Berechnen Sie mit dem Lohnrechner Ihren Nettolohn. Anhand Ihres Bruttolohns, Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen berechnet der Lohnrechner alle Steuern und Sozialabgaben. Krankenversicherung nebst Zusatzbeitrag, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden dabei genauso berechnet, wie die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Soli. Nach Abzug dieser Werte erhalten Sie dank des Lohnrechners Ihren Nettolohn, den Ihnen Ihr Arbeitgeber auszahlt.
Steuerentlastungsgesetz 2022 vom Lohnrechner berücksichtigt
Der Lohnrechner berücksichtigt folgende am 20. Mai 2022 per Steuerentlastungsgesetz festgelegten und zum 1. Januar 2022 rückwirkenden Änderungen:
- Erhöhung des steuerlichen Grundfreibtrags von 9.984 auf 10.347 Euro sowie
- Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.000 auf 1.200 Euro.
Steuerentlastungsgesetz: Steuererstattung berechnen
Im Lohnrechner können Sie durch Auswahl des Steuerjahres "2022 (neu)" die Berechnung anhand der neuen, nun für ganz 2022 geltenden Freibeträge durchführen. Bei Auswahl von "2022 (alt)" können Sie die Berechnung anhand der nun nicht mehr geltenden Werte durchführen. So können Sie die seit Januar 2022 zu viel abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie ggf. Soli berechnen.
Bitte beachten Sie, dass der Lohnrechner unserem Lohnsteuerrechner gleicht. Wir haben ihn hier als Lohnrechner zusätzlich aufgeführt, um Ihnen als Arbeitnehmer die Suche nach unseren Steuerrechnern im Internet leichter zu machen.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Lohnsteuer" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Lohnsteuer
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragsverfahrensverordnung - BVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 20.05.2022
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Lohnsteuer" wurden am 20.05.2022 umgesetzt durch Michael Mühl. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:
- 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Lohnsteuerrechner mit Berechnung der Steuererstattung
- 01.01.2022: Berücksichtigung der für 2022 von 0,12 auf 0,09 Prozent herabgesetzten Insolvenzgeldumlage U3 im Lohnsteuerrechner.
- 10.11.2021: Anpassung des Lohnrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2022 gemäß der News von November 2021 auf der Seite des Lohnsteuerrechners).
- 17.03.2021: Aufnahme eines Hinweises zur Freibetragserhöhung für Alleinerziehende bei Steuerklasse 2 im Lohnsteuerrechner.
- 12.11.2020: Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2021 gemäß der News von November 2020 auf der Seite des Lohnsteuerrechners).
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt