Rechner zum Thema
Rentenrechner
Viele Arbeitnehmer freuen sich nach einem langen Arbeitsleben auf ihren Ruhestand. Sie träumen von ausgedehnten Reisen, sie möchten ihre Enkel verwöhnen und ihr Zuhause genießen. Doch deutsche Bürger werden immer älter – und das reguläre Renteneintrittsalter verschiebt sich nach hinten. Anrechenbare Beitragsjahre, Flexirente und Rente mit Abschlägen sind Schlagworte, die durch die Medien geistern.
Der Regelfall heute: Rente mit 67
In Deutschland wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Anpassung betrifft alle künftigen Rentnergenerationen. Die gesetzliche Mindestwartezeit – also die Zeit, in der Beiträge eingezahlt werden müssen – beträgt dabei fünf Jahre.
Der Jahrgang 1964 wird der erste sein, bei dem Männer und Frauen erst mit dem 67. Geburtstag die volle Altersrente erhalten. In der Fachsprache der Rentenversicherung spricht man in diesem Fall von der „Regelaltersrente“.
Aus unserer Erfahrung sehen wir häufig: Die gesetzliche Rente allein reicht später oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher ist es sinnvoll, zusätzlich privat oder betrieblich vorzusorgen.
Wann genau Sie in Rente gehen können, erfahren Sie mit unserem Rechner zum Renteneintrittsalter.
Wichtig vorab: Weniger Entgeltpunkte bei frühem Rentenbeginn
Egal, ob Sie mit oder ohne Abschläge früher in Rente gehen – eines sollten Sie unbedingt beachten: Wer früher in den Ruhestand startet, zahlt automatisch auch über einen kürzeren Zeitraum in die Rentenversicherung ein. Dadurch sammeln sich weniger Rentenpunkte – auch Entgeltpunkte genannt – auf dem Rentenkonto.
Aus unserer Erfahrung unterschätzen viele diesen Punkt: Wer beispielsweise zwei Jahre früher in Rente geht, verzichtet nicht nur auf einen Teil der Rentenhöhe durch Abschläge, sondern auch auf zwei volle Beitragsjahre. Das wirkt sich dauerhaft auf die monatliche Rentenzahlung aus.
Für Durchschnittsverdiener bedeutet das: Pro Jahr weniger im Erwerbsleben fehlt ein Entgeltpunkt. Das entspricht aktuell einem Rentenminus von monatlich 39,32 Euro – sowohl im Osten als auch im Westen Deutschlands.
Wer darf früher abschlagsfrei in Rente gehen?
Viele Arbeitnehmer möchten gern vor dem regulären Rentenalter aus dem Berufsleben ausscheiden. Wer diesen Wunsch hat, muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen – und häufig auch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Doch es gibt auch Ausnahmen, bei denen ein früher Renteneintritt ohne Abschläge möglich ist.
Besonders langjährig Versicherte
Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, zählen zu den besonders langjährig Versicherten. Nach unserer Erfahrung nutzen viele diese Möglichkeit, um früher in den Ruhestand zu gehen – und das ganz ohne Abschläge. Für den Jahrgang 1964 bedeutet das: Rente ab 65. Wer früher geboren ist, kann teilweise schon mit etwas weniger Lebensjahren abschlagsfrei gehen.
Eine gute Orientierung bietet unser Rentenbeginn-Rechner, der die Möglichkeiten individuell darstellt.
Schwerbehinderte Versicherte
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (mindestens 50 Prozent) können ebenfalls vorzeitig in Rente gehen – vorausgesetzt, sie haben mindestens 35 Beitragsjahre. Sie dürfen bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente. Ein vorzeitiger Bezug ist möglich, allerdings mit Abschlägen – bis zu drei Jahre früher als regulär.
Rente mit 63 für langjährig Versicherte: Möglich, aber mit Abschlägen
Wer mindestens 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als langjährig versichert. In diesem Fall ist ein Renteneintritt bereits ab 63 Jahren möglich – allerdings mit Abschlägen bei der monatlichen Zahlung.
Unserer Erfahrung nach nutzen viele Versicherte diese Möglichkeit, weil sie früher in den Ruhestand möchten. Dabei sollte jedoch beachtet werden: Der reguläre Rentenbeginn liegt – je nach Geburtsjahrgang – zwischen 65 und 67 Jahren. Für Menschen, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, ist 67 das gesetzliche Rentenalter.
Entscheidet sich jemand aus diesem Jahrgang für die Rente mit 63, geht er oder sie also ganze vier Jahre früher – das bedeutet spürbare Abschläge. Hinzu kommt, dass weniger Rentenpunkte gesammelt werden, weil die Beitragszeit kürzer ausfällt. Das führt zu einer dauerhaft geringeren Rentenhöhe.
Hier noch einmal im Überblick:
Regelaltersrente | Rente für langjährig Versicherte | Rente für besonders langjährig Versicherte | Rente für schwerbehinderte Versicherte | |
---|---|---|---|---|
Mindestversicherungszeit | 5 | 35 | 45 | 35 |
Reguläres Renteneintrittsalter * | 65-67 | 65-67 | 63-65 | 63-65 |
Vorzeitige Inanspruchnahme ** |
nicht möglich | ab 63 | nicht möglich | ab 3 Jahre vor regulärem Beginn |
* Das Renteneintrittsalter ist abhängig vom Geburtsjahr: Für ältere Jahrgänge ist das Eintrittsalter gestaffelt beginnend mit dem niedrigeren Wert. Ab Jahrgang 1964 ist das Eintrittsalter dann am höchsten.
** Die Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme betragen dauerhaft 0,3% der Rente je vorzeitigem Monat.
Mit welchen Abschlägen müssen Sie rechnen?
Wer die Rente mit 63 in Anspruch nimmt, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen: Für jeden Monat, den der Ruhestand vorgezogen wird, verringert sich die monatliche Rentenzahlung um 0,3 Prozent. Diese Kürzung bleibt dauerhaft bestehen – auch wenn später die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Unserer Erfahrung nach unterschätzen viele Menschen, wie stark sich diese Abschläge auf die gesamte Rentenzeit auswirken können. Sie gelten nämlich auch für mögliche Hinterbliebenenrenten.
Ein Beispiel: Wer mit 63 Jahren in Rente geht, obwohl die persönliche Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt, nimmt die Rente 48 Monate früher in Anspruch. Das bedeutet einen Abschlag von 14,4 Prozent:
- 4 Jahre × 12 Monate = 48 Monate
- 48 Monate × 0,3 Prozent = 14,4 Prozent Abschlag
Und bitte auch die in diesen Jahren fehlenden Rentenpunkte nicht vergessen.
Die Entscheidung für die Frühverrentung sollte deshalb gut überlegt sein. Wir sehen häufig, dass Versicherte schon ab dem 50. Lebensjahr über Ausgleichszahlungen nachdenken – denn in diesem Alter sind freiwillige Sonderzahlungen möglich, um spätere Abschläge zu mindern oder ganz auszugleichen.
Oder berechnen sie Ihren Abschlag ganz einfach mit unserem Rentenabschlag-Rechner.
Rente mit 63 - Hier ein konkretes Beispiel:
Ein Angestellter hat 37 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Er ist Jahrgang 1960, im November 2024 wird er seinen 64. Geburtstag feiern. Er plant dann, zum 01. Januar 2025 in Rente zu gehen. Sein Regeleintrittsalter liegt bei 66 Jahren und 4 Monaten. Zum geplanten Rentenbeginn ist er 64 Jahre und 1 Monat alt. Er zieht die Rente um 2 Jahre und 3 Monate vor, insgesamt also um 27 Monate. Er muss mit Abschlägen von 8,1 Prozent rechnen:
27 Monate x 0,3 Prozent = 8,1 Prozent.
Bei einer erwarteten Rentenhöhe von 1500 Euro im Monat sind das immerhin 121,50 Euro.
Darüberhinaus fehlen bei früherem Rentenbeginn für die weniger geleisteten 27 Beitragsmonate entsprechende Rentenpunkte. Das mindert die zu erwartende Rente zusätzlich dauerhaft.
Was andere Leser auch gelesen haben
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Rentenbeginnrechner, Rentenabschlag-Rechner, Rentenlückenrechner, EM-Rentenrechner, Rentensteuerrechner, Witwenrente Rechner, Waisenrente berechnen, Soli berechnen, ETF Sparplan Rechner, Sparrechner, Erbschaftsteuer Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenrechner" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenrechner" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 10 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Rentenrechner"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Veröffentlichung eines Ratgebers zur Grundrente
- Berücksichtigung der erstmalig für Ost und West einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze 2025 im Rentenrechner und Aktualisierung der Durchschnittsentgelte gemäß Anlage 1 SGB VI
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite