Gehaltsrechner - Brutto-Netto-Rechner

Gehaltsrechner 2023 | Brutto-Netto-Rechner 2023

Thema Gehalt ﹣ Rechner

Berechnen Sie mit unserem Gehaltsrechner einfach und kostenlos Ihr Nettogehalt. Wie viel bleibt Netto nach Abzug aller Abgaben und Steuen von Ihrem Gehalt übrig?

Werbung

Weiterführende Informationen zu Gehalt

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Minijob oder Midijob?

Beträgt Ihr Monatsbrutto nicht mehr als 2.000 Euro, üben Sie möglicherweise einen Minijob (bis 520 Euro) oder Midijob (bis 520,01 bis 2.000 Euro) aus. Für beide gelten andere Berechnungsvorschriften, wie Sie mit unserem Minijob-Rechner bzw. Midijob-Rechner berechnen können.

PUEG: Erhöhung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) 3,40 Prozent statt zuvor 3,05 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diesen Satz grundsätzlich weiterhin je zur Hälfte, also mit nun jeweils 1,70 Prozent. Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind, müssen ab 1. Juli 2023 einen zusätzlichen Beitrag von 0,60 Prozent (vorher 0,35 Prozent) zur Pflegeversicherung leisten. Damit ergibt sich ein Beitragssatz für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 1,70 + 0,60 = 2,30 Prozent. Eltern mit mindestens einem Kind, müssen diesen Zuschlag unabhängig vom Alter des Kindes nicht leisten.

Eltern mit mehr als einem Kind werden ab 1. Juli 2023 entlastet. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1,00 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1,00 Prozent. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, also 25 wird. Damit ergeben sich folgende Beitragssätze:

  • 1,70 Prozent für Eltern mit einem Kind
  • 1,45 Prozent für Eltern mit 2 Kindern
  • 1,20 Prozent für Eltern mit 3 Kindern
  • 0,95 Prozent für Eltern mit 4 Kindern
  • 0,70 Prozent für Eltern mit 5 und mehr Kindern
    • In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer müssen nach wie vor einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten, die Arbeitgeber hingegen 0,5 Prozent weniger. Dafür haben die Sachsen einen arbeitsfreien Tag mehr (Buß- und Bettag)

Themenüberblick zum Gehaltsrechner / Brutto-Netto-Rechner

Rechner ↑Inhalt ↑

Änderungen bei Gehaltsberechnung für 2023

Gegenüber dem Vorjahr wurden 2023 folgende Änderungen für die Berechnung des Gehalts berücksichtigt:

  • Anhebung Grundfreibetrag auf 10.908 Euro
  • Anpassungen des Einkommensteuertarifs
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenkasse beträgt 2023 nun 1,6 Prozent.
  • Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,6 Prozent.
  • Erhöhung der Freibeträge für Kinder auf 4.476 Euro bzw. 8.952 Euro.
  • Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf 59.850 Euro angehoben
  • Beitrags­bemessungs­grenze der allgemeinen Rentenversicherung: West (BBG West) 87.600 Euro, Ost (BBG Ost) 85.200 Euro
  • Voller Abzug der Beiträge zur Altersvorsorge ab 2023.
  • Erhöhung der Freigrenze für den Soli auf 17.543 Euro bzw. 35.086 Euro.
Rechner ↑Inhalt ↑

Allgemeine Informationen zum Brutto-Netto-Rechner

Rechner ↑Inhalt ↑

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Die Begriffe Löhne und Gehälter sind deutlich voneinander zu unterscheiden. Bei einem Lohn handelt es sich zwar um einen festgelegten Stundensatz, der jedoch mit der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit multipliziert wird und somit jeden Monat variieren kann. Ein Gehalt bleibt dagegen in jedem Monat gleich und verändert sich ausschließ­lich dann, wenn dem Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung gewährt wird.

Rechner ↑Inhalt ↑

Was ist der Unterschied zwischen Bruttogehalt und Nettogehalt?

Das Bruttogehalt und der Bruttolohn unterliegen festgelegten Abzügen, welche durch die Lohnsteuer, den Solidaritäts­zuschlag und die Sozialabgaben (Kranken-, Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) entstehen. Steuern sind zu entrichten, sobald das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. In vielen Fällen wird außerdem die zu entrichtende Kirchensteuer in Abzug gebracht, was abschließend das ausgezahlte Nettogehalt bzw. den Nettolohn ergibt. Ist ein Arbeitnehmer ausschließlich geringfügig beschäftigt, also auf 450-Euro-Basis bzw. seit Oktober 2022 auf 520-Euro-Basis, so entstehen ihm keinerlei Abzüge. Jedoch hat der Arbeitgeber in diesem Fall eine pauschale Abgabe zu entrichten.

Lohn- und Gehaltsfortzahlung durch Krankenkasse auch für Arbeitgeber

Sowohl bei Löhnen als auch bei Gehältern besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, sich im Krankheitsfall seines Arbeitnehmers eine Lohnfortzahlung von der entsprechenden Krankenkasse auszahlen zu lassen. Dafür muss jedoch im Vorfeld ein Antrag erfolgen, der auch lediglich einmal pro Jahr verändert werden kann. Hierbei wird ein Erstattungssatz gewählt, welcher bei jeder Krankenkasse variiert und in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent des Lohnes oder Gehaltes liegt. Der Arbeitgeber hat dabei gewisse Mehrzahlungen zu leisten, um eine entsprechend höhere Erstattung von den Krankenkassen zu erhalten.

Tipp zum Gehaltsrechner: Höherer Erstattungssatz bei chronisch Kranken vereinbaren

Bei Arbeitnehmern, die aufgrund einer bekannten chronischen Krankheit, wie beispielsweise Rückenleiden oder Migräneanfällen, ein erhöhter Anteil an Krankheitstagen zu erwarten ist, sollte der Arbeitgeber freiwillig einen höheren Erstattungssatz wählen und einen größeren Beitrag an die Krankenkasse leisten, um eine entsprechend bessere Erstattung und Entlastung erhalten zu können. Ist dies nicht der Fall, entscheiden sich die meisten Arbeitgeber für die so genannte Regelerstattung. Jedoch ist es zu empfehlen, den Ratschlag eines Steuerberaters in die Entscheidung einzubeziehen.

Was andere Leser auch gelesen haben

Rechner ↑Inhalt ↑

Tipps zur Brutto-Netto-Optimierung: "Mehr netto vom Brutto"

Im Folgenden möchten wir Ihnen zahlreiche Tipps zur Lohnoptimierung vorstellen. Dabei geht es nicht um eine Gehaltserhöhung, sondern darum, wie Sie - teils unter Absprache mit Ihrem Arbeitgeber - mehr netto aus Ihrem Brutto machen können.

Rechner ↑Inhalt ↑

Wie können Sachbezüge das Netto erhöhen?

Sachbezüge sind bargeldlose Bezüge, die Ihnen der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zukommen lässt. Sie sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • Typische Beispiele sind Tankgutscheine oder Essensgutscheine. Sie dürfen maximal einen Wert von 44 Euro je Monat haben und nicht umwandelbar in Bargeld sein.
  • Auch Geschenke zu besonderen Anlässen (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt Ihres Kindes) sind Sachbezüge, die neben den genannten Tank- und Essengutscheinen bis 60 Euro je Monat steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
  • Wenn Sie Ihr Diensthandy auch privat nutzen dürfen, gilt dies ebenso als Sachbezug und ist komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.
Rechner ↑Inhalt ↑

Welche Zuschüsse des Arbeitgebers bringen mehr Netto?

Folgende Zuschüsse des Arbeitgebers, die über die Zahlung des geschuldeten Lohns hinausgehen, sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • Kinderbetreuungskosten für Kinder im nichtschulfähigen Alter
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen bis 600 Euro, wobei die Mitgliedschaft in einem Fitnesss-Studio z.B. nicht einfach dazu zählt.
  • Betriebliches Fahrrad
  • Unetgeltliches Nutzen einer Ladestation des Arbeitgebers
Rechner ↑Inhalt ↑

Ist eine Fahrtkostenerstattung steuerfrei?

Generell kann man Fahrt- und Reisekosten von der Steuer absetzen. Zum Beispiel können die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstelle über die Pendlerpauschale berechnet und steuerlich geltend gemacht werden. Die Fahrt- und Reisekosten können aber auch vom Arbeitgeber gezahlt werden und sind dann für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie können natürlich dann nicht nochmals steuerlich durch den Arbeitnehmer geltend gemacht werden.

