Thema Altersrente ﹣ Nutzerfragen
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Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Altersrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Altersrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 10 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Altersrente"
- Veröffentlichung eines Beispiels für die Berechnung der Rente.
- Berücksichtigung der erstmalig für Ost und West einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze 2025 im Rentenrechner und Aktualisierung der Durchschnittsentgelte gemäß Anlage 1 SGB VI
- Hinterlegen der ab 1. Juli 2024 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts um 4,57 Prozent und Vereinheitlichung von Ost und West auf 39,32 Euro.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Was ist der Unterschied zwischen Bruttorente und Nettorente?
Unser Nutzer ge...com hatte am 01.02.2022 folgende Frage
Guten Tag,
zum Begriff Bruttomonatsrente hätte ich am Beispiel meiner Frau folgende Frage: Meine Frau bekommt zur Zeit monatlich eine Rente
von 717 Euro ausgezahlt. Ist dies die Bruttorente oder die Nettorente? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Georg B.
Antwort durch Stefan Banse vom 05.02.2022
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die ausgezahlte Rente ist - ähnlich wie bei ausgezahltem Gehalt - die Nettorente. Dies ist in der Regel die Bruttorente gemäß Rentenbescheid abzüglich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge welche zusammen rund 11 Prozent der Bruttorente betragen.
Jährlich erhalten Sie möglicherweise auch eine Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung über die im Vorjahr gezahlte Bruttorente abzüglich der geleisteten Beiträge.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Fragen zu Tätigkeiten in Vollzeit während Rente
Unser Nutzer se...com hatte am 21.10.2021 folgende Frage
Hallo,
ich möchte ab Januar 2022 Regelaltersrente beziehen und weiter Vollzeit arbeiten. Wie sind die Bedingungen, z.B. Besteuerung, Krankenversicherung, erhöht sich meine Rente dann noch etc.,
Viele Grüsse Sophia G.
Antwort durch Stefan Banse vom 22.10.2021
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da wir Ihr Anliegen nicht rechtssicher beantworten können, wenden Sie sich am besten damit an die kostenfreie Beratung der Deutschen Rentenversicherung. Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html können sie gleich online einen passenden Termin vereinbaren.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wie sind die Unterschied bei der Rente WEST und OST?
Unser Nutzer re...com hatte am 27.02.2020 folgende Frage
Guten Tag,
Kann es sein, dass ihr bei dem Rentenrechner 2020 bei der Rubrik „überwiegender Arbeitsort“ die Schaltfläche OST / WEST vertauscht habt?
Ich bekomme als Ergebnis für „WEST“ eine geringere Rente.
Liebe Grüße, René H
Antwort durch Stefan Banse vom 27.02.2020
Sehr geehrter Herr H,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es kann durchaus sein, dass Sie bei Auswahl West eine geringere Rente erhalten, obwohl ja derzeit im Westen 33,05 Euro gegenüber 31,89 im Osten je Rentenpunkt gezahlt werden. Dies liegt daran, dass zur Berechnung der Rentenpunkte Ihr Monatsbrutto mit dem jeweiligen Durchschnittsentgelt Ost oder West verglichen wird. So erhalten Sie bei gleichem Gehalt im Osten mehr Rentenpunkte als im Westen. Schauen Sie sich einfach die Herleitung der Berechnung hinter den Info-Buttons im Ergebnis an. Dort können Sie diesen Effekt sehen.
Falls ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte.
Unser Nutzer re...com hatte am 27.02.2020 noch eine Nachfrage
Hallo Herr Banse,
Lieben Dank für die schlüssige Erklärung. Man lernt einfach immer etwas dazu. Bleibt dieser Effekt eigentlich die nächsten Jahre auch so erhalten? Ich frage, da ich erst zu den Mitte Vierzigern gehöre.
Liebe Grüße, René H
Erneute Antwort durch Stefan Banse vom 27.02.2020
Hallo Herr H.,
schauen Sie sich am besten einmal sofort die Tabelle zum Durchschnittsentgelt unter https://www.smart-rechner.de/altersrente/ratgeber/durchschnittsentgelt.php an. Hier sieht man deutlich, dass sich diese für Ost und West immer weiter angleichen. Ihre bereits gesammelten Entgeltpunkten bzw. Rentenpunkten beruhen auf den alten Durchschnittsentgelten, die künftigen auf den Durchschnittsentgelten der kommenden Jahre...
Mit besten Grüßen
Ist der Grundfreibetrag mit dem Rentenfreibetrag abgegolten, oder wird der noch vom errechneten steuerpflichtigen Einkommen abgezogen?
Unser Nutzer md....de hatte am 22.01.2020 folgende Frage
Ist der Grundfreibetrag für Rentner von 9168 € (2019) mit dem Rentenfreibetrag (28 bzw 24 Prozent) abgegolten, oder wird der noch vom errechneten steuerpflichtigen Einkommen abgezogen?
Mieteinnahmen gehen in voller Höhe auf das steuerpflichtigen Einkommen?
Ein Minijob (450€) hat durch die vom AG geleisteten Steuerzahlungen keinen Einfluss?
Mit freundlichen Grüßen
M. D.
Antwort durch Stefan Banse vom 22.01.2020
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dem Hilfetext hinter dem Button rechts neben den einzelnen Ergebnissen können Sie entnehmen, dass der Grundfreibetrag vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird. Im deutschen Steuerrecht wird immer zunächst das steuerpflichtige Einkommen errechnet und erst dann der Grundfreibetrag berücksichtigt.
Mieteinnahmen sind nach Abzug von Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung in voller Höhe zu berücksichtigen.
Ein Minijob hat unseres Wissens keinen Einfluss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiter helfen und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Stefan Banse
Unser Nutzer md....de hatte am 22.01.2020 noch eine Nachfrage
Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen.
M.D.
Gibt es eine Erstattung eingezahlter Rentengelder?
Unser Nutzer pa....de hatte am 17.11.2019 folgende Frage
Habe gelesen, dass man sich unter bestimmten Voraussetzungen die eingezahlten Rentengelder auszahlen lassen kann! Stimmt das? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Danke Herr K. aus Leipzig
Antwort durch Stefan Banse vom 18.11.2019
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei sende ich Ihnen zur Beantwortung Ihrer Frage einfach den entsprechenden Link zu Wikipedia, wo die Thematik recht gut geklärt wird: https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbeitragserstattung. Daraus geht hervor, dass es nur unter ganz bestimmten Umständen möglich ist, die Rückerstattung der Beiträge zu erhalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und verbleibe
Sind Schul- und Studiumzeiten wirklich beitragsfrei?
Unser Nutzer Ch....de hatte am 16.07.2019 folgende Frage
Sehr geehrter Herr Banse,
zunächst einmal vielen Dank, dass Sie so tolle Rechner im Internet zur Verfügung stellen.
Ich habe mit dem Rentenrechner meine zu erwartende Rente berechnet. Dabei wurden a) die Reguläre Altersrente, b) die Frühestmögliche Rente ohne Abschlag und c) die Frühestmögliche Rente mit Abschlag angegeben. Bisher habe ich immer mit der Frühestmöglichen Rente mit Abschlag (ab 63 Jahren) geliebäugelt, aber das Ergebnis des Rentenrechners zeigte mir auch auf, dass ich mit 63 Jahren und 10 Monaten mit der Altersrente für besonders langjährige Versicherte abschlagsfrei in Rente gehen könnte. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein muss. Bei der Erläuterungen des Rentenrechners wird angegeben, dass diese Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung einerseits durch Beitragszeiten und andererseits mit sogenannten beitragsfreien Zeiten, wie z.B. Kindeserziehung, Schule, Ausbildung und Studium erfüllt werden kann.
Nun meine Frage: Sind Sie sich sicher, dass als beitragsfreie Zeiten wirklich Schul- und Studiumzeiten berücksichtigt werden können? Dies habe ich nirgendwo in entsprechenden Gesetzestexten gefunden. Auch in meiner Rentenauskunft vom 20.02.2017 steht, dass ich mit den 96 Monaten beitragsfreie Zeiten (Schule + Studium) nicht die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte erfülle, obwohl diese damit (564 Monate) erfüllt sein müsste.
Aber vielleicht hat sich seit dieser Rentenauskunft vom 20.02.2017 etwas in der Rentengesetzgebung geändert und die beitragsfreien Zeiten der Schulausbildung und des Studiums können nun doch für die 45 Jahren Wartezeit für die Rente für besonders langjährige Versicherte herangezogen werden.
Es wäre schön, wenn Sie mir auf meine Fragen eine entsprechende Antwort geben könnten, ggf. mit entsprechenden Gesetzesquellen.
Freundliche Grüße
Christian W.
Antwort durch Stefan Banse vom 24.07.2019
Sehr geehrter Herr Wamprecht,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich urlaubsbedingt jetzt erst bei Ihnen zurück melde. Ich habe Ihre Anmerkung überprüft und muss leider sagen, dass Ihre Rentenauskunft so richtig zu sein scheint. Schule und Studium werden für bis zu 96 Monate nur für die Schwerbehindertenrente und die Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) akzeptiert, nicht jedoch für die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre).
Ich habe im Ergebnis des Rechners den Info-Text nun entsprechend angepasst. Dieser lautet nun:
"Diese Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung kann einerseits durch Beitragszeiten, andererseits mit sogenannten beitragsfreien Zeiten, wie z.B. Kindeserziehung oder Ausbildung erfüllt werden.
Schule und Studium ab dem 17. Geburtstag (kurz: Ausbildungszeiten) werden für maximal 8 Jahre als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährig Versicherte berücksichtigt. Diese Ausbildungszeiten gelten nicht als beitragsfreie Zeiten bei der Rente für besonders langjährig Versicherte."
Nochmals vielen Dank für Ihren Hinweis und herzliche Grüße
Stefan Banse
Rente für besonders langjährig Versicherte
Unser Nutzer Ti....de hatte am 19.02.2019 folgende Frage
Ich bin 1961 geboren. Von 1978 bis 1982 absolvierte ich ein Fachschulstudium und habe seitdem gearbeitet. Zählt die Ausbildung als Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte mit? Bei der Rente für langjährig Versicherte scheint die Zeit zu zählen, bei den 45 Jahren nicht. Kann das sein oder habe ich da was falsch verstanden?
Vielen Dank Martina D
Antwort durch Stefan Banse vom 20.02.2019
Guten Morgen Frau D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben nochmals recherchiert und finden ebenfalls die Information, dass ein Fachschulstudium zwar bei der Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) als Wartezeit berücksichtigt wird, jedoch nicht bei der Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre).
Nachzulesen unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/02_fachliteratur/studientexte/02_rentenrecht/19_wartezeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
Dort heißt es auf Seite 24 zusammenfassend:
"Alle Anrechnungszeiten sind nur bei der Altersrente für langjährig Versicherte (§§ 36 und 236 SGB VI) und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§§ 37 und 236a SGB VI) auf die Wartezeit von 35 Jahren anzurechnen.
Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38 und 236b SGB VI) werden nur Anrechnungszeiten mit Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet."
Fragen Sie vorsichtshalber aber auch einmal bei der Beratung der Deutschen Rentenversicherung nach oder prüfen Sie Ihren jährlichen Rentenbescheid.
Mit besten Grüßen
Ost-West Rechner für Rentenpunkte
Unser Nutzer ma....de hatte am 15.02.2019 folgende Frage
Hallo,
hätte mal eine Frage:
Ich bin in ganz im Süden von Thüringen geboren und arbeite dort auch.
Mein Wohnsitz ist allerdings 15 km von meiner Arbeit weg, in Bayern.
Werden meine Rentenpunkte dann nach der Ost (Arbeit) oder Westtabelle ( Wohnsitz) gezählt ?
Mit freundlichen Grüßen
Marc H.
Antwort durch Stefan Banse vom 15.02.2019
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Hilfetext zu unserem Rentenrechner unter https://www.smart-rechner.de/altersrente/rechner.php heißt es:
Überwiegender Arbeitsort
Geben Sie bitte an, ob Ihre überwiegende Arbeitsstätte in den alten oder in den neuen Bundesländern liegt.
Abhängig davon ist der für die Berechnung der Rentenhöhe maßgebende Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt 30,69 € und der Rentenwert West beträgt 32,03 €. Der entsprechende aktuelle Rentenwert wird mit den erzielten Entgeltpunkten multipliziert, um die monatliche Rente zu berechnen.
Demnach sammeln Sie gerade Ost-Rentenpunkte. Fragen Sie aber zur Sicherheit bitte beim Rentenversicherungsträger nach.
Mit besten Grüßen
Ihr Rechner zeigt nur die Geburtsjahre bis 1952 an. Warum?
Unser Nutzer re....de hatte am 04.01.2019 folgende Frage
Schade, ich hätte gern ab Januar 2019 die Höhe meiner jetzigen Rente erfahren, nachdem es einige kleine
Änderungen gibt - wie Halbierung des Zusatzbeitrages etc.
Ihr Rechner-Schema beginnt mit dem Jahr 1952.
Mit freundlichen Grüßen
Renate F.
Antwort durch Stefan Banse vom 05.01.2019
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. der Rentenrechner dient dazu, die zu erwartende Rente aufgrund der über die Berufslaufbahn gesammelten Rentenpunkte zu prognostizieren. Insofern ist er für Ihr Anliegen natürlich nicht geeignet.
Mit besten Grüßen
Stefan Banse
Wie verhält es sich mit schwankendem Einkommen?
Unser Nutzer so...com hatte am 26.12.2018 folgende Frage
Liebes Team von Smart-Rechner.de,
hallo, ich finde den Rechner etwas zu einfach.
Wie sieht es z.B. aus, wenn man mal einige Jahre nicht gearbeitet hat - oder das Einkommen schwankend ist/war?
Haben Sie Tipps zu anderen Rechnern?
Danke,
Yours,
Ruth S.
Antwort durch Stefan Banse vom 27.12.2018
Sehr geehrte Frau Sondermann,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Rechner ist bewusst so erstellt worden, dass er den komplexen Sachverhalt der Rentenberechnung teilweise vereinfachend bzw. abstrahierend darstellt, um dem ratsuchenden Internetnutzer die Eingabe zu erleichtern und ihm eine schnelle Informationsgewinnung in Form einer Ersteinschätzung zu ermöglichen. Dies finden Sie unter dem Punkt „Leistungsbeschreibung“. Im Ergebnis wird das Berechnungsverfahren hinter den Info-Buttons entsprechend erläutert. U.a. steht dort folgendes:
"Um die Anzahl Ihrer Entgeltpunkte, welche für die Höhe der Rente maßgebend sind, exakt zu bestimmen, wäre Ihr kompletter Versicherungsverlauf mit allen Daten und Details notwendig. Damit Ihnen die Eingabe all dieser Daten erspart bleibt, vereinfacht der Rentenrechner die Berechnung der Entgeltpunkte und liefert mit folgender Methodik insbesondere bei einer relativ konstanten Erwerbsbiografie einen sehr guten Näherungswert für die Höhe Ihrer künftigen Altersrente…“
Insofern hilft Ihnen unser Rechner leider nicht weiter, da er Ihren Fall nicht abdeckt. Sie sollten sich also möglichst nach einem Rechner umschauen, der Ihren kompletten Versicherungsverlauf abfragt oder besser eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
Mit besten Grüßen
Stefan Banse