Thema Krankenversicherung Selbstständige ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Stefan Banse.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne (Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse
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Beitrag Krankenversicherung 2025, Beitragsvergleich Krankenkassen, Fristberechnung, Höhe Darlehen, Zuzahlungsbefreiung, Marge berechnen, Krankheitskosten, Mutterschutz-Rechner, Krankengeld 2025, Mindestlohn-Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankenversicherung Selbstständige" verwendet:
- Beiträge und Tarife der gesetzlichen Krankenversicherung Bundesministerium für Gesundheit)
- Gesetzliche Krankenversicherung - Beschäftigte ab 2019 entlastet (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Krankenversicherung Selbstständige" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Freiwillige Krankenversicherung Selbstständige beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Krankenversicherung Selbstständige"
- Anpassung des Krankenversicherungs-Beitragsrechners für Selbstständige an die Sozialversicherungssätze, Bezugsgröße und Beitrasgsbemessungsgrenze 2025
- Anpassung des Krankenversicherungs-Beitragsrechners für Selbstständige an die Sozialversicherungssätze, Bezugsgröße und Beitrasgsbemessungsgrenze 2024
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Krankenversicherungs-Beitragsrechners für Selbstständige.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Wird der Mindestbeitrag auch bei Corona berechnet?
Unser Nutzer sa....de hatte am 28.01.2021 folgende Frage
Guten Tag,
eine Frage habe ich an Sie. Bis zum allgemeinen, zeitlich unbefristeten Berufsverbot für Friseure war ich selbstständige Friseurmeisterin und freiwillig gesetzlich versichert. Da die Corona Beschränkungen anhalten [...], ist es mir nur möglich ein sehr geringes Einkommen unter 300 Euro zu generieren.
Wie verhält es sich mit den Krankenkassen Beiträgen in dieser speziellen Situation? Ist es zulässig seitens der Krankenkasse ein Mindesteinkommen von über 1000 anzusetzen?
Vielen Dank für die Beantwortung dieses Sachverhalts. Die öffentliche Publikation einer derartigen Frage dürfte für viele derzeit interessant sein.
Mit freundlichem Gruß, M.P.
Antwort durch Stefan Banse vom 29.01.2021
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Ja, es ist so, dass die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags prozentual von Ihrem Einkommen, mindestens jedoch von monatlich 1 096,67 Euro (2021) berechnet wird. Diese 1 096,67 Euro sind die Mindestbemessungsgrundlage und entsprechen einem Drittel der sogenannten Bezugsgröße. Daher gilt für 2021 ein Mindestbeitrag von 153,53 Euro zzgl. Zusatzbeitrag und dem Beitrag zur Pflegeversicherung. Nachrechnen können sie dies in unserem Beitragsrechner unter https://www.smart-rechner.de/kv_selbststaendige/rechner.php.
Möglicherweise gibt es aber gesonderte Regelungen aufgrund der Corona-Beschränkungen, die sich mir entziehen. Daher würde ich Ihnen raten, sich einmal mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Banse
Wie funktioniert die Berechnung des Beitrags bei privater Krankenversicherung des Ehegatten?
Unser Nutzer cl...com hatte am 22.08.2020 folgende Frage
Hallo,
ist es gesetzlich festgelegt, dass Krankenkassen zur Berechnung der Beiträge bei der freiwilligen Krankenversicherung bei Selbständigen das Einkommen des Gatten berücksichtigen müssen, wenn dieser privat krankenversichert ist?
Oder ist es möglich, dass das Einkommen des privat Versicherten nicht berechnet wird?
Ich frage für mich selbst, da ich leider diese Beträge, die in dieser Konstellation für mich berechnet wurden, nicht zahlen kann. Ich verdiene recht wenig mit meinem Kleinunternehmen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Claudia R.
Antwort durch Stefan Banse vom 22.08.2020
Sehr geehrte Frau R,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Um hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Frage ganz sicher zu gehen, schlagen wir Ihnen vor, Rat beim eigens für solche Unklarheiten eingerichteten Bürgertelefon zur Krankenversicherung des Ministeriums für Gesundheit zu holen. Dieses ist unter 030/340 60 66-01 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen