Natürlich haben auch Selbstständige grundsätzlich einen Anspruch auf Elterngeld. Die Grundlage für das anrechenbare Einkommen bildet hier der erwirtschaftete Gewinn. Geben Sie Ihre Daten einfach hier im Tool für Selbstständige ein und berechnen Sie das Ihnen zustehende Elterngeld.
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Hinweis für Selbstständige, die auch nichtselbstständig erwerbstätig sind
Waren Sie im letzten Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes nur selbstständig erwerbstätig? Dann wählen Sie bitte "Selbstständig" aus. Oder waren Sie sowohl selbstständig als auch nichtselbstständig erwerbstätig? Dann wählen Sie bitte "Selbst- und nichtselbstständig" aus.
Eingabehilfen zum Gewinn vor Geburt
Geben Sie bitte Ihren durchschnittlichen monatlichen Bruttogewinn im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum - also dem Geschäftsjahr - vor der Geburt Ihres Kindes an. Dabei können Sie innerhalb jeder der drei Einkunftsarten, also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Gewinne und Verluste miteinander verrechnen. Im Fachjargon heißt dies, dass der horizontale Verlustausgleich berücksichtigt wird. Bei der Bildung der Summe aus den positiven dieser drei Einkunftsarten werden negative Einkünfte mit dem Wert Null angesetzt. Dies wird im Gesetz auch als Unzulässigkeit des vertikalen Verlustausgleichs definiert.
Details zum Veranlagungszeitraum
Für den Bemessungszeitraum bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist für die Höhe des Elterngeldes der steuerliche Gewinn aus Erwerbstätigkeit maßgeblich, der dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (Geschäftsjahr) vor der Geburt des Kindes zugrunde liegt.
Falls während dieses Gewinnermittlungszeitraums
- aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz nicht gearbeitet werden durfte,
- Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein anderes Kind bezogen wurde, oder
- aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist
wird auf Antrag der vorangegangene Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt.
Weitere Informationen zur Elterngeldberechnung
Bei unserem Elterngeldrechner finden Sie zahlreiche weitere Hintergrundinformationen zum Elterngeld .
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite