Herr Müller, einer unserer vielen Besucher, wollte wissen, wie viel Elterngeld er bekommen kann. Am Beispiel der Familie Müller (Name geändert) zeigen wir, wie man das Elterngeld bestimmt.
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So haben wir das Elterngeld für die Müllers bestimmt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Müller möchte nach der Geburt seiner Tochter zwei Monate Elternzeit nehmen.
- Die Geburt ist im November 2025 geplant.
- Sein erstes Kind ist dann zwei Jahre alt.
- Sein durchschnittliches Bruttoeinkommen in den letzten 12 Monaten lag bei 3.000 Euro (ohne Weihnachtsgeld).
- Er hat die Steuerklasse III.
- Auf seiner Lohnsteuerkarte stehen keine Kinderfreibeträge.
- Er ist gesetzlich versichert: in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
1. Nettoeinkommen laut Elterngeldgesetz bestimmen
Das Elterngeld richtet sich nicht nach dem Netto der Lohnsteuerbescheinigung. Stattdessen dient das Bruttoeinkommen laut Elterngeldgesetz als Grundlage – abzüglich festgelegter Pauschalen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Regeln für Steuerabzüge
Laut Elterngeldgesetz zählen zu den Steuerabzügen die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.
- Die Abzüge gelten für alle – egal ob angestellt oder selbstständig. Es zählt der Plan des Finanzministeriums vom 1. Januar im Jahr vor der Geburt.
- Es wird immer ein Kirchensteuersatz von 8 Prozent angenommen.
- Wer selbstständig ist oder dort mehr verdient als im Job, wird in Steuerklasse 4 eingestuft.
- Bei reiner Selbstständigkeit wird ein fester Steuerabzug angepasst – weil hier kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt.
Steuerabzüge im Beispiel
Für das Ermitteln der Steuern zählt das Steuerrecht vom 1. Januar im Jahr vor der Geburt des Kindes.
Das Kind der Müllers soll im November 2025 geboren werden. Deshalb gelten die Regeln vom 1. Januar 2024.
Auch wenn sich später etwas rückwirkend am Steuerrecht ändert – z. B. der Grundfreibetrag –, bleibt der Stand vom 1. Januar maßgeblich.
Steuerabzüge für Herrn Müller bei 3.000 € Brutto (Stand: 1. Januar 2024) | |
---|---|
Einkommensteuer | 63,83 Euro |
+ Soli | 0,00 Euro |
+ Kirchensteuer | 5,10 Euro |
= Steuer gesamt | 68,93 Euro |
Regeln für Sozialabgaben
Für das Ermitteln der Sozialabgaben nutzt das Elterngeldgesetz feste Pauschalwerte – egal ob man angestellt oder selbstständig ist:
- 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bestand
- 10 % für die Rentenversicherung, wenn eine Pflichtversicherung dort oder in einer ähnlichen Einrichtung bestand
- 2 % für die Arbeitslosenversicherung, wenn eine Versicherungspflicht bestand
Bei einem Midijob wird daraus ein spezieller Rechenwert – der sogenannte Gleitzonenfaktor – gebildet. Damit lässt sich das Einkommen bestimmen, das für die Sozialabgaben zählt.
Abzüge für Sozialabgaben im Beispiel
Das Bruttoeinkommen wird verwendet, um die Sozialabgaben zu bestimmen.
Sozialabgaben für Herrn Müller bei 3.000 € Brutto | |
---|---|
Krankenversicherung | 270,00 Euro |
+ Rentenversicherung | 300,00 Euro |
+ Arbeitslosenversicherung | 60,00 Euro |
= Sozialabgaben gesamt | 630,00 Euro |
Nettoeinkommen nach Abzügen als Grundlage für das Elterngeld
Herrn Müllers netto für das Elterngeld | |
---|---|
Brutto | 3.000,00 Euro |
- Abzüge für Steuern | 68,93 Euro |
- Abzüge für Sozialabgaben | 630,00 Euro |
- Arbeitnehmerpauschbetrag (ein Zwölftel von 1.200 Euro) | 100,00 Euro |
= Netto | 2.198,57 Euro |
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2. Ersatzrate bestimmen
Ein Teil des Nettoeinkommens wird durch das Elterngeld ersetzt – das nennt man Ersatzrate.
- Liegt das Nettoeinkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro, beträgt das Elterngeld 67 % davon.
- Liegt das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, erhöht sich der Prozentsatz schrittweise – bis zu 100 % bei sehr geringem Einkommen.
- Liegt das Einkommen über 1.200 Euro, sinkt der Prozentsatz leicht – bis auf 65 % bei 1.240 Euro oder mehr.
- Für Herrn Müller gilt daher eine Ersatzrate von 65 %.
3. Elterngeld Grundbetrag bestimmen
Der Grundbetrag ist der Teil des Nettoeinkommens, der durch die Ersatzrate ersetzt wird. Er beträgt aber mindestens 600 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Bei Herrn Müller sind das 65 % von 2.198,57 Euro. Sein Elterngeld beträgt damit 1.429,07 Euro.
4. Geschwisterbonus bestimmen
Lebt die Person mit Elterngeldanspruch mit einem Kind unter 3 Jahren oder mit zwei Kindern unter 6 Jahren im Haushalt, wird das Elterngeld um 10 % erhöht – mindestens aber um 75 Euro.
Herr Müller bekommt für das zweijährige Kind einen Geschwisterbonus von 142,91 Euro (10 % vom Grundbetrag).
5. Mehrlingszuschlag bestimmen
Bei Mehrlingsgeburten steigt das Elterngeld für jedes weitere Kind ab dem zweiten um 300 Euro. Das gilt auch zusätzlich zum Geschwisterbonus.
Da Familie Müller kein Mehrlingskind erwartet, bekommt Herr Müller keinen Mehrlingszuschlag.
6. Elterngeld
Dies ist der voraussichtliche monatliche Anspruch auf klassisches Elterngeld, dem sogenannten Basiselterngeld.
Herrn Müllers Anspruch auf Elterngeld | |
---|---|
Elterngeld Grundbetrag | 1.429,07 Euro |
+ Geschwisterbonus | 142,91 Euro |
= Elterngeld | 1.571,98 Euro |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 12.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.
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- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite