Berechnen Sie mit unserem Zahnersatzkosten-Rechner in wenigen Schritten den Zuschuss Ihrer Kasse und den Eigenanteil für Ihren Zahnersatz – mit Härtefall-Prüfung und Bonusheft-Berücksichtigung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Zahnersatzkosten-Rechner zeigt, welchen gesetzlichen Festzuschuss Ihre Krankenkasse übernimmt und wie hoch Ihr Eigenanteil ist.
- Bonusheft und Härtefallregelung werden berücksichtigt und können den Zuschuss auf bis zu 75 % bzw. 100 % erhöhen.
- Mehrere Befunde und unterschiedliche Gesamtkosten lassen sich vergleichen.
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Die Themen zum Zahnersatzkosten-Rechner
So funktioniert der Zahnersatzkosten-Rechner
Wozu dient der Rechner?
Mit dem Zahnersatzkosten-Rechner können Sie für 2026 und 2025 ermitteln, welchen Anteil der Kosten für Zahnersatz Sie selbst bezahlen müssen. Gleichzeitig sehen Sie, welchen Festzuschuss Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
Grundlage der Berechnung
Die Berechnung basiert auf den offiziell festgelegten Festzuschüssen für bestimmte zahnärztliche Befunde. Entscheidend sind dabei unter anderem das Antragsjahr, die Gesamtkosten der Behandlung und die vorliegenden Befunde.
Bonusheft und Festzuschuss
Der Rechner berücksichtigt automatisch, ob und wie lange ein Bonusheft geführt wurde. Je nach Dauer erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse und Ihr persönlicher Eigenanteil sinkt entsprechend.
Härtefall-Regelung
Liegt ein finanzieller Härtefall vor, kann die Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung vollständig übernehmen. In diesem Fall zeigt der Rechner, wie hoch der Zuschuss ist und welcher Eigenanteil gegebenenfalls verbleibt.
Ihr Ergebnis
Im Ergebnis sehen Sie übersichtlich, wie hoch der Festzuschuss und Ihr Eigenanteil ausfallen – sowohl ohne Bonusheft als auch mit Bonusheft über mehrere Jahre. So können Sie die finanzielle Belastung einer Zahnersatzbehandlung besser einschätzen und vergleichen.
Eingabehilfe zum Zahnersatzkosten-Rechner
Grundlagen
Bevor wir die Eingabefelder des Zahnersatzkosten-Rechners detailliert beschreiben, geben wir vorab eine kurze
Erklärung zur Berechnung des Eigenanteils.
Allgemeines zum Eigenanteil
Gesetzlich Krankenversicherte bekommen für Zahnersatz, wie Kronen, Brücken und Prothesen, feste Zuschüsse von ihrer Kasse. Den Rest zahlen sie selbst.
Es gibt einen Katalog mit rund 50 Befunden. Für jeden gibt es einen festen Betrag. Dieser wird jedes Jahr angepasst.
Je nach Gebiss können mehrere Zuschüsse zusammenkommen. Die Kasse zahlt 60 % der Kosten für die Standardbehandlung (Regelversorgung). Mit Bonusheft sind es bis zu 75 % und bei finanziellen Härtefällen 100 %.
Antragsjahr
Bitte angeben, in welchem Jahr der Zahnersatz-Antrag (Heil- und Kostenplan) des Zahnarztes ausgestellt wurde.
Härtefall
Bitte angeben, ob ein finanzieller