Die mögliche steuerneutrale Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber beträgt

  • 30 Cent je Entfernungskilometer zur ersten Arbeitsstätte.
  • 30 Cent je gefahrenem Kilometer, also Hin- und Rückweg, zu auswärtigen Tätigkeiten.
  • Verpflegungsmehraufwand bei Reisen in Höhe von 24 Euro an Arbeitstagen mit mehr als 8 Stunden sowie bei An- und Abreisetagen.
  • Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 28 Euro bei 24 Stunden.
Rechner ↑Inhalt ↑

Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber

Einige weitere Zuschüsse des Arbeitgebers kann dieser auch selbst pauschalversteuern, so dass sie für den Arbeitnehmer weiterhin steuerfrei sind. Auch so kann mehr netto aus dem Brutto herausgeholt werden.

  • Der vorhin beschriebene und für beide Seiten steuerfreie Verpflegungsmehraufwand kann auch verdoppelt werden, indem der Arbeitgeber dies pauschalversteuert.
  • Mahlzeitengestellung vom Arbeitgeber, sofern sie kein Lohnbestandteil sind.
  • Übereignung von Datenverabeitungsgeräten, also z.B. eines Laptops oder Handys.
  • Übereignung eines Fahrrads.
Rechner ↑Inhalt ↑

Ladevorrichtungen für Zuhause

Der Arbeitgeber kann auch das Einrichten einer Ladestation im Zuhause des Arbeitmehmers steuer- und sozialversicherungsfrei fördern. Dabei hat er folgende Möglichkeiten:

  • Übereignung der Ladestation
  • Verbilligte Überlassung der Ladestation
  • Zuschüsse zur Ladestation
Rechner ↑Inhalt ↑

Was ist der Rabattfreibetrag?

Ein Rabattfreibetrag kann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlose oder vergünstigte Waren bzw. Dienstleistungen überlässt. Dieser Rabattfreibetrag beträgt 1.080 Euro je Jahr. Es können also bis zu diesem Betrag solche Vergünstigungen steuer- und sozialversicherungsfrei in Anspruch genommen werden. In unserer Themenwelt zum Arbeitnehmerrabatt gehen wir übrigens detailliert darauf ein.

Rechner ↑Inhalt ↑

Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

Auch durch einen Krankenkassenwechsel kann mehr Netto aus dem Brutto gezogen werden. Denn die Kosten der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich bei den Zusatzbeiträgen, die Sie auch unter Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen können.

Rechner ↑Inhalt ↑

Lohnt sich der Kirchenaustritt?

Der Austritt aus der Kirche und die damit wegfallende Kirchensteuer mindert natürlich auch die Steuerbelastung, erhöht also das Nettoeinkommen bei gleichbleibendem Brutto. Da sich das Begleichen der Kirchensteuer allerdings auch steuermindernd auswirkt, entspricht die Ersparnis nicht ganz der Höhe der wegfallenden Kirchensteuer.

Rechner ↑Inhalt ↑

Video "Mehr Netto vom Brutto"

Abschließend können Sie hier nochmals alle erwähnten Steueroptimierungen ausführlich in einem Video von den netten Kolleginnen von "Wir lieben Steuern" betrachten.

Die Anwendung wird gerade geladen. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Sollte die Anwendung nicht geladen werden, liegt dies daran, dass Sie unsere Seite ohne Werbung und Tracking verwenden. Gerne können Sie zur Aktivierung der Anwendung der Verwendung von Cookies zustimmen.
Rechner ↑Inhalt ↑

Eingabehilfen zum Brutto-Netto-Rechner

Um die Gehaltsberechnung durchführen zu können, sind einige Eingaben erforderlich. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Eingabe­möglich­keiten zur Berechnung des Nettogehalts.

Steuerjahr

Gehaltsrechner Steuerjahr Wählen Sie bitte im Gehaltsrechner das Steuerjahr aus, für das die Gehaltsberechnung durchgeführt werden soll.

Am 20. Mai 2022 wurde das Steuerentlastungsgesetz vom Bundesrat bewilligt und damit eine ab 1. Januar 2022 rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibtrags von 9.984 auf 10.347 Euro sowie eine ebenfalls rückwirkende Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.000 auf 1.200 Euro bewilligt. Die rückwirkenden Änderungen werden für 2022 im Gehaltsrechner berücksichtigt.

Für 2023 wurden unter anderem der Grundfreibetrag auf nunmehr 10.908 Euro und der Kinderfreibetrag auf 4.476 bzw. 8.952 Euro erhöht.

Bruttolohn

Gehaltsrechner Bruttolohn Geben Sie bitte für den auf der linken Seite des Gehaltsrechners gewählten Zeitraum, also für Jahresbrutto, Monatsbrutto, Wochenbrutto oder Tagesbrutto Ihren entsprechenden Bruttolohn in Euro an.

Geburtsjahr

Gehaltsrechner Geburtsjahr Wählen Sie bitte im Gehaltsrechner Ihr Geburtsjahr aus. Wer vor Beginn eines Steuerjahres 64 ist, hat ab diesem Jahr Anspruch auf den Alters­entlastungs­betrag. Dieser betrug 2005 40 Prozent des Lohnes aber max. 1900 Euro. Durch das Alterseinkünfte­gesetz (AltEinkG) vom Juli 2004 wird dieser Freibetrag ab 2005 jedes Jahr kontinu­ierlich gekürzt (2022: 14,4% und max. 684 Euro; 2023: 13,6% und max. 646 Euro), bis 2040 dieser Freibetrag ganz entfällt. Da Bestands­schutz besteht, ist zukünftig für die Höhe des Freibetrages das Erst­berechtigungs­jahr maßgebend. Deshalb wird hier anhand des Geburtsjahres berechnet, ab welchem Jahr man bezugsberechtigt war. Liegt das Erst­berechtigungs­jahr vor 2005, gilt der Freibetrag von 2005.

Kinderfreibeträge

Gehaltsrechner Kinderfreibeträge Die Kinderfreibeträge (auf der Lohnsteuerkarte vermerkt), werden nur bei Lohnsteuerklasse I bis IV berücksichtigt und wegen des Kindergeldes auch nur beim Solidaritätszuschlag (und der Kirchensteuer). Dazu werden die Kinderfreibeträge im Gehaltsrechner vom Brutto abgezogen und von der errechneten Steuer erst der Solidaritätszuschlag (und die Kirchensteuer) ermittelt.

Steuerklasse

Gehaltsrechner Steuerklasse I : Zu Steuerklasse I gehören Ledige, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben sowie Verwitwete, jedoch nur wenn die Voraussetzungen für die Steuerklassen III oder IV nicht erfüllt sind und ihnen kein Haushalts­freibetrag zusteht.

II: Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushalts­freibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Ist auch der andere Elternteil unbeschränkt einkommen­steuer­pflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushalts­freibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist.

III: Steuerklasse III erhalten verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, oder der Ehegatte in die Steuerklasse V einzu­reihen ist. Voraus­setzung ist weiterhin, dass sie nicht dauernd getrennt leben und im Inland wohnen.

IV: Steuerklasse IV gilt nur für Verheiratete, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Die Höhe der Lohnsteuer ist identisch mit der Steuerklasse I. Seit 2010 besteht die Möglichkeit, das Faktorverfahren zu wählen. Das zuständige Finanzamt ermittelt auf Antrag den Faktor, der das Verhältnis der beiden Lohnsteuer­beträge widerspiegelt. Mit diesem Faktor werden die errechneten Lohnsteuern multipliziert. Dadurch wird die stärkere Belastung in StKl V gemildert und Nachzahlungen vermieden.

V: Steuerklasse V gilt für Verheiratete, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV erfüllen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird.

VI: Steuerklasse VI ist auf der zweiten und jeder weiteren Lohnsteuerkarte bei Arbeitnehmern einzutragen, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge mehr berücksichtigt, da diese schon bei der ersten Steuerklasse wirken.

Anzahl der Kinder

Gehaltsrechner Anzahl Kinder Anhand dieser Abfrage wird der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) 3,40 Prozent statt zuvor 3,05 Prozent. Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Satz je zur Hälfte, also mit jeweils dann 1,70 Prozent. Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind ("0 Kinder, ≥ 23"), müssen ab 1. Juli 2023 einen zusätzlichen Beitrag von 0,60 Prozent (vorher 0,35 Prozent) zur Pflegeversicherung leisten. Damit ergibt sich ein Beitragssatz für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 1,70 + 0,60 = 2,30 Prozent. Eltern mit mindestens einem Kind, müssen diesen Zuschlag unabhängig vom Alter des Kindes nicht leisten.

Eltern mit mehr als einem Kind werden ab Juli 2023 entlastet. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1,00 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1,00 Prozent. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, also 25 wird. Damit ergeben sich folgende Beitragssätze:

  • 1,70 Prozent für Eltern mit einem Kind
  • 1,45 Prozent für Eltern mit 2 Kindern
  • 1,20 Prozent für Eltern mit 3 Kindern
  • 0,95 Prozent für Eltern mit 4 Kindern
  • 0,70 Prozent für Eltern mit 5 und mehr Kindern

Arbeitsstelle in Bundesland

Gehaltsrechner Arbeitsstelle in Bundesland Bitte wählen Sie hier aus, in welchem Bundesland Ihre Arbeitsstelle liegt. Anhand dieser Angabe kann der Gehaltsrechner neben der Kirchensteuer auch die folgenden Bemessungsgrenzen und Sozialversicherungs­sätze berechnen. Denn nach dem Bundesland richtet sich die Beitrags­bemessungsgrenze der Renten- (und Arbeitslosen-) Versicherung. Die westdeutschen Länder haben eine höhere Bemessungsgrenze. In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer müssen zudem in 2022 und 2023 2,025 Prozent der Pflegeversicherung tragen, statt 1,525 Prozent in den übrigen Ländern. Der Arbeitgeber zahlt in Sachsen nur 1,025 Prozent der Pflegeversicherung. Dafür haben die Sachsen einen arbeitsfreien Tag mehr (Buß- und Bettag).

Kirchensteuer

Gehaltsrechner Kirchensteuer Bitte wählen Sie hier aus, ob Sie kirchensteuer­pflichtig sind. Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg 8nbsp;Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer. Der Gehaltsrechner berechnet automatisch den richtigen Kirchensteuer­satz anhand des ausgewählten Bundeslandes.

Rentenversicherungs­pflicht

Gehaltsrechner Rentenversicherungspflicht Geben Sie bitte im Gehaltsrechner an, ob Sie rentenversicherungs­pflichtig sind. Löhne von rentenversicherungs­pflichtigen Arbeitnehmern werden nach der Allgemeinen Tabelle versteuert. Personen, die keiner Renteversicherungs­pflicht unterliegen, wie z.B. Beamte und Gesellschafter-Geschäfts­führer, werden nach der Besondere Tabelle besteuert, die eine geringere Vorsorge­pauschale berücksichtigt.

Krankenversicherung

Gehaltsrechner Krankenversicherung Seit 2015 ist der Krankenkassen-Einheits­tarif von der Bundes­regierung auf 14,6 Prozent festgelegt. Dies ist der normale Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils die Hälfte davon. Der ermäßigte Satz beträgt 14,0 Prozent und gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dazu gehören z.B. Vor­ruhe­stands­geld­bezieher und Arbeitnehmer, die eine Rente oder eine Pension beziehen. Auch in diesem Fall wird der Beitrag zur Hälfte vom Arbeitnehmer geleistet. Nach Auswahl von "privat versichert" erhalten Sie weitere Eingabefelder zur Angabe Ihrer monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Bei Auswahl "Privat versichert": Beitrag je Monat zur PKV

Bei privat Krankenversicherten bitte hier die Monatsprämie für die Kranken- und Pflegeversicherung eingeben. Diese Angaben werden zur Berechnung vom Brutto- zum Nettolohn (Gesamtbeitrag abzüglich Arbeitgeber­zuschuss) herangezogen.

Bei Auswahl "Privat versichert": Arbeitgeber­zuschuss zur PKV

Geben Sie bitte hier den Arbeitgeber­zuschuss Ihres Arbeitgebers in den Gehaltsrechner ein. In der Regel werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zur Hälfte (bis zur Beitrags­bemessungsgrenze) vom Arbeitgeber übernommen.

Bei Auswahl "Privat versichert": Basisbeitrag je Monat zur PKV

Bei privat Krankenversicherten bitte im Gehaltsrechner den von der Privatkasse mitgeteilten Basisbeitrag (berücksichtigungs­fähiger Beitrag) eingeben. Unterschiede zwischen dem tatsächlichen Beitrag und dem Basisbeitrag können z.B. dadurch entstehen, dass Sie einen hochwertigen Versicherungsschutz haben. Der Beitrag für den Basisschutz entspricht dem Schutz entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Dieser wird zur Berechnung der Vorsorgepauschale (Basisbeitrag abzüglich (einem verringerten) Arbeitgeberzuschuss) benötigt.

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Gehaltsrechner Zusatzbeitrag Krankenversicherung Gemäß Bundesanzeiger beträgt 2023 der durch­schnitt­liche kassen­individuelle Zusatzbeitrag 1,6 Prozent (2022: 1,3 Prozent) und gilt als Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatz­beitragssätze. Bereits seit 2019 wird dieser Zusatzbeitrag wieder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen geleistet, was vom Gehaltsrechner automatisch berechnet wird. Dies war zuvor anders: Während der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich geteilt wurde, konnten die Krankenkassen einen einkommens­abhängigen Zusatzbeitrag erheben, welcher vollständig vom Arbeitnehmer zu tragen war. Informieren Sie sich über die Höhe des von Ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrags in unserem Krankenkassen Beitrags Rechner.

Weitere Einkünfte / Einträge in LSt-Karte

Gehaltsrechner Weitere Einkünfte Nach Auswahl von "ja" erhalten Sie im Gehaltsrechner weitere Eingabefelder zur Angabe von Einmalbezügen, Bezügen aus mehrjähriger Tätigkeit sowie Jahresfreibeträgen und Hinzurechnungs­beträgen auf der Lohnsteuerkarte.

Was sind Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit?

Bei Abfindungen/Vergütung für mehrjährige Tätigkeit wird nur von einem Fünftel dieser Einnahme die Steuer berechnet ("Fünftelregelung") und der sich dadurch ergebende Steuer­mehrbetrag dann mit 5 multipliziert. Dies ist besonders günstig in der unteren Progressionszone, wenn also keine oder nur geringe laufende Einnahmen vorliegen. Seit 2010 werden auf Grund der Änderung des § 39b EStG Entschädigungs­zahlungen nach § 24 EStG Nr.1 nicht mehr bei der Berechnung der Vorsorge­pauschale mit berück­sichtigt.Abfindungen können Sie also an dieser Stelle in den Gehaltsrechner eingeben.

Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

Zur Eingabe in den Gehaltsrechner entnehmen Sie ggf. den Jahresfreibetrag Ihrer Lohnsteuerkarte.

Hinzurechnungsbetrag auf LSt-Karte

Entnehmen Sie ggf. den Hinzurechnungs­betrag Ihrer ersten Lohnsteuerkarte (nur wenn mehrere Arbeits­verhältnisse / Lohnsteuerkarten bestehen / vorliegen).

Weiterführende Informationen zu Gehalt

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Warum wird die Gleitzone im Gehaltsrechner nicht berücksichtigt?

    Unser Nutzer be....r.de hatte am 16.01.2023 folgende Frage:
    Liebes Team von Smart-Rechner.de,
    leider wird die Gleitzone nicht berücksichtigt
    Mit freundlichen Grüßen B.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 16.01.2023:
    Sehr geehrter Herr B.,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei einem Brutto bis 2.000 Euro handelt es sich nicht immer um einen Midi- oder auch Minijob, denn die Midijob- bzw. Gleitzonenregelung gilt nicht für alle Arbeitskräfte. Ausgenommen sind Auszubildende und Studierende in dualen Studiengängen sowie Praktikanten und Teilnehmende an Freiwilligendiensten. Auch etwa bei Kurzarbeit oder Wiedereingliederungsmaßnahmen gelten die Regelungen ebenfalls nicht. Für diese Fälle werden im Gehaltsrechner die korrekten Sozialversicherungsbeiträge berechnet.

    Bei Eingabe eines Bruttos bis 2.000 Euro wird jedoch im Rechnerergebnis automatisch ein Hinweis ausgegeben, dass ggf. ein Midi- oder Minijobrechner genutzt werden sollte. Unseren Midijob-Rechner finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php und den Minijob-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/minijob/rechner.php. Die Links dorthin habe ich dank Ihres Hinweises soeben unterhalb des Lohnsteuerrechners unter https://www.smart-rechner.de/gehalt/rechner.php prominent eingefügt.

