Unser Lohnsteuerrechner ermöglicht Ihnen, sich einen Überblick zu den persönlichen Lohnsteuerabzügen zu verschaffen und schnell aus Ihrem Brutto-Gehalt Ihr Netto-Gehalt zu berechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch 2025 hat sich viel verändert bei der Lohnsteuer-Berechnung, wie z.B. die Anhebung der Freibeträge. Details zu den Änderungen 2025 finden Sie weiter unten.
- Die wichtigste Grundlage zur Berechnung der Lohnsteuer ist die Lohnsteuerkarte. Diese wird digital mit dem Finanzamt ausgetauscht.
- Unsere Rechner liefert Ihnen die Kalkulation Ihres Netto-Gehalts mit Herleitung in jedem Berechnungsschritt.
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Minijob oder Midijob?
Beträgt Ihr Monatsbrutto nicht mehr als 2.000 Euro, üben Sie möglicherweise einen Minijob (ab 2025 bis 556 Euro) oder Midijob (556,01 bis 2.000 Euro) aus. Für beide gelten andere Berechnungsvorschriften, wie Sie mit unserem Minijob-Rechner bzw. Midijob-Rechner berechnen können.
Weitere Themen zum Lohnsteuerrechner
Inhalt
Änderungen bei Lohnsteuerberechnung für 2025
Gegenüber dem Vorjahr wurden 2025 u.a. folgende Änderungen für die Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt:
- Grundfreibetrag: Anhebung auf 12.096 Euro
- Einkommensteuer: Anpassungen der Formel
- Zusatzbeitragssatz zur Krankenkasse: Durchschnittlicher Satz beträgt 2025 nun 2,5 Prozent, statt zuvor 1,7 Prozent.
- Kinderfreibeträge: Anhebung auf 4.800 Euro bzw. 9.600 Euro
- Kranken- und Pflegeversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro
- Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 96.600 Euro in Ost und West
- Steuerlichen Ermäßigung für Abfindungen (Fünftelregelung) nur noch bei Einkommensteuererklärung möglich.
Infos zum Lohnsteuerrechner
Vom Brutto zum Nettolohn - verschaffen Sie sich einen schnellen Einblick, wie Ihre Vergütung unter Berücksichtigung des Faktorverfahrens, der Kirchensteuer und Ihrer individuellen Steuerklasse berechnet wird. In Deutschland ist jedes Einkommen steuerpflichtig.
Es gilt des Einkommensteuergesetz, welches die verschiedenen Einkunftsarten definiert, die Höhe der Steuer festlegt und die Formalitäten der Steuererklärung regelt. Steuerpflichtige, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (also Lohn oder Gehalt) beziehen, müssen ebenfalls eine Einkommensteuer entrichten, oft wird diese auch als Lohnsteuer bezeichnet.
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Eingabehilfen zum Lohnsteuerrechner
Das Jahr der Lohnberechnung
Geben Sie immer das Kalenderjahr an, für die Sie ihre Lohnsteuer berechnen möchten. Einkommensteuer
bezieht sich immer auf das komplette Jahreseinkommen. Wenn Sie unterschiedliche Monatsentgelte erhalten haben, berechnet Ihr Arbeitgeber im Dezember
bereits eine korrigierte Lohnsteuer für das gesamte Jahr.
Dennoch ist die Angabe des Kalenderjahres wichtig, denn z.B. der steuerliche Grundfreibetrag steigt jedes Jahr. Auf einen Teil Ihres Einkommens wird also gar keine Steuer erhoben – erst der Betrag darüber hinaus muss versteuert werden.
Ihr monatliches Bruttogehalt / Ihr Bruttolohn
Geben Sie bitte im Lohnsteuerrechner für den auf der linken Seite gewählten Zeitraum
Ihren Bruttolohn in Euro an. Diese Beträge finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung.
Ihr Geburtsjahr
Steuerpflichtige, die vor dem Jahr 1964 geboren wurden, profitieren vom
Altersentlastungsbetrag.
Dieser wird vom Lohnsteuerrechner entsprechend berücksichtigt.
Der Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag beeinflusst ebenfalls die Berechnung der Lohnsteuer. Er wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Eltern werden
steuerlich entlastet – für jedes Kind gibt es einen Freibetrag. Jedes Elternteil erhält in der Regel einen halben Kinderfreibetrag.
Bei Geschiedenen kann es sinnvoll sein, seinen eigenen halben Freibetrag
auf das andere Elternteil zu übertragen.
Doch die meisten Steuerpflichtigen werden ihn finanziell nicht bemerken – wenn sie Kindergeld beziehen, vergleicht das Finanzamt nämlich, welche Alternative für den einzelnen günstiger ist. Der Kinderfreibetrag wirkt sich erst bei einem Jahreseinkommen ab etwa 65.000 Euro aus. In der Regel verrechnet das Finanzamt dann diesen Betrag bereits mit dem erhaltenen Kindergeld.
Die richtige Lohnsteuerklasse
Wählen Sie zur Berechnung der Lohnsteuer bitte Ihre Steuerklasse im Rechner aus.
Das deutsche Steuersystem soll auch Gerechtigkeit zwischen den Steuerpflichtigen herstellen. Gutverdienende sollen einen höheren Beitrag zur
Finanzierung des Staates leisten, Geringverdiener dagegen entlastet werden.
Bei der Lohnsteuer wurden daher sogenannte Lohnsteuerklassen eingeführt, die die persönlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen berücksichtigen und gesetzlich verbindliche Freibeträge bereits berücksichtigt. Das erleichtert Arbeitgebern die Abrechnung. Arbeitnehmer kommen so bereits bei jeder Lohnzahlung in den Genuss der Freibeträge bzw. Pauschalen des Einkommensteuergesetzes, müssen nicht bis zur Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich warten.
Ein Wechsel zwischen den einzelnen Steuerklassen ist nur dann möglich, wenn sich der Familienstatus oder die Verteilung der Einkommen zwischen zwei Eheleuten ändern. Die sechs Steuerklassen sind:
- Lohnsteuerklasse I
In der Lohnsteuerklasse 1 werden alle Steuerpflichtigen zusammengefasst, die unverheiratet, verwitwet oder geschieden sind und keine Kinder haben. Berücksichtigt werden bei ihnen- der jährliche Grundfreibetrag
- die Werbungskostenpauschale
- der Pauschbetrag für die Sozialabgaben
- die Vorsorgepauschale
- eventuell ein Kinderfreibetrag
- Lohnsteuerklasse II
Sobald mindestens ein Kind vorhanden ist, werden Steuerpflichtige in der steuerlichen Klasse 2 geführt. Das gilt aber nur dann, wenn sie alleinerziehend und alleinstehend, verwitwet oder geschieden sind. Sie profitieren zusätzlich zu den oben genannten Freibeträgen vom Alleinerziehendenentlastungsbetrag. - Lohnsteuerklasse III
Verheiratete Personen, die deutlich mehr Geld verdienen als ihr Ehepartner, werden in die Steuerklasse 3 eingestuft, während sich der Partner dann automatisch in der Lohnsteuerklasse 5 befindet. Diese Steuerklasse hat die höchsten Freibeträge und entlastet somit den Besserverdienenden einer Ehe oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. - Lohnsteuerklasse IV
In der Steuerklasse 4 werden alle Ehepaare geführt, in denen beide Parteien über ein annähernd gleich hohes Einkommen von Ihrem Arbeitgeber verfügen. Die steuerlichen Abzüge sind identisch mit denen der Steuerklasse I. - Lohnsteuerklasse V
Die Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zur Steuerklasse 3, sie kann der Wenigverdienende beantragen. Hier entsteht zwar eine prozentuale hohe Steuerlast, aber dafür trägt der Besserverdienende deutlich weniger. - Lohnsteuerklasse VI
Die Steuerklasse 6 enthält schließlich Steuerpflichtige, die mehrere Beschäftigungen auf der Grundlage ihrer Lohnsteuerkarte ausüben.
Die genauen Auswirkungen der Steuerklassen können Sie im obigen Lohnsteuerrechner sofort testen. Berechnen Sie, welches Nettogehalt von Ihrem Brutto Gehalt übrig bleibt. Gerne können Sie auch unseren Rechner zur Optimierung der Steuerklassen (mit und ohne Kinder) verwenden. Ihre Steuerklassenkombination wird in der wird in der Lohnsteuerkarte eingetragen, sie beruht in der Regel auf dem sogenannten Faktorverfahren.
Weitere Einträge im Lohnsteuerrechner
Auch die weiteren Eintragungen im Lohnsteuerrechner, wie die Kirchensteuerpflicht, die Rentensteuerpflicht sowie die Art und Höhe der Krankenversicherung beeinflussen schließlich die Höhe des Nettos.
Warum ist die Lohnsteuer eine Quellensteuer?
Lohnsteuer wird direkt an der Quelle einbehalten, nämlich direkt bei der Auszahlung der Vergütung, und dann von dem jeweiligen Arbeitgeber an die zuständige Finanzbehörde abgeführt. Die Lohnsteuer ist deshalb auch eine Quellensteuer. Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer richtet sich dabei nach der Steuerklasse, in die jeder Steuerpflichtige eingeteilt wird.
Testen Sie auch unseren Gehaltsrechner 2025 und den Lohnrechner Nettogehalt, diese helfen Ihnen ebenfalls bei der Brutto Netto Berechnung.
Grundlage der Berechnung der Lohnsteuer: die Lohnsteuerkarte
Der Begriff ist veraltet – in Zeiten der Digitalisierung verzichtet auch das Finanzamt inzwischen auf eine Lohnsteuerkarte aus Papier. Heute gibt es die Zusammenstellung aller Fakten, die der Arbeitgeber und das Finanzamt für die steuerliche Abrechnung der Lohnverhältnisse benötigen, elektronische Lohnsteuerkarte. Neben den persönlichen Angaben des Angestellten (Name, Wohnanschrift und Geburtsdatum) enthält sie vor allem die Persönliche Identifikationsnummer, die Lohnsteuerklasse und weitere Freibeträge, die sich der Arbeitnehmer auf Antrag eintragen lassen kann. Der Datenaustausch erfolgt elektronisch – dieses Verfahren nennt sich ELStAM.
Tipp zum Lohnsteuerrechner: Summe der Steuerklassen immer 8
Bei Ehepaaren muss die Gesamtzahl der Steuerklassen immer 8 ergeben. Sollten Ihre Einkünfte erheblich voneinander abweichen, so können Sie bereits sicher sein, dass der besser verdienende Partner in der Lohnsteuerklasse 3 und der geringer verdienende Partner in der Klasse 5 geführt werden wird, wenn Sie heiraten. In vielen Fällen lohnt sich der Gang zum Traualtar aus steuerlicher Sicht, jedoch sollte dies natürlich nicht der einzige Grund für eine Eheschließung sein.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer wird von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sofort bei der Lohnauszahlung abgeführt. Für die jährliche Einkommensteuer sind dann alle Einkunftsarten, also z.B. auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen neben den Lohnzahlungen anzugeben, damit dann anhand der gesamten Einkünfte die Einkommensteuer berechnet werden kann.
Für jeden Steuerpflichtigen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung für die Berechnung der Einkommensteuer. Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte müssen auch nicht befürchten, Nachzahlungen leisten zu müssen, nachdem sie ja bereits monatlich Lohnsteuer entrichtet haben. Im Gegenteil können sie durch Abgabe der Steuererklärung auf eine Steuererstattung hoffen. Eine Ausnahme gilt für die Steuerpflichtigen der Lohnsteuerklassen 3 und 5. Da die beiden Ehegatten in der Regel zusammen veranlagt werden, wird ihre Steuerlast gegeneinander aufgerechnet.
Durch den festgelegten Arbeitnehmerpauschbetrag hat selbst ein Arbeitnehmer ohne weitere anfallende Werbungskosten die Möglichkeit, eine Steuererstattung zu erhalten. Werbungskosten entstehen zum Beispiel für Fahrtkosten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort. Das ist besonders für Pendler wichtig, die durch die Steuererklärung einen Teil ihrer Ausgaben zurückerhalten können.
Auch der Lohn für bezahlte Handwerkerleistungen im selbst bewohnten Haus oder in der gemieteten Wohnung mindert die Steuerlast eines Arbeitnehmers. Kommen dann beispielsweise noch gezahlte Versicherungen, Krankenversicherung, geleistete Spenden oder ungewöhnlich hohe Krankheitskosten dazu, ist dem steuerpflichtigen Arbeitnehmer dringend zu raten, seine Steuererklärung bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen. Die notwendigen Formulare für die Einkommensteuer erhalten Sie auf den Internetseiten des Finanzamtes zum Download. Alle persönlichen Angaben müssen im Mantelbogen der Steuererklärung eingetragen werden. Nicht selbstständig tätige Steuerpflichtige ergänzen dann ihre individuellen Angaben in der Anlage N. Reichen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch ein, müssen keine einzelnen Belege mitgesendet werden. Das Finanzamt wird sich bei Rückfragen bei Ihnen melden. Eine Abgabe der Einkommensteuererklärung zum 31. Juli des jeweiligen Folgejahres möglich.
Kann die Abgabefrist der Steuererklärung durch einen Steuerberater verlängert werden?
Nimmt der Steuerpflichtige die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Beauftragen Sie eine Steuerkanzlei, so können beim Ausfüllen der durchaus komplizierten Formulare auch keine möglicherweise folgenschweren Missverständnisse und Fehleinträge entstehen. Steuerberater prüfen auch den Steuerbescheid, den das Finanzamt erlässt und legen Widerspruch ein, wenn dieser fehlerhaft ist. Das passiert häufiger, als man denkt.
Wann ist man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?
Neben Selbstständigen müssen auch Arbeitnehmer unter Umständen die Einkommensteuererklärung abgeben. Das gilt insbesondere immer dann, wenn das Finanzamt die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen oder seines Ehegattens nicht kennt. Zur Abgabe verpflichtet sind
- Steuerpflichtige mit der Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5
- Arbeitnehmer, die im abgelaufenen Jahr Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) erhalten haben. Diese sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt
- zusammen veranlagte Eheleute, bei denen ein Partner eine Arbeitsunfähigkeits- oder Altersrente bezieht, die teilweise zu versteuern ist.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Lohnsteuer" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Lohnsteuer
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 (Bundesgesetzblatt)
- Beitragsverfahrensverordnung - BVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Lohnsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Lohnsteuer"
- Die am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossenen weiteren Änderungen für 2025 (Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Soli-Freigrenze) im Lohnsteuerrechner berücksichtigt.
- Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025.
- Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Lohnsteuerrechner hinterlegt.
- Anpassen des Lohnsteuerrechners an die ab 1. April 2024 umzusetzenden Vorgaben des Finanzministeriums.
- Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2024.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite