Thema Schenkungsteuer ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Michael Mühl.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne (Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Schenkungsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Schenkungsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Schenkungsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Schenkungsteuer"
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Schenkungsteuerrechner.
- Anpassung unseres Schenkungsteuerrechners sowie aller Texte an die rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getretene Reform zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Ab welcher Größenordnung muss eine Schenkung angegeben werden?
Unser Nutzer wo....de hatte am 31.03.2022 folgende Frage
Wie sieht es mit der Schenkungssteuer aus, wenn ich meinen Neffen und Nichten z.B. zu ihren Geburtstagen und/oder zu Weihnachten Goldmünzen schenke. Ab welcher Größenordnung muss dieses angegeben werden?
Freundliche Grüße, Wolfgang K.
Antwort durch Michael Mühl vom 01.04.2022
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei „Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Schenkung? unter https://www.smart-rechner.de/schenkungssteuer/rechner.php#_0 können Sie entnehmen, dass der Freibetrag bei einer Schenkung an Neffen oder Nichten 20.000 Euro (für 10 Jahre) beträgt.
Grundsätzlich ist aber nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet.
Bei kleineren Beträgen kann sicherlich davon abgesehen werden, was Sie im Zweifel selbst entscheiden müssten.
Mit herzlichen Grüßen - Michael Mühl
Gibt es eine Steuer beim Schenkenden?
Unser Nutzer er....de hatte am 07.01.2019 folgende Frage
Liebes Team von Smart-Rechner.de,
warum kann ich nur den Beschenkten eingeben und nicht den Schenker oder ist das egal ?
Danke für die Antwort im Voraus .
Freundliche Grüße aus Friedberg/By.
Erich V
Antwort durch Michael Mühl vom 07.01.2019
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Schenker muss ja keine Steuer entrichten. Insofern berechnet der Schenkungssteuerrechner die Steuer für den Beschenkten, da dieser auch die Schenkung versteuern muss.
Mit besten Grüßen
Unser Nutzer er....de hatte am 08.01.2019 noch eine Nachfrage
Hallo ,
besten Dank für die schnelle Reaktion und sie haben Recht . Dank weiterer Internet Infos bin ich für mein Anliegen fündig geworden.
Grüße aus Bayern
Erich