Unser Elterngeldrechner rechnet gesetzeskonform
Im Unterschied zu vielen anderen Elterngeldrechnern fragt unser Rechner nicht nur das Nettoeinkommen ab, sondern berechnet das Elterngeld
gesetzeskonform.
Das für das Elterngeld relevante Nettoeinkommen ist nicht dasselbe wie das Netto auf
der Lohnsteuerbescheinigung. Stattdessen wird es im Rechner aus dem eingegebenen Bruttoeinkommen berechnet – durch Abzug pauschaler
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, wie es das Gesetz vorschreibt.
Alternative: Unser Elterngeld-Schnellrechner
Sie können auch unseren Elterngeld-Schnellrechner nutzen.
Dort reicht die Eingabe Ihres Nettoeinkommens aus, um einen ungefähren Richtwert für das Elterngeld zu erhalten.
Neue Einkommensgrenze seit April 2025
Elterngeld gibt es nicht, wenn das zu versteuernde Einkommen (zvE) im Jahr über 175.000 Euro liegt. Das gilt für Geburten ab April 2025.
Zuvor lag die Grenze bei 200.000 Euro (ab April 2024).
Dieses zvE ist nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen. Es ist die Summe aller Einkünfte, von der Freibeträge (auch Kinderfreibeträge),
Sonderausgaben und
außergewöhnliche Belastungen abgezogen wurden.
Der Grundfreibetrag wird nicht abgezogen, denn er ist bereits Teil des zvE.
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So funktioniert der Elterngeldrechner
Mit dem Elterngeldrechner 2026 können Sie in wenigen Schritten ermitteln, wie viel Elterngeld Sie voraussichtlich erhalten.
Sie geben dazu unter anderem das Geburtsjahr Ihres Kindes, mögliche ältere Geschwister, eine Mehrlingsgeburt sowie Ihre
Erwerbstätigkeit vor der Geburt an. Daraus berechnet der Rechner den voraussichtlichen Grundbetrag, mögliche Zuschläge und
das ElterngeldPlus.
Die Ergebnisse zeigen transparent, wie sich das Elterngeld zusammensetzt – und helfen Ihnen, besser zu planen. So erhalten
Sie eine gute erste Orientierung für Ihre finanzielle Situation nach der Geburt.
Eingabehilfe zum Elterngeldrechner
Geburtsjahr
Bitte geben Sie das erwartete Geburtsjahr Ihres Kindes an.
Das ist wichtig, weil es Auswirkungen auf die Steuerberechnung Ihres Bruttoeinkommens hat.
Ältere Geschwister
Bitte wählen Sie aus, ob und wie viele ältere Geschwister vorhanden sind.
Diese Angabe ist wichtig für die Berechnung eines möglichen Geschwisterbonus.
Mehrlingsgeburt
Wie viele Kinder erwarten Sie?
Diese Information wird benötigt, um einen möglichen Mehrlingszuschlag zu berechnen.
Art der Erwerbstätigkeit vor der Geburt
Welche Art von Einkommen hatten Sie vor der Geburt Ihres Kindes?
Bitte wählen Sie die passende Option aus:
- Minijob: Sie hatten eine geringfügige Beschäftigung mit bis zu 603 Euro monatlich (vor 2026: 556 Euro)? Dann wählen Sie bitte „Minijob“ aus.
- Midijob: Sie verdienten zwischen 603,01 Euro (vor 2026: 556,01 Euro) und 2.000 Euro pro Monat? Dann wählen Sie „Midijob“. Bei Midijobs gelten besondere Regeln für die Sozialabgaben.
- Nichtselbstständig: Sie waren in einem normalen Angestelltenverhältnis tätig? Dann wählen Sie „Nichtselbstständig“.
- Selbstständig: Sie haben ausschließlich selbstständig gearbeitet? Dann wählen Sie „Selbstständig“.
- Selbst- und nichtselbstständig: Sie waren gleichzeitig selbstständig und angestellt? Dann wählen Sie „Selbst- und nichtselbstständig“.
Bruttoeinkommen vor Geburt
Je nach Auswahl unter "Erwerbstätigkeit vor Geburt" ist das Bruttoeinkommen vor der Geburt anzugeben.
Für die Angaben des Einkommens vor der Geburt ist der Bemessungszeitraum gem. §2b des BEEG sowie die Definitionen von Einkommen aus
nichtselbstständiger bzw. selbstständiger Erwerbstätigkeit gem. §2c bzw. §2d maßgebend.
Nichtselbstständig beschäftigt – Einkommen und Zeitraum
Geben Sie Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt an.
Folgende Monate werden nicht berücksichtigt:
- Monate mit Mutterschutzfristen
- Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein anderes Kind
- Einkommensminderung wegen Schwangerschaft
Diese Monate können durch frühere ersetzt werden. Auf Wunsch kann es aber bei den letzten 12 Monaten bleiben.
Nicht berücksichtigt werden z. B.: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Abfindungen,
steuerfreie Zuschläge, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Renten, Stipendien,
BAföG, Krankengeld.
Bitte tragen Sie nur das steuerpflichtige Brutto aus Ihren Gehaltsabrechnungen ein.
Selbstständige – Einkommen und Zeitraum
Geben Sie Ihren durchschnittlichen monatlichen Bruttogewinn aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt an.
Dabei gilt:
- Gewinne und Verluste innerhalb einer Einkunftsart (z. B. Gewerbe oder freier Beruf) werden miteinander verrechnet.
- Negative Einkünfte anderer Einkunftsarten zählen mit null (kein Ausgleich zwischen Einkunftsarten).
Bei besonderen Fällen (z. B. Mutterschutz) kann auf Antrag das vorherige
Steuerjahr berücksichtigt werden.
Brutto während des Bezugs von Elterngeld
Geben Sie hier an, wie viel Sie verdienen, während Sie Elterngeld bekommen. Elterngeld gibt es nur, wenn Sie im Schnitt
nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Es gleicht das Einkommen aus, das Sie wegen der Geburt verlieren.
Wie viel Elterngeld Sie bekommen, hängt davon ab, was Sie vor der Geburt verdient haben.
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zum Elterngeldrechner. Was ist für Sie besonders relevant?