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Elterngeldrechner
Das Elterngeld ermöglicht eine Auszeit vom Job, um sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern. Mütter und Väter können in den ersten acht Lebensjahren ihres Nachwuchses insgesamt 36 Monate zu Hause bleiben, entweder sofort nach der Geburt oder sogar in drei Phasen verteilt.
Beantragung von Elterngeld
Wer darf Elterngeld beantragen?
Der Antrag auf Unterstützung während der Elternzeit darf von
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Selbstständigen und Feiberuflern
- Studenten und Auszubildenden
- Beamtinnen und Beamten
- Arbeitslosen
gestellt werden. Die jungen Eltern müssen in Deutschland wohnen und mit dem Kind im Haushalt leben. Der Nachwuchs muss selbst betreut und erzogen werden. Während des Bezuges von Elterngeld darf keine Vollzeittätigkeit ausgeübt werden. Möchten Sie kurz nach der Entbindung wieder teilweise arbeiten, so beantragen Sie bitte das ElterngeldPlus.
Checkliste: Diese Unterlagen benötigen Sie
Eine gute Vorbereitung beschleunigt die Bearbeitung Ihres Antrages auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Nutzen Sie einfach unsere Checkliste:
- Geburtsbescheinigung: Lassen Sie sich beim Standesamt eine Geburtsbescheinigung für Ihr Kind ausstellen. Diese muss im Original den Vermerk „für Elterngeld“ tragen.
- Deutsche Übersetzung: Für Kinder, die außerhalb der Europäischen Union geboren worden sind, benötigen Sie eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde.
- Personalausweis oder Reisepass: Beide Elternteile müssen eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses vorlegen, eventuell ist der aktuelle Aufenthaltstitel notwendig.
- Bewilligung vom Mutterschaftsgeld: Die gesetzliche Krankenkasse erstellt einen Bescheid über die Bewilligung (oder die Ablehnung) vom Mutterschaftsgeld vor und nach der Entbindung, der vorgelegt werden muss.
- Einkommensnachweise: Berechnungsgrundlage sind die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Das trifft sowohl für die Mutter als auch für den Vater zu, auch wenn dieser erst später eine Babypause einlegen möchte.
- Arbeitgeberzuschuss: Schließt sich die Elternzeit der Mutter direkt an den Mutterschutz an, benötigen Sie eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss während des Mutterschutzfrist.
- Krankentagegeld: Ebenfalls für die Berechnung des Elterngeldes benötigen Sie einen Nachweis über das Krankentagegeld, das Ihnen die Krankenkasse während einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung gewährt hat (zum Beispiel bei einem gesundheitlich bedingten Beschäftigungsverbot). Legen Sie hier auch das ärztliche Attest vor.
- Bewilligungsbescheide: Bezieher von Arbeitslosengeld I sowie Kinderzuschlägen benötigen alle Bewilligungsbescheide aus dem letzten Jahr.
- Geschwisterbonus: Für ältere Geschwister gibt es einen Geschwisterbonus, reichen Sie vorhandene Elterngeldbescheide ein.
- Einkommen Selbstständigkeit oder Teilzeit: Arbeiten Sie selbstständig oder angestellt in Teilzeit während der Elternzeit, reichen Sie dafür einen Nachweis (oder eine Schätzung) ein.
Wo stellen Sie den Antrag?
Für die Beantragung von Elterngeld ist die Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes verantwortlich. Welche Behörde genau zuständig ist, können Interessierte unter "Beratung vor Ort" herausfinden. In manchen Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit, den Antrag online über ElterngeldDigital einzureichen.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Jeder Elternteil kann Elterngeld nur einmal pro Kind beantragen
- Dies gilt auch bei Mehrlingen wie Zwillingen oder Drillingen
- Ein gemeinsamer Antrag mit dem Partner ist möglich
- Wenn der andere Elternteil ebenfalls anspruchsberechtigt ist, muss er oder sie den Antrag mitunterzeichnen
Arbeitgeber mindestens 7 Wochen vor Geburt informieren
Elternzeit ist sieben Wochen vor dem gewünschtem Beginn bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen. Möchten Väter sofort nach der Geburt in Elternzeit gehen, zum Beispiel mit einem Partnermonat, so sollten sie den Chef mindestens sieben Wochen vor der Geburt informieren. Nachträglich geht hier nicht! Ablehnen kann der Arbeitgeber den Antrag eigentlich nicht – aber wichtige betriebliche Gründe können ihn bewegen, eine andere Aufteilung der Elternzeit zu verlangen.
Fristen für die Antragsstellung
Elterngeld kann nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb der ersten vier Lebensmonate des Babys erfolgen und wird rückwirkend für maximal 3 Monate bewilligt. Die Geburtsbescheinigung des Standesamtes ist erforderlich. Es ist ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Änderungen für künftige Monate sind nach Antragstellung möglich, sodass Leistungen wie Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus flexibel kombiniert werden können.
Formulare
Die Beantragung von Elterngeld erfolgt mittels des spezifischen Formulars des jeweiligen Bundeslandes.
Anspruch berechnen
Nutzen Sie auch unseren Elterngeldrechner, um Ihren Anspruch auf Elterngeld bequem zu berechnen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 04.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite