Der Waisenrenten-Rechner zeigt, wie hoch die Rente für Halb- und Vollwaisen voraussichtlich ist. Halbwaisen erhalten als Grundbetrag 10 % der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils, Vollwaisen 20 %.
Das Wichtigste in Kürze
- Halbwaisen erhalten 10 % der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils, Vollwaisen 20 %.
- Dazu kommt ein Zuschlag, der von den Beitragszeiten des Verstorbenen abhängt.
- Nutzen Sie einfach unseren Rechner, um die Rente schnell zu berechnen.
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So funktioniert der Waisenrenten-Rechner
Mit dem Waisenrente Rechner können Sie schnell ermitteln, wie hoch eine Halbwaisenrente oder Vollwaisenrente ausfallen kann. Geben Sie dazu einfach den Rentenanspruch des Verstorbenen sowie einige Daten zu seinem Lebenslauf ein, zum Beispiel Geburtsdatum, Todestag oder Zeiten, in denen Beiträge gezahlt wurden.
Der Rechner zeigt Ihnen danach übersichtlich die Höhe der Halbwaisen- und Vollwaisenrente. Sie sehen sofort, aus welchem Grundbetrag und welchen Zuschlägen sich die Rente zusammensetzt. So erhalten Sie einen klaren Eindruck, mit welchen Leistungen Sie im Ernstfall rechnen können.
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Eingabehilfe zum Waisenrenten-Rechner
Rentenanspruch des Verstorbenen
Tragen Sie den Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein.
Seit 2021 zählt auch ein möglicher Anspruch auf die Grundrente dazu.
- Sind beide Eltern verstorben, nutzen Sie die Daten des Elternteils mit dem höheren Rentenanspruch.
- Hat der Verstorbene bereits eine Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen, geben Sie deren Höhe an.
- Sonst gilt der Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente zum Todeszeitpunkt.
Voraussetzung ist, dass der Verstorbene die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.
Geburtsdatum des Verstorbenen
Geben Sie das Geburtsdatum des Verstorbenen ein.
Daraus ermittelt der Rechner den belegungsfähigen Zeitraum für den Zuschlag
(vom 17. Lebensjahr bis zum Tod bzw. bis zum Beginn der
Regelaltersrente, falls diese schon lief).
Todestag
Tragen Sie den Todestag ein.
Auch dieses Datum bestimmt den belegungsfähigen Zeitraum (Monate vom 17. Lebensjahr bis zum Tod) für den Zuschlag.
Belegungsfähiger Zeitraum zur Waisenrente
Prüfen Sie den vom Rechner ermittelten Zeitraum.
Er zeigt die Monate, die der Verstorbene maximal mit Rentenzeiten belegen konnte (Beitrags-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten).
Diese Monate sind die Basis für den Zuschlag.
Beitragszeiten
Geben Sie die Anzahl der Beitragsmonate an.
Eine grobe Schätzung reicht für den ersten Überblick (genaue Werte stehen im Rentenbescheid).
- Berufsausbildung
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
- Wehr-/Zivildienst
- Kindererziehungszeiten
- Zusatz bei Kindererziehung: 24 Monate*) für vor 1992 geborene Kinder, 36 Monate*) für ab 1992 geborene Kinder
- Zeiten mit Krankengeld
*) Bei gleichzeitiger versicherungspflichtiger Beschäftigung zählen diese Monate nicht doppelt.
Bewertung: Jeder Beitragsmonat zählt voll für den Zuschlag: Halbwaisen erhalten 0,0833 Entgeltpunkte je Monat, Vollwaisen 0,0750.
Anrechnungszeiten
Geben Sie die Anzahl der Anrechnungsmonate an.
Anrechnungszeiten sind Monate ohne Beiträge aus persönlichen Gründen, z. B.:
- Arbeitsunfähigkeit
- Krankheit zwischen 17 und 25
- Schwangerschaft / Mutterschutz
- Arbeitslosigkeit
- Schule/Studium ab 17
- Bürgergeld
Bewertung: Anrechnungszeiten zählen nur anteilig – im Verhältnis (Beitragszeiten + Berücksichtigungszeiten) zu den belegungsfähigen Monaten. Von dieser reduzierten Zeit gibt es je Monat 0,0833 Punkte (Halbwaise) bzw. 0,0750 Punkte (Vollwaise).
Berücksichtigungszeiten
Geben Sie die Berücksichtigungsmonate an (sofern sie nicht schon als Beitragszeiten erfasst sind).
Dazu zählt z. B. die Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag.
Bei mehreren Kindern laufen die Zeiten nebeneinander und werden nicht je Kind mehrfach gezählt.
Ziehen Sie Monate ab, die bereits als Beitragszeiten erfasst sind (z. B. Erwerbstätigkeit oder die ersten drei Erziehungsjahre).
Bewertung: Berücksichtigungszeiten zählen – wie Anrechnungszeiten – nur anteilig im oben beschriebenen Verhältnis. Von der so reduzierten Zeit gibt es je Monat 0,0833 Punkte (Halbwaise) bzw. 0,0750 Punkte (Vollwaise).
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Fragen & Tipps zur Berechnung der Waisenrente
Hier finden Sie Fragen und Tipps rund um unseren Waisenrenten-Rechner. Was interessiert Sie besonders?
01.
Wer erhält Waisenrente?Anspruchsberechtigte Kinder
Waisenrente ist Teil der Hinterbliebenenversorgung – ähnlich wie die Witwenrente. Anspruch haben leibliche Kinder, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder, wenn sie im gemeinsamen Haushalt lebten oder Unterhalt bekamen. Unter bestimmten Bedingungen können auch Geschwister und Enkel anspruchsberechtigt sein.
Halb- vs. Vollwaisenrente
- Halbwaisenrente: Ein Elternteil ist verstorben.
- Vollwaisenrente: Beide Elternteile sind verstorben.
02.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Waisenrente erfüllt sein?Grundvoraussetzungen
- Der/die Verstorbene hat die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt (Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung).
- Das Rentenversicherungskonto ist geklärt.
Wichtige Hinweise
- Elternteile ohne gesetzliche Rentenbeiträge in Deutschland (z. B. reine Selbstständigkeit ohne Pflichtbeiträge oder Wohnsitz/Erwerb im Ausland) begründen keinen Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
- Private Vorsorge (z. B. Lebensversicherung) kann Lücken schließen – das sehen wir häufig in der Praxis.
03.
Wie wird die Waisenrente berechnet?Prozentsätze & Grundlage
- Halbwaisenrente: 10 % des monatlichen Rentenanspruchs des/der Verstorbenen.
- Vollwaisenrente: 20 % des höheren Eltern-Rentenanspruchs.
Zudem gibt es persönliche Zuschläge, die u. a. Beitragszeiten und Faktoren (Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, Rentenwert) berücksichtigen.
Mini-Beispiel (Richtwerte)
Eltern-Rentenanspruch 1.200 € Halbwaisen-Grundbetrag (10 %) 120 € Vollwaisen-Grundbetrag (20 %) 240 € + persönliche Zuschläge abhängig von Zeiten/Faktoren Unserer Erfahrung nach sind die Zuschläge oft entscheidend. Unser Waisenrenten-Rechner führt Sie durch die Eingaben und zeigt nachvollziehbar, wie sich die Beträge zusammensetzen.
04.
Wird ein eigenes Einkommen auf die Waisenrente angerechnet?Seit 1. Juli 2015: Kein Abzug mehr
Volljährige Waisen dürfen seit dem 1. Juli 2015 unbegrenzt hinzuverdienen – eine negative Anrechnung auf die Waisenrente erfolgt nicht mehr. Früher (bis 30. Juni 2015) wurden 40 % oberhalb eines Freibetrags abgezogen.
Wichtige Abgrenzung
- Bei der Witwenrente werden eigene Einkünfte weiterhin angerechnet.
- Waisenrente zählt als Einkommen bei Sozialleistungen/BAföG; ein Teil kann steuerpflichtig sein, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.
Unserer Erfahrung nach werden diese Unterschiede oft verwechselt – der Waisenrenten-Rechner hilft, Szenarien sauber zu trennen.
05.
Wie lange wird Waisenrente gezahlt – und wie verlängere ich sie?Regeldauer & Verlängerung
- Bis zum 18. Lebensjahr.
- Bis zum 27. Lebensjahr bei Ausbildung/Studium, freiwilligem Dienst oder bei körperlicher/geistiger Behinderung.
Fristen & Antrag
Der Anspruch beginnt in der Regel ab dem Todestag (bzw. ab dem 1. des Folgemonats, wenn bereits eine Rente bezogen wurde) und sollte sofort beantragt werden. Rückwirkende Zahlung ist nur für 12 Monate möglich.
Für die Weiterzahlung nach Eintritt der Volljährigkeit ist eine Verlängerung mit Nachweisen (z. B. Ausbildung/Studium) nötig. Aus unserer Erfahrung lohnt sich eine frühzeitige Klärung mit der Rentenversicherung.
Weitere Online-Rechner
Witwenrente Rechner, Grundsicherungsrechner, Rentenbeginnrechner, Rentensteuerrechner, Rentenrechner, Rentenabschlag-Rechner, Elterngeld berechnen, Kindergeldrechner 2026, EM-Rentenrechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Waisenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
- Zuschlag bei Waisenrenten (Haufe-Lexware)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Waisenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.09.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Waisenrente"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Waisenrentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Entfernen der Abfrage zum Lebensmittelpunkt im Waisenrentenrechner, denn ab 2025 gilt ein bundeseinheitliches Rentenrecht.
- Berücksichtigung der ab 2021 geltenden Rentenwerte und der Grundrente ab 2021 im Waisenrenten-Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

