Sind Sie vor der Geburt erwerbslos ohne eigenes Einkommen - etwa als Hausfrau, Hausmann oder Student ohne Nebenjob - steht Ihnen trotzdem Elterngeld zu. Auch ohne Erwerbstätigkeit besteht Anspruch auf den Mindestbetrag des Elterngeldes. Bei weiteren Geschwistern oder einer Mehrlingsgeburt erhöht sich dieser Betrag sogar. Mit unserem Online-Tool können Sie direkt berechnen, wie viel Elterngeld Ihnen ohne eigenes Einkommen zusteht.
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Wie wird Elterngeld grundsätzlich berechnet?
Normalerweise basiert die Elterngeldberechnung auf dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Daraus wird ein pauschales Netto berechnet, das die Grundlage für die Höhe des Elterngeldes bildet.
Je nach Einkommenshöhe werden davon 65 bis 100 Prozent als Elterngeld gezahlt. Allerdings gibt es klare Grenzen: Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich – zuzüglich möglicher Zuschläge wie dem Geschwisterbonus oder dem Mehrlingszuschlag.
Besonderheit beim Elterngeld für Erwerbslose ohne Job
Bei Eltern ohne Einkommen vor der Geburt - z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Studierende ohne Job – wird automatisch der gesetzliche Mindestbetrag angesetzt. Das heißt: Es werden immer 300 Euro Elterngeld gezahlt.
Unserer Erfahrung nach sorgt diese Regelung für Klarheit und Sicherheit - denn auch ohne vorherige Erwerbstätigkeit gibt es finanzielle Unterstützung.
Beispiel: Elterngeld ohne Einkommen
Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den monatlichen Mindestbetrag von 300 Euro. Je nach Familiensituation kommen zusätzlich Zuschläge hinzu:
Geschwisterbonus
Der Geschwisterbonus gemäß § 2a BEEG wird gewährt, wenn Sie mit
- mindestens einem Kind unter drei Jahren,
- mindestens zwei Kindern unter sechs Jahren oder
- mindestens einem behinderten Kind unter 14 Jahren
in einem Haushalt leben. Der Bonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.
Mehrlingsgeburt
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld zusätzlich um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind - unabhängig davon, ob auch ein Geschwisterbonus gezahlt wird (§ 2a BEEG).
Mehr Informationen und individuelle Berechnung
Nutzen Sie unseren Elterngeldrechner, um Ihr individuelles Elterngeld auch ohne vorheriges Einkommen schnell und zuverlässig zu berechnen. Dort finden Sie außerdem zahlreiche weiterführende Informationen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite