Wie viel Lohnsteuer vom Brutto abgeht

Lohnsteuerrechner 2026

Thema Lohnsteuerrechner

Unser Lohnsteuerrechner gibt Ihnen einen schnellen Überblick über Ihre persönlichen Lohnsteuerabzüge und berechnet aus Ihrem Bruttogehalt zügig das Nettogehalt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch 2026 gibt es viele Änderungen bei der Lohnsteuerberechnung, zum Beispiel höhere Freibeträge. Details zu den Anpassungen 2026 finden Sie weiter unten.
  • Die wichtigste Grundlage für die Lohnsteuerberechnung ist die Lohnsteuerkarte, die digital mit dem Finanzamt ausgetauscht wird.
  • Unser Rechner ermittelt Ihr Nettogehalt und zeigt die Herleitung Schritt für Schritt.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Lohnsteuerrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Liegt Ihr Monatsbrutto bei maximal 2.000 €, kann es sich um einen Minijob (bis 556 €) oder Midijob (556,01 – 2.000 €) handeln. Mit unserem Minijobrechner oder Midijobrechner können Sie dies schnell prüfen.

Themen zum Lohnsteuerrechner

Neues bei der Lohnsteuer 2026

Gegenüber dem Vorjahr wurden 2026 unter anderem folgende Änderungen bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag: Anhebung auf 12.348 Euro
  • Einkommensteuer: Anpassung der Berechnungsformel
  • Zusatzbeitragssatz zur Krankenkasse: Durchschnittlich 2,9 Prozent (zuvor 2,5 Prozent)
  • Kinderfreibeträge: Anhebung auf 4.878 Euro bzw. 9.756 Euro
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Beitrags­bemessungs­grenze 69.750 Euro
  • Rentenversicherung: Beitrags­bemessungs­grenze 101.400 Euro in Ost und West
  • Geänderte Berechnung der Vorsorgepauschale

So funktioniert der Lohnsteuerrechner

Mit dem Lohnsteuerrechner berechnen Sie schnell Ihr Nettogehalt. Geben Sie einfach ein:

Ein Klick auf „Berechnen“ zeigt:

So sehen Sie auf einen Blick, wie viel netto von Ihrem Brutto bleibt.

Eingabehilfen zum Lohnsteuerrechner

Steuerjahr

Lohnsteuerrechner: Eingabe Steuerjahr Geben Sie bitte das Kalenderjahr an, für das Sie Ihre Lohnsteuer berechnen möchten.

Die Jahresangabe ist wichtig, da z. B. der steuerliche Grundfreibetrag jedes Jahr steigt. Auf diesen Teil Ihres Einkommens wird keine Steuer erhoben – versteuert wird nur der Betrag darüber hinaus.

Bruttolohn

Lohnsteuerrechner: Eingabe Bruttolohn Geben Sie für den gewählten Zeitraum Ihren Bruttolohn in Euro an.

Geburtsjahr

Lohnsteuerrechner: Eingabe Geburtsjahr Wer vor 1964 geboren wurde, kann vom Altersentlastungsbetrag profitieren. Dies wird im Lohnsteuerrechner berücksichtigt.

Kinderfreibetrag

Lohnsteuerrechner: Eingabe Kinderfreibeträge Der Kinderfreibetrag wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und mindert die Steuerlast. Elternteile erhalten in der Regel für jedes Kind einen halben Kinderfreibetrag. Eltern zusammen erhalten also einen. Bei Geschiedenen kann es sinnvoll sein, diesen auf das andere Elternteil zu übertragen.

Oft wirkt sich der Freibetrag nicht direkt aus, da das Finanzamt prüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 65.000 Euro übersteigt die Steuerersparnis den Kindergeldbetrag. In solchen Fällen verrechnet das Finanzamt den Freibetrag mit dem Kindergeld.

Lohnsteuerklasse

Lohnsteuerrechner: Eingabe Steuerklasse Wählen Sie die passende Steuerklasse im Rechner aus. Die Lohnsteuerklassen berücksichtigen persönliche Verhältnisse und Freibeträge, um die Abrechnung zu erleichtern.

Ein Wechsel ist nur möglich, wenn sich der Familienstand oder die Einkommensverteilung bei Ehepaaren ändert. Die sechs Steuerklassen sind:

  • Lohnsteuerklasse I: Unverheiratete, Verwitwete, Geschiedene ohne Kinder – Berücksichtigung Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Pauschbetrag Sozialabgaben, Vorsorgepauschale, ggf. Kinderfreibetrag.
  • Lohnsteuerklasse II: Alleinerziehende mit Kind, zusätzlich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
  • Lohnsteuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner, Partner in Steuerklasse V.
  • Lohnsteuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen – gleiche Abzüge wie Klasse I.
  • Lohnsteuerklasse V: Gegenstück zu Klasse III, für den geringer verdienenden Partner.
  • Lohnsteuerklasse VI: Für Steuerpflichtige mit mehreren Beschäftigungen.

