Elterngeld Ratgeber

Elterngeld für Selbstständige

Thema Elterngeldrechner ﹣ Elterngeld Selbstständige

Natürlich haben auch Selbstständige grundsätzlich einen Anspruch auf Elterngeld. Die Grundlage für das anrechenbare Einkommen bildet hier der erwirtschaftete Gewinn. Geben Sie Ihre Daten einfach hier im Tool für Selbstständige ein und berechnen Sie das Ihnen zustehende Elterngeld.

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Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Hinweis für Selbstständige, die auch nicht­selbstständig erwerbstätig sind

Waren Sie im letzten Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes nur selbstständig erwerbstätig? Dann wählen Sie bitte "Selbstständig" aus. Oder waren Sie sowohl selbstständig als auch nicht­­selbstständig erwerbstätig? Dann wählen Sie bitte "Selbst- und nicht­­selbstständig" aus.

Eingabehilfen zum Gewinn vor Geburt

Geben Sie bitte Ihren durch­schnitt­lichen monatlichen Bruttogewinn im letzten abgeschlossenen Veranlagungs­zeitraum - also dem Geschäftsjahr - vor der Geburt Ihres Kindes an. Dabei können Sie innerhalb jeder der drei Einkunftsarten, also Einkünfte aus Land- und Forst­wirtschaft, Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Gewinne und Verluste miteinander verrechnen. Im Fachjargon heißt dies, dass der horizontale Verlust­ausgleich berück­sichtigt wird. Bei der Bildung der Summe aus den positiven dieser drei Einkunftsarten werden negative Einkünfte mit dem Wert Null angesetzt. Dies wird im Gesetz auch als Unzulässigkeit des vertikalen Verlust­ausgleichs definiert.

Details zum Veranlagungs­zeitraum

Für den Bemessungs­zeitraum bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist für die Höhe des Elterngeldes der steuerliche Gewinn aus Erwerbstätigkeit maßgeblich, der dem letzten abgeschlossenen Veranlagungs­zeitraum (Geschäftsjahr) vor der Geburt des Kindes zugrunde liegt.

Falls während dieses Gewinn­ermittlungs­zeitraums

  • aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz nicht gearbeitet werden durfte,
  • Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein anderes Kind bezogen wurde, oder
  • aufgrund einer schwanger­schafts­bedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist

wird auf Antrag der voran­gegangene Veranlagungs­zeitraum zugrunde gelegt.

Weitere Informationen zur Elterngeldberechnung

Bei unserem Elterngeldrechner finden Sie zahlreiche weitere Hintergrund­informationen zum Elterngeld .

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"

  • Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
  • Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
  • Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
  • Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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