Wie viel Einkommensteuer bezahlt werden muss

Einkommensteuer­rechner 2025

Thema Einkommensteuerrechner

Berechnen Sie mit unserem Einkommensteuer­rechner die voraus­sichtlichen Steuern für 2025 und vorherige Jahre. Dabei wird die jeweils 2024 und 2025 erhöhte Soli-Freigrenze selbstverständlich berücksichtigt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage der Steuer ist das Jahreseinkommen. Zur Abgabe verpflichtet sind alle Personen mit einem Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags, die in Deutschland wohnen oder sich aufhalten.
  • Der Freibetrag liegt für das Jahr 2025 bei 12.096 Euro.
  • Die Erklärung muss elektronisch bis zum 31. Juli an das Finanzamt gesendet werden. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat in der Regel etwas mehr Zeit.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Einkommensteuerrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Eingabehilfen zum Einkommensteuer­rechner 2025

Steuerjahr

Einkommensteuerrechner Steuerjahr Die Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer. Wer die einzelnen Regelungen genau nachlesen möchte, schaut ins Einkommensteuergesetz. Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Steuerschuld ist das Einkommen eines Kalenderjahres. Zur Abgabe verpflichtet sind alle natürlichen Personen, die in Deutschland wohnen oder sich hier aufhalten. Für Arbeitnehmer erledigen die Arbeitgeber mit der Anmeldung der Lohnsteuer bereits die Steuererklärung. Hier werden alle persönlichen Kenndaten wie Bruttoverdienst, Steuerklasse, Kinderfreibeträge und auch Soli-Zuschlag und Kirchensteuer berücksichtigt.

Tipp: Wenn Sie höhere Werbungskosten aufbringen mussten als üblich, lohnt sich eine freiwillige Lohnsteuererklärung für Arbeitnehmer. Sammeln Sie dafür alle Belege!

Alle anderen Steuerpflichtigen müssen die Erklärung per Formular an das Finanzamt senden – heute geht das nur noch elektronisch. Frühere Einkommensteuer­erklärungen mussten noch bis zum 31. Mai des Folgejahres bei der Finanzbehörde eingehen. Inzwischen wurde diese Frist auf den 31. Juli verlängert. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat in der Regel etwas mehr Zeit.

Zu versteuerndes Einkommen

Einkommensteuerrechner Einkommen Die Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Einkommensteuer bildet das zu versteuernde Einkommen (oft wird das auch als zvE abgekürzt). Werden Sie als Ehepaar zusammen veranlagt, so geben Sie hier bitte die Summe Ihrer Einnahmen an. Ausgangspunkt ist dabei stets der Bruttobetrag – also ohne Abzug von Steuern und Sozialausgaben! Davon dürfen alle Ausgaben, die für die Erzielung der Einkünfte notwendig waren, vorab abgezogen werden. Bei angestellten Arbeitnehmern sind das die Werbungskosten. Selbstständige oder Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahme-Überschussrechnung oder durch die Bilanzierung ihres Unternehmens.

Hinweis: Der Besteuerung unterliegt stets der Gewinn, der in der Unternehmung erzielt wird – nicht die Entnahmen, die im Laufe eines Jahres getätigt werden. Das zu versteuernde Einkommen wird nach diesem Schema ermittelt:

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Zu versteuerndes Einkommen
Einkünfte aus nicht­selbstständiger Arbeit (Lohn oder Gehalt, brutto)
+Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn eines Unternehmens)
+Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
+Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z. B. Freiberufler)
+Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen oder Beteiligungsgewinne, wenn sie nicht der Abgeltungssteuer unterliegen)
+Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
=Summe aller Einkünfte
-Altersentlastungsbetrag
-Freibeträge (auch Kinderfreibeträge)
-Anrechenbare Verluste aus Vorjahren
-Sonderausgaben
-Außergewöhnliche Belastungen
=Zu versteuerndes Einkommen

Bitte ziehen Sie den Grundfreibetrag in Höhe von 12.096 Euro bzw. 24.192 Euro bei Zusammenveranlagung (Stand 2025) nicht ab. Dieser gehört per Definition zum zu versteuerndem Einkommen und wird automatisch bei der Berechnung berücksichtigt.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne oder Einkünfte aus Beteiligungen gehören zu den Einkünften, für die eine Kapitalertragsteuer erhoben wird. Diese beträgt in Deutschland derzeit 25 Prozent, hinzu kommt der Soli-Zuschlag. Damit sind die Steuern auf diese Einkünfte abgegolten (die Kapitalertragsteuer wird daher oft auch Abgeltungssteuer genannt). Es fällt somit keine Einkommensteuer mehr an.

Wie wird die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet?

Jede Kommune erhebt von den ortsansässigen Gewerbebetrieben Gewerbesteuer. Ermittelt wird sie aus dem Gewerbeertrag (also eigentlich aus dem Gewinn) des Jahres. Jede Gemeinde darf ihren eigenen Hebesatz festlegen, so dass ihre Einnahmen auch für die Erfüllung ihrer Pflichten ausreichen sollten. Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften würde das jedoch zu einer Doppelbesteuerung führen. Ihr Gewinn würde sowohl der Gewerbe- also auch der Einkommensteuer unterworfen. Daher wird die entrichtete Gewerbesteuer bei ihrer Einkommensteuer angerechnet. Der Anrechnungsbetrag wird allerdings auf das 4,0fache des Gewerbemessbetrages beschränkt. In Gemeinden, deren Hebesatz bei 400 Prozent liegt, bleibt also die Gewerbesteuer rechnerisch unberücksichtigt. In Großstädten, die über 400 Prozent Hebesatz kassieren, ist ein Teil der Gewerbesteuer zusätzlich zur Einkommensteuer zu entrichten.

Kinderfreibeträge oder Kindergeld bei der Einkommensteuer?

Jedem Steuerpflichtigen, der ein Kind erzieht, steht in der Steuererklärung ein Kinderfreibetrag zu. Im Jahr 2025 beträgt er 9.600 Euro. Geschiedene oder getrennt lebende Eltern haben Anrecht auf einen halben Freibetrag, also 2025 auf 4.800 Euro. Die Erziehung von Kindern fördert der deutsche Staat aber auch durch die Zahlung von Kindergeld. In der Einkommensteuererklärung wird automatisch verglichen, welche Möglichkeit für den Steuerzahler günstiger ist.

Was sind Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer?

In der Einkommensteuererklärung wird berücksichtigt, welche Aufwendungen der Steuerpflichtige für seine Gesundheits- und Altersvorsorge aufgebraucht hat. Zu den Sonderausgaben gehören aber auch Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner, Schulgeld für private Einrichtungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge oder auch die Kosten für die erste Ausbildung.

Die Besteuerung von Renten

Seit das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 in Kraft trat, müssen auch Rentner prüfen, ob sie steuerpflichtig sind. Wer 2025 in Rente geht, muss immerhin schon 83,5 Prozent seiner Bezüge versteuern. Die Rentenbesteuerung greift nur auf Beträge über dem Grundfreibetrag.

Tipp: Berechnen Sie, wie hoch Ihre steuerpflichtige Jahres-Rente ist. Schauen Sie dazu auch auf Ihren jährlichen Rentenbescheid, den sie nachträglich erhalten. Liegt dieser Betrag über dem Grundfreibetrag (2025 für Alleinstehende bei 12.096 Euro, für Verheiratete 24.192 Euro), müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Regelmäßige Zahlungen, die Rentner aus einer Rentenversicherung oder aus einem Sparplan erhalten, zählen nicht zu ihren steuerbaren Einkünften. Vereinbaren Sie also immer einen langfristigen Entnahmeplan. Anders sieht das aus, wenn die Versicherung mit einer Einmalzahlung endet, dann muss der Ertragsanteil (also die Zinsen) versteuert werden. Noch andere Fallstricke lauern bei den Riester-Renten. Sie werden in der Ansparphase steuerlich gefördert, weil auf diese Beiträge keine Lohnsteuer fällig wird. In der Auszahlungszeit müssen sie dann als Einkünfte der Steuer unterworfen werden.

Tipp: Schließen Sie Altersvorsorge-Versicherungen bzw. –anlagen auch unter dem steuerlichen Gesichtspunkt ab. Achten Sie darauf, welche steuerliche Belastung als Rentner auf Sie zukommt.

Was sind außerordentliche Einkünfte?

Hierzu zählen Abfindungen, Jubiläumszuwendungen oder Veräußerungsgewinne. Diese Einkommen unterliegen steuerlich der sogenannten Fünftelregelung und werden vom Einkommensteuer-Rechner entsprechend berücksichtigt.

Was sind Lohnersatz­leistungen bzw. Entgeltersatz­leistungen?

Können Steuerpflichtige kein Einkommen erzielen, so erhalten sie oft andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Mutterschafts- und Elterngeld. Dazu gehören ebenfalls Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld, nicht jedoch "Bürgergeld-Bezüge". Lohnersatz­leistungen bleiben bei der Ermittlung des jährlichen Einkommens unberücksichtigt, sind also steuerfrei. Jedoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt – bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes spielen sie somit wieder eine wichtige Rolle.

Kirchensteuer

Sowohl die römisch-katholische als auch die evangelische Kirche erhebt in Deutschland Kirchensteuern. Wer dieser Glaubens­gemeinschaft angehört, muss in Bayern und Bad-Württemberg 8 Prozent, in den anderen Bundesländern 9 Prozent von der Einkommensteuer versteuern. Wählen Sie im Steuerrechner Ihren konkreten Kirchensteuersatz aus.

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtarif bei der Steuerberechnung?

Unterschieden wird zwischen der Besteuerung von Alleinverdienern im Grundtarif (Grundtabelle) und zusammenveranlagten Ehepartnern im Splittingtarif (Splittingtabelle). Mit dem Splittingverfahren wird das Einkommen beider Partner addiert, die Eheleute als Wirtschafts­gemeinschaft betrachtet. Nachteile durch eine unterschiedliche Verteilung des Verdienstes, etwa weil ein Partner für die Erziehung der Kinder nur verkürzt arbeitet, sollen so ausgeglichen werden. So entstanden auch die unterschiedlichen Lohnsteuerklassen.

Die Steuerprogression in Deutschland

Das Bundesfinanzministerium entwickelte als oberste Finanzbehörde in Deutschland ein Steuersystem, das stufenweise aufgebaut ist. Die Steuerlast wird nicht prozentual vom Einkommen ermittelt (wie etwa bei der Mehrwertsteuer, wo auf jeden regulären Umsatz 19 Prozent Steuern erhoben werden). In unserem progressiven Steuersystem wird jedem Einkommen ein konkreter Steuersatz zugewiesen wird. Dieser Steuersatz steigt – mit wachsendem Verdienst wird die prozentuale Steuerlast höher. Den Steuersatz, der den Schritt zur nächsten Stufe definiert, nennt man auch Grenzsteuersatz.

Für Geringverdiener gibt es in Deutschland einen Grundfreibetrag, der steuerfrei bleibt. Daher beginnt die Grundtabelle 2025 auch erst bei 12.096 Euro. Der Eingangssteuersatz beträgt rund 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz ist der höchste Grenzsteuersatz, er liegt im Jahr 2025 bei 42 Prozent und gilt für ein Jahreseinkommen zwischen 68.481 Euro und 277.826 Euro. Erst bei einem Verdienst noch darüber hinaus greift die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent (diese Euro-Werte beziehen sich auf die Grundtabelle). Ist also das zvE (zu versteuernde Einkommen) des Steuerpflichtigen ermittelt, weist ein Blick in die Grund- oder Splittingtabelle den persönlichen Höchst-Steuersatz aus. Berücksichtigt werden nun in der komplexen Berechnung der Einkommenssteuer sowohl das steuerfreie Grundeinkommen als auch die mit unterschiedlichen Steuersätzen belegten Vorstufen. Der durchschnittliche Steuersatz, der auf das zvE zu entrichten ist, liegt damit deutlich unter dem individuellen Grenzsteuersatz. Gerne können Sie sich auch in unserem Bereich zur sog. "Kalten Progression" informieren.

Rechen-Beispiel Einkommensteuer

Laura Müller, nicht verheiratet und kinderlos, erzielt 2025 Einkünfte aus nicht­selbstständiger Arbeit in Höhe von 26.000 Euro. Außerdem erhält sie Mieteinnahmen in Höhe von 6.000 Euro. Das zvE (zu versteuernde Einkommen) beträgt 32.000 Euro. Unter Anrechnung des Grundfreibetrages und der unterschiedlichen Steuerstufen bis zu ihrem zvE muss Laura Müller 4.878 Euro Einkommensteuer zuzüglich ggf. Kirchensteuer zahlen.

Stand: 2025

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Obwohl Lohnersatz­leistungen nicht der Steuerpflicht unterliegen, werden sie für die Steuerberechnung berücksichtigt. Sie werden zum zvE addiert, mit diesem erhöhten Betrag wird dann der persönliche Steuersatz ermittelt.

Unser Beispiel oben

Zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen in Höhe von 26.000 Euro und den Mieteinnahmen von 6.000 Euro erhielt Laura Müller 2.000 Euro Krankengeld als Entgeltersatzleistung. Für die Steuerberechnung erhöht sich das Einkommen auf 34.000 Euro. Dafür sind laut Grundtabelle bereits 16,0824 Prozent Steuern fällig. Dieser Steuersatz wird nun auf das tatsächliche zvE angewendet – die Steuerlast beträgt daher 16,0824 Prozent von 32.000 = 5.146 Euro zzgl. Soli, der 2025 in diesem Fall 0,00 Euro beträgt, und zzgl. ggf. Kirchensteuer.

Stand: 2025

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Zuschlag auf alle einkommensabhängigen Steuern wurde ursprünglich erhoben, um den Aufbau der Infrastruktur der neuen Bundesländer nach der Wiedervereinigung Deutschlands zu sichern. Längst ist er umstritten – wird aber weiterhin noch für einkommensstärkere Steuerpflichtige erhoben. Auch für das Jahr 2025 beträgt der Soli weiterhin 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Allerdings wurde u.a. die Freigrenze von ursprünglich 952 Euro auf inzwischen 19.950 Euro (Stand 2025) erhöht. Auf den Monat gerechnet beträgt die Freigrenze für den Soli rund 1.663 Euro. Bei einer Einkommensteuer, die unter dieser Freigrenze liegt, wird der Soli also nicht erhoben.

Der Einkommensteuerrechner hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung für 2025 zu errechnen. Für die Ermittlung der Einkommenssteuer können Sie auch eine entsprechende Steuersoftware verwenden. Sie stellt auch die notwendige ELSTER-Schnittstelle für das elektronische Senden an das Finanzamt bereit.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Einkommensteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Einkommensteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Einkommensteuer"

  • Den am 20. Dezember 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Einkommensteuertarif für 2025 im Abfindungsrechner und den zugehörigen Texten für 2025 berücksichtigt.
  • Rückwirkenden Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Einkommensteuerrechner hinterlegt.
  • Anpassen des Einkommensteuerrechners und der Beispiele an den Einkommensteuer­tarif 2024 sowie der für 2024 erneut erhöhten Soli-Freigrenze.
  • Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Einkommensteuerrechner
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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