Bei Ausübung eines Minijobs auf 556 Euro Basis (538 Euro vor 2025) besteht nach der Geburt eines Kindes meist Anspruch auf Elterngeld. Mit dem hier angebotenen Online-Tool bei Minijobs können Sie Ihr voraussichtliches Elterngeld gleich online berechnen.
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Grundsätzliches zur Berechnung von Elterngeld
Grundsätzlich werden für die Berechnung des Elterngeldes zunächst die Bruttoeinkünfte erfasst. Daraus wird ein pauschales Nettoeinkommen gemäß des Elterngeldgesetzes berechnet. Anhand der Höhe dieses pauschalen Nettoeinkommens wird anschließend ein bestimmter Anteil berechnet, der dann den Grundbetrag des Elterngeldes bildet.
Dieser beträgt mindestens 300 Euro und wird ggf. um einen Geschwisterbonus oder auch Mehrlingszuschlag erhöht.
Besonderheit bei Elterngeld für Minijobs
Die Besonderheit bei der Berechnung des Elterngeldes bei Minijobs ist, dass zur Berechnung des pauschalen Nettoeinkommens keine Steuern oder Sozialversicherungbeiträge in Abzug gebracht werden. Lediglich der monatliche Arbeitnehmerpauschbetrag von 100 Euro (für Geburten ab 2025 sind es 102,50 Euro) wird von den Einkünften aus dem Minijob abgezogen, um das für das Elterngeld relevante Netto zu erhalten.
Beispiel für Elterngeld für Minijobs
Bei monatlichen Einkünften aus einem Minijob in Höhe von 300 Euro sind zur Berechnung des Elterngeldes keine Steuern und keine Sozialversicherungbeiträge vom Brutto abzuziehen. Lediglich der Arbeitnehmerpauschbetrag über 100,00 Euro (bei Geburten ab 2025 sind es 102,50 Euro) wird abgezogen, um das elterngeldrechtliche Netto zu bestimmen. Dieses beträgt 2025 daher 197,50 Euro für die Einkünfte aus dem Minijob. Ein pauschales Netto in dieser Höhe wird gemäß Elterngeldgesetz zu 100 Prozent ersetzt (Ersatzrate), so dass diese 197,50 Euro eigentlich dem Elterngeld bei einem Minijob über 300 Euro monatlich entspräche. Jedoch beträgt der Grundbetrag für das monatliche Elterngeld gem. § 2 BEEG mindestens 300 Euro. Daher beträgt das Elterngeld bei einem Minijob mit 300 Euro Monatseinkommen auch 300 Euro.
Weitere Informationen zur Elterngeldberechnung
Bei unserem Elterngeldrechner finden Sie zahlreiche weitere Hintergrundinformationen zum Elterngeld.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite