Elterngeld Ratgeber

Das ElterngeldPlus

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Elterngeldrechner

Um die Beteiligung der Väter an der Erziehung der Kinder weiter zu fördern, wurde im Jahr 2015 das Elterngeldgesetz geändert. Dabei wurde das ElterngeldPlus eingeführt. Elterngeld (auch Bassiselterngeld) und ElterngeldPlus können frei miteinander kombiniert werden.

Vorab: Wer kann Elterngeld oder ElterngeldPlus bekommen?

Eltern, die ihr Kind in den ersten Monaten selbst betreuen wollen, können Elterngeld beantragen. Auch Eltern, die ein Kind adoptieren, sowie Großeltern oder Geschwister können Elterngeld bekommen.

Wichtig ist: Es gibt eine Einkommensgrenze. Für Kinder, die nach dem 1. April 2024 geboren wurden, liegt die Grenze bei 200.000 Euro pro Jahr. Seit dem 1. April 2025 gilt eine Grenze von 175.000 Euro.

Erste Variante: das "normale Elterngeld" (Basiselterngeld)

Beim Basiselterngeld ersetzt der Staat einen Teil des Einkommens, das während der Elternzeit wegfällt. Wer Teilzeit arbeitet, bekommt Elterngeld für den Anteil, den man weniger verdient. Je nach Höhe des letzten Einkommens beträgt das Elterngeld 65 bis 100 Prozent des früheren Verdienstes.

Basiselterngeld wird für mindestens 2 und höchstens 14 Monate gezahlt. Beide Eltern dürfen es seit dem 1. April 2024 nur noch einen Monat gleichzeitig bekommen – und zwar nur bis zum 12. Monat nach der Geburt.

Bei Frühgeburten gibt es zusätzliche Monate:

  • Geburt 6 Wochen zu früh → 1 Monat extra
  • Geburt 8 Wochen zu früh → 2 Monate extra
  • Geburt 12 Wochen zu früh → 3 Monate extra
  • Geburt 16 Wochen zu früh → 4 Monate extra

Die Mutterschaftszeit wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet. Wenn beide Eltern die Elternzeit voll nutzen wollen, müssen sie sie aufteilen.

Höhe des Basiselterngelds

Wie hoch der Anspruch auf das Basiselterngeld ist, wird so ermittelt:

Durchschnittliches monatliches Netto-Einkommen der letzten 12 Monate Anspruch auf Elterngeld in Höhe von
Kein Verdienst Mindestbetrag 300 Euro
Weniger als 1.000 Euro 100 Prozent, wird schrittweise abgesenkt
1.000 – 1.240 Euro 67 Prozent, wird schrittweise abgesenkt
1.241 – 2.770 Euro (Höchstbetrag) 65 Prozent

Zuschläge gibt es bei Mehrlingsgeburten oder wenn bereits ein Geschwisterkind in der Familie lebt.

Bei einem durchschnittlichen Netto-Verdienst von 1.600 Euro im Monat erhält ein Elternteil 65 Prozent davon – das sind rund 1.040 Euro Elterngeld.

Zweite Variante: das ElterngeldPlus

Viele Eltern möchten auch während der Elternzeit in Kontakt mit dem Beruf bleiben. Besonders Selbstständige und Freiberufler wollen oft weiter für Kunden da sein. ElterngeldPlus hilft dabei. Es bietet mehr Flexibilität und macht es einfacher, Familie und Teilzeit-Arbeit zu verbinden. So kann die Zeit mit Elterngeld länger dauern als beim Basiselterngeld – und das über den 14. Monat des Kindes hinaus.

  • Die Bezugszeit kann bis zu 28 Monate betragen.
  • Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus.
  • Teilzeit und Elterngeld lassen sich gut kombinieren.

Ein weiterer Vorteil ist der Partnerschaftsbonus. Eltern, die sich die Betreuung teilen und beide über 4 Monate je 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten zusätzliche 4 Monate ElterngeldPlus. Die Dauer kann aber auch kürzer sein – mindestens 2 Monate.

In Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen gezahlt werden, ist nur das Basiselterngeld möglich – nicht ElterngeldPlus.

Höhe des ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ersetzt – wie das Basiselterngeld – einen Teil des fehlenden Einkommens. Der Anteil liegt zwischen 65 % und 100 %. Allerdings ist der monatliche Betrag beim ElterngeldPlus nur halb so hoch wie beim Basiselterngeld ohne Teilzeit-Arbeit. Dafür wird ElterngeldPlus doppelt so lange gezahlt.

ElterngeldPlus – Beispielrechnung
Monatliches Netto vor der Geburt 1.600 €
Basiselterngeld-Anspruch (65 % von 1.600 €) 1.040 €
Teilzeit-Einkommen nach der Geburt (15 Std./Woche) 600 €
ElterngeldPlus: Hälfte vom Basiselterngeld (1.040 / 2) 520 €
Gesamte Einnahmen mit ElterngeldPlus (600 + 520) 1.120 €

Elterngeld und ElterngeldPlus – beste Kombination finden

Elterngeld und ElterngeldPlus lassen sich fast beliebig kombinieren. Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden.

Für das oben genannte Beispiel wäre folgende Kombination denkbar:

Lebens­monat des Kindes Status der Mutter Ver­dienst Mutter Status des Vaters Ver­dienst Vater
1 Mutterschaftsurlaub, zählt als Elterngeld 1.040 € Basiselterngeld 1.040 €
2 Mutterschaftsurlaub, zählt als Elterngeld 1.040 € Reguläres Einkommen 1.600 €
3-6 Basiselterngeld 1.040 € Reguläres Einkommen 1.600 €
6-12 ElterngeldPlus mit 15 Wochenstunden und 600 Verdienst, zählen wie 3 Monate des Basiselterngeldes 1.120 € ElterngeldPlus mit 30 Wochenstunden und 1.200 Verdienst, zählen wie 3 Monate des Basiselterngeldes 1.720 €
12-18 ElterngeldPlus mit 30 Wochenstunden und 1.200 Verdienst, zählen wie 3 Monate des Basiselterngeldes 1.720 € ElterngeldPlus mit 30 Wochenstunden und 1.200 Verdienst, zählen wie 3 Monate des Basiselterngeldes 1.720 €
19-23 Partnerschaftsbonus: ElterngeldPlus mit 30 Wochenstunden und 1.200 € Verdienst 1.720 € Partnerschaftsbonus: ElterngeldPlus mit 30 Wochenstunden und 1.200 € Verdienst 1.720 €

Basiselterngeld und ElterngeldPlus müssen Sie immer vorab beantragen. Planen Sie daher rechtzeitig. Bitte informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber früh genug, denn er muss zustimmen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"

  • Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
  • Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
  • Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
  • Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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