    Mit herzlichen Grüßen Stefan Banse
  • Warum berücksichtigt der Gehaltsrechner bei 1.700 Brutto nicht die Midijob-Regeln?

    Unser Nutzer ha.....com hatte am 13.01.2023 folgende Frage:
    Hallo Herr Banse,

    sind Sie sicher, dass die Gehaltsberechnung bei einem Bruttogehalt von 1.700 Euro im Gehaltsrechner korrekt ist? Ich würde abweichende Beträge bei der SV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwarten, da es sich bei 1.700 Euro um einen Midijob handelt.

    Mit freundlichen Grüßen
    H.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 13.01.2023:
    Sehr geehrter Herr H.,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei einem Brutto bis 2.000 Euro handelt es sich nicht immer um einen Midi- oder auch Minijob, denn die Midijob-Regelung gilt nicht für alle Arbeitskräfte. Ausgenommen sind Auszubildende und Studierende in dualen Studiengängen sowie Praktikanten und Teilnehmende an Freiwilligendiensten. Auch etwa bei Kurzarbeit oder Wiedereingliederungsmaßnahmen gelten die Regelungen ebenfalls nicht. Für diese Fälle werden im Gehaltsrechner die korrekten Sozialversicherungsbeiträge berechnet.

    Bei Eingabe eines Bruttos bis 2.000 Euro wird jedoch im Ergebnis des Gehaltsrechners automatisch ein Hinweis ausgegeben, dass ggf. ein Midi- oder Minijobrechner genutzt werden sollte (siehe auch Ihr Screenshot). Unseren Midijobrechner finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php , den Minijobrechner unter https://www.smart-rechner.de/minijob/rechner.php .

    Mit herzlichen Grüßen Stefan Banse
  • Sind die Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt?

    Unser Nutzer S.....s.de hatte am 24.05.2019 folgende Frage:
    Guten Morgen Hr. Mühl,
    ich habe soeben Ihren Online-Gehaltsrechner genutzt.
    Prima Sache dieses!!
    Aber ich habe festgestellt, dass der Rechner die verschiedenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt.
    Egal wie viele Kinder ich eingebe, dass Ergebnis bleibt immer gleich.
    Dieses nur mal als Hinweis.
    Es grüßt Sie
    Sven H
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 24.05.2019:
    Hallo Herr H.,
    vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihr positives Feedback! Es stimmt, das sich nichts an an der Lohnsteuer ändert. Jedoch ändert sich zumindest ab einem bestimmten Gehalt der Soli und die Kirchensteuer.
    Im Hilfetext zu den Kinderfreibeträgen ist dazu folgendes vermerkt: "Die Kinderfreibeträge (auf der Lohnsteuerkarte vermerkt), werden nur bei Lohnsteuerklasse I bis IV berücksichtigt und wegen des Kindergeldes auch nur beim Solidaritätszuschlag (und der Kirchensteuer). Dazu werden die Kinderfreibeträge vom Lohn abgezogen und von der errechneten Steuer erst der Solidaritätszuschlag (und die Kirchensteuer) ermittelt.“

    Damit rechnet der Lohnsteuerrechner genau so, wie der Rechner vom Bundesfinanzministerium unter https://www.bmf-steuerrechner.de/.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
    mit herzlichen Grüßen
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Gehalt?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gehalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 08.07.2023

Die Seiten der Themenwelt "Gehalt" wurden zuletzt am 08.07.2023 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 19.06.2023

  • 19.06.2023: Berücksichtigung der erhöhten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Gehaltsrechner.
  • 16.12.2022: Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.200 auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro im Gehaltsrechner gemäß des vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes.
  • 20.11.2022: Anpassung des Brutto Netto Rechner und der Texte an die Gehaltsberechnung für 2023 (siehe auch die News von November 2022 auf der Seite des Gehaltsrechners.
  • 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Gehaltsrechner mit Berechnung der Steuererstattung
  • 01.01.2022: Berücksichtigung der für 2022 von 0,12 auf 0,09 Prozent herabgesetzten Insolvenzgeldumlage U3 im Gehaltsrechner.
  • 10.11.2021: Anpassung des Gehaltsrechners und der Texte an die Gehaltsberechnung für 2022.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort bda0c8c9fc844b55bc05090623416ccd