Wie viel Lohnsteuer vom Brutto abgeht

Nutzerfragen zum Thema Lohnsteuer - Michael Mühl antwortet

Thema Lohnsteuer ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Michael Mühl.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl

  • Fehler bei Steuerklasse 2?

    Unser Nutzer Th....de hatte am 06.01.2025 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen Fehler in Ihrem Rechner entdeckt. Bei Steuerklasse 2 wird vermutlich mit dem falschen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gerechnet: Sie rechnen m.E. immer mit 4.260 EUR. Tatsächlich muss der Betrag aber in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder ermittelt werden. Das bedeutet, dass ab dem zweiten kind für jedes Kind 240 dazukommen. Für 3 Kinder müsste also 4.260 + 240 * 2 = 4.740 EUR herauskommen.

    Stimmen Sie mir da zu?

    Freundliche Grüße H.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 06.01.2025

    Sehr geehrter Herr H.,

    vielen Dank für Ihrem Hinweis.

    Ich vermute, Sie haben von unseren über 200 Smart-Rechnern den Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php genutzt.

    Es ist richtig, dass ab dem zweiten Kind 240 Euro zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hinzukommen. Im Hilfetext zu den Steuerklassen wird bei Stkl. II erläutert, dass der Entlastungsbetrag inzwischen automatisch im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt wird, jedoch die jeweils zusätzlichen Beträge je Kind weiterhin gesondert auf der Lohnsteuerkarte vermerkt werden müssen, um sie geltend zu machen. Daher müssen diese unter „Weitere Einkünfte/Einträge in LSt.-Karte“ => „Jahresfreibetrag aus LStKarte" eingetragen werden.

    Unser Rechner führt generell die Berechnung der Lohnsteuer gemäß des offiziellen Programmablaufplans (PAP) des Bundesfinanzministeriums durch, wobei unser Rechner bereits die am 20.12.24 vom Bundesrat beschlossenen letzten Änderungen für 2025 enthält, die im PAP erst ab Ende Januar mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2025 zu erwarten sind. Sie können den Smart-Rechner z.B. für 2024 mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums unter https://www.bmf-steuerrechner.de/ vergleichen. Auch im PAP werden die Kinder nicht automatisch bei Steuerklasse II berücksichtigt.

    Ich werde den beschriebenen Hilfetext aber in den nächsten Tagen etwas konkretisieren, damit klar wird, dass die 240 Euro je Kind unter „Jahresfreibetrag aus LStKarte“ einzutragen sind.

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • Gibt es eine Formel zur Berechnung der Lohnsteuer?

    Unser Nutzer ke...com hatte am 25.01.2024 folgende Frage

    Sehr geehrter Herr Mühl,

    ich darf mich beruflich mit dem Thema der Lohn- und Einkommensteuer auseinandersetzen und nutze daher ab und an gerne die Rechner von Smart-Rechner.de Ich würde gerne verstehen, wie die Lohnsteuer berechnet wird, da ich mit meinen Berechnungen auf ein ganz anderes Ergebnis komme und langsam an mir selbst zweifle.

    Laut BMF-Schreiben ist die Lohnsteuer wie folgt zu ermitteln: Entgelt*12 und um Frei- und Pauschbeträge sowie Hinzurechnungsbeträge zu vermindern/erhöhen. Wenn ich von folgendem Fall ausgehe: Single, Angestellt, ü23; Zusatzbeitrag GKV 1,7 Prozent, Zuschlag Pflege (kinderlos); Monatsbrutto 3.000€

    Dann muss ich folgende Positionen abziehen:

    RV-Beitrag: 279€ / 3.348€

    ALO-Beitrag: 39€ / 468€

    PV-Beitrag: 69€ / 828€

    KV-Zusatz (96 Prozent)

    (25€*12)*096=288€

    KV-Beitrag (96 Prozent)

    (219€*12)*0,96=2522,88€

    Abzüge Gesamt: 7.454,88€

    Zu versteuerndes Einkommen: 36.000€ - 7.454,88€ = 28.545,12

    Gerundet= 28.545€

    Einkommensteuer = 4.276€ / 12 =356€

    Das stimmt aber laut Ihrem Rechner nicht. Was habe ich vergessen? Muss ich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ebenfalls abziehen? Falls ja, dann ist die Lohnsteuer auf Monatsbasis deutlich niedriger als in Ihrem Rechner.

    Haben Sie vielleicht eine Formel für mich? Vielen Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen D.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 25.01.2024

    Sehr geehrter Herr D.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die Berechnung der Lohnsteuer ist leider etwas komplizierter. Beispielsweise ist über die von Ihnen verwendeten Parameter hinaus auch die Steuerklasse in Betracht zu ziehen, nach der bestimmte Freibeträge zur Einkommensteuer bereits bei der Lohnsteuerberechnung Berücksichtigung finden.

    Die von Ihnen berechneten Sozialversicherungsbeiträge sind zum Teil wieder absetzbar und beeinflussen ebenso die Lohnsteuer. Das können Sie im Rechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php testen, indem Sie z.B. den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ändern. In der Folge verändert sich auch die Höhe der Lohnsteuer.

    Abhängig vom Alter wirkt sich der Altersentlastungsbetrag (https://www.smart-rechner.de/rentenbesteuerung/ratgeber/altersentlastungsbetrag.php) auf die Lohnsteuer aus.

    Diese und weitere Parameter lassen sich nicht mehr in eine übersichtliche Formel pressen. Stattdessen ist ein Algorithmus, also ein Programm, notwendig, um die Lohnsteuer zu berechnen. Das Bundesministerium für Finanzen stellt daher diesen Algorithmus als Programmablaufplan (PAP) unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/programmablaufplan.html der Allgemeinheit zur Verfügung.

    Mit herzlichen Grüßen

    Michael Mühl

  • Kann auf Antrag Soli- oder Kirchensteuer-Einzug verringert werden?

    Unser Nutzer ou...com hatte am 11.10.2021 folgende Frage

    Hallo,

    ich habe unsere Steuererklärung über ihren Rechner gemacht und bin begeistert, wie toll ihr Programm funktioniert. Vielen dank dafür schonmal. Vielleicht können sie mir eine Frage beantworten, die sich dieses Jahr ergeben könnte/würde.

    Vom Einkommen werden ja bekanntlich Soli und Kirchensteuer automatisch einbehalten. Bereits bei meiner Erklärung 2020 wurde weder Soli noch Kirchensteuerabzug bei mir festgesetzt (Kinderfreibeträge etc.) Besteht die Möglichkeit, mittels eines Antrags o.ä. den automatischen monatlichen Abzug der beiden zu stoppen? Insgesamt ergaben sich 2020, 74€ Soli und Kirchensteuer. Zusätzlich 42€ Abzüge für die Kapitalertragssteuer. Umgerechnet wären das knappe 10€ weniger Abzüge pro Monat, wenn diese nicht sofort abgezogen werden würden. Besteht die Möglichkeit für so einen Antrag beim FA oder ist dies (noch) nicht möglich?

    Vielen dank für ihre Rückmeldung

    Mit freundlichen Grüßen Marcel E.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 14.10.2021

    Sehr geehrter Herr E.

    vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr positives Feedback zu unseren Smart-Rechnern.

    Die monatlich einbehaltene Kirchensteuer könnten Sie durch Eintrag Ihrer Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte senken. Die Auswirkungen der Kinderfreibeträge auf die Kirchensteuer können Sie anhand des Smart-Rechners unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/ratgeber/lohnrechner.php berechnen.

    Um die automatisch einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu verhindern, müssten Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen. Über die Einzelheiten informiert das Amt unter https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/KirchensteuerAbgeltungssteuer/kirchensteuerabgeltungssteuer_node.html

    Hinsichtlich des Soli existiert unseres Wissens keine Möglichkeit, den Abzug von der Lohnsteuer zu verhindern. Hier könnten Sie allenfalls einen generellen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, der die Lohnsteuer und damit auch den Soli senken würde.

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • Wieso wird bei höherem Lohn noch ein Soli berechnet?

    Unser Nutzer in....de hatte am 02.06.2021 folgende Frage

    Sehr geehrter Damen und Herren,

    ich wundere mich gerade, dass nach Eingabe eines Jahresgehalts von 215.000 Euro noch ein Soli berechnet wird. Der Soli ist doch seit Anfang 2021 abgeschafft worden. Könnten Sie mir dies bitte einmal erklären?

    Mit freundlichen Grüßen, Steuerberaterin G.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 02.06.2021

    Sehr geehrte Frau G.,

    der Soli ist noch nicht komplett abgeschafft worden. Für kleinere und mittlere Einkommen ist er quasi weggefallen, bei höheren Einkommen macht wer sich schon noch bemerkbar. Das können Sie z.B. auch quer prüfen, indem Sie z.B. den Lohnsteuerrechner des Ministeriums unter https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2021/eingabeformbl2021.xhtml nutzen. Auch hier erhalten Sie z.B. bei 215.000 Euro Jahresgehalt den gleichen Solibetrag von rund 4.000 Euro je nach Eingabeparametern.

    Wie die Soli exakt berechnet wird, können Sie beispielsweise unter https://www.smart-rechner.de/soli/rechner.php nachlesen.

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • Kann man Kinderfreibeträge haben und gleichzeitig kinderlos sein?

    Unser Nutzer sm....de hatte am 28.01.2021 folgende Frage

    Guten Tag,

    entgegen Ihrer Angabe im Screenshot passt die Einstellung "Kinderfreibetrag 0,5" und kinderlos sehr wohl.

    Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, daher kommt automatisch auch auf meine Steuerklasse der Freibetrag von 0,5. Ich bin aber kinderlos und zahle in der Pflegeversicherung den Zuschlag. Bei jeweils wieder verheirateten Eltern gäbe es für ein Kind 4 Mal 0,5 Freibeträge. Dies bestätigte das Finanzamt auf Nachfrage. Die Angabe müsste daher vom Rechner zugelassen werden.

    Viele Grüße

    Sonja V.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 29.01.2021

    Sehr geehrte Frau V.,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Generell ist es uns u.a. ein Anliegen, die Smart-Rechner mit einer hohen Benutzerfreundlichkeit auszustatten. Dazu gehört auch das Abfangen möglicher Falscheingaben. Im vorliegenden Fall sind wir damit wohl über das Ziel hinaus geschossen. Sie und auch das Finanzamt haben Recht: Man kann Kinderfreibeträge haben und gleichzeitig kinderlos sein.

    Wir haben den Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php sowie viele artverwandte Rechner, wie den Teilzeitrechner (https://www.smart-rechner.de/teilzeit/rechner.php) oder z.B. den Gehaltserhöhungsrechner (https://www.smart-rechner.de/gehaltserhoehung/rechner.php) entsprechend korrigiert, so dass die Angabe von Kinderfreibeträgen und der gleichzeitigen Auswahl von "Kinderlos" nicht mehr zu einer warnenden Fehlermeldung führt, sondern zu einer korrekten Berechnung.

    Nochmals Danke und herzliche Grüße

    Michael Mühl

  • Warum wird keine Kirchensteuer berechnet, obwohl Lohnsteuer zu zahlen ist?

    Unser Nutzer he....de hatte am 22.01.2021 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihr Rechner funktioniert wunderbar. Hat mir sehr geholfen. Bei einem Punkt bin ich mir aber nicht ganz sicher (siehe Anhang):

    warum wird keine Kirchensteuer berechnet? Die müsste im Anhangs-Beispielfall doch 8 Prozent meiner Lohnsteuer über 266,33 Euro ausmachen. Vielen Dank für Ihre Mühe und eine kurze Rückmeldung.

    Beste Grüße, Markus H.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 22.01.2021

    Sehr geehrter Herr H.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Ihren Hinweis. Wenn Sie anhand Ihres Beispiels die zwei Kinderfreibeträge wieder rausnehmen, wird eine Kirchensteuer über 18,90 Euro berechnet. Dies sind acht Prozent von Ihrer berechneten Lohnsteuer, also von 236,33 Euro. Im Hilfetext zu den Kinderfreibeträgen wird erläutert, dass diese zwar nicht die Lohnsteuer, jedoch den Soli und die Kirchensteuer günstig beeinflussen.

    Mit herzlichen Grüßen , Michael Mühl

    Unser Nutzer he....de hatte am 22.01.2021 noch eine Nachfrage

    Vielen herzlichen Dank. Alles klar.

  • Wieso steuerfrei, obwohl oberhalb des Grundfreibetrages?

    Unser Nutzer be...net hatte am 16.05.2020 folgende Frage

    Guten Tag,

    der Lohnsteuerrechner (https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php) gibt für 2020 bei einem Jahresbrutto von 12.970 € gerade noch 0 € Lohnsteuer aus. Weiter unten auf der Seite steht, dass andererseits der Grundfreibetrag 9.408 € beträgt.

    Müsste da nicht schon ab z. B. 9.410 € Lohnsteuer fällig werden? Wie kommt es, dass die über den Grundfreibetrag hinaus verdienten 3.562 € noch nicht zu einer Steuerschuld führen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte Erklärung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerd B

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 17.05.2020

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Rechner berücksichtigt neben dem von Ihnen erwähnten Grundfreibetrag auch alle weitere Beträge, die steuerlich entlasten. Dazu gehören, abhängig von Ihren Eingaben, u.a. der Altersentlastungsbetrag, die Vorsorgepauschale oder Kinderfreibeträge. Daher kommt es dazu, dass auch Gehälter, die den Grundfreibetrag übersteigen steuerfrei bleiben.

    Unser Lohnsteuerrechner rechnet dabei auf Basis des jährlich vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichen Programmablaufplans, auf dem auch deren hauseigener Online-Rechner unter https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2020/eingabeformbl2020.xhtml beruht.

    Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

    Mit herzlichen Grüßen und noch einen schönen Sonntag

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Lohnsteuer?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen in erster Linie unsere fachliche Beratung oder Herr Mühl gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Lohnsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Lohnsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 7 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Lohnsteuerrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Lohnsteuer"

  • Die am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossenen weiteren Änderungen für 2025 (Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Soli-Freigrenze) im Lohnsteuerrechners berücksichtigt.
  • Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025.
  • Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Lohnsteuerrechner hinterlegt.
  • Anpassen des Lohnsteuerrechners an die ab 1. April 2024 umzusetzenden Vorgaben des Finanzministeriums.
  • Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2024.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite