
Rechner zum Thema
Erwerbsminderungsrenten-Rechner
Ganz einfach! Mit dem Erwerbsminderungsrenten-Rechner berechnen Sie die Höhe der Rente sowohl bei teilweiser als auch bei voller Erwerbminderung.Wir haben in unseren Basisartikeln sehr ausführlich das Thema Erwerbsminderungsrente erläutert und wir bieten Ihnen auch einen sehr professionellen Rechner zur Ermittlung der Erwerbsminderungsrente an. Nun gibt es aber zusätzlich noch den verwirrenden bzw. veralteten Begriff der Erwerbsunfähigkeit mit der entsprechenden Rente. Wir wollen dies gerne aufklären und den Unterschied erläutern.
Unterschied Erwerbsunfähigkeitsrente zu Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsunfähigkeitsrente und die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) wurden ab 2001 nach neuem Recht durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst. Die damalige Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) gab es, wenn jemand überhaupt nicht mehr in der Lage war, zu arbeiten. Die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) erhielt bis Ende 2000, wer wegen einer Krankheit oder Behinderung seinen Beruf nur noch zu weniger als 50% ausüben konnte. Seit 2001 gelten die gesetzlichen Regelungen der Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderung wird beim Anspruch der Rente unterteilt in
- teilweise Erwerbsminderung und in die
- volle Erwerbsminderung, also Erwerbsunfähigkeit
Während die Rente wegen voller Erwerbsminderung die damalige Erwerbsunfähigkeitsrente letztlich abgelöst hat, wurde die Berufsunfähigkeitsrente nicht weiter fortgeführt. Sie wird nur im Rahmen des Vertrauensschutzes für ältere Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden, als sogenannte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit fortgeführt. Diese entspricht in Ihrer Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Übergang von Erwerbsunfähigkeitsrente zur Erwerbminderungsrente | |
---|---|
bis zum 31.12.2000 | ab dem 1.1.2001 |
Erwerbsunfähigkeitsrente | Volle Erwerbsminderungsrente oder Teilweise Erwerbsminderungsrente |
Berufsunfähigkeitsrente | Teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufunfähigkeit (nur noch, falls vor dem 02.01.1961 geboren) |
Somit gibt es seit der Änderung des Gesetzes zur Erwerbsunfähigkeit keinen Anspruch mehr auf gesetzliche BU-Rente für ab dem 02.01.1961 geborene Versicherte. Der erlernte Beruf spielt für den gesetzlichen Schutz keine Rolle mehr. Solange überhaupt noch irgendeine Arbeit verrichtet werden kann, man also nicht erwerbsunfähig ist, hat man kein Anrecht auf Rente. Die letztendliche Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dieser Einstufung.
Nutzen Sie unseren Erwerbsunfähigkeits-Rechner
Wir haben einen Online-Rechner entwickelt, welcher die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente ermittelt. Dieser Rechner ist universell gehalten. Er berechnet mit Ihren Daten sowohl die Erwerbsminderungsrente (teilweise Erwerbsminderung) und die Erwerbsunfähigkeitsrente (volle Erwerbsminderung). Viele Spaß bei der Berechnung.
Und wie ist nun diese Einstufung definiert?
Letztendlich hängt die entsprechen Rente vom Grad der beruflichen Minderung ab. Die teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn aufgrund von der Krankheit oder der Behinderung eine Arbeitsleistung von mindestens 3 Stunden, jedoch weniger als 6 Stunden vom Arbeitnehmer pro Arbeitstag erbracht werden kann.
Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn aus den Gründen der Krankheit nur eine Arbeitsleistung von weniger als 3 Stunden arbeitstäglich möglich ist. Eine volle Erwerbsminderung liegt ebenfalls bei behinderten Arbeitnehmern vor, die nicht auf dem normalen Arbeitsmarkt tätig werden können.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rente bei Erwerbsminderung" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 01.05.2023
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Rente bei Erwerbsminderung" wurden am 01.05.2023 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:
- 01.05.2023: Hinterlegen der neuen, ab 1. Juli 2023 geltenden Rentenwerte im Erwerbsminderungsrenten-Rechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost von 35,52 Euro auf 37,60 Euro (5,86 Prozent) und des Rentenwert West von 36,02 Euro auch auf 37,60 Euro (4,39 Prozent).
- 06.01.2023: Anpassung des Beispiels für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente 2023.
- 28.12.2022: Anpassung der neuen Hinzuverdienstgrenzen für die Rente bei Erwerbsminderung im Erwerbsminderungsrenten-Rechner und in unserem Ratgeberartikel Hinzuverdienstgrenzen Erwerbsminderungsrente
- 23.11.2022: Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 und aktualisierte Durchschnittsentgelte zur Berechnung der Entgeltpunkte hinterlegt
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt