Gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer und Auszubildende müssen einen Teil ihres Gehalts für Sozial- und Krankenversicherung (GKV) aufbringen. Die Beitragshöhe und Aufteilung können Sie hier berechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent (Stand 2025) Ihres monatlichen Bruttos.
- Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur Finanzierung der Krankenkassen.
- Beide Sätze tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber i.d.R. je zur Hälfte.
- Berechnen Sie mit unserem Rechner Ihren individuellen Beitrag.
Folgende Seiten empfehle ich
Beitragsübersicht für die gesetzliche Krankenversicherung
Inhalt
Besonderheiten des Beitragsrechners
Der Beitragsrechner berücksichtigt folgende Besonderheiten:
Beitragsbemessungsgrenze, Minijob, Midijob, Gleitzonenentgelt, Pflegeversicherung Sachsen, Pflegeversicherung für Kinderlose, Geringverdienergrenze, kassenindividueller Zusatzbeitrag, Ermäßigung Pflegeversicherung bei mehreren Kindern (PUEG).
Wie hoch ist der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung?
Grundsätzlich beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 % (Stand 2025) des monatlichen Bruttoeinkommens.
Dazu kommt noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Finanzierung erheben können. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,5 Prozent (2025) und gilt als Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze.
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
---|---|---|
Krankenversicherung | 7,30 % vom Brutto | 7,30 % vom Brutto |
Zusatzbeitrag | 1,25 % vom Brutto | 1,25 % vom Brutto |
Wie hoch ist der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung von der Krankenkasse erhoben. Ihr allgemeiner Beitragssatz beträgt 3,60 Prozent (Stand 2025), den sich wiederum Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, so dass jeder 1,80 Prozent vom Monatsbrutto zu leisten hat.
Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind, müssen einen um 0,60 Prozentpunkte (zuvor 0,25 Prozentpunkte) höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten, als die übrigen Arbeitnehmer.
In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer zahlen einen um 0,5 Prozenztpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, als in den übrigen Ländern. Der Arbeitgeber zahlt dort entsprechend 0,5 Prozentpunkte weniger. Dies ist ein Ausgleich dafür, dass nur in Sachsen der Buß- und Bettag ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag ist.
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
---|---|---|
Pflegeversicherung normal | 1,80 % vom Brutto | 1,80 % vom Brutto |
Pflegeversicherung kinderlos | 2,40 % vom Brutto | 1,80 % vom Brutto |
Pflegeversicherung Sachsen | 2,30 % vom Brutto | 1,30 % vom Brutto |
Pflegeversicherung kinderlos und Sachsen | 2,90 % vom Brutto | 1,30 % vom Brutto |
Entlastung für Kinderreiche
Eltern mit mehr als einem Kind werden entlastet. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1 Prozent.
Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, also 25 wird. Damit ergeben sich 2025 folgende Beitragssätze:
- 1,80 Prozent für Eltern mit einem Kind (2,30 Prozent in Sachsen)
- 1,55 Prozent für Eltern mit 2 Kindern (2,05 Prozent in Sachsen)
- 1,30 Prozent für Eltern mit 3 Kindern (1,80 Prozent in Sachsen)
- 1,05 Prozent für Eltern mit 4 Kindern (1,55 Prozent in Sachsen)
- 0,80 Prozent für Eltern mit 5 und mehr Kindern (1,30 Prozent in Sachsen)
Der Beitragsanteil für den Arbeitgeber beträgt unabhängig von der Anzahl der Kinder 1,80 Prozent bzw. 1,30 Prozent in Sachsen.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung beträgt monatlich 5 512,50 Euro (Stand 2025)
Krankenversicherung innerhalb Beitragsbemessungsgrenze
Dies ist der "Normalfall" bei der Berechnung der Krankenkassen-Beiträge: Der vom Monatsbrutto berechnete allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung, zum Zusatzbeitrag und zur Pflegeversicherung wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
---|---|---|
Krankenversicherung | 7,30 % vom Brutto | 7,30 % vom Brutto |
Zusatzbeitrag | 1,25 % vom Brutto | 1,25 % vom Brutto |
Pflegeversicherung | 1,80 % vom Brutto | 1,80 % vom Brutto |
Krankenversicherung oberhalb Beitragsbemessungsgrenze
Beträgt das Monatsbrutto mehr als die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von monatlich 5 512,50 Euro (2025), ist die Grundlage für Berechnung der Beiträge eben diese Beitragsbemessungsgrenze . Da das Monatsbrutto oberhalb dieser Bemessungsgrenze liegt, werden die Beiträge auf diese Weise nach oben gedeckelt.
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
---|---|---|
Krankenversicherung | 7,30 % von 5 512,50 = 402,41 Euro | 7,30 % von 5 512,50 = 402,41 Euro |
Zusatzbeitrag | 1,25 % von 5 512,50 = 68,91 Euro | 1,25 % von 5 512,50 = 68,91 Euro |
Pflegeversicherung | 1,80 % von 5 512,50 = 99,23 Euro | 1,80 % von 5 512,50 = 99,23 Euro |
Wie hoch sind die Beiträge mit einem Minijob?
Bei einem Monatslohn bis zu 556 Euro (vor 2025 zuletzt 538 Euro) gilt man als geringfügig beschäftigt, übt also einen Minijob aus. Dann müssen keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden.
Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale in Höhe von 5 Prozent oder 13 Prozent des Monatsbruttos, je nachdem, ob eine Beschäftigung als Haushaltshilfe im Privathaushalt oder im betrieblichen bzw. gewerblichen Bereich durchgeführt wird. Ist der Minijobber privat krankenversichert, so muss der Arbeitgeber keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten.
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
---|---|---|
Haushaltshilfe in Privathaushalt | - | 5 % pauschal vom Monatsbrutto |
Einsatz im betrieblichen bzw. gewerblichen Bereich | - | 13 % pauschal vom Monatsbrutto |
Privat versicherter Minijobber | - | 0 % |
Wie hoch sind die Beiträge mit einem Midijob?
Um zu vermeiden, dass ein Monatsbrutto beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro (vor 2025 zuletzt 538 Euro) sofort in voller Höhe sozialversicherungspflichtig wird, gibt es eine Pufferzone. Innerhalb dieser sogenannten Gleitzone wird die Beitragsbelastung abgemildert bis sie dann ab einem Brutto von 2.000 Euro (Stand 2025) zu den vollen Beitragssätzen abgerechnet wird.
Beschäftigungen, deren Monatsbrutto innerhalb der Gleitzone liegt, nennt man Midijob. Im folgenden zeigen wir Ihnen die Beitragsberechnung für 2025.
Wie hoch sind die Beiträge mit einem Midijob 2025?
Die Gleitzone liegt 2025 u.a. aufgrund der Anhebung der Minijobgrenze) zwischen 556,01 und 2.000 Euro statt zuvor zwischen 538,01 und 2.000 Euro.
Neben der Berechnung eines allgemeinen Gleitzonenentgelts wird auch ein spezielles Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer berechnet. Denn seit Oktober 2022 erfolgt eine weitergehende Entlastung bei Midijobs. Der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob wird weiter geglättet und gleichzeitig werden Arbeitgeber zunächst stärker belastet als bisher.
Die Beiträge der Arbeitnehmer werden anhand des gesonderten Gleitzonenentgelts für Arbeitnehmer bestimmt. Dieses ist geringer als das allgemeine Gleitzonenentgelt. Der Gesamtbeitrag wird anhand des allgemeinen Gleitzonenentgelts berechnet. Der Arbeitgeberanteil entspricht schließlich dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitnehmeranteils.Beitragsberechnung anhand Gleitzonenentgelt für 2025 | |
---|---|
Beitrag Arbeitnehmer = | Beitragssatz Arbeitnehmer × Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer |
Gesamtbeitrag = | Gesamtbeitragssatz × allgemeines Gleitzonenentgelt |
Beitrag Arbeitgeber = | Gesamtbeitrag − Beitrag Arbeitnehmer |
Dies ist die 2025 geltende Formel für das Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer.
Neue Formel: Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer |
---|
Gleitzonenentgelt AN = (2.000/(2.000-556) × (Monatsbrutto − 556) |
Die Formel für das allgemeine Gleitzonenentgelt hat sich strukturell gegenüber der vorherigen nicht geändert. Enthalten sind jedoch die geänderte Midijobgrenze sowie ein veränderter Faktor F, der für 2025 folgendermaßen aussieht: 28% / 41,9% = 0,6683.
Formel für allgemeines Gleitzonenentgelt, wobei F = 0,6683 (2025) |
---|
Gleitzonenentgelt = F × 556 + (2.000/(2.000-556) - (556/(2.000-556))×F) × (Monatsbrutto − 556) |
Wie hoch sind die Beiträge für Auszubildende mit einem Monatsbrutto unterhalb der Geringverdienergrenze?
Für Auszubildende mit einem Monatsbrutto bis zur Geringverdienergrenze von 325 Euro (2025) trägt der Arbeitgeber die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung alleine.
Für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung gilt hier folgende Besonderheit: Während sonst der Arbeitnehmer seinen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen mit dem Arbeitgeber leisten muss (kann über oder unter dem Durchschnitt liegen), übernimmt der Arbeitgeber in diesem Fall generell den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von aktuell 2,5 Prozent (2025) des Monatbruttos.
Auszubildender | Arbeitgeber | |
---|---|---|
Krankenversicherung | - | 14,6 % vom Brutto |
Zusatzbeitrag | - | 2,5 % vom Brutto |
Pflegeversicherung | - | 3,6 % vom Brutto |
Wie hoch sind die Beiträge für Auszubildende mit einem Monatsbrutto oberhalb der Geringverdienergrenze?
Die Beitragsberechnung für Auszubildende mit einem Monatsbrutto oberhalb der Geringverdienergrenze von 325 Euro (2025) erfolgt, wie bei Arbeitnehmern auch: Der Allgemeine Beitragssatz wird hälftig durch den Arbeitgeber und den Auszubildenden geleistet, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag vom Auszubildenden alleine. Es gelten beim Azubi unabhängig vom Monatsbrutto jedoch nicht die Sonderregelungen vom Minijob bzw. Midijob.
Auszubildender | Arbeitgeber | |
---|---|---|
Krankenversicherung | 7,30 % vom Brutto | 7,30 % vom Brutto |
Zusatzbeitrag | 1,25 % vom Brutto | 1,25 % vom Brutto |
Pflegeversicherung | 1,80 % vom Brutto | 1,80 % vom Brutto |
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Prozesskosten-Rechner, Lohnfortzahlungsrechner, Freiwillige Krankenversicherung, Zusatzbeitrag Krankenversicherung berechnen, Notenschlüsselrechner IHK, Soli-Rechner 2025, Fristenkalender Mutterschutz, Zuzahlungsbefreiung, Krankheitskosten, Pflegegrad-Rechner, Mutterschutz-Rechner, Krankengeld 2025, Mindestlohn-Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "GKV-Beiträge Arbeitnehmer/Azubis" verwendet:
- Beiträge und Tarife der gesetzlichen Krankenversicherung Bundesministerium für Gesundheit)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "GKV-Beiträge Arbeitnehmer/Azubis" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "GKV-Beiträge Arbeitnehmer/Azubis"
- Anpassung des Beitragsrechners für Arbeitnehmer an die Sozialversicherungssätze und Beitrasgsbemessungsgrenzen 2025 sowie an die neue Minijobgrenze und Gleitzone 2025
- Anpassung des Beitragsrechners für Arbeitnehmer an die Sozialversicherungssätze und Beitrasgsbemessungsgrenzen 2024 sowie an die neue Minijobgrenze und Gleitzone 2024
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Beitragsrechner für Arbeitnehmer.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite