Der Lohnsteuerjahresausgleich ist ein Verfahren des Arbeitgebers zur Korrektur der Lohnsteuer am Jahresende. Er erfolgt meist im Dezember und kann zu Erstattungen oder Nachzahlungen führen.
Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich genau?
Arbeitgeber prüfen dabei, ob die im Laufe des Jahres gezahlte Lohnsteuer korrekt berechnet wurde. Grundlage ist das gesamte Kalenderjahr. Ziel ist es, steuerliche Ungleichgewichte auszugleichen, die durch Einkommensschwankungen entstehen.
Wann ist der Arbeitgeber zum Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet?
Arbeitgeber müssen den Lohnsteuerjahresausgleich machen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zum Beispiel: Der Arbeitnehmer war das ganze Jahr beschäftigt und es gibt keine Gründe, ihn auszuschließen.
Bei Arbeitgebern mit weniger als 10 Beschäftigten kann der Ausgleich freiwillig erfolgen, wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Welche Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer erfüllen?
Nicht alle Arbeitnehmer sind berechtigt. Ein Lohnsteuerjahresausgleich darf nicht durchgeführt werden, wenn:
- der Arbeitnehmer nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist,
- ein Antrag auf Ausschluss vom Ausgleich gestellt wurde,
- eine Besteuerung nach Steuerklasse V oder VI erfolgt ist,
- ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde,
- Zuschüsse zu Mutterschaftsgeld, Kurzarbeiter- oder Schlechtwettergeld bezogen wurden.
Weitere Sonderfälle können eine Prüfung im Einzelfall erforderlich machen.
So läuft der Lohnsteuerjahresausgleich ab
Die Berechnung erfolgt meist automatisiert mithilfe von Lohnabrechnungssoftware des Arbeitgebers. Der Ablauf:
- Ermittlung des Jahresarbeitslohns auf Basis bisher gezahlter Löhne
- Abzug von Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag
- Berechnung der Jahreslohnsteuer unter Berücksichtigung der Steuerklasse
- Verrechnung mit bereits gezahlter Lohnsteuer
Das Ergebnis: Rückzahlung oder Nachzahlung der Lohnsteuer.
Ist die private Steuererklärung trotzdem sinnvoll?
Auch wenn der Lohnsteuerjahresausgleich eine Korrektur vornimmt, kann sich eine freiwillige Einkommensteuererklärung lohnen – besonders wenn:
- Fahrtkosten oder Werbungskosten geltend gemacht werden,
- außergewöhnliche Belastungen vorliegen,
- mehrere Beschäftigungen oder Steuerklassenwechsel bestehen.
Rückerstattungen erfolgen dann abhängig vom Ergebnis der Finanzamtsberechnung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Lohnsteuer" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Lohnsteuer
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 (Bundesgesetzblatt)
- Beitragsverfahrensverordnung - BVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Lohnsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 17.08.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 7 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Lohnsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Lohnsteuer"
- Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2026.
- Die am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossenen weiteren Änderungen für 2025 (Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Soli-Freigrenze) im Lohnsteuerrechner berücksichtigt.
- Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
