Rechner Beiträge Krankenversicherung Arbeitnehmer und Auszubildende

Kosten Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Auszubildende

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Auszubildende müssen neben Steuern einen Teil Ihres Gehalts für die gesetzliche Sozialversicherung aufbringen, zu der auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört. Grundsätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber geleistet. Die genaue Höhe der Beiträge und deren Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Sie mit dem Beitragsrechner gleich hier ermitteln.

Werbung

Beitragsübersicht für die gesetzliche Krankenversicherung

Der Rechner berücksichtigt folgende Besonderheiten

krankenversicherung für Arbeitnehmer Beitrags­bemessungs­grenze, Minijob, Midijob, Gleitzonenentgelt, Pflegeversicherung Sachsen, Pflegeversicherung für kinderlose, Geringverdienergrenze, kassenindividueller Zusatzbeitrag.

Rechner ↑Inhalt ↑

Wie hoch ist der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung?

Grundsätzlich beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 % (Stand 2023) des monatlichen Bruttoeinkommens. Dazu kommt noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Finanzierung erheben können. Der durchschnitt­liche Zusatzbeitrag beträgt 14,6 Prozent (2023) und gilt als Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze. Bis Ende 2018 musste darüber hinaus der Arbeitnehmer alleine noch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag leisten. Seit 2019 wird dieser Zusatzbeitrag in Höhe von derzeit 14,6 Prozent (2023) wieder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen geleistet.

ArbeitnehmerArbeitgeber
Krankenversicherung   7,3 % vom Brutto7,3 % vom Brutto
Zusatzbeitrag≈ 0,80 % vom Brutto≈ 0,80 % vom Brutto
Rechner ↑Inhalt ↑

Wie hoch ist der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung von der Krankenkasse erhoben. Ihr allgemeiner Beitragssatz beträgt 3,05 Prozent (Stand 2023), den sich wiederum Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, so dass jeder 1,525 Prozent vom Monatsbrutto zu leisten hat. Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind, müssen einen um 0,35 Prozentpunkte (vor 2022 0,25 Prozentpunkte) höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten, als die übrigen Arbeitnehmer. In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer zahlen einen um 0,5 Prozenztpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, als in den übrigen Ländern. Der Arbeitgeber zahlt dort entsprechend 0,5 Prozentpunkte weniger. Dies ist ein Ausgleich dafür, dass nur in Sachsen der Buß- und Bettag ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag ist.

ArbeitnehmerArbeitgeber
Pflegeversicherung normal1,525 % vom Brutto1,525 % vom Brutto
Pflegeversicherung kinderlos1,875 % vom Brutto1,525 % vom Brutto
Pflegeversicherung Sachsen2,025 % vom Brutto1,025 % vom Brutto
Pflegeversicherung kinderlos und Sachsen2,375 % vom Brutto1,025 % vom Brutto
Rechner ↑Inhalt ↑

Wie hoch ist die Beitrags­bemessungs­grenze?

Die Beitrags­bemessungs­grenze für die Krankenversicherung beträgt monatlich 4 987,50 Euro (Stand 2023)

Rechner ↑Inhalt ↑

Krankenversicherung innerhalb Beitrags­bemessungs­grenze

Dies ist der "Normalfall" bei der Berechnung der Krankenkassen-Beiträge: Der vom Monatsbrutto berechnete allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung, zum Zusatzbeitrag und zur Pflegeversicherung wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

ArbeitnehmerArbeitgeber
Krankenversicherung   7,3 % vom Brutto7,3 % vom Brutto
Zusatzbeitrag≈ 0,80 % vom Brutto≈ 0,80 % vom Brutto
Pflegeversicherung   1,525 % vom Brutto1,525 % vom Brutto
Rechner ↑Inhalt ↑

Krankenversicherung oberhalb Beitrags­bemessungs­grenze

Beträgt das Monatsbrutto mehr als die Beitrags­bemessungs­grenze in Höhe von monatlich 4 987,50 Euro (2023), ist die Grundlage für Berechnung der Beiträge eben diese Beitrags­bemessungs­grenze . Da das Monatsbrutto oberhalb dieser Bemessungsgrenze liegt, werden die Beiträge auf diese Weise nach oben gedeckelt.

ArbeitnehmerArbeitgeber
Krankenversicherung   7,3 % von 4 987,50 = 364,09 Euro7,3 % von 4 987,50 = 364,09 Euro
Zusatzbeitrag≈ 0,80 % von 4 987,50 = 39,90 Euro≈ 0,80 % von 4 987,50 = 39,90 Euro
Pflegeversicherung   1,525 % von 4 987,50 = 76,06 Euro1,525 % von 4 987,50 = 76,06 Euro
Rechner ↑Inhalt ↑

Wie hoch sind die Beiträge mit einem Minijob?

Bei einem Monatslohn bis zu 520 Euro (450 Euro bis einschließlich September 2022) gilt man als geringfügig beschäftigt, übt also einen Minijob aus. Dann müssen keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale in Höhe von 5 Prozent oder 13 Prozent des Monatsbruttos, je nachdem, ob eine Beschäftigung als Haushaltshilfe im Privathaushalt oder im betrieblichen bzw. gewerblichen Bereich durchgeführt wird. Ist der Minijobber privat krankenversichert, so muss der Arbeitgeber keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten.

ArbeitnehmerArbeitgeber
Haushaltshilfe in Privathaushalt-5 % pauschal vom Monatsbrutto
Einsatz im betrieblichen
bzw. gewerblichen Bereich
-13 % pauschal vom Monatsbrutto
Privat versicherter Minijobber-0 %
Rechner ↑Inhalt ↑

Wie hoch sind die Beiträge mit einem Midijob?

Um zu vermeiden, dass ein Monatsbrutto beim Übersteigen der Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro (bis einschließlich September 2022 450 Euro) sofort in voller Höhe sozialversicherungspflichtig wird, gibt es eine Pufferzone. Innerhalb dieser sogenannten Gleitzone wird die Beitragsbelastung abgemildert bis sie dann ab einem Brutto von 2.000 Euro (Stand 2023) zu den vollen Beitragssätzen abgerechnet wird. Beschäftigungen, deren Monatsbrutto innerhalb der Gleitzone liegt, nennt man Midijob. Im folgenden zeigen wir Ihnen die Beitragsberechnung für 2023.

Rechner ↑Inhalt ↑

Wie hoch sind die Beiträge mit einem Midijob 2023?

Die Gleitzone liegt 2023 u.a. aufgrund der Anhebung der Minijobgrenze) zwischen 520,01 und 2.000 Euro statt zuvor zwischen 520,01 und 1.600 Euro. Neben der Berechnung eines allgemeinen Gleitzonenentgelts wird mittlerweile auch ein spezielles Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer berechnet. Denn neben den neuen Werten für die Gleitzone, erfolgt inzwischen auch eine andere Berechnungsart, so dass seit Oktober 2022 eine weitergehende Entlastung für Midijobber erfolgt. Der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob wird weiter geglättet und gleichzeitig werden Arbeitgeber zunächst stärker belastet als bisher.

Die Beiträge der Arbeitnehmer werden nun anhand des gesonderten Gleitzonenentgelts für Arbeitnehmer bestimmt. Dieses ist geringer als das allgemeine Gleitzonenentgelt. Der Gesamtbeitrag wird weiterhin anhand des allgemeinen Gleitzonenentgelts berechnet. Der Arbeitgeberanteil entpricht schließlich dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitnehmeranteils.

Beitragsberechnung anhand Gleitzonenentgelt für 2023
Beitrag Arbeitnehmer =Beitragssatz Arbeitnehmer × Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer
Gesamtbeitrag =Gesamtbeitragssatz × allgemeines Gleitzonenentgelt
Beitrag Arbeitgeber =Gesamtbeitrag − Beitrag Arbeitnehmer

Dies ist die 2023 geltende Formel für das Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer.

Neue Formel: Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer
Gleitzonenentgelt AN = (2.000/(2.000-520) × (Monatsbrutto − 520)

Die Formel für das allgemeine Gleitzonenentgelt hat sich strukturell gegenüber der vorherigen nicht geändert. Enthalten sind jedoch die höheren Midijobgrenzen sowie ein veränderter Faktor F, der inzwischen nicht mehr der Quotient von 30% geteilt durch die aktuelle Summe aller Sozialversicherungssätze (39,95% in 2022) ist, sondern für 2023 folgendermaßen aussieht: 28% / 40,45% = 0,6922.

Formel für allgemeines Gleitzonenentgelt, wobei F = 0,6922 (2023)
Gleitzonenentgelt = F × 520 + (2.000/(2.000-520) - (520/(2.000-520))×F) × (Monatsbrutto − 520)
Rechner ↑Inhalt ↑

Wie hoch sind die Beiträge für Auszubildende mit einem Monatsbrutto unterhalb der Geringverdienergrenze?

Für Auszubildende mit einem Monatsbrutto bis zur Geringverdienergrenze von 325 Euro (2023) trägt der Arbeitgeber die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung alleine. Für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung gilt hier folgende Besonderheit: Während sonst der Arbeitnehmer seinen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen mit dem Arbeitgeber leisten muss (kann über oder unter dem Durchschnitt liegen), übernimmt der Arbeitgeber in diesem Fall generell den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von aktuell 1,6 Prozent (2023) des Monatbruttos.

AuszubildenderArbeitgeber
Krankenversicherung-14,6 % vom Brutto
Zusatzbeitrag-1,6 % vom Brutto
Pflegeversicherung-3,05 % vom Brutto
Rechner ↑Inhalt ↑

Wie hoch sind die Beiträge für Auszubildende mit einem Monatsbrutto oberhalb der Geringverdienergrenze?

Die Beitragsberechnung für Auszubildende mit einem Monatsbrutto oberhalb der Geringverdienergrenze von 325 Euro (2023) erfolgt, wie bei Arbeitnehmern auch: Der Allgemeine Beitragssatz wird hälftig durch den Arbeitgeber und den Auszubildenden geleistet, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag vom Auszubildenden alleine. Es gelten beim Azubi unabhängig vom Monatsbrutto jedoch nicht die Sonderregelungen vom Minijob bzw. Midijob.

AuszubildenderArbeitgeber
Krankenversicherung   7,3 % vom Brutto7,3 % vom Brutto
Zusatzbeitrag≈ 0,80 % vom Brutto≈ 0,80 % vom Brutto
Pflegeversicherung   1,525 % vom Brutto1,525 % vom Brutto

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "GKV-Beiträge Arbeitnehmer/Azubis" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.02.2023

Die Seiten der Themenwelt "GKV-Beiträge Arbeitnehmer/Azubis" wurden zuletzt am 17.02.2023 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 28.11.2022

  • 28.11.2022: Anpassung des Beitragsrechners für Arbeitnehmer an die Sozialversicherungssätze und Beitrasgs­bemessungsgrenzen 2023
  • 10.06.2022: Die heute vom Bundesrat bewilligte Erhöhung der Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro und die damit einhergehende Erhöhung der Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro ab 1. Oktober 2022 im Beitragsrechner für Arbeitnehmer integriert.
  • 11.11.2021: Anpassung des Beitragsrechners für Arbeitnehmer an die Sozialversicherungssätze und Beitrasgs­bemessungsgrenzen 2022
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort dbdec6a5b4a04f32afcda2f238497eb0