Rentenabschlag

Abschläge bei vorzeitiger Rente mit 63 oder 65 Jahren berechnen

Thema Rentenabschlag-Rechner

Mit dem Rentenabschlag-Rechner berechnen Sie, wie hoch die Abschläge bei einer vorzeitigen Altersrente sind.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können bis zu vier Jahre früher in Rente gehen. Das aktuelle Rentenalter liegt bei 67 Jahren.
  • Mit Abschlägen ist ein Rentenbeginn ab 63 Jahren möglich, wenn Sie 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben.
  • Die Berechnung der Abschläge ist kompliziert. Nutzen Sie dafür unseren Rentenabschlag-Rechner.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Rentenabschlag-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So funktioniert der Rentenabschlag-Rechner

Mit dem Rentenabschlag-Rechner können Sie prüfen, wie sich ein früherer Renteneintritt auf Ihre Altersrente auswirkt. Geben Sie Ihr Geburtsdatum und – falls zutreffend – eine Schwerbehinderung ein. Der Rechner zeigt Ihnen anschließend, ab welchem Alter Sie in Rente gehen können.

Sie sehen zwei Varianten:

Frühestmögliche Rente mit Abschlag – hier wird berechnet, wie hoch die Kürzung ist, wenn Sie die Rente vorzeitig beanspruchen. Pro Monat früherer Rentenbeginn beträgt der Abschlag 0,3 %.

Alternative ohne Abschlag – hier erfahren Sie, ab wann Sie die volle Rente ohne Kürzung erhalten, zum Beispiel als besonders langjährig Versicherte.

So können Sie Ihre Entscheidung besser planen und die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Rente einschätzen.

Eingabehilfen zum Rentenabschlag-Rechner

Geburtsdatum

Rentenabschlag-Rechner: Eingabe Geburtsdatum Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein. Damit berechnen wir Ihr reguläres Rentenalter und den frühestmöglichen Beginn der Rente. Dazu zählen: die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Schwerbehinderung

Rentenabschlag-Rechner: Eingabe Schwerbehinderung Geben Sie an, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt (= amtlich anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent). Wenn diese Voraussetzung und die nötige Wartezeit erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese beginnt früher als die Regelaltersrente (= normale Rente). Sie kann zudem noch früher beansprucht werden, allerdings mit Abschlägen.

Zwei Gründe für weniger Rente: Abschläge und Entgeltpunkte

Neben den Abschlägen sinkt die Rente auch, weil bei einem früheren Rentenbeginn weniger Entgeltpunkte (Punkte für eingezahlte Rentenbeiträge) gesammelt werden.

Wer zum Beispiel vier Jahre früher in Rente geht, hat nicht nur einen Abschlag von 14,4 %. Es fehlen auch vier Jahre Beitragszeit. Ein Durchschnittsverdiener verliert dadurch vier Entgeltpunkte. Das bedeutet aktuell 163,16 Euro weniger Rente pro Monat (= 4 × 40,79 €).

Die Rente wird also dauerhaft aus zwei Gründen gekürzt: durch Abschläge und durch fehlende Entgeltpunkte.

Fragen & Tipps zum Rentenabschlag-Rechner

Hier finden Sie Fragen und Tipps zu unserem Rentenabschlag-Rechner. Was möchten Sie wissen?

  • 01.
    Wie früh kann man in Rente gehen?

    Vorzeitig bis zu 4 Jahre

    Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann bis zu vier Jahre früher in Rente gehen – statt mit 67 schon mit 63. Das gilt für die Altersrente für langjährig Versicherte und – mit eigenen Regeln – auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

    Wichtig

    Vorzeitiger Bezug ist immer mit Abschlägen verbunden. Unserer Erfahrung nach wählen viele den früheren Start, wenn Ersparnisse oder andere Einkünfte die Kürzung abfedern.

  • 02.
    Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn?

    0,3 % pro Monat

    Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird die Altersrente um 0,3 % gekürzt.

    Beispiel

    Ein Jahr früher bedeutet 12 × 0,3 % = 3,6 % weniger Rente. Bei vier Jahren früher sind es 14,4 %. Unser Rentenabschlag-Rechner zeigt die genauen Werte.

  • 03.
    Welche Rentenarten sind vorzeitig mit Abschlag möglich?

    Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre)

    Vorzeitig ab 63. Maximaler Abschlag je nach Geburtsjahr bis zu 14,4 % (ab Jahrgang 1964).

    GeburtsjahrReguläre AltersgrenzeFrühestmöglicher StartMax. Abschlag
    1958666310,8 %
    195966 + 2 Monate6311,4 %
    196066 + 4 Monate6312,0 %
    196166 + 6 Monate6312,6 %
    196266 + 8 Monate6313,2 %
    196366 + 10 Monate6313,8 %
    ab 1964676314,4 %

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen (35 Jahre, GdB ≥ 50)

    Vorzeitig bis zu 36 Monate vor Altersgrenze. Maximaler Abschlag 10,8 %.

    GeburtsjahrReguläre AltersgrenzeFrühestmöglicher StartMax. Abschlag
    1958646110,8 %
    195964 + 2 Monate61 + 2 Monate10,8 %
    196064 + 4 Monate61 + 4 Monate10,8 %
    196164 + 6 Monate61 + 6 Monate10,8 %
    196264 + 8 Monate61 + 8 Monate10,8 %
    196364 + 10 Monate61 + 10 Monate10,8 %
    ab 1964656210,8 %

    Der Rentenabschlag-Rechner berechnet Ihre persönliche Kürzung im Detail.

  • 04.
    Gelten die Rentenabschläge dauerhaft?

    Dauerhaft bis zum Lebensende

    Ja. Die Kürzung bleibt für immer bestehen. Wer vier Jahre früher geht, erhält dauerhaft 14,4 % weniger Rente.

    Unserer Erfahrung nach wird der Langzeiteffekt oft unterschätzt. Über viele Jahre summiert sich der Verlust erheblich.

  • 05.
    Gibt es Alternativen ohne Abschlag oder einen Ausgleich?

    Ohne Abschlag: Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)

    Mit 45 Beitragsjahren ist eine abschlagsfreie Rente möglich – je nach Geburtsjahr zwei Jahre früher als die Regelaltersrente. Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren. Vorziehen gegen Abschlag ist bei dieser Rentenart nicht erlaubt.

    GeburtsjahrAbschlagsfreier Rentenbeginn
    195864
    195964 + 2 Monate
    196064 + 4 Monate
    196164 + 6 Monate
    196264 + 8 Monate
    196364 + 10 Monate
    ab 196465

    Abschläge ausgleichen

    Ab 50 können freiwillige Beiträge gezahlt werden, um Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen. Dies gilt jedoch nicht für eine Erwerbsminderungsrente.

    Unserer Erfahrung nach lohnt sich der Ausgleich vor allem, wenn eine Abfindung oder Ersparnisse vorhanden sind. Der Rechner hilft beim Vergleich.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenabschlag" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Rentenabschlag" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Rentenabschlag"

  • Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Rentenabschlag-Rechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
  • Erweiterung des Rentenabschlag-Rechners um Hinweis, dass neben den Rentenabschlägen auch die geringere Anzahl gesammelter Entgeltpunkte zu einer dauerhaft niedrigeren Rente führt.
  • Anpassung und Aktualisierung des Berechnungsbeispiels für den Rentenabschlag-Rechner
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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