So funktioniert der Schenkungsteuerrechner
Mit dem Schenkungsteuer-Rechner 2026 prüfen Sie schnell, wie hoch die Steuer bei einer Schenkung ist.
Wählen Sie zuerst Ihr Verhältnis zum Schenkenden (z. B. Ehegatte oder Kind). Davon hängt der persönliche Freibetrag ab.
Geben Sie danach den Wert der Schenkung ein – getrennt nach Privatvermögen, Betriebsvermögen und Immobilien.
Der Rechner berücksichtigt automatisch gesetzliche Steuerbefreiungen, zum Beispiel:
- 100 % Befreiung für selbst genutzte Wohnimmobilien,
- bis zu 85 % Befreiung beim Betriebsvermögen,
- gleitende Abzugsbeträge.
Aus diesen Angaben ergibt sich der steuerpflichtige Erwerb. Darauf wird der passende Steuersatz angewendet.
Am Ende sehen Sie die fällige Schenkungsteuer und das verbleibende Netto-Vermögen.
Diagramme zeigen zusätzlich den Vergleich von Brutto- und Netto-Schenkung. So erkennen Sie die Steuerwirkung auf einen Blick.
Eingabehilfe zum Schenkungsteuerrechner
Ihr Verhältnis zum Schenkenden? Sie sind sein...
Wählen Sie, in welchem Verhältnis Sie zum Schenkenden stehen.
Grundregel: Je näher die Verwandtschaft, desto höher die Freibeträge und desto niedriger die Steuersätze.
Privatvermögen
Geben Sie den Wert des geschenkten Privatvermögens ohne Immobilien an.
Sie können bestimmte Beträge abziehen:
- Hausrat: bis 41.000 € für Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern; für andere bis 12.000 €
- Andere bewegliche Sachen (z. B. Autos, Boote, Kunst, Sammlungen): bis 12.000 €, aber keine Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen
- Verbindlichkeiten, auch Immobilienkredite
Es kann auch ein negativer Betrag eingegeben werden.
Betriebsvermögen
Geben Sie den Wert des geschenkten begünstigten Betriebsvermögens an.
Mehr dazu finden Sie in §§ 13a und 13b ErbStG.
Immobilien
Haben Sie eine Immobilie geschenkt bekommen, wählen Sie bitte die Nutzungsart.
- Familienheim: Schenkungen an Ehepartner oder Lebenspartner sind steuerfrei, wenn eine selbstgenutzte Wohnung enthalten ist.
- Vermietete Wohnimmobilie: 10 % des Werts sind steuerfrei.
- Andere Immobilien: komplett steuerpflichtig.
Kredite für Immobilien tragen Sie bitte unter „Privatvermögen“ ein, auch negative Beträge sind möglich.
Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Schenkungsteuerrechner. Was möchten Sie wissen?