Wenn Sie einen Minijob mit 556 Euro (vor 2025: 538 Euro) ausüben, haben Sie nach der Geburt Ihres Kindes in der Regel Anspruch auf Elterngeld. Mit unserem Online-Rechner für Minijobs können Sie Ihr voraussichtliches Elterngeld einfach und schnell berechnen.
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Grundsätzliches zur Berechnung von Elterngeld
Zur Berechnung des Elterngeldes werden zuerst die Bruttoeinkünfte erfasst. Daraus wird nach den Regeln des Elterngeldgesetzes ein pauschales Nettoeinkommen berechnet.
Je nach Höhe dieses pauschalen Nettoeinkommens ergibt sich ein bestimmter Prozentsatz, der das Elterngeld bestimmt.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro. Es kann durch einen Geschwisterbonus oder einen Mehrlingszuschlag erhöht werden.
Besonderheit beim Elterngeld für Minijobs
Bei Minijobber:innen gibt es bei der Elterngeldberechnung eine wichtige Besonderheit: Zur Ermittlung des pauschalen Nettoeinkommens werden keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Stattdessen wird lediglich ein pauschaler Abzug vorgenommen.
Konkret bedeutet das: Der monatliche Arbeitnehmerpauschbetrag von 100 Euro (bzw. 102,50 Euro bei Geburten ab 2025) wird vom Bruttolohn aus dem Minijob abgezogen. Das so ermittelte Nettoeinkommen ist die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes.
Unserer Erfahrung nach führt genau diese vereinfachte Regelung häufig zu Missverständnissen - viele rechnen fälschlicherweise mit einem geringeren Elterngeld. Doch gerade Minijobs profitieren hier von einer sehr klaren gesetzlichen Pauschalierung.
Beispiel: Elterngeld bei einem Minijob mit 300 Euro
Wer monatlich 300 Euro im Minijob verdient, muss für die Elterngeldberechnung weder Steuern noch Sozialabgaben abziehen. Es wird lediglich der Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen: 100,00 Euro (bzw. 102,50 Euro ab 2025).
Für Geburten ab 2025 ergibt sich daher folgendes pauschales Nettoeinkommen:
- Bruttolohn Minijob: 300,00 Euro
- abzüglich Pauschale: 102,50 Euro
- Netto relevant für Elterngeld: 197,50 Euro
Nach den Regeln des Elterngeldgesetzes wird dieses Netto zu 100 Prozent ersetzt - theoretisch würde das Elterngeld also 197,50 Euro betragen. Doch: Der gesetzliche Mindestbetrag (§ 2 BEEG) liegt bei 300 Euro pro Monat. Das bedeutet: Auch bei einem Minijob mit 300 Euro Verdienst erhalten Sie mindestens 300 Euro Elterngeld.
Wir sehen in der Praxis häufig, dass diese Mindestgrenze für viele Minijobber:innen eine positive Überraschung ist - besonders dann, wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind.
Mehr erfahren: Elterngeld schnell und einfach berechnen
Mit unserem Elterngeldrechner können Sie Ihre persönliche Elterngeldhöhe berechnen - schnell, verständlich und unter Berücksichtigung aller Sonderregelungen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite