Wie wird das Einkommen besteuert? Wir erhalten dazu sehr viele Anfragen unserer Besucher und zeigen Ihnen hier ein Beispiel zur Ermittlung der Einkommensteuer. Am einfachsten geht es mit unserem Einkommensteuerrechner.
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So wird die Einkommensteuer bestimmt
Inhalt
Aktueller Einkommensteuertarif 2025
Die Einkommensteuer in Deutschland folgt einem progressiven Tarif. Das bedeutet: Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz für den zusätzlichen Betrag. Für 2025 gelten die folgenden Werte:
Aktuelle Eckdaten 2025
Im Gesetz (§32a EStG) sind folgende Eckdaten für das (auf volle Euro abgerundete) zu versteuernde Einkommen (zvE) festgelegt:
Einkommenszone | Steuersatz | |
---|---|---|
von | bis | |
0 € | 12.096 € | 0 % |
12.097 € | 17.443 € | 14 % - 24 % |
17.444 € | 68.480 € | 24 % - 42 % |
68.481 € | 277.825 € | 42 % |
277.826 € | unendlich | 45 % |
Wichtig zu wissen: Wer mehr verdient, zahlt den höheren Steuersatz nur auf den Betrag, der über der jeweiligen Grenze liegt – nicht auf das gesamte Einkommen.
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Beispiel: Einkommensteuer auf 50 000 Euro
Angenommen, Sie sind ledig und haben ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 50 000 Euro. So wird Ihre Einkommensteuer ermittelt:
1. In welcher Zone liegt Ihr Einkommen?
Bei einem zvE von 50 000 € liegt Ihr Einkommen in der Einkommenszone von 17.444 € bis 68.480 € des Einkommensteuertarifs 2025.
2. Welche Formel wird angewendet?
In dieser Zone wird gemäß §32a EStG mit folgender Formel die Einkommensteuer (ESt) bestimmt:
ESt = (176,64 × z + 2.397) × z + 1.015,13
Dabei ist z = (zvE − 17.443) ÷ 10.000
3. Einsetzen des konkreten Einkommens in die Formel
Wir setzen nun das konkrete Einkommen von 50 000 € als zvE in die Formel ein:
ESt = (176,64 × 3,2557 + 2.397) × 3,2557 + 1.015,13
= 10 691,35 €
mit z = (50 000 − 17.443) ÷ 10.000 = 3,2557
4. Einkommensteuer abrunden
Die so ermittelte Einkommensteuer wird schließlich noch auf volle Euro abgerundet.
Die Einkommensteuer auf 50 000 € beträgt 10 691 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Einkommensteuer" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Einkommensteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 05.06.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Einkommensteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Einkommensteuer"
- Den am 20. Dezember 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Einkommensteuertarif für 2025 im Abfindungsrechner und den zugehörigen Texten für 2025 berücksichtigt.
- Rückwirkenden Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Einkommensteuerrechner hinterlegt.
- Anpassen des Einkommensteuerrechners und der Beispiele an den Einkommensteuertarif 2024 sowie der für 2024 erneut erhöhten Soli-Freigrenze.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite