Thema Gehalt ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Michael Mühl.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne (Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gehalt" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Lohnsteuer
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 (Bundesgesetzblatt)
- Beitragsverfahrensverordnung - BVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Gehalt" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Brutto-Netto-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Gehalt"
- Die am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossenen weiteren Änderungen für 2025 (Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Soli-Freigrenze) im Brutto Netto Rechner berücksichtigt.
- Anpassung des Brutto Netto Rechner und der Texte an die Gehaltsberechnung für 2025.
- Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Gehaltsrechner für Dezember-Berechnung hinterlegt.
- Anpassen des Gehaltsrechners an die ab 1. April 2024 umzusetzenden Vorgaben des Finanzministeriums.
- Veröffentlichen der Infothekseiten "Brutto in Netto", wie z.B. 3.000 Euro Brutto sind 2.023 Euro Netto (2024)
- Anpassung des Brutto Netto Rechner und der Texte an die Gehaltsberechnung für 2024 (siehe auch die News von November 2023 auf der Seite des Gehaltsrechners).
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Warum wird die Gleitzone im Gehaltsrechner nicht berücksichtigt?
Unser Nutzer be....de hatte am 16.01.2023 folgende Frage
Liebes Team von Smart-Rechner.de,
leider wird die Gleitzone nicht berücksichtigt
Mit freundlichen Grüßen B.
Antwort durch Michael Mühl vom 16.01.2023
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei einem Brutto bis 2.000 Euro handelt es sich nicht immer um einen Midi- oder auch Minijob, denn die Midijob- bzw. Gleitzonenregelung gilt nicht für alle Arbeitskräfte. Ausgenommen sind Auszubildende und Studierende in dualen Studiengängen sowie Praktikanten und Teilnehmende an Freiwilligendiensten. Auch etwa bei Kurzarbeit oder Wiedereingliederungsmaßnahmen gelten die Regelungen ebenfalls nicht. Für diese Fälle werden im Gehaltsrechner die korrekten Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
Bei Eingabe eines Bruttos bis 2.000 Euro wird jedoch im Rechnerergebnis automatisch ein Hinweis ausgegeben, dass ggf. ein Midi- oder Minijobrechner genutzt werden sollte. Unseren Midijob-Rechner finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php und den Minijob-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/minijob/rechner.php. Die Links dorthin habe ich dank Ihres Hinweises soeben unterhalb des Lohnsteuerrechners unter https://www.smart-rechner.de/gehalt/rechner.php prominent eingefügt.
Mit herzlichen Grüßen Michael Mühl
Warum berücksichtigt der Gehaltsrechner bei 1.700 Brutto nicht die Midijob-Regeln?
Unser Nutzer ha...com hatte am 13.01.2023 folgende Frage
Hallo Herr Michael Mühl,
sind Sie sicher, dass die Gehaltsberechnung bei einem Bruttogehalt von 1.700 Euro im Gehaltsrechner korrekt ist? Ich würde abweichende Beträge bei der SV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwarten, da es sich bei 1.700 Euro um einen Midijob handelt.
Mit freundlichen Grüßen
H.
Antwort durch Michael Mühl vom 13.01.2023
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei einem Brutto bis 2.000 Euro handelt es sich nicht immer um einen Midi- oder auch Minijob, denn die Midijob-Regelung gilt nicht für alle Arbeitskräfte. Ausgenommen sind Auszubildende und Studierende in dualen Studiengängen sowie Praktikanten und Teilnehmende an Freiwilligendiensten. Auch etwa bei Kurzarbeit oder Wiedereingliederungsmaßnahmen gelten die Regelungen ebenfalls nicht. Für diese Fälle werden im Gehaltsrechner die korrekten Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
Bei Eingabe eines Bruttos bis 2.000 Euro wird jedoch im Ergebnis des Gehaltsrechners automatisch ein Hinweis ausgegeben, dass ggf. ein Midi- oder Minijobrechner genutzt werden sollte (siehe auch Ihr Screenshot). Unseren Midijobrechner finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php , den Minijobrechner unter https://www.smart-rechner.de/minijob/rechner.php .
Mit herzlichen Grüßen Michael Mühl
Sind die Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt?
Unser Nutzer S.....de hatte am 24.05.2019 folgende Frage
Guten Morgen Hr. Mühl,
ich habe soeben Ihren Online-Gehaltsrechner genutzt.
Prima Sache dieses!!
Aber ich habe festgestellt, dass der Rechner die verschiedenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt.
Egal wie viele Kinder ich eingebe, dass Ergebnis bleibt immer gleich.
Dieses nur mal als Hinweis.
Es grüßt Sie
Sven H
Antwort durch Michael Mühl vom 24.05.2019
Hallo Herr H.,
vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihr positives Feedback! Es stimmt, das sich nichts an an der Lohnsteuer ändert. Jedoch ändert sich zumindest ab einem bestimmten Gehalt der Soli und die Kirchensteuer.
Im Hilfetext zu den Kinderfreibeträgen ist dazu folgendes vermerkt: "Die Kinderfreibeträge (auf der Lohnsteuerkarte vermerkt), werden nur bei Lohnsteuerklasse I bis IV berücksichtigt und wegen des Kindergeldes auch nur beim Solidaritätszuschlag (und der Kirchensteuer). Dazu werden die Kinderfreibeträge vom Lohn abgezogen und von der errechneten Steuer erst der Solidaritätszuschlag (und die Kirchensteuer) ermittelt.“
Damit rechnet der Lohnsteuerrechner genau so, wie der Rechner vom Bundesfinanzministerium unter https://www.bmf-steuerrechner.de/.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit herzlichen Grüßen