Brutto-Netto-Rechner - Gehaltsrechner

Brutto-Netto-Rechner 2025 | Gehaltsrechner 2025

Thema Brutto-Netto-Rechner

Beim Bewerbungsgespräch oder bei Gehaltsverhandlungen geht es meist um das Bruttogehalt. Berechnen Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner einfach Ihr Nettogehalt. Wie viel bleibt nach Abzug der Abgaben und Steuern von Ihrem Gehalt übrig? Los geht's!

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit unserem Rechner finden Sie heraus, wie viel Netto nach Steuern bleibt.
  • Wie viele Steuern Sie zahlen, hängt zum Beispiel von Ihrer Steuerklasse oder von persönlichen Freibeträgen ab.
  • Auch im Jahr 2025 haben sich einige Rechenwerte geändert – unser Rechner berücksichtigt diese automatisch.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Brutto-Netto-Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Minijob oder Midijob?

Liegt Ihr Monatsbrutto bei maximal 2.000 €, handelt es sich ggf. um einen Minijob (bis 556 €) oder Midijob (556,01–2.000 €). Nutzen Sie dazu unseren jeweiligen Rechner.

Themenüberblick zum Brutto-Netto-Rechner

So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner

Was bleibt vom Gehalt übrig? Mit dem Brutto-Netto-Rechner finden Sie blitzschnell heraus, wie viel netto auf Ihrem Konto landet. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt sowie ein paar persönliche Angaben ein – und der Rechner zeigt Ihnen detailliert, welche Steuern und Abgaben abgezogen werden.

Der Rechner basiert auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und berücksichtigt alle relevanten Faktoren: Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Krankenversicherungsbeitrag und vieles mehr.

Ideal für Angestellte, Arbeitgeber und alle, die einen klaren Überblick über Lohnabzüge und Arbeitgeberkosten brauchen!

Änderungen bei Gehaltsberechnung für 2025

Für das Jahr 2025 wurden bei der Gehaltsberechnung hauptsächlich folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr berücksichtigt:

  • Der Grundfreibetrag wurde auf 12.096 Euro angehoben.
  • Der Einkommensteuertarif wurde angepasst.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenkasse liegt nun bei 2,5 %.
  • Die Freibeträge für Kinder wurden auf 4.800 Euro (einzeln) bzw. 9.600 Euro (gemeinsam) erhöht.
  • Die Beitrags­bemessungs­grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beträgt nun 66.150 Euro.
  • Die Beitrags­bemessungs­grenze der Rentenversicherung liegt bei 96.600 Euro – sowohl im Westen als auch im Osten.
  • Die steuerliche Ermäßigung für Abfindungen (Fünftelregelung) ist 2025 nur noch über die Einkommensteuererklärung möglich.

Eingabehilfe zum Brutto-Netto-Rechner

Steuerjahr

Brutto-Netto-Rechner Steuerjahr Bitte wählen Sie im Gehaltsrechner das Steuerjahr, für das Sie die Berechnung durchführen möchten.

Bruttolohn

Brutto-Netto-Rechner Bruttolohn Bitte geben Sie Ihren Bruttolohn in Euro an – passend zum gewählten Zeitraum (Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesbrutto) auf der linken Seite des Gehaltsrechners.

Geburtsjahr

Brutto-Netto-Rechner Geburtsjahr Bitte wählen Sie im Brutto-Netto-Rechner Ihr Geburtsjahr aus. Wer zu Beginn eines Kalenderjahres 64 Jahre alt ist, hat ab diesem Jahr Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag.

Im Jahr 2005 betrug dieser Freibetrag 40 % des Arbeitslohns (maximal 1.900 Euro). Seitdem wird er durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) jedes Jahr schrittweise reduziert:

  • Ab 2006: Kürzung um 1,6 Prozentpunkte pro Jahr
  • Ab 2020: nur noch 0,8 Prozentpunkte jährlich
  • Seit 2023: nur noch 0,4 Prozentpunkte jährlich
  • Im Jahr 2058 fällt der Freibetrag komplett weg

Beispiele: 2024: 13,6 % und maximal 646 Euro und 2025: 13,2 % und maximal 627 Euro

Wichtig: Es gilt Bestandsschutz. Das heißt, die Höhe Ihres Freibetrags richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie erstmals berechtigt waren. Daher wird hier über Ihr Geburtsjahr geprüft, ab wann Sie anspruchsberechtigt waren. Liegt dieses sogenannte Erstberechtigungsjahr vor 2005, gilt dauerhaft der damalige Freibetrag.

Kinderfreibeträge

Brutto-Netto-Rechner Kinderfreibeträge Kinderfreibeträge (wie sie auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind) werden nur in den Steuerklassen I bis IV berücksichtigt. Sie wirken sich außerdem nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus – nicht auf die eigentliche Lohnsteuer, da das Kindergeld Vorrang hat.

Im Rechner wird der Kinderfreibetrag vom Bruttolohn abgezogen. Erst danach wird der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer berechnet.

Steuerklasse

Brutto-Netto-Rechner Steuerklasse I: Für Ledige, Geschiedene, Verwitwete oder getrennt lebende Verheiratete – wenn keine günstigere Steuerklasse möglich ist.

II: Für Alleinerziehende mit Kind im Haushalt (mit Kindergeld oder Freibetrag). Seit 2022 wird der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt. Für jedes weitere Kind können 240 € zusätzlich als Freibetrag eingetragen werden.

III: Für verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehepartner verdient (oder der andere in Steuerklasse V ist). Beide müssen zusammenleben und in Deutschland wohnen.

IV: Für verheiratete Paare, wenn beide verdienen, unbeschränkt steuerpflichtig sind und zusammenleben. Optional: das Faktorverfahren zur gerechteren Verteilung der Lohnsteuer.

V: Für Ehepartner desjenigen, der Steuerklasse III gewählt hat. Gilt nur gemeinsam mit III.

VI: Für Zweit- oder Nebenjobs mit zusätzlichem Arbeitslohn. Hier werden keine Freibeträge mehr berücksichtigt.

Kinder

Die Angaben zur Kinderzahl sind wichtig für die Berechnung der Pflegeversicherung. 2025 beträgt der Beitragssatz 3,60 %. Davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,80 %.

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich 0,60 %. Der Arbeitnehmeranteil steigt dadurch auf 2,40 %.

Eltern mit mindestens einem Kind zahlen diesen Zuschlag nicht. Ab dem zweiten Kind gibt es weitere Entlastungen von 0,25 % pro Kind – bis maximal 1,00 %:

  • 1 Kind: 1,80 %
  • 2 Kinder: 1,55 %
  • 3 Kinder: 1,30 %
  • 4 Kinder: 1,05 %
  • 5+ Kinder: 0,80 %

Die Entlastung gilt, bis das jeweilige Kind 25 Jahre alt ist.

In Sachsen zahlen Arbeitnehmer 0,5 % mehr, Arbeitgeber 0,5 % weniger – als Ausgleich für den zusätzlichen Feiertag (Buß- und Bettag).

Arbeitsstelle in Bundesland

Brutto-Netto-Rechner Arbeitsstelle in Bundesland Bitte wählen Sie hier aus, in welchem Bundesland sich Ihre Arbeitsstelle befindet.

Bis einschließlich 2024 war das Bundesland entscheidend für die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. In den westdeutschen Bundesländern lag die Grenze höher als im Osten. Ab 2025 entfällt dieser Unterschied – die Beitragsbemessungsgrenze ist nun bundesweit einheitlich.

Für in Sachsen arbeitende Arbeitnehmer gilt weiterhin: Sie zahlen 0,5 Prozentpunkte mehr zur Pflegeversicherung, dafür zahlt der Arbeitgeber 0,5 Prozentpunkte weniger. Als Ausgleich haben Beschäftigte in Sachsen einen zusätzlichen Feiertag – den Buß- und Bettag.

Kirchensteuer

Brutto-Netto-Rechner Kirchensteuer Bitte wählen Sie hier aus, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Der Kirchensteuersatz beträgt aktuell in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %.

Rentenversicherungs­pflicht

Brutto-Netto-Rechner Rentenversicherungspflicht Bitte geben Sie im Gehaltsrechner an, ob Sie rentenversicherungspflichtig sind.

Für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt die Allgemeine Lohnsteuertabelle. Wer nicht versicherungspflichtig ist – zum Beispiel Beamte oder Gesellschafter-Geschäftsführer – wird nach der Besonderen Tabelle besteuert. Diese enthält eine niedrigere Vorsorgepauschale.

Krankenversicherung

Brutto-Netto-Rechner Krankenversicherung Seit 2015 gilt in Deutschland ein einheitlicher Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,6 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Beitrag – jeder zahlt 7,3 %.

Für bestimmte Personen, zum Beispiel Vorruhestandsgeldempfänger oder Rentner ohne Anspruch auf Krankengeld, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %. Auch hier wird der Beitrag je zur Hälfte getragen.

Wenn Sie im Rechner "privat versichert" auswählen, können Sie zusätzlich Ihre monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung eingeben.

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Gehaltsrechner Zusatzbeitrag Krankenversicherung Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung liegt 2025 bei 2,5 % (2024: 1,7 %). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen diesen Beitrag je zur Hälfte. Das wird im Gehaltsrechner automatisch berücksichtigt.

Früher musste der Zusatzbeitrag allein vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Heute teilen sich beide Parteien auch diesen Anteil.

Wie hoch der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ist, erfahren Sie im Krankenkassen-Beitragsrechner.

Weitere Einkünfte / Einträge in LSt-Karte

Gehaltsrechner Weitere Einkünfte Wenn Sie "ja" auswählen, erscheinen zusätzliche Felder. Dort können Sie z.B. Abfindungen, Jahresfreibeträge oder andere Einträge von der Lohnsteuerkarte angeben.

Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit

Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit – wie z.B. Abfindungen – wurden bis Ende 2024 bei der Lohnsteuer mit der günstigen Fünftelregelung besteuert. Seit 2025 gilt das nicht mehr.

Diese Bezüge sind aber weiterhin sozialversicherungsfrei. Bei der Einkommensteuer kann die Fünftelregelung weiterhin genutzt werden. So lässt sich eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.

Dabei wird nur ein Fünftel der Einnahmen versteuert – das Ergebnis dann verfünffacht. Das lohnt sich vor allem bei geringem Einkommen.

Freibetrag auf Lohnsteuerkarte

Tragen Sie ggf. den Jahresfreibetrag aus Ihrer Lohnsteuerkarte in den Gehaltsrechner ein.

Hinzurechnungsbetrag auf LSt-Karte

Tragen Sie ggf. den Hinzurechnungsbetrag aus Ihrer ersten Lohnsteuerkarte ein – nur bei mehreren Arbeitsverhältnissen bzw. Lohnsteuerkarten.

Tipps zur Brutto-Netto-Optimierung: "Mehr netto vom Brutto"

Im Folgenden zeigen wir Ihnen verschiedene Tipps zur Lohnoptimierung. Dabei geht es nicht um eine klassische Gehaltserhöhung, sondern darum, wie Sie – zum Teil in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber – mehr Netto vom Brutto erhalten können.

  • 01.
    Wie können Sachbezüge das Netto erhöhen?

    Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die Sie zusätzlich zum Gehalt erhalten – ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Dadurch erhöht sich Ihr Netto effektiv.

    • Tank- oder Essensgutscheine bis zu 50 Euro pro Monat sind steuer- und abgabenfrei. Wichtig: Sie dürfen nicht in Geld umgewandelt werden.
    • Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt (bis zu 60 Euro) zählen ebenfalls dazu – zusätzlich zu den Gutscheinen.
    • Auch die private Nutzung eines Diensthandys ist vollständig steuer- und abgabenfrei – ein unterschätzter Vorteil!
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  • 02.
    Welche Zuschüsse des Arbeitgebers bringen mehr Netto?

    Bestimmte Zuschüsse vom Arbeitgeber sind steuerfrei und lohnnebenkostenbefreit – das erhöht Ihr Netto spürbar.

    • Kinderbetreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder
    • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bis 600 Euro pro Jahr (z. B. Kurse, Rückentraining – kein Fitnessstudio-Abo!)
    • Betriebsfahrräder, auch zur privaten Nutzung
    • Unentgeltliches Laden eines E-Fahrzeugs am Arbeitsplatz
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  • 03.
    Ist eine Fahrtkostenerstattung steuerfrei?

    Ja, unter bestimmten Bedingungen ist die Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber steuerfrei – ein echter Netto-Vorteil. Sie dürfen diese Kosten dann allerdings nicht zusätzlich selbst über die Pendlerpauschale steuerlich geltend machen.

    • 30 Cent je Entfernungskilometer zur ersten Arbeitsstätte (ab dem 21. Kilometer: 38 Cent)
    • 30 Cent je gefahrenem Kilometer zu auswärtigen Tätigkeiten (ab dem 21. Kilometer: 38 Cent)
    • Verpflegungsmehraufwand ab 2025: 24 Euro bei über 8 Stunden Abwesenheit bzw. An-/Abreisetagen, 28 Euro bei 24 Stunden
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  • 04.
    Was bedeutet Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber?

    Manche Leistungen kann der Arbeitgeber pauschal versteuern. Für Sie bleibt der Zuschuss dann steuer- und abgabenfrei – ein Gewinn für beide Seiten.

    • Verdopplung des steuerfreien Verpflegungsmehraufwands bei Pauschalversteuerung
    • Gestellung von Mahlzeiten, sofern kein Teil des Gehalts
    • Übereignung digitaler Arbeitsmittel wie Laptops, Tablets oder Diensthandys
    • Übereignung eines Fahrrads zur privaten Nutzung
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  • 05.
    Welche Vorteile bieten Ladevorrichtungen für Zuhause?

    Ihr Arbeitgeber kann das Laden von E-Autos zuhause steuerbegünstigt fördern. Aus unserer Erfahrung wird diese Möglichkeit bislang viel zu selten genutzt:

    • Übereignung der privaten Ladestation
    • Vergünstigte Überlassung (z.B. über Leasingmodell)
    • Zuschüsse zur Einrichtung der Wallbox zuhause
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  • 06.
    Was ist der Rabattfreibetrag?

    Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber vergünstigte Produkte oder Dienstleistungen, greift der Rabattfreibetrag. Bis 1.080 Euro pro Jahr sind diese Vorteile steuerfrei.

    Dieser Freibetrag ist insbesondere bei Sachleistungen im eigenen Unternehmen attraktiv – etwa im Handel oder Dienstleistungsbereich. Weitere Details finden Sie in unserer Themenwelt zum Arbeitnehmerrabatt.

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  • 07.
    Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

    Ein Krankenkassenwechsel kann das Netto-Einkommen merklich erhöhen – abhängig vom Zusatzbeitrag. Manche Kassen verlangen deutlich weniger als der Durchschnitt.

    Unser Beitragsvergleichsrechner zeigt Ihnen, welche Krankenkasse für Sie günstiger ist. Schon ein Unterschied von 1 % Zusatzbeitrag kann sich deutlich auf das Netto auswirken – besonders bei höheren Bruttolöhnen.

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  • 08.
    Lohnt sich der Kirchenaustritt?

    Ein Kirchenaustritt führt zur Einsparung der Kirchensteuer – das Nettoeinkommen steigt. Doch Vorsicht: Die tatsächliche Ersparnis ist meist geringer als der volle Betrag, da die gezahlte Kirchensteuer zuvor die Einkommensteuerlast gemindert hat.

    Dennoch kann der Effekt je nach Einkommen mehrere Hundert Euro pro Jahr ausmachen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gehalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Gehalt" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Gehalt"

  • Anpassung der Infothekseiten "Brutto in Netto", wie z.B. 3.000 Euro Brutto sind 2.025 Euro Netto für das Jahr 2025
  • Anpassung des Brutto Netto Rechners und der Texte an die Gehaltsberechnung für 2025.
  • Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Gehaltsrechner für Dezember-Berechnung hinterlegt.
  • Anpassen des Gehaltsrechners an die ab 1. April 2024 umzusetzenden Vorgaben des Finanzministeriums.
  • Anpassung des Brutto Netto Rechners und der Texte an die Gehaltsberechnung für 2024.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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