Elterngeld kann grundsätzlich jeder bekommen. Wer in einem sogenannten Midijob arbeitet – also monatlich mehr als 556 Euro und bis zu 2.000 Euro verdient (vor 2025: 538 Euro bis 2.000 Euro) – muss bei der Berechnung einiges beachten. Mit dem folgenden Rechner können Sie Ihr voraussichtliches Elterngeld ganz einfach online berechnen.
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Grundsätzliches zur Berechnung von Elterngeld
Für die Berechnung des Elterngeldes müssen Sie Ihr Bruttoeinkommen angeben. Daraus wird ein pauschales Nettoeinkommen berechnet.
Je nach Höhe dieses Einkommens wird ein Anteil festgelegt – die sogenannte Ersatzrate. Dieser Anteil wird als Elterngeld gezahlt.
Das Elterngeld liegt mindestens bei 300 Euro und höchstens bei 1.800 Euro pro Monat. Es kann durch einen Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag erhöht werden.
Elterngeld und Midijobs: Das sollten Sie wissen
Midijobs nehmen beim Elterngeld eine Sonderstellung ein: Zwar gelten hier grundsätzlich dieselben Steuerabzüge wie bei regulären Arbeitsverhältnissen, doch bei der Sozialversicherung profitieren Beschäftigte von vergünstigten Beiträgen.
Das Ergebnis: Es bleibt netto mehr vom Gehalt übrig – und genau dieses höhere Nettoeinkommen ist relevant für die Berechnung des Elterngeldes. Unserer Erfahrung nach wird dieses Plus oft unterschätzt: Viele Midijobber:innen erhalten mehr Elterngeld als zunächst vermutet.
Beispielrechnung: Elterngeld bei einem Midijob
Angenommen, eine Person verdient in einem Midijob 1.000 Euro im Monat. Aufgrund des geltenden Grundfreibetrags fällt in diesem Fall keine Einkommensteuer an.
Allerdings werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Da das Gehalt in der sogenannten Gleitzone liegt (zwischen 556 und 2.000 Euro monatlich), sind diese Beiträge jedoch deutlich reduziert. Bei einem Einkommen von 1.000 Euro betragen sie beispielsweise nur etwa 10 Euro.
- Bruttolohn: 1.000 Euro
- Sozialversicherungsbeitrag: ca. 10 Euro
- Netto relevant für Elterngeld: ca. 990 Euro
Im Vergleich zu einem regulären Job mit vollem Sozialabzug ist das elterngeldrelevante Netto also etwa 10 Euro höher – und entsprechend fällt auch das Elterngeld um diesen Betrag höher aus.
Wir raten daher: Wer in einem Midijob arbeitet, sollte die besonderen Regelungen unbedingt bei der Elterngeldplanung berücksichtigen – oft lohnt sich ein genauer Blick.
Weitere Infos zur Elterngeldberechnung
Weitere Hintergründe und viele praktische Hinweise finden Sie in unserem Elterngeldrechner.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
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- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite