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Freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige

Thema Freiwillige Krankenversicherung Selbstständige ﹣ Freiwillige Krankenversicherung

Als Selbstständiger können Sie sich mit einer freiwilligen Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse absichern. Die Höhe der Beiträge, die Berücksichtigung von Krankentagegeld oder Beitragsermäßigungen können Sie nun mit dem Beitragsrechner ermitteln.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch als Selbstständiger können Sie sich durch eine freiwillige Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse absichern.
  • Hierbei wird das Einkommen in Höhe der Beitrags­bemessungs­grenze (2025 monatlich 5 512,50 Euro) angenommen und für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt.
  • Verwenden Sie zur Kalkulation unseren obigen Rechner und vergleichen Sie auch noch die Zusatzbeiträge der Versicherer.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Freiwillige Krankenversicherung Selbstständige. Mehr über mich: Stefan Banse

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Beitragsübersicht für die freiwillige Krankenversicherung

Der Rechner berücksichtigt folgende Besonderheiten

Krankenkasse Selbstständige Beitrags­bemessungs­grenze, Pflegeversicherung Sachsen, Pflegeversicherung für Kinderlose, Krankengeld, Gründungszuschuss, Mindestbemessungsgrundlage, Bezugsgröße, kassenindividueller Zusatzbeitrag, Ermäßigung Pflegeversicherung bei mehreren Kindern (PUEG).

Wie hoch ist der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung 2025?

Grundsätzlich wird für hauptberuflich Selbstständige ein beitragspflichtiges Einkommen in Höhe der Beitrags­bemessungs­grenze (2025: 5 512,50 Euro) angenommen und für die prozentuale Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Der allgemeine Beitragssatz zur freiwilligen Krankenversicherung beträgt wie bei der gesetzlichen 14,6 Prozent (2025). Verzichten Sie auf die Versicherung für Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, gilt der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent.

Dazu kommt noch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Finanzierung erheben können. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,5 Prozent (2025) und gilt als Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze.

Beitrag Selbstständige
Krankenversicherung ohne Krankengeld14,0 % von Beitrags­bemessungs­grenze, also 771,75 €
Krankenversicherung mit Krankengeld14,6 % von Beitrags­bemessungs­grenze, also 804,83 €
Kassenindividueller Zusatzbeitrag2,50 % von Beitrags­bemessungs­grenze, also 137,81 €

Wie hoch ist der Beitrag für die freiwillige Pflegeversicherung 2025?

Die freiwillige Pflegeversicherung wird zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung von der Krankenkasse erhoben. Ihr allgemeiner Beitragssatz beträgt 3,60 Prozent (2025). Selbstständige, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind, müssen einen um 0,60 Prozentpunkte, also 4,20 Prozent zur Pflegeversicherung leisten.

Abschlag für kinderreiche Familien

Familien mit mehr als einem Kind profitieren von einem Abschlag. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1&nbp;Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1 Prozent. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, also 25 wird. Damit ergeben sich für 2025 folgende Beitragssätze und Beiträge:

Beitrag Selbstständige
Pflege­versicherung kinderlos4,20 % von Beitrags­bemessungs­grenze, also 231,53 €
Pflege­versicherung normal3,60 % von Beitrags­bemessungs­grenze, also 198,45 €
Pflege­versicherung 2 Kinder3,35 % von Beitrags­bemessungs­grenze, also 184,67 €
Pflege­versicherung 3 Kinder3,10 % von Beitrags­bemessungs­grenze, also 170,89 €
Pflege­versicherung 4 Kinder2,85 % von Beitrags­bemessungs­grenze, also 157,11 €
Pflege­versicherung 5 Kinder2,60 % von Beitrags­bemessungs­grenze, also 143,33 €

Beiträge bei einem Einkommen unterhalb der Beitrags­bemessungs­grenze

Auf Antrag können Sie als hauptberuflich Selbstständiger auch dafür sorgen, dass anstelle der Beitrags­bemessungs­grenze Ihr geringeres, beitragspflichtiges Einkommen für die Berechnung der prozentualen Beiträge herangezogen wird. Zum beitragspflichtigen Einkommen zählen alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit sowie sonstige Einnahmen, wie z.B. Kapitalerträge und Mieteinnahmen.

Beitrag Selbstständige
Krankenversicherung ohne Krankengeld14,0 % vom Einkommen
Krankenversicherung mit Krankengeld14,6 % vom Einkommen
Zusatzbeitrag  2,5 % vom Einkommen
Pflegeversicherung  3,6 % vom Einkommen

Mindestbeitrag 2025 zur freiwilligen Krankenversicherung

Sofern Ihr Einkommen unterhalb der Beitrags­bemessungs­grenze liegt, können Sie auf Antrag einen einkommens­abhängigen Beitrag leisten. Hierfür gilt ein Mindestbeitrag. Dieser ergibt sich aus der Mindest­bemessungs­grundlage, welche ein Drittel der jeweils aktuellen Bezugsgröße beträgt. 2025 werden die Beiträge daher mindestens von monatlich 1 248,33 Euro (2025) berechnet, was einem Drittel der Bezugsgröße entspricht.

Die Bezugsgröße ist definiert als das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr und beträgt 2025 monatlich 3 745,00 Euro. Die Anbindung an diese Bezugsgröße erspart die jährliche Anpassung von Rechengrößen in vielen Vorschriften der Sozialversicherung. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dabei die Bezugsgröße West bundeseinheitlich.

Mindestbeitrag Selbstständige
Krankenversicherung ohne Krankengeld14,0 % von ⅓ der Bezugsgröße, also 174,77 €
Krankenversicherung mit Krankengeld14,6 % von ⅓ der Bezugsgröße, also 182,26 €
Zusatzbeitrag  2,5 % von ⅓ der Bezugsgröße, also 31,21 €
Pflegeversicherung  3,6 % von ⅓ der Bezugsgröße, also 44,94 €

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankenversicherung Selbstständige" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Krankenversicherung Selbstständige" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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