Als Selbstständiger können Sie sich mit einer freiwilligen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse absichern. Mit unserem Beitragsrechner können Sie die Höhe Ihrer Beiträge ermitteln – unter Berücksichtigung von Krankentagegeld oder möglichen Beitragsermäßigungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch als Selbstständiger können Sie sich mit einer freiwilligen Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse absichern.
- Dabei wird Ihr Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2025: monatlich 5 512,50 Euro) berücksichtigt und zur Beitragsberechnung herangezogen.
- Nutzen Sie zur Kalkulation unseren Rechner und vergleichen Sie zusätzlich die Zusatzbeiträge der einzelnen Versicherer.
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Beitragsübersicht zur freiwilligen Krankenversicherung
Inhalt
So funktioniert der Beitragsrechner für Selbstständige
Mit unserem Rechner können Selbstständige ihre monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einfach
ermitteln – inklusive Zusatzbeitrag und optionaler Krankengeld-Absicherung.
Der Rechner berücksichtigt dabei folgende Besonderheiten:
- Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung
- Regionale Unterschiede, z. B. Pflegeversicherung in Sachsen
- Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (ab 23 J.)
- Ermäßigte Pflegeversicherungsbeiträge bei mehreren Kindern
- Berücksichtigung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags
- Krankengeld-Option für Selbstständige
- Mindestbemessungsgrundlage und Bezugsgröße nach §240 SGB V
Die Berechnung zeigt übersichtlich die einzelnen Beitragsbestandteile und den Gesamtbetrag pro Monat.
Wie hoch ist der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung 2025?
Für hauptberuflich Selbstständige wird in der Regel ein beitragspflichtiges Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5 512,50 Euro) angesetzt und als Grundlage für die prozentuale Beitragsberechnung verwendet. Der allgemeine Beitragssatz zur freiwilligen Krankenversicherung beträgt – wie in der gesetzlichen – 14,6 Prozent (2025). Verzichten Sie auf die Absicherung mit Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent.
Zusätzlich erheben die gesetzlichen Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 2,5 Prozent (2025) und dient als Orientierung für die Festlegung der individuellen Beitragssätze.
Beitrag Selbstständige | |
---|---|
Krankenversicherung ohne Krankengeld | 14,0 % von der Beitragsbemessungsgrenze = 771,75 € |
Krankenversicherung mit Krankengeld | 14,6 % von der Beitragsbemessungsgrenze = 804,83 € |
Kassenindividueller Zusatzbeitrag | 2,50 % von der Beitragsbemessungsgrenze = 137,81 € |
Wie hoch ist der Beitrag für die freiwillige Pflegeversicherung 2025?
Die freiwillige Pflegeversicherung wird gemeinsam mit den Beiträgen zur Krankenversicherung von der Krankenkasse eingezogen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,60 Prozent (2025). Selbstständige, die noch keine Kinder haben und mindestens 23 Jahre alt sind, zahlen einen Zuschlag von 0,60 Prozentpunkten. Damit liegt ihr Beitragssatz bei insgesamt 4,20 Prozent.
Abschlag für kinderreiche Familien
Familien mit mehr als einem Kind erhalten einen Abschlag: Ab dem zweiten Kind verringert sich der Beitrag um 0,25 Prozentpunkte pro Kind. Die maximale Entlastung beträgt 1 Prozentpunkte und wird ab dem fünften Kind erreicht. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Für das Jahr 2025 ergeben sich folgende Beitragssätze und -beträge:
Beitrag Selbstständige | |
---|---|
Pflegeversicherung kinderlos | 4,20 % von der Beitragsbemessungsgrenze = 231,53 € |
Pflegeversicherung normal | 3,60 % von der Beitragsbemessungsgrenze = 198,45 € |
Pflegeversicherung 2 Kinder | 3,35 % von der Beitragsbemessungsgrenze = 184,67 € |
Pflegeversicherung 3 Kinder | 3,10 % von der Beitragsbemessungsgrenze = 170,89 € |
Pflegeversicherung 4 Kinder | 2,85 % von der Beitragsbemessungsgrenze = 157,11 € |
Pflegeversicherung 5 Kinder | 2,60 % von der Beitragsbemessungsgrenze = 143,33 € |
Beiträge innerhalb Beitragsbemessungsgrenze
Auf Antrag können hauptberuflich Selbstständige beantragen, dass statt der Beitragsbemessungsgrenze von 5 512,50 Euro ihr tatsächliches, niedrigeres beitragspflichtiges Einkommen zur Berechnung der prozentualen Beiträge herangezogen wird. Zum beitragspflichtigen Einkommen zählen alle Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit sowie sonstige Einkünfte wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen.
Beitrag Selbstständige | |
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Krankenversicherung ohne Krankengeld | 14,0 % vom Einkommen |
Krankenversicherung mit Krankengeld | 14,6 % vom Einkommen |
Zusatzbeitrag | 2,5 % vom Einkommen |
Pflegeversicherung | 3,6 % vom Einkommen |
Mindestbeitrag 2025 bei niedrigem Einkommen
Liegt Ihr Einkommen sehr niedrig, gilt ein gesetzlicher Mindestbeitrag. Grundlage ist die Mindestbemessungsgrundlage, die einem Drittel der aktuellen Bezugsgröße entspricht. 2025 beträgt diese 1 248,33 Euro monatlich. Von diesem Betrag werden die prozentualen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet.
Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Jahr und liegt 2025 bei 3 745,00 Euro monatlich. Sie gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich nach der Bezugsgröße West.
Mindestbeitrag Selbstständige | |
---|---|
Krankenversicherung ohne Krankengeld | 14,0 % von ⅓ der Bezugsgröße, also 174,77 € |
Krankenversicherung mit Krankengeld | 14,6 % von ⅓ der Bezugsgröße, also 182,26 € |
Zusatzbeitrag | 2,5 % von ⅓ der Bezugsgröße, also 31,21 € |
Pflegeversicherung | 3,6 % von ⅓ der Bezugsgröße, also 44,94 € |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankenversicherung Selbstständige" verwendet:
- Beiträge und Tarife der gesetzlichen Krankenversicherung Bundesministerium für Gesundheit)
- Gesetzliche Krankenversicherung - Beschäftigte ab 2019 entlastet (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Krankenversicherung Selbstständige" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Krankenversicherung Selbstständige"
- Anpassung des Krankenversicherungs-Beitragsrechners für Selbstständige an die Sozialversicherungssätze, Bezugsgröße und Beitrasgsbemessungsgrenze 2025
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- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Krankenversicherungs-Beitragsrechners für Selbstständige.
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