Im Lohnsteuerrechner können Sie die Auswirkungen der Steuerklassen direkt sehen und Ihr Nettogehalt berechnen. Nutzen Sie auch den Rechner zur Steuerklassen-Optimierung.

Weitere Einträge im Lohnsteuerrechner

Weitere Angaben wie Kirchensteuerpflicht, Rentensteuerpflicht oder die Art und Höhe der Krankenversicherung beeinflussen ebenfalls die Berechnung des Nettogehalts.

Fragen & Tipps zur Lohnsteuer

Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerrechner. Was interessiert Sie besonders?

  • 01.
    Was ist die Lohnsteuer und wie unterscheidet sie sich von der Einkommensteuer?

    Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer auf Einkünfte aus nicht­selbstständiger Arbeit. Sie wird vom Arbeitgeber direkt bei der Gehaltsabrechnung einbehalten und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt. Grundlage für die Höhe sind Lohnsteuerklasse, Familienstand und eingetragene Freibeträge.

    Beziehung zur Einkommensteuer

    Lohnsteuer ist im Grunde eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. In der jährlichen Steuererklärung werden alle Einkünfte (z. B. auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge) berücksichtigt. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet, zu wenig gezahlte muss nachgezahlt werden.

    Unserer Erfahrung nach lohnt sich fast immer die Abgabe einer Steuererklärung – selbst ohne zusätzliche Einkünfte, weil Werbungskostenpauschalen und andere Abzüge häufig zu einer Erstattung führen. Der Lohnsteuerrechner hilft Ihnen, die voraussichtliche Steuerlast zu berechnen.

  • 02.
    Was ist die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) und welche Steuerklassen gibt es?

    Die frühere Papier-Lohnsteuerkarte wurde 2011 durch die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) ersetzt. Sie enthält alle steuerlich relevanten Daten, z. B. Name, Geburtsdatum, Steuerklasse und eingetragene Freibeträge, und wird digital zwischen Arbeitgeber und Finanzamt übermittelt.

    Die sechs Steuerklassen

    • Klasse 1: Ledige, Geschiedene, Getrenntlebende
    • Klasse 2: Alleinerziehende
    • Klasse 3/5: Ehepaare mit ungleichem Einkommen
    • Klasse 4: Ehepaare mit ähnlichem Einkommen (auch mit Faktorverfahren)
    • Klasse 6: Zweit- oder Nebenjob

    Bei Ehepaaren muss die Summe der Steuerklassen stets 8 ergeben. Unserer Erfahrung nach ist die Wahl der richtigen Kombination entscheidend für die monatliche Liquidität – der Lohnsteuerrechner zeigt den Unterschied sofort an.

  • 03.
    Welche Freibeträge gibt es und wie wirken sie sich auf die Lohnsteuer aus?

    Ein Lohnsteuerfreibetrag senkt das zu versteuernde Bruttoeinkommen und erhöht damit das monatliche Nettogehalt. Er wird auf Antrag vom Finanzamt in die ELStAM eingetragen.

    Wichtige Freibeträge

    Unser Tipp: Wer regelmäßig hohe abzugsfähige Kosten hat, sollte Freibeträge gleich eintragen lassen, statt auf die Erstattung am Jahresende zu warten. Unser Lohnrechner berücksichtigt diese direkt in der Berechnung.

  • 04.
    Wer muss eine Steuererklärung abgeben und welche Fristen gelten?

    Abgabepflicht besteht u. a. für:

    • Ehepaare mit Steuerklassen-Kombination 3/5
    • Empfänger von Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld)
    • Zusammenveranlagte Ehepaare, bei denen ein Partner eine steuerpflichtige Rente bezieht

    Fristen

    Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres

    Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: letzter Februartag des übernächsten Jahres

    Unserer Erfahrung nach vermeiden Sie Verspätungszuschläge, wenn Sie notfalls eine unvollständige Erklärung fristgerecht abgeben und fehlende Belege nachreichen.

  • 05.
    Was ist das Faktorverfahren und für wen lohnt es sich?

    Das Faktorverfahren ist eine Variante der Steuerklassen-Kombination 4/4 für Ehe- und Lebenspartner mit unterschiedlich hohem Einkommen. Dabei wird ein individueller Faktor berechnet, der die steuerliche Belastung gerechter verteilt als die Kombination 3/5.

    Vorteile: Beide Partner profitieren monatlich von den ihnen zustehenden Entlastungen (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Kinderfreibeträge) und vermeiden hohe Nachzahlungen.

    Mit unserem Lohnsteuerrechner können Sie die Steuerbelastung mit und ohne Faktorverfahren vergleichen – aus unserer Erfahrung lohnt es sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, aber beide ein regelmäßiges Einkommen haben.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Lohnsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Lohnsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 19.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Lohnsteuer"

  • Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2026.
  • Die am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossenen weiteren Änderungen für 2025 (Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Soli-Freigrenze) im Lohnsteuerrechner berücksichtigt.
  • Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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