Elterngeld Ratgeber

Elterngeldrechner bei Minijob

Thema Elterngeld ﹣ Elterngeldrechner bei Minijob

Bei Ausübung eines Minijobs auf 538 Euro Basis (520 Euro vor 2024) besteht nach der Geburt eines Kindes meist Anspruch auf Elterngeld. Mit dem hier angebotenen Elterngeldrechner bei Minijobs können Sie Ihr voraussichtliches Elterngeld gleich online berechnen.


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Grundsätzliches zur Berechnung von Elterngeld

Grundsätzlich werden für die Berechnung des Elterngeldes zunächst die Bruttoeinkünfte erfasst. Daraus wird ein pauschales Nettoeinkommen gemäß des Elterngeldgesetzes berechnet. Anhand der Höhe dieses pauschalen Nettoeinkommens wird anschließend ein bestimmter Anteil berechnet, der dann den Grundbetrag des Elterngeldes bildet.

Dieser beträgt mindestens 300 Euro und wird ggf. um einen Geschwister­bonus oder auch Mehrlings­zuschlag erhöht.

Besonderheit bei Elterngeld für Minijobs

Die Besonderheit bei der Berechnung des Elterngeldes bei Minijobs ist, dass zur Berechnung des pauschalen Nettoeinkommens keine Steuern oder Sozial­versicherung­beiträge in Abzug gebracht werden. Lediglich der monatliche Arbeitnehmer­pausch­betrag von 100 Euro (für Geburten ab 2025 sind es 102,50 Euro) wird von den Einkünften aus dem Minijob abgezogen, um das für das Elterngeld relevante Netto zu erhalten.

Beispiel für Elterngeld für Minijobs

Bei monatlichen Einkünften aus einem Minijob in Höhe von 300 Euro sind zur Berechnung des Elterngeldes keine Steuern und keine Sozial­versicherung­beiträge vom Brutto abzuziehen. Lediglich der Arbeitnehmer­pausch­betrag über 100,00 Euro (bei Geburten ab 2025 sind es 102,50 Euro) wird abgezogen, um das elterngeld­rechtliche Netto zu bestimmen. Dieses beträgt 2024 daher 200 Euro für die Einkünfte aus dem Minijob. Ein pauschales Netto in dieser Höhe wird gemäß Elterngeldgesetz zu 100 Prozent ersetzt (Ersatzrate), so dass diese 200 Euro eigentlich dem Elterngeld bei einem Minijob über 300 Euro monatlich entspräche. Jedoch beträgt der Grundbetrag für das monatliche Elterngeld gem. § 2 BEEG mindestens 300 Euro. Daher beträgt das Elterngeld bei einem Minijob mit 300 Euro Monatseinkommen auch 300 Euro.

Weitere Informationen zur Elterngeldberechnung

Auf unserer allgemeinen Elterngeldrechner-Seite finden Sie zahlreiche weitere Hintergrund­informationen zum Elterngeld und zur Bedienung des Elterngeldrechners.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde zuletzt am 06.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"

  • Hinweis auf den voraussichtlich neuen Einkommenshöchstbetrag von 200.000 Euro für Geburten ab April 2024.
  • Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2024.
  • Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2023.
  • Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Elterngeldrechner
  • Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elterngeld und des Elterngeldrechners aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
  • Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeld-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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