Erwerbsminderungsrente

Hinzuverdienstgrenzen 2024 bei der Erwerbsminderungsrente

Thema Erwerbsminderungsrente ﹣ Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderung

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Erwerbsminderungsrenten-Rechner

Ganz einfach! Mit dem Erwerbsminderungsrenten-Rechner berechnen Sie die Höhe der Rente sowohl bei teilweiser als auch bei voller Erwerbminderung.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist berücksichtigt, dass Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens zum Beispiel noch in einer Teilzeitbeschäftigung berufstätig sind. Aber auch bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie in begrenztem Umfang etwas zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Ob und wie sich Ihr Verdienst aus einer Beschäftigung auf Ihre Rente auswirkt, können Sie hier nachlesen.

Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung

Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gab es eine fixe, rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro je Kalenderjahr (also 525 Euro monatlich). Diese Grenze wurde ab 2023 stark erhöht und jährlich dynamisiert, indem sie an die sich jährlich ändernde Bezugsgröße angepasst wird.

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht seitdem 3/8 der 14fachen monatlichen Bezugsgröße West, also 2024

3/8 × 14× 3.535 Euro = 18.558,75 Euro

und damit monatlich 1.546,56 Euro (Stand 2024).

Ihr Hinzuverdienst wird dabei jährlich mit dieser Hinzuverdienstgrenze verglichen. So können Sie zum Beispiel nur Teilzeiträume im Jahr arbeiten und auch mit einem Verdienst von über 1.546,56 Euro monatlich die Hinzuverdienstgrenze einhalten.

Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung

Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung orientiert sich individuell an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen (brutto) der letzten 15 Jahre. Es beträgt aber mindestens 6/8 der 14fachen aktuellen monatlichen Bezugsgröße.

Die Hinzuverdienstgrenze 2024 bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entspricht mindestens 6/8 der 14fachen monatlichen Bezugsgröße West, also

6/8 × 14× 3.535 Euro = 37.117,50 Euro

und damit monatlich 3.093,13 Euro.

Hinzuverdienstgrenze kann eventuell noch höher liegen

Möglicherweise liegt Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze für die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung aber noch höher, falls Ihr Erwerbseinkommen relativ hoch war. Dies können Sie mit dem Erwerbsminderungsrenten-Rechner 2024 berechnen.

Infos zur Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist definiert als das Durch­schnitts­entgelt der gesetzlichen Renten­versicherung im vorver­gangenen Kalenderjahr und beträgt 2023 40.740 Euro. Die Anbindung an diese Bezugsgröße erspart die jährliche Anpassung von Rechengrößen in vielen Vorschriften der Sozial­versi­cherung. Für die Hinzu­verdienst­grenze bei der Erwerbs­min­derungs­rente gilt da­bei die Be­zugs­grö­ße West bun­des­ein­heit­lich.

Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze: Anrechnung auf Rente

Liegt der jährliche Hinzuverdienst über der Hinzuverdienstgrenze, wird der darüberliegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden Ihnen dann 40 Prozent von der monatlichen Rente abgezogen.

Hinzuverdienstdeckel

Neben der Hinzuverdienstgrenze gibt es noch den Hinzuverdienstdeckel, der die Obergrenze für den Hinzuverdienst bildet. Der über dem Hinzuverdienstdeckel liegende Betrag wird zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Damit wird vermieden, dass das aktuelle Einkommen zusammen mit der Rente höher ist, als das Einkommen vor Bezug der Rente. Der Hinzuverdienstdeckel setzt sich aus der Summe der monatlichen Erwerbsminderungsrente und der auf den Monat heruntergerechneten Hinzuverdienstgrenze zusammen.

Das zählt zum Hinzuverdienst

Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft, sowie bestimmte Sozialleistungen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" wurde zuletzt am 08.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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