Auch Selbstständige haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Als Berechnungsgrundlage dient dabei der erzielte steuerliche Gewinn. Geben Sie Ihre Daten einfach in unser Tool für Selbstständige ein – und berechnen Sie in wenigen Schritten, wie viel Elterngeld Ihnen zusteht.
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Selbstständig oder zusätzlich angestellt?
Waren Sie im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ausschließlich selbstständig tätig? Dann wählen Sie in unserem Rechner bitte „Selbstständig“. Falls Sie sowohl selbstständig als auch nicht selbstständig beschäftigt waren, aktivieren Sie die Option „Selbst- und nicht selbstständig“.
Wie wird der Gewinn vor der Geburt berücksichtigt?
Bitte geben Sie den durchschnittlichen monatlichen Bruttogewinn im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt Ihres Kindes an – also dem letzten Geschäftsjahr.
Dabei dürfen Gewinne und Verluste innerhalb der drei Einkunftsarten verrechnet werden:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Dieses Verfahren nennt sich „horizontaler Verlustausgleich“. Negative Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart können mit positiven verrechnet werden. Nicht verrechnet werden dürfen dagegen negative Einkünfte einer Einkunftsart mit positiven Einkünften einer anderen – der sogenannte „vertikale Verlustausgleich“ ist ausgeschlossen.
Unserer Erfahrung nach sorgt gerade diese Regelung bei Selbstständigen häufig für Rückfragen. Umso wichtiger ist es, die richtige Gewinnsumme als Grundlage anzugeben.
Welcher Zeitraum zählt?
Maßgeblich für das Elterngeld ist der steuerliche Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (Geschäftsjahr) vor der Geburt Ihres Kindes.
Sollte in diesem Zeitraum das Einkommen beispielsweise durch folgende Gründe gesunken sein:
- Mutterschutzfristen gemäß Mutterschutzgesetz,
- Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind,
- eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung,
dann kann auf Antrag der davor liegende Veranlagungszeitraum herangezogen werden. Wir raten dazu, diesen Antrag gut zu begründen und entsprechende Nachweise mit einzureichen.
Weitere Informationen zur Elterngeldberechnung
In unserem allgemeinen Elterngeldrechner finden Sie weitere Hintergrundinformationen, Rechenbeispiele und individuelle Eingabehilfen für Angestellte, Selbstständige und gemischte Erwerbssituationen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Elterngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinterlegen der neuen Einkommenshöchstbetrags von 175.000 Euro bei Geburten ab April 2025 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeldrechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2025.
- Berücksichtigung des neuen Einkommenshöchstbetrags von 200.000 Euro bei Geburten ab April 2024 im Elterngeldrechner.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite