Elterngeld Ratgeber

Elterngeld-Berechnung mit dem Schnellrechner

Thema Elterngeldrechner ﹣ Elterngeld-Schnellberechnung

Mit dem Elterngeld-Schnellrechner können Sie schnell berechnen, wie viel Elterngeld Sie etwa bekommen. Im Unterschied zum genauen Elterngeldrechner müssen Sie nur Ihr Netto-Einkommen eingeben. So erhalten Sie eine gute Schätzung Ihres Elterngelds.

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Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Genaue Berechnung des Elterngeldes mit dem exakten Elterngeld-Rechner

Für die genaue Berechnung des Elterngeldes reicht das normale Netto aus der Lohnsteuer­bescheinigung nicht aus. Stattdessen ist das besondere Netto für das Elterngeld wichtig. Dieses wird aus dem Bruttoeinkommen berechnet – abzüglich bestimmter Steuern und Sozial­abgaben.

Dazu sind neben dem Bruttoeinkommen auch weitere Angaben nötig. Diese berücksichtigt unser exakter Elterngeldrechner.

Eingabehilfe zum Elterngeldschnellrechner

Ältere Geschwister

Bitte wählen Sie aus, ob und wie viele ältere Geschwister das Baby hat. Je nach Anzahl und Alter der Geschwister kann ein möglicher Geschwister­bonus berechnet werden.

Mehrlingsgeburt

Bitte geben Sie an, wie viele Kinder Sie bekommen. So kann berechnet werden, ob Sie einen Mehrlings­zuschlag erhalten.

Netto vor Geburt

Bitte geben Sie Ihr durchschnittliches monatliches Netto­einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt Ihres Kindes an.

Schnellberechnung mit Netto

Der Elterngeld-Schnellrechner nutzt nur das Nettoeinkommen, um das Elterngeld grob zu schätzen.

Für eine genaue Berechnung müssen das Bruttoeinkommen und weitere Angaben gemacht werden. Das maßgebliche Netto wird dabei anders berechnet als das Netto auf der Lohnsteuerbescheinigung: Es wird pauschal aus dem Bruttoeinkommen berechnet, nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen laut Elterngeldgesetz.

Nicht zu berücksichtigende Einkünfte

Diese Einkünfte zählen nicht für das Elterngeld:

  • Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Abfindungen, Tantiemen
  • Zuschläge für Sonntags- oder Nachtarbeit
  • Leistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Renten, Stipendien, BAföG oder Krankengeld

Im Folgenden erfahren Sie, wie die letzten 12 Monate vor der Geburt für die Berechnung genutzt werden – und wann es Ausnahmen gibt.

Bemessungszeitraum für nicht­selbstständige Erwerbstätigkeit

Für angestellte Eltern zählt das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt.

Folgende Monate werden dabei nicht berücksichtigt:

  • Monate mit Mutterschutz (nach dem Mutterschutzgesetz)
  • Monate mit Elterngeld oder Mutterschaftsgeld für ein anderes Kind
  • Monate mit weniger Einkommen durch schwangerschafts­bedingte Krankheit

Stattdessen werden ältere Monate herangezogen, damit das Elterngeld nicht zu niedrig ausfällt. Wer möchte, kann aber auch bei den regulären 12 Monaten bleiben.

Netto während der Elternzeit

Bitte geben Sie an, wie hoch Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen im Zeitraum der Elternzeit ist.

Sie bekommen Elterngeld nur, wenn Sie in dieser Zeit im Durchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Das Elterngeld gleicht das fehlende Einkommen teilweise aus. Es wird berechnet aus dem Unterschied zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt. Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Netto Sie vorher verdient haben.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"

  • Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
  • Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
  • Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
  • Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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