Rechner zum Thema
Erwerbsminderungsrenten-Rechner
Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, darf unter bestimmten Bedingungen zusätzlich Geld verdienen. Wie hoch dieser Hinzuverdienst ausfallen darf, hängt davon ab, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Hier erfahren Sie, welche Grenzen 2025 gelten und was Sie beachten müssen.
Was bedeutet Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung?
Ein Hinzuverdienst ist jedes zusätzliche Einkommen neben Ihrer Rente. Dazu zählen:
- Gehalt aus Teilzeit- oder Minijob
- Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Landwirtschaft oder Gewerbe
- Bestimmte Sozialleistungen
Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung
Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, darf bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Seit 2023 ist diese Grenze dynamisch an die sogenannte Bezugsgröße gekoppelt.
2025: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt
3/8 × 14 × 3.745 Euro = 19.661,25 Euro jährlich
entspricht 1.638,44 Euro monatlich
Es ist erlaubt, in einzelnen Monaten mehr als 1.638,44 Euro zu verdienen – entscheidend ist, dass der Jahreswert nicht überschritten wird.
Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente richtet sich die Hinzuverdienstgrenze individuell nach dem höchsten beitragspflichtigen Einkommen der letzten 15 Jahre. Die Grenze liegt jedoch mindestens bei:
2025: 6/8 × 14 × 3.745 Euro = 39.322,50 Euro
entspricht 3.276,88 Euro monatlich
Persönliche Grenze kann höher ausfallen
Hatten Sie früher ein hohes Einkommen, kann Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze auch über dem Mindestwert liegen. Nutzen Sie den Erwerbsminderungsrenten-Rechner 2025, um Ihre persönliche Grenze zu berechnen.
Was passiert bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze?
Liegt Ihr Jahresverdienst über der zulässigen Grenze, wird der Mehrbetrag auf die Rente angerechnet:
- Überschreitungsbetrag wird durch 12 geteilt
- 40 % davon werden monatlich von der Rente abgezogen
Zusätzlich zu beachten: der Hinzuverdienstdeckel
Der Hinzuverdienstdeckel stellt sicher, dass Sie durch Rente und Arbeit zusammen nicht mehr verdienen als vor der Rente. Er setzt sich zusammen aus:
- Ihrer monatlichen Erwerbsminderungsrente
- + anteilige Hinzuverdienstgrenze (monatlich)
Verdienen Sie darüber hinaus, wird der Überschuss zu 100 % auf Ihre Rente angerechnet.
Bezugsgröße als Grundlage der Berechnung
Die Bezugsgröße bildet die Basis zur Berechnung der Grenzen. Sie entspricht dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der gesetzlichen Rentenversicherung vor zwei Jahren.
Die Bezugsgröße West beträgt 2025: 44.940 Euro
Monatlich sind dies 44.940 / 12 = 3.745 Euro. Diesen Betrag finden Sie in den Formeln für den Hinzuverdienst am Anfang dieser Seite wieder.
Praxis-Tipp aus eigener Erfahrung
Viele Rentner unterschätzen, wie flexibel sie mit dem Hinzuverdienst umgehen können. Ein Nutzer berichtete, dass er nur für vier Monate eines Jahres eine selbstständige Tätigkeit ausführte – und trotzdem unter der Jahresgrenze blieb. Planung zahlt sich also aus.
Was andere Leser auch gelesen haben
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Grundsicherung berechnen 2025, Rentenbesteuerung, Rentenhöhe berechnen, Witwenrente Berechnung, Rentenlückenrechner, Rentenbeginn berechnen, Berechnung Rentenabschlag, Waisenrente berechnen, Minijob-Rechner, Erbschaftsteuer berechnen
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erwerbsminderungsrente"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Erwerbsminderungsrenten-Rechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Berücksichtigung der erstmalig für Ost und West einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze für 2025 und aktualisierte Durchschnittsentgelte zur Berechnung der Entgeltpunkte hinterlegt.
- Anpassung des Beispiels für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente 2024.
- Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen 2024 für die Rente bei Erwerbsminderung im Erwerbsminderungsrenten-Rechner und in unserem Ratgeberartikel Hinzuverdienstgrenzen Erwerbsminderungsrente
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite