Herr Müller, einer unserer Millionen Besucher jährlich, stellte uns eine Frage zum Elterngeld. Am Beispiel der Familie Müller (Name geändert) zeigen wir, wie die Höhe des Elterngelds ermittelt wird.
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So haben wir das Elterngeld für die Müllers bestimmt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Müller möchte nach der Geburt seiner Tochter zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen.
- Die Tochter wird voraussichtlich im November 2025 geboren.
- Das ältere Geschwisterkind ist dann zwei Jahre alt.
- Herr Müller hat in den letzten 12 Monaten vor der Geburt ein mittleres Bruttoeinkommen von 3.000 Euro erzielt (ohne Weihnachtsgeld).
- Er ist in Steuerklasse III
- Kinderfreibeträge sind nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
- Als Arbeitnehmer ist er pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung.
1. Nettoeinkommen gemäß Elterngeldgesetz bestimmen
Das für die Elterngeldhöhe relevante Nettoeinkommen unterscheidet sich vom Netto der Lohnsteuerbescheinigung. Es wird gemäß Elterngeldgesetz durch pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aus dem Bruttoeinkommen ermittelt.
Regeln für Steuerabzüge
Als Abzüge für Steuern sind gemäß Elterngeldgesetz Beträge für die Einkommensteuer, den Soli und ggf. die Kirchensteuer zu berücksichtigen. Dabei gelten folgende Regeln:- Die Steuerabzüge werden einheitlich für Einkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit bestimmt. Grundlage dafür ist der Programmablaufplan des Finanzministeriums, der am 1. Januar des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes gilt.
- Es wird stets ein einheitlicher Kirchensteuersatz von 8 Prozent zugrunde gelegt.
- Wenn Sie selbstständig sind oder Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit höher ist als das aus einer Anstellung, gilt Steuerklasse 4.
- Bei rein Selbstständigen muss vor Anwendung des Steueralgorithmus der dort vorgesehene Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags neutralisiert werden.
Steuerabzüge im Beispiel
Grundlage für die Besteuerung ist die am 1. Januar des Kalenderjahres vor der Geburt gültige Steuergesetzgebung. Das Kind der Müllers kommt voraussichtlich im November 2025 zur Welt. Daher gelten die Steuerregelungen vom 1. Januar 2024.
Auch bei späteren rückwirkenden Änderungen der Steuerregelungen z.B. aufgrund eines nachträglich geänderten Grundfreibetrages gelten trotzdem die Werte vom 1. Januar.
Steuerabzüge für Herrn Müller bei 3.000 brutto anhand Steuerregelungen vom 1. Januar 2024 | |
---|---|
Einkommensteuer | 63,83 Euro |
+ Soli | 0,00 Euro |
+ Kirchensteuer | 5,10 Euro |
= Steuer gesamt | 68,93 Euro |
Regeln für Sozialabgaben
Die Sozialabgaben werden gemäß Elterngeldgesetz einheitlich für alle Einkommensarten - egal ob selbstständig oder angestellt - mit folgenden Pauschalsätzen versehen:
- 9 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung, falls die berechtigte Person in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig gewesen ist,
- 10 Prozent für die Rentenversicherung, falls die berechtigte Person in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung versicherungspflichtig gewesen ist, und
- 2 Prozent für die Arbeitsförderung, falls die berechtigte Person versicherungspflichtig gewesen ist.
Für Midijobs wird anhand dieser Pauschalen ein elterngeldrechtlicher Gleitzonenfaktor bestimmt. Das damit ermittelte Gleitzonenentgelt dient als Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben.
Abzüge für Sozialabgaben im Beispiel
Das Brutto dient als Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben.
Abzüge für Sozialabgaben für Herrn Müller bei 3.000 brutto | |
---|---|
Krankenversicherung | 270,00 Euro |
+ Rentenversicherung | 300,00 Euro |
+ Arbeitslosenversicherung | 60,00 Euro |
= Sozialabgaben gesamt | 630,00 Euro |
Netto nach Abzügen als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld
Herrn Müllers Bemessungsgrundlage für das Elterngeld | |
---|---|
Brutto | 3.000,00 Euro |
- Abzüge für Steuern | 68,93 Euro |
- Abzüge für Sozialabgaben | 630,00 Euro |
- Arbeitnehmerpauschbetrag (ein Zwölftel von 1.200 Euro. | 100,00 Euro |
= Netto | 2.198,57 Euro |
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2. Ersatzrate bestimmen
Aus dem für das Elterngeld maßgeblichen Nettoeinkommen wird gem. § 2 BEEG eine prozentuale Ersatzrate, also der Anteil des Elterngeldes vom Netto bestimmt (Das Elterngeld beträgt allerdings mindestens 600 Euro und höchstens 1.800 Euro).
- Bei einem Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit ab 1.000 Euro bis 1.200 Euro beträgt die Ersatzrate 67 Prozent.
- In den Fällen, in denen das Netto geringer als 1.000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die dieses Einkommen den Betrag von 1.000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.
- In den Fällen, in denen das Einkommen aus Erwerbstätigkeit höher als 1.200 Euro war, sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die dieses Einkommen den Betrag von 1.200 Euro überschreitet, auf bis zu 65 Prozent.
- Ab 1.240 Euro, also für Herrn Müller beträgt die Ersatzrate demnach 65 Prozent.
3. Elterngeld Grundbetrag bestimmen
Aus dem für das Elterngeld maßgeblichen Nettoeinkommen ergibt sich eine prozentuale Ersatzrate – der Anteil des Elterngeldes am Netto. Das Elterngeld beträgt dabei mindestens 600 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Der Grundbetrag entspricht 65 Prozent des Nettoeinkommens von Herrn Müller in Höhe von 2.198,57 Euro, also 1.429,07 Euro.
4. Geschwisterbonus bestimmen
Lebt die elterngeldberechtigte Person in einem Haushalt mit einem Kind, das noch nicht drei Jahre alt ist, oder mit mindestens zwei weiteren Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind, wird das Elterngeld gem. § 2a BEEG um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75&bsp;Euro erhöht.
Für das zweijährige Kind von Herrn und Frau Müller erhält Herr Müller einen Geschwisterbonus in Höhe von 142,91 Euro (10 Prozent vom Grundbetrag).
5. Mehrlingszuschlag bestimmen
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld gem. § 2a BEEG um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Dies gilt auch, wenn ein Geschwisterbonus gezahlt wird. Familie Müller erwartet keine Mehrlingsgeburt. Daher erhält Herr Müller auch keinen Mehrlingszuschlag.
6. Elterngeld
Dies ist der voraussichtliche monatliche Anspruch auf klassisches Elterngeld, dem sogenannten Basiselterngeld.
Herrn Müllers Anspruch auf Elterngeld | |
---|---|
Elterngeld Grundbetrag | 1.429,07 Euro |
+ Geschwisterbonus | 142,91 Euro |
= Elterngeld | 1.571,98 Euro |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 12.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite