Rentenhöhe

Rentenpunkte - mit Beispiel und Online-Rechner

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Rentenrechner

Die Höhe Ihrer späteren Rente hängt davon ab, wie viele Beiträge Sie während Ihrer Arbeit eingezahlt haben. Allerdings funktioniert das Rentenkonto nicht wie ein Sparbuch, das das Geld einfach aufbewahrt. Stattdessen wandelt die Rentenversicherung Ihre eingezahlten Beiträge in sogenannte Rentenpunkte um. Diese Punkte werden auch Entgeltpunkte genannt.

Rentenpunkte als Basis für die Berechnung der eigenen Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland funktioniert nach dem Prinzip der Solidarität: Die Beiträge der Versicherten finanzieren die laufenden Rentenzahlungen. Alle gesetzlich sozialversicherten Arbeitnehmer sind verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig versichern.

Die spätere Rente soll auch die Lebensleistung jedes Einzelnen widerspiegeln. Deshalb zählen nicht nur Arbeitszeiten, sondern auch Beiträge zur Gesellschaft mit – zum Beispiel die Zeit der Kindererziehung.

Die Formel und der praktische Online-Rechner

Für die Ermittlung der monatlichen Rentenhöhe verwendet die Versicherung diese Formel:

Monatsrente =
Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Viel einfacher geht es mit unserem Rentenrechner!

Das steckt hinter den Faktoren

Zugangsfaktor

Wer genau mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, für den gilt ein Zugangsfaktor von 1,0. Wer früher in Rente geht, muss mit einem Abschlag rechnen – für jeden Monat etwas weniger. Wer länger arbeitet, bekommt im Gegenzug einen Zuschlag auf die Rente.

Rentenwert

Jeder Entgeltpunkt hat einen bestimmten Euro-Wert – das ist der sogenannte Rentenwert. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst. Steigen zum Beispiel die Lebenshaltungskosten oder die Löhne in Deutschland, passt die Bundesregierung den Rentenwert entsprechend an. Die Erhöhung wird meistens in Prozent angegeben. Wenn es heißt, dass die Renten um zwei Prozent steigen, dann wird genau dieser Rentenwert um zwei Prozent erhöht.

Rentenartfaktor

Für jede Rentenart gibt es einen festen Faktor. Die Altersrente hat den Rentenartfaktor 1,0. Eine Halbwaisenrente zum Beispiel liegt bei 0,1.

Diese drei Faktoren – Zugangsfaktor, Rentenwert und Rentenartfaktor – gelten für alle Versicherten und sind gesetzlich festgelegt. Sie lassen sich leicht nachschlagen. Nur die Entgeltpunkte sind individuell: Sie hängen davon ab, wie viel man eingezahlt hat. Die Rentenversicherung informiert regelmäßig über den Stand des eigenen Rentenkontos – inklusive der gesammelten Entgeltpunkte.

So wird aus Beitrag ein Rentenpunkt

Wer arbeitet, zahlt automatisch einen Teil seines Bruttolohns in die Rentenversicherung ein. Der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Der gesamte Rentenbeitrag liegt aktuell bei knapp 19 Prozent.

Wie viel genau jemand einzahlt, hängt vom eigenen Lohn ab. Damit die Rentenversicherung das gerecht bewerten kann, wird jedes Jahr ein sogenannter Durchschnittslohn für alle Beschäftigten festgelegt. Wer genau diesen Durchschnitt verdient, erhält für das Jahr einen Rentenpunkt – auch „Entgeltpunkt“ genannt.

Liegt das eigene Einkommen über oder unter dem Durchschnitt, verändert sich auch die Zahl der Rentenpunkte. Der persönliche Wert berechnet sich also aus dem Verhältnis vom eigenen Jahreslohn zum Durchschnittslohn.

Dazu ein Beispiel

Angenommen, die Rentenversicherung würde ein Durch­schnitts­einkommen von 40.000 Euro ermitteln, so würde diesem Entgelt der Rentenpunkt 1,0 zugewiesen. Jedes andere Einkommen würden dann damit verglichen werden:

Einkommen in EuroEntgeltpunkte
50.0001,000
40.0000,800
30.0000,600
60.0001,200
70.0001,400

Die Rente für einen Arbeitnehmer, der 40 Jahre in die Rente eingezahlt hat und dabei immer ein Entgelt erzielte, das 30 Prozent über dem Durch­schnitts­lohn lag, wird dann so errechnet:

Entgeltpunkte: 40 x 1,3 = 52

Die Monatsrente würde sich schließlich anhand der Rentenformel wie folgt berechnen:

52 (Entgeltpunkte)
× 1,0 (Zugangsfaktor bei Eintritt in die Rente mit dem Regelalter)
× 40,79 Euro (Rentenwert Ab Juli 2025 für alle Bundesländer)
× 1,0 (Rentenartfaktor für die Altersrente)
= 2.121,08 Euro Monatsrente

Die wichtigsten Faktoren der Rentenpunkte

Je mehr Renten- bzw. Entgeltpunkte man im Laufe seines Arbeitslebens sammelt, desto höher fällt später die monatliche Rente aus. Die Punkte ergeben sich aus der Dauer der Erwerbstätigkeit und der Höhe des Einkommens.

Wer durchgängig gut verdient hat, profitiert spürbar von diesem System. Aus unserer Erfahrung sehen wir aber auch: Menschen, die lange im Niedriglohnbereich gearbeitet oder oft unterbrochene Erwerbszeiten hatten, bekommen im Alter oft nur eine geringe Rente. Besonders häufig trifft das Frauen.

Anrechenbare Zeiten für Mütter und Pflegende

Um soziale Gerechtigkeit zu stärken, wurde in den letzten Jahren die sogenannte „Mütterrente“ eingeführt. Wer wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten konnte, erhält trotzdem Rentenpunkte gutgeschrieben.

Diese Punkte basieren auf einem fiktiven Einkommen und werden bei Renteneintritt automatisch angerechnet – auch wenn in dieser Zeit keine Beiträge gezahlt wurden. Unserer Erfahrung nach profitieren davon viele, die familiäre Verantwortung übernommen haben.

Weitere Anrechnungszeiten

Nicht nur Eltern oder Pflegende erhalten solche Ausgleichszeiten. Auch Monate des Zivildienstes oder der Arbeitslosigkeit werden berücksichtigt. Für diese Zeiten wird ein geringerer fiktiver Verdienst angesetzt, aber auch daraus entstehen Rentenpunkte.

Rentenpunkte bestimmen die gesetzliche Rente

Renten- bzw. Entgeltpunkte bilden die Basis für die spätere gesetzliche Rente. Je früher jemand ins Berufsleben einsteigt und je konstanter er oder sie verdient, desto mehr Punkte werden gesammelt.

Längere Pausen oder ein später Start verringern die Rente. Aus unserer Erfahrung heraus sehen wir daher, dass private Vorsorge immer wichtiger wird – gerade für Menschen mit lückenhafter Erwerbsbiografie. Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema lohnt sich.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenrechner" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Rentenrechner" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 10 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Rentenrechner"

  • Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
  • Veröffentlichung eines Ratgebers zur Grundrente
  • Berücksichtigung der erstmalig für Ost und West einheitlichen Beitrags­bemessungs­grenze 2025 im Rentenrechner und Aktualisierung der Durchschnittsentgelte gemäß Anlage 1 SGB VI
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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