Mit dem Elterngeld-Schnellrechner können Sie im Vergleich zu unserem exakten Elterngeldrechner einfach nur das Nettoeinkommen für die Berechnung des Elterngeldes angeben. Damit ermittelt der Schnellrechner einen guten Richtwert für Ihr Elterngeld.
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Genaue Berechnung des Elterngeldes mit dem exakten Elterngeld-Rechner
Für die exakte Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettoeinkommens und damit für das Elterngeld sind seit 2013 die Angabe des Bruttoeinkommens und weiterer Merkmale erforderlich, wie sie im exakten Elterngeldrechner berücksichtigt werden. Denn bei der exakten Berechnung ist das für das Elterngeld maßgebliche Netto nicht identisch mit dem Netto der Lohnsteuerbescheinigung. Es wird gemäß Elterngeldgesetz durch Abzug bestimmter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen berechnet.
Eingabehilfe zum Elterngeldschnellrechner
Ältere Geschwister
Wählen Sie hier bitte aus, ob und wie viele ältere Geschwister das Neugeborene hat. Anhand der Anzahl und des jeweiligen Alters der Geschwister kann ein möglicher Geschwisterbonus berechnet werden.
Mehrlingsgeburt
Geben Sie bitte an, wie viele Kinder Sie erwarten. Anhand dieser Angabe kann ein möglicher Mehrlingszuschlag berechnet werden.
Netto vor Geburt
Geben Sie bitte Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt Ihres Kindes an.
Schnellberechnung mit Netto
Beim Elterngeld-Schnellrechner wird nur das Nettoeinkommen für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt. Damit ermittelt der Schnellrechner einen ungefähren Richtwert des Elterngeldes. Für eine exakte Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettoeinkommens und damit für das Elterngeld sind die Angabe des Bruttoeinkommens sowie weiterer Merkmale erforderlich. Bei einer ausführlichen Berechnung ist dann das maßgebliche Netto nicht identisch mit dem Netto z.B. der Lohnsteuerbescheinigung, denn es wird gemäß Elterngeldgesetz durch Abzug von pauschalierten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttoeinkommen ermittelt.
Nicht zu berücksichtigende Einkünfte
Folgende Einkünfte sind für das Elterngeld nicht zu berücksichtigen:
- Sonstige Bezüge, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen, Tantiemen oder ähnliches
- Steuerfreie Zuschläge aus Sonntags- oder Nachtarbeit und Leistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Renten, Stipendien, BAföG oder auch Krankengeld.
Im Folgenden werden Details zu den 12 Monaten vor der Geburt und Abweichungen davon erläutert.
Bemessungszeitraum für nichtselbstständige Erwerbstätigkeit
Für die Höhe des Elterngeldes bei Beschäftigten ist das Einkommen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes maßgeblich. Dabei bleiben solche Monate unberücksichtigt, in denen
- nach dem Mutterschutzgesetz aufgrund der Mutterschutzfristen nicht gearbeitet werden durfte,
- für ein anderes Kind Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurde, oder
- das Einkommen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung gesunken ist.
Statt dieser Monate werden dann weiter zurückliegende Monate für die Einkommensermittlung herangezogen. Dadurch wird ein geringeres Elterngeld durch das in diesen Monaten verminderte oder auch fehlende Erwerbseinkommen vermieden. Auf Wunsch kann es jedoch bei den 12 Monaten vor der Geburt zur Berechnung des Elterngeldes bleiben.
Netto während Elternzeit
Geben Sie bitte Ihr mittleres monatliches Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit für den Zeitraum, in dem Sie Elterngeld in Anspruch nehmen wollen an. Anspruch auf Elterngeld haben Sie nur, wenn ihre Arbeitszeit während dieses Zeitraums 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt. Das Elterngeld ersetzt das entfallende Teileinkommen, also die Differenz zwischen dem maßgeblichen Einkommen vor und nach der Geburt. Die Ersatzrate richtet sich nach der Höhe des Nettoeinkommens vor der Geburt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite