichtigt, dass Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens zum Beispiel noch in einer Teilzeitbeschäftigung berufstätig sind. Aber auch bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie in begrenztem Umfang etwas zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Ob und wie sich Ihr Verdienst aus einer Beschäftigung auf Ihre Rente auswirkt, können Sie hier nachlesen.
Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung
Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gab es eine fixe, rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro je Kalenderjahr (also 525 Euro monatlich). Diese Grenze wurde ab 2023 stark erhöht und jährlich dynamisiert, indem sie an die sich jährlich ändernde Bezugsgröße angepasst wird.
Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht seitdem 3/8 der 14fachen monatlichen Bezugsgröße West, also 2025
3/8 × 14× 3.745 Euro = 19.661,25 Euro
und damit monatlich 1.638,44 Euro (Stand 2025).
Ihr Hinzuverdienst wird dabei jährlich mit dieser Hinzuverdienstgrenze verglichen. So können Sie zum Beispiel nur Teilzeiträume im Jahr arbeiten und auch mit einem Verdienst von über 1.638,44 Euro monatlich die Hinzuverdienstgrenze einhalten.
Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung orientiert sich individuell an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen (brutto) der letzten 15 Jahre. Es beträgt aber mindestens 6/8 der 14fachen aktuellen monatlichen Bezugsgröße.
Die Hinzuverdienstgrenze 2025 bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entspricht mindestens 6/8 der 14fachen monatlichen Bezugsgröße West, also
6/8 × 14× 3.745 Euro = 39.322,50 Euro
und damit monatlich 3.276,88 Euro.
Hinzuverdienstgrenze kann eventuell noch höher liegen
Möglicherweise liegt Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze für die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung aber noch höher, falls Ihr Erwerbseinkommen relativ hoch war. Dies können Sie mit dem Erwerbsminderungsrenten-Rechner 2025 berechnen.
Infos zur Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist definiert als das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr und beträgt 2025 44.940 Euro. Die Anbindung an diese Bezugsgröße erspart die jährliche Anpassung von Rechengrößen in vielen Vorschriften der Sozialversicherung. Für die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente gilt dabei die Bezugsgröße West bundeseinheitlich.
Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze: Anrechnung auf Rente
Liegt der jährliche Hinzuverdienst über der Hinzuverdienstgrenze, wird der darüberliegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden Ihnen dann 40 Prozent von der monatlichen Rente abgezogen.
Hinzuverdienstdeckel
Neben der Hinzuverdienstgrenze gibt es noch den Hinzuverdienstdeckel, der die Obergrenze für den Hinzuverdienst bildet. Der über dem Hinzuverdienstdeckel liegende Betrag wird zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Damit wird vermieden, dass das aktuelle Einkommen zusammen mit der Rente höher ist, als das Einkommen vor Bezug der Rente. Der Hinzuverdienstdeckel setzt sich aus der Summe der monatlichen Erwerbsminderungsrente und der auf den Monat heruntergerechneten Hinzuverdienstgrenze zusammen.
Das zählt zum Hinzuverdienst
Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft, sowie bestimmte Sozialleistungen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erwerbsminderungsrente"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Erwerbsminderungsrenten-Rechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Berücksichtigung der erstmalig für Ost und West einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze für 2025 und aktualisierte Durchschnittsentgelte zur Berechnung der Entgeltpunkte hinterlegt.
- Anpassung des Beispiels für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente 2024.
- Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen 2024 für die Rente bei Erwerbsminderung im Erwerbsminderungsrenten-Rechner und in unserem Ratgeberartikel Hinzuverdienstgrenzen Erwerbsminderungsrente
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite