Erwerbsminderungsrente

Erwerbsunfähigkeitsrente - Unterschied zur Erwerbsminderung

Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner ﹣ Erwerbsunfähigkeit - der Unterschied

Wir haben in unserem Basisartikel sehr ausführlich das Thema Berechnen der Erwerbsminderungsrente erläutert. Zusätzlich existiert noch der Begriff der Erwerbsunfähigkeitsrente, der jedoch inzwischen veraltet ist. Wir klären den Unterschied.

Unterschied Erwerbsunfähigkeitsrente zu Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsunfähigkeitsrente und die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) wurden 2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die damalige Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) wurde gezahlt, wenn jemand gar nicht mehr arbeiten konnte. Die Berufsunfähigkeitsrente galt bis 2000 bei Arbeitsunfähigkeit im erlernten Beruf von mehr als 50 %.

Seit 2001 gelten die Regelungen zur Erwerbsminderungsrente.

Diese unterscheidet:

  • teilweise Erwerbsminderung
  • volle Erwerbsminderung (frühere Erwerbsunfähigkeit)

Die volle Erwerbsminderung ersetzt heute die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft, gilt jedoch noch für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Für sie gibt es weiterhin eine Rente bei teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit.

Übergang von Erwerbsunfähigkeitsrente zur Erwerbsminderungsrente
bis zum 31.12.2000ab dem 1.1.2001
Erwerbsunfähigkeitsrente Volle Erwerbsminderungsrente oder
teilweise Erwerbsminderungsrente
Berufsunfähigkeitsrente Teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit
(nur bei Geburt vor dem 02.01.1961)

Seit 2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr für später Geborene. Nur wer gar nicht mehr arbeiten kann, gilt als erwerbsunfähig und erhält Rente.

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Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Definition der Erwerbsminderung

Die Höhe der Rente hängt vom Grad der Erwerbsminderung ab:

  • Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn täglich mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden gearbeitet werden kann.
  • Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als 3 Stunden pro Tag gearbeitet werden kann oder eine Behinderung vorliegt, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmöglich macht.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner beantwortet.

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