
Berechnen Sie mit dem Lohnrechner Ihren Nettolohn. Anhand Ihres Bruttolohns, Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen berechnet der Lohnrechner alle Steuern und Sozialabgaben. Krankenversicherung nebst Zusatzbeitrag, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden dabei genauso berechnet, wie die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Soli. Nach Abzug dieser Werte erhalten Sie dank des Lohnrechners Ihren Nettolohn, den Ihnen Ihr Arbeitgeber auszahlt.
Bitte beachten Sie, dass der Lohnrechner unserem Lohnsteuerrechner gleicht. Wir haben ihn hier als Lohnrechner zusätzlich aufgeführt, um Ihnen als Arbeitnehmer die Suche nach unseren Steuerrechnern im Internet leichter zu machen.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Lohnsteuer" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Lohnsteuer
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung Regierungsentwurf 2024 (Bundesministerium Für Arbeit und Soziales), Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragsverfahrensverordnung - BVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Lohnsteuer" wurde zuletzt am 03.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Lohnsteuer"
- Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2024.
- Informationen zu 2024 geplanten Änderungen gemäß Wachstumschancengesetz auf der Seite des Lohnsteuerrechners
- Berücksichtigung der erhöhten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Lohnsteuerrechner.
- Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.200 auf 1.230 Euro für 2023 und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro ebenfalls für 2023 im Lohnsteuerrechner gemäß des vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes.
- Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2023 gemäß der News von November 2022 auf der Seite des Lohnsteuerrechners.
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Lohnsteuerrechner mit Berechnung der Steuererstattung
- Berücksichtigung der für 2022 von 0,12 auf 0,09 Prozent herabgesetzten Insolvenzgeldumlage U3 im Lohnsteuerrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite