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Waisenrente Berechnung
Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten eine Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elternteil haben. Die Höhe der Halbwaisenrente ist zum einen abhängig von den Rentenansprüchen des verstorbenen Elternteils. Zum anderen gibt es noch einen Zuschlag zur Halbwaisenrente, welcher sich anhand der Rentenzeiten des verstorbenen Elternteils errechnet.
Anspruch auf Halbwaisenrente
Als Halbwaisen gelten
- leibliche und adoptierte Kinder des Verstorbenen,
- Stief- und Pflegekinder, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen lebten.
- Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden.
Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt grundsätzlich der Anspruch auf die Halbwaisenrente. Sofern allerdings eine Ausbildung, wie Schule, betriebliche Ausbildung oder ein Erststudium ausgeübt wird, so verlängert sich der Anspruch auf die Waisenrente. Bis zu einem Alter von 27 Jahren kann bei Bestehen einer der genannten Voraussetzungen bzw. bei geistig oder körperlich Behinderten Halbwaisenrente bezogen werden.
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Berechnung der Halbwaisenrente
Die Höhe der Halbwaisenrente setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Zunächst wird der Grundbetrag berechnet. Dazu kommt erfolgt noch die Berechnung eines Zuschlags zur Halbwaisenrente.
Grundbetrag der Halbwaisenrente
Der Grundbetrag der Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils. Als Rentenanspruch gilt der Anspruch auf Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung zum Zeitpunkt des Todes des Elternteils. Falls der Verstorbene bereits eine Altersrente bezog, wird stattdessen diese als Grundlage für die Berechnung der Halbwaisenrente herangezogen.
Zuschlag zur Halbwaisenrente
Der Zuschlag zur Halbwaisenrente wird anhand der Rentenzeiten des verstorbenen Versicherten berechnet.
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Zuschlagsmonate
Für die Berechnung des Zuschlags werden in einem ersten Schritt die Zuschlagsmonate berechnet. Echte Beitragszeiten werden komplett als Zuschlagsmonate berücksichtigt. Anrechnungs- sowie Berücksichtigungszeiten werden zu einem bestimmten Anteil als Zuschlagsmonate gewertet.
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Entgeltpunkte
Für die Halbwaisenrente werden (unter Beachtung des eventuell bis zu 10,8 Prozent mindernden Zugangsfaktors) für die berechneten Zuschlagsmonate gemäß §78 SGB VI jeweils 0,0833 Entgeltpunkte zugrundegelegt.
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Berechnung Zuschlag
Schließlich wird der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten abhängig vom Lebensmittelpunkt der Halbwaisen mit dem jeweils aktuellen Rentenwert von z.B. zwischen Juli 2025 und Juni 2026 40,79 Euro multipliziert.
Gesamthöhe der Halbwaisenrente
Die Summe von Grundbetrag und Zuschlag zur Halbwaisenrente bildet schließlich die Halbwaisenrente für jedes Waisenkind.
Halbwaisenrente exakt berechnen |
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Die exakte Berechnung der Halbwaisenrente, insbesondere des Zuschlags können Sie hinter den Infobuttons im Ergebnis des Halbwaisenrenten-Rechners Schritt für Schritt und detailliert nachvollziehen. |
Anrechnung von Einkommen auf die Halbweisenrente? - Nein
Während bei der Witwenrente die Einkünfte des hinterbliebenen Ehepartners negativ auf die Witwenente angerechnet wird, ist dies bei der Halbwaisenrente und auch bei der Vollwaisenrente nicht so. Seit dem 1. Juli 2015 dürfen Waisen unbegrenzt hinzuverdienen. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten volljährige Waisen ihre Einkünfte noch zum Teil auf die Halbwaisenrente anrechnen lassen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Waisenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
- Zuschlag bei Waisenrenten (Haufe-Lexware)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Waisenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Waisenrente Berechnung beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Waisenrente"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Waisenrentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Entfernen der Abfrage zum Lebensmittelpunkt im Waisenrentenrechner, denn ab 2025 gilt ein bundeseinheitliches Rentenrecht.
- Berücksichtigung der ab 2021 geltenden Rentenwerte und der Grundrente ab 2021 im Waisenrenten-Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite