Mütter und Väter in Deutschland haben Anspruch auf Elterngeld. Dieser genaue Elterngeldrechner und unser alternativer Schnellrechner helfen Ihnen dabei, Ihren Anspruch leicht zu berechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Viele Elterngeldrechner fragen nur das Nettoeinkommen ab. Unser Rechner hält sich an das Gesetz.
- Für Kinder, die ab April 2024 geboren werden, gilt eine Einkommensgrenze von 200.000 Euro. Ab April 2025 sind es 175.000 Euro.
- Berechnen Sie Ihren Anspruch mit unserem Elterngeldrechner oder sehen Sie sich unser Beispiel an.
Folgende Seiten empfehle ich
Wichtiges zur Elterngeldberechnung
Inhalt
Unser Elterngeldrechner rechnet gesetzeskonform
Im Unterschied zu vielen anderen Elterngeldrechnern fragt unser Rechner nicht nur das Nettoeinkommen ab, sondern berechnet das Elterngeld gesetzeskonform.
Das für das Elterngeld relevante Nettoeinkommen ist nicht dasselbe wie das Netto auf der Lohnsteuerbescheinigung. Stattdessen wird es im Rechner aus dem eingegebenen Bruttoeinkommen berechnet – durch Abzug pauschaler Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, wie es das Gesetz vorschreibt.
Alternative: Unser Elterngeld-Schnellrechner
Sie können auch unseren Elterngeld-Schnellrechner nutzen. Dort reicht die Eingabe Ihres Nettoeinkommens aus, um einen ungefähren Richtwert für das Elterngeld zu erhalten.
Neue Einkommensgrenze seit April 2025
Elterngeld gibt es nicht, wenn das zu versteuernde Einkommen (zvE) im Jahr über 175.000 Euro liegt. Das gilt für Geburten ab April 2025. Zuvor lag die Grenze bei 200.000 Euro (ab April 2024).
Dieses zvE ist nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen. Es ist die Summe aller Einkünfte, von der Freibeträge (auch Kinderfreibeträge), Sonderausgaben und besondere Belastungen abgezogen wurden. Der Grundfreibetrag wird nicht abgezogen, denn er ist bereits Teil des zvE.
Was andere Leser auch gelesen haben
So funktioniert der Elterngeldrechner
Mit dem Elterngeldrechner 2025 können Sie in wenigen Schritten ermitteln, wie viel Elterngeld Sie voraussichtlich erhalten. Sie geben dazu unter anderem das Geburtsjahr Ihres Kindes, mögliche ältere Geschwister, eine Mehrlingsgeburt sowie Ihre Erwerbstätigkeit vor der Geburt an. Daraus berechnet der Rechner den voraussichtlichen Grundbetrag, mögliche Zuschläge und das ElterngeldPlus.
Die Ergebnisse zeigen transparent, wie sich das Elterngeld zusammensetzt – und helfen Ihnen, besser zu planen. So erhalten Sie eine gute erste Orientierung für Ihre finanzielle Situation nach der Geburt.
Eingabehilfe zum Elterngeldrechner
Geburtsjahr
Bitte geben Sie das erwartete Geburtsjahr Ihres Kindes an.
Das ist wichtig, weil es Auswirkungen auf die Steuerberechnung Ihres Bruttoeinkommens hat.
Ältere Geschwister
Bitte wählen Sie aus, ob und wie viele ältere Geschwister vorhanden sind.
Diese Angabe ist wichtig für die Berechnung eines möglichen Geschwisterbonus.
Mehrlingsgeburt
Wie viele Kinder erwarten Sie?
Diese Information wird benötigt, um einen möglichen Mehrlingszuschlag zu berechnen.
Art der Erwerbstätigkeit vor der Geburt
Welche Art von Einkommen hatten Sie vor der Geburt Ihres Kindes?
Bitte wählen Sie die passende Option aus:
- Minijob: Sie hatten eine geringfügige Beschäftigung mit bis zu 556 Euro monatlich (vor 2025: 538 Euro)? Dann wählen Sie bitte „Minijob“ aus.
- Midijob: Sie verdienten zwischen 556,01 Euro (vor 2025: 538 Euro) und 2.000 Euro pro Monat? Dann wählen Sie „Midijob“. Bei Midijobs gelten besondere Regeln für die Sozialabgaben.
- Nichtselbstständig: Sie waren in einem normalen Angestelltenverhältnis tätig? Dann wählen Sie „Nichtselbstständig“.
- Selbstständig: Sie haben ausschließlich selbstständig gearbeitet? Dann wählen Sie „Selbstständig“.
- Selbst- und nichtselbstständig: Sie waren gleichzeitig selbstständig und angestellt? Dann wählen Sie „Selbst- und nichtselbstständig“.
Bruttoeinkommen vor Geburt
Je nach Auswahl unter "Erwerbstätigkeit vor Geburt" ist das Bruttoeinkommen vor der Geburt anzugeben. Für die Angaben des Einkommens vor der Geburt ist der Bemessungszeitraum gem. §2b des BEEG sowie die Definitionen von Einkommen aus nichtselbstständiger bzw. selbstständiger Erwerbstätigkeit gem. §2c bzw. §2d maßgebend.
Nichtselbstständig beschäftigt – Einkommen und Zeitraum
Geben Sie Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt an. Folgende Monate werden nicht berücksichtigt:
- Monate mit Mutterschutzfristen
- Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein anderes Kind
- Einkommensminderung wegen Schwangerschaft
Diese Monate können durch frühere ersetzt werden. Auf Wunsch kann es aber bei den letzten 12 Monaten bleiben.
Nicht berücksichtigt werden z. B.: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Abfindungen, steuerfreie Zuschläge, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Renten, Stipendien, BAföG, Krankengeld.
Bitte tragen Sie nur das steuerpflichtige Brutto aus Ihren Gehaltsabrechnungen ein.
Selbstständige – Einkommen und Zeitraum
Geben Sie Ihren durchschnittlichen monatlichen Bruttogewinn aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt an.
Dabei gilt:
- Gewinne und Verluste innerhalb einer Einkunftsart (z. B. Gewerbe oder freier Beruf) werden miteinander verrechnet.
- Negative Einkünfte anderer Einkunftsarten zählen mit null (kein Ausgleich zwischen Einkunftsarten).
Bei besonderen Fällen (z. B. Mutterschutz) kann auf Antrag das vorherige Steuerjahr berücksichtigt werden.
Brutto während des Bezugs von Elterngeld
Geben Sie hier an, wie viel Sie verdienen, während Sie Elterngeld bekommen. Elterngeld gibt es nur, wenn Sie im Schnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Es gleicht das Einkommen aus, das Sie wegen der Geburt verlieren. Wie viel Elterngeld Sie bekommen, hängt davon ab, was Sie vor der Geburt verdient haben.
Dies könnte Sie auch interessieren
Fragen & Tipps zum Thema Elterngeld
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zum Elterngeldrechner. Was ist für Sie besonders relevant?
01.
Wie hoch ist das Elterngeld?Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt. Dabei gilt: Je höher das Einkommen, desto niedriger fällt der prozentuale Ersatz aus.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Ersatzrate liegt zwischen 65 % und 100 % des vorherigen Nettogehalts und wird individuell bestimmt. Unser Elterngeldrechner hilft, den konkreten Anspruch schnell zu ermitteln.
02.
Gibt es einen Mindest- und Höchstbetrag beim Elterngeld?Ja. Unabhängig vom vorherigen Einkommen beträgt das Basiselterngeld mindestens 300 € pro Monat. Diesen Betrag erhalten auch Eltern ohne vorherige Erwerbstätigkeit.
Der Höchstbetrag liegt bei 1.800 € monatlich – bei Mehrlingsgeburten oder mehreren kleinen Kindern kann dieser Betrag durch Zuschläge (z. B. Geschwisterbonus) erhöht werden.
03.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld – und wer nicht?Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten und ihr Kind überwiegend selbst betreuen. Dazu zählen auch Selbstständige mit reduzierter Arbeitszeit.
Wer ist vom Elterngeld ausgeschlossen?
Ab April 2025 gilt eine Einkommensgrenze: Wer im Vorjahr ein zu versteuerndes Einkommen über 175.000 € hatte (bei Alleinerziehenden oder Paaren), erhält kein Elterngeld mehr. Zuvor lagen die Grenzen deutlich höher.
Achtung: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttogehalt gleichzusetzen – es berücksichtigt Freibeträge, Sonderausgaben und mehr.
04.
Wie lange kann man Elterngeld beziehen?Das Basiselterngeld kann für bis zu 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden – wenn sich beide Elternteile die Betreuung aufteilen („Partnermonate“). Ein Elternteil allein kann maximal 12 Monate erhalten.
Sonderregel bei Frühgeburten
- 6 Wochen zu früh: +1 Monat
- 8 Wochen zu früh: +2 Monate
- 12 Wochen zu früh: +3 Monate
- 16 Wochen zu früh: +4 Monate
Unserer Erfahrung nach wird die Frühchenregelung oft übersehen – dabei verlängert sie den Bezugszeitraum erheblich.
05.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?Basiselterngeld ersetzt das volle Einkommen für bis zu 12 Monate (bzw. 14 bei geteilter Betreuung). ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die während des Bezugszeitraums in Teilzeit arbeiten und kombiniert länger geringere Leistungen.
Was hat sich geändert?
Seit dem 1. April 2024 können beide Elternteile nur noch einen Monat lang gleichzeitig Basiselterngeld beziehen - und nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. Vorher waren bis zu 3 gemeinsame Monate möglich.
Gemeinsame Betreuung im Geburtsmonat ist weiterhin erlaubt.
Mehr zum Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus finden Sie in unserem Ratgeber "Was ist ElterngeldPlus?".
Weitere Online-Rechner
Elternzeitrechner, Urlaubsanspruch während Elternzeit, Eisprungrechner, Nebenkostenberechnung Immobilie, Wohngeldrechner, Kinderzuschlagrechner, BMI-Rechner Jugendliche, ETF Rechner, Umrechnung Schuhgröße, BAföG Höhe, Bußgeldrechner Termpoüberschreitung, Mutterschutzfristen berechnen
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite