Mit dem Rentenabschlag-Rechner berechnen Sie, wie hoch die Abschläge bei einer vorzeitigen Altersrente sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie können bis zu vier Jahre früher in Rente gehen. Das aktuelle Rentenalter liegt bei 67 Jahren.
- Mit Abschlägen ist ein Rentenbeginn ab 63 Jahren möglich, wenn Sie 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben.
- Die Berechnung der Abschläge ist kompliziert. Nutzen Sie dafür unseren Rentenabschlag-Rechner.
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Themen rund um Ihren Rentenabschlag
So funktioniert der Rentenabschlag-Rechner
Mit dem Rentenabschlag-Rechner können Sie prüfen, wie sich ein früherer Renteneintritt auf Ihre Altersrente auswirkt. Geben Sie Ihr Geburtsdatum und – falls zutreffend – eine Schwerbehinderung ein. Der Rechner zeigt Ihnen anschließend, ab welchem Alter Sie in Rente gehen können.
Sie sehen zwei Varianten:
Frühestmögliche Rente mit Abschlag – hier wird berechnet, wie hoch die Kürzung ist, wenn Sie die Rente vorzeitig beanspruchen. Pro Monat früherer Rentenbeginn beträgt der Abschlag 0,3 %.
Alternative ohne Abschlag – hier erfahren Sie, ab wann Sie die volle Rente ohne Kürzung erhalten, zum Beispiel als besonders langjährig Versicherte.
So können Sie Ihre Entscheidung besser planen und die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Rente einschätzen.
Eingabehilfen zum Rentenabschlag-Rechner
Geburtsdatum
Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein.
Damit berechnen wir Ihr reguläres Rentenalter und den frühestmöglichen Beginn der Rente.
Dazu zählen: die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Schwerbehinderung
Geben Sie an, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt
(= amtlich anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent).
Wenn diese Voraussetzung und die nötige Wartezeit erfüllt sind,
haben Sie Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Diese beginnt früher als die Regelaltersrente
(= normale Rente).
Sie kann zudem noch früher beansprucht werden, allerdings mit Abschlägen.
Zwei Gründe für weniger Rente: Abschläge und Entgeltpunkte
Neben den Abschlägen sinkt die Rente auch, weil bei einem früheren Rentenbeginn weniger Entgeltpunkte (Punkte für eingezahlte Rentenbeiträge) gesammelt werden.
Wer zum Beispiel vier Jahre früher in Rente geht, hat nicht nur einen Abschlag von 14,4 %. Es fehlen auch vier Jahre Beitragszeit. Ein Durchschnittsverdiener verliert dadurch vier Entgeltpunkte. Das bedeutet aktuell 163,16 Euro weniger Rente pro Monat (= 4 × 40,79 €).
Die Rente wird also dauerhaft aus zwei Gründen gekürzt: durch Abschläge und durch fehlende Entgeltpunkte.
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Fragen & Tipps zum Rentenabschlag-Rechner
Hier finden Sie Fragen und Tipps zu unserem Rentenabschlag-Rechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Wie früh kann man in Rente gehen?Vorzeitig bis zu 4 Jahre
Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann bis zu vier Jahre früher in Rente gehen – statt mit 67 schon mit 63. Das gilt für die Altersrente für langjährig Versicherte und – mit eigenen Regeln – auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Wichtig
Vorzeitiger Bezug ist immer mit Abschlägen verbunden. Unserer Erfahrung nach wählen viele den früheren Start, wenn Ersparnisse oder andere Einkünfte die Kürzung abfedern.
02.
Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn?0,3 % pro Monat
Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird die Altersrente um 0,3 % gekürzt.
Beispiel
Ein Jahr früher bedeutet 12 × 0,3 % = 3,6 % weniger Rente. Bei vier Jahren früher sind es 14,4 %. Unser Rentenabschlag-Rechner zeigt die genauen Werte.
03.
Welche Rentenarten sind vorzeitig mit Abschlag möglich?Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre)
Vorzeitig ab 63. Maximaler Abschlag je nach Geburtsjahr bis zu 14,4 % (ab Jahrgang 1964).
Geburtsjahr Reguläre Altersgrenze Frühestmöglicher Start Max. Abschlag 1958 66 63 10,8 % 1959 66 + 2 Monate 63 11,4 % 1960 66 + 4 Monate 63 12,0 % 1961 66 + 6 Monate 63 12,6 % 1962 66 + 8 Monate 63 13,2 % 1963 66 + 10 Monate 63 13,8 % ab 1964 67 63 14,4 % Altersrente für schwerbehinderte Menschen (35 Jahre, GdB ≥ 50)
Vorzeitig bis zu 36 Monate vor Altersgrenze. Maximaler Abschlag 10,8 %.
Geburtsjahr Reguläre Altersgrenze Frühestmöglicher Start Max. Abschlag 1958 64 61 10,8 % 1959 64 + 2 Monate 61 + 2 Monate 10,8 % 1960 64 + 4 Monate 61 + 4 Monate 10,8 % 1961 64 + 6 Monate 61 + 6 Monate 10,8 % 1962 64 + 8 Monate 61 + 8 Monate 10,8 % 1963 64 + 10 Monate 61 + 10 Monate 10,8 % ab 1964 65 62 10,8 % Der Rentenabschlag-Rechner berechnet Ihre persönliche Kürzung im Detail.
04.
Gelten die Rentenabschläge dauerhaft?Dauerhaft bis zum Lebensende
Ja. Die Kürzung bleibt für immer bestehen. Wer vier Jahre früher geht, erhält dauerhaft 14,4 % weniger Rente.
Unserer Erfahrung nach wird der Langzeiteffekt oft unterschätzt. Über viele Jahre summiert sich der Verlust erheblich.
05.
Gibt es Alternativen ohne Abschlag oder einen Ausgleich?Ohne Abschlag: Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)
Mit 45 Beitragsjahren ist eine abschlagsfreie Rente möglich – je nach Geburtsjahr zwei Jahre früher als die Regelaltersrente. Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren. Vorziehen gegen Abschlag ist bei dieser Rentenart nicht erlaubt.
Geburtsjahr Abschlagsfreier Rentenbeginn 1958 64 1959 64 + 2 Monate 1960 64 + 4 Monate 1961 64 + 6 Monate 1962 64 + 8 Monate 1963 64 + 10 Monate ab 1964 65 Abschläge ausgleichen
Ab 50 können freiwillige Beiträge gezahlt werden, um Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen. Dies gilt jedoch nicht für eine Erwerbsminderungsrente.
Unserer Erfahrung nach lohnt sich der Ausgleich vor allem, wenn eine Abfindung oder Ersparnisse vorhanden sind. Der Rechner hilft beim Vergleich.
Weitere Online-Rechner
Witwenrente Berechnung, Rentenbeginn berechnen, Rentenbesteuerung, Rentenhöhe berechnen, Waisenrente Berechnung, Elterngeld Rechner, Kindergeld-Rechner, Erwersbminderungsrente Höhe
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenabschlag" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenabschlag" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Rentenabschlag"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Rentenabschlag-Rechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Erweiterung des Rentenabschlag-Rechners um Hinweis, dass neben den Rentenabschlägen auch die geringere Anzahl gesammelter Entgeltpunkte zu einer dauerhaft niedrigeren Rente führt.
- Anpassung und Aktualisierung des Berechnungsbeispiels für den Rentenabschlag-Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite