Berechnen Sie mit dem Rentenabschlag-Rechner die Höhe der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente.
Das Wichtigste in Kürze
- Es besteht die Möglichkeit, bis zu vier Jahre früher in Rente zu gehen. Aktuelles Renteneintrittsalter ist 67.
- Mit Abschlägen ist es nach der Wartezeit von 35 Jahren möglich, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen.
- Die Berechnung des Abschlages ist kompliziert. Nutzen Sie einfach unseren obigen Rentenabschlag-Rechner.
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Inhalt
Achtung: Rentenabschläge auch durch fehlende Entgeltpunkte
Neben den Rentenabschlägen führt ein früherer Renteneintritt auch dazu, dass weniger Entgeltpunkte gesammelt werden.
Wer z.B. vier Jahre früher in Rente geht, erhält nicht nur eine Kürzung von 14,4 Prozent, sondern ihm fehlen auch vier Jahre Beitragszeit. Ein Durchschnittsverdiener verliert dadurch vier Entgeltpunkte, was aktuell 157,28 Euro (4 × 39,32 €) weniger Rente pro Monat bedeutet.
Die Rente fällt dauerhaft aus zwei Gründen niedriger aus: durch Abschläge und fehlende Entgeltpunkte.
Eingabehilfen zum Rentenabschlag-Rechner
Geburtsdatum
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein.
Anhand des Geburtsdatums berechnen wir das reguläre Renteneintrittsalter für die unterschiedlichen geeigneten Altersrenten sowie deren frühestmögliche Inanspruchnahme.
Dazu zählen die Altersente für langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Schwerbehindert
Geben Sie bitte an, ob eine Schwerbehinderung, also eine Behinderung mit einem amtlich zuerkannten Grad von mindestens 50 Prozent vorliegt. Bei einer Schwerbehinderung und ausreichend langer Wartezeit haben Sie ein Anrecht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt. Darüber hinaus kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Frühzeitige Renten mit Abschlägen
Die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können vorzeitig in Anspruch genommen werden. Dabei wird jedoch ein dauerhafter Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat fällig, den die Rente früher bezogen wird.
Abschläge bei der Rente für langjährig Versicherte ab 63
Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für langjährig Versicherte", wenn
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist sowie
- abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 65 und 67 Lebensjahren erreicht ist.
Diese Rente kann mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Je nach Altersgrenze müssen dafür mehr oder weniger Abschlagsmonate in Kauf genommen werden.
Abschläge sind hingegen nicht möglich bei der Regelaltersrente, die dafür aber bereits nach einer Versicherungs- bzw Wartezeit von 5 Jahren bezogen werden kann.
Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2013 noch bei 65 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2014 stufenweise gemäß folgender Tabelle auf 67 Jahre erhöht.
Tabelle Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente für langjährig Versicherte
Geburtsjahr | Reguläre Altersgrenze | Frühzeitige Inanspruchnahme ab | max. Monate früher | Abschlag bis |
---|---|---|---|---|
vor 1949 | 65 | 63 | 24 | 7,2% |
1949 Jan | 65 + 1 Monat | 63 | 25 | 7,5% |
1949 Feb | 65 + 2 Monate | 63 | 26 | 7,8% |
1949 März–Dez | 65 + 3 Monate | 63 | 27 | 8,1% |
1950 | 65 + 4 Monate | 63 | 28 | 8,4% |
1951 | 65 + 5 Monate | 63 | 29 | 8,7% |
1952 | 65 + 6 Monate | 63 | 30 | 9,0% |
1953 | 65 + 7 Monate | 63 | 31 | 9,3% |
1954 | 65 + 8 Monate | 63 | 32 | 9,6% |
1955 | 65 + 9 Monate | 63 | 33 | 9,9% |
1956 | 65 + 10 Monate | 63 | 34 | 10,2% |
1957 | 65 + 11 Monate | 63 | 35 | 10,5% |
1958 | 66 | 63 | 36 | 10,8% |
1959 | 66 + 2 Monate | 63 | 38 | 11,4% |
1960 | 66 + 4 Monate | 63 | 40 | 12,0% |
1961 | 66 + 6 Monate | 63 | 42 | 12,6% |
1962 | 66 + 8 Monate | 63 | 44 | 13,2% |
1963 | 66 + 10 Monate | 63 | 46 | 13,8% |
ab 1964 | 67 | 63 | 48 | 14,4% |
Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist also stets ab dem 63. Geburtstag möglich.
Abschläge bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", wenn
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist,
- bei Beginn der Altersrente mindestens eine 50%ige Schwerbehinderung anerkannt ist sowie
- abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.
Diese Altersrente können Sie mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab drei Jahre vor der Altersgrenze, also zwischen 60 und 62 in Anspruch nehmen.
Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2014 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2015 stufenweise gemäß folgender Tabelle auf 65 Jahre erhöht.
Tabelle Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente für schwerbehinderte Menschen
Geburtsjahr | Altersgrenze | Frühzeitige Inanspruchnahme ab | max. Monate früher | Abschlag bis |
---|---|---|---|---|
vor 1952 | 63 | 60 | 36 | 10,8% |
1952 Jan | 63 + 1 Monat | 60 + 1 Monat | 36 | 10,8% |
1952 Feb | 63 + 2 Monate | 60 + 2 Monate | 36 | 10,8% |
1952 März | 63 + 3 Monate | 60 + 3 Monate | 36 | 10,8% |
1952 April | 63 + 4 Monate | 60 + 4 Monate | 36 | 10,8% |
1952 Mai | 63 + 5 Monate | 60 + 5 Monate | 36 | 10,8% |
1952 Juni–Dez | 63 + 6 Monate | 60 + 6 Monate | 36 | 10,8% |
1953 | 63 + 7 Monate | 60 + 7 Monate | 36 | 10,8% |
1954 | 63 + 8 Monate | 60 + 8 Monate | 36 | 10,8% |
1955 | 63 + 9 Monate | 60 + 9 Monate | 36 | 10,8% |
1956 | 63 + 10 Monate | 60 + 10 Monate | 36 | 10,8% |
1957 | 63 + 11 Monate | 60 + 11 Monate | 36 | 10,8% |
1958 | 64 | 61 | 36 | 10,8% |
1959 | 64 + 2 Monate | 61 + 2 Monate | 36 | 10,8% |
1960 | 64 + 4 Monate | 61 + 4 Monate | 36 | 10,8% |
1961 | 64 + 6 Monate | 61 + 6 Monate | 36 | 10,8% |
1962 | 64 + 8 Monate | 61 + 8 Monate | 36 | 10,8% |
1963 | 64 + 10 Monate | 61 + 10 Monate | 36 | 10,8% |
ab 1964 | 65 | 62 | 36 | 10,8% |
Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist also stets ab drei Jahre vor den regulären Altersgrenzen möglich.
Mögliche Alternative: Die Rente für besonders langjährig Versicherte
Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", wenn
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt ist sowie
- abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.
Im Vergleich zur Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) besteht der Anspruch auf diese Rente bereits zwei Jahre früher. Jedoch kann die Rente für besonders langjährig Versicherte - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2015 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2016 gemäß folgender Tabelle stufenweise auf 65 Jahre erhöht.
Tabelle Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahr | Altersgrenze |
---|---|
vor 1953 | 63 |
1953 | 63 + 2 Monate |
1954 | 63 + 4 Monate |
1955 | 63 + 6 Monate |
1956 | 63 + 8 Monate |
1957 | 63 + 10 Monate |
1958 | 64 |
1959 | 64 + 2 Monate |
1960 | 64 + 4 Monate |
1961 | 64 + 6 Monate |
1962 | 64 + 8 Monate |
1963 | 64 + 10 Monate |
ab 1964 | 65 |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenabschlag" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenabschlag" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Rentenabschlag"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Rentenabschlag-Rechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Erweiterung des Rentenabschlag-Rechners um Hinweis, dass neben den Rentenabschlägen auch die geringere Anzahl gesammelter Entgeltpunkte zu einer dauerhaft niedrigeren Rente führt.
- Anpassung und Aktualisierung des Berechnungsbeispiels für den Rentenabschlag-Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite