Erwerbsminderungsrente

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung

Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner ﹣ Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderung

Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, darf unter bestimmten Bedingungen zusätzlich Geld verdienen. Wie hoch dieser Hinzuverdienst ausfallen darf, hängt davon ab, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Hier erfahren Sie, welche Grenzen 2025 gelten und was Sie beachten müssen.

Was bedeutet Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung?

Ein Hinzuverdienst ist jedes zusätzliche Einkommen neben Ihrer Rente. Dazu zählen:

  • Gehalt aus Teilzeit- oder Minijob
  • Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Landwirtschaft oder Gewerbe
  • Bestimmte Sozialleistungen

Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung

Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, darf bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Seit 2023 ist diese Grenze dynamisch an die sogenannte Bezugsgröße gekoppelt.

2025: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt

3/8 × 14 × 3.745 Euro = 19.661,25 Euro jährlich

entspricht 1.638,44 Euro monatlich

Es ist erlaubt, in einzelnen Monaten mehr als 1.638,44 Euro zu verdienen – entscheidend ist, dass der Jahreswert nicht überschritten wird.

Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente richtet sich die Hinzuverdienstgrenze individuell nach dem höchsten beitragspflichtigen Einkommen der letzten 15 Jahre. Die Grenze liegt jedoch mindestens bei:

2025: 6/8 × 14 × 3.745 Euro = 39.322,50 Euro

entspricht 3.276,88 Euro monatlich

Persönliche Grenze kann höher ausfallen

Hatten Sie früher ein hohes Einkommen, kann Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze auch über dem Mindestwert liegen. Nutzen Sie den Erwerbsminderungsrenten-Rechner 2025, um Ihre persönliche Grenze zu berechnen.

Was passiert bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze?

Liegt Ihr Jahresverdienst über der zulässigen Grenze, wird der Mehrbetrag auf die Rente angerechnet:

  • Überschreitungsbetrag wird durch 12 geteilt
  • 40 % davon werden monatlich von der Rente abgezogen

Zusätzlich zu beachten: der Hinzuverdienstdeckel

Der Hinzuverdienstdeckel stellt sicher, dass Sie durch Rente und Arbeit zusammen nicht mehr verdienen als vor der Rente. Er setzt sich zusammen aus:

  • Ihrer monatlichen Erwerbsminderungsrente
  • + anteilige Hinzuverdienstgrenze (monatlich)

Verdienen Sie darüber hinaus, wird der Überschuss zu 100 % auf Ihre Rente angerechnet.

Bezugsgröße als Grundlage der Berechnung

Die Bezugsgröße bildet die Basis zur Berechnung der Grenzen. Sie entspricht dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der gesetzlichen Rentenversicherung vor zwei Jahren.

Die Bezugsgröße West beträgt 2025: 44.940 Euro

Monatlich sind dies 44.940 / 12 = 3.745 Euro. Diesen Betrag finden Sie in den Formeln für den Hinzuverdienst am Anfang dieser Seite wieder.

Praxis-Tipp aus eigener Erfahrung

Viele Rentner unterschätzen, wie flexibel sie mit dem Hinzuverdienst umgehen können. Ein Nutzer berichtete, dass er nur für vier Monate eines Jahres eine selbstständige Tätigkeit ausführte – und trotzdem unter der Jahresgrenze blieb. Planung zahlt sich also aus.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner beantwortet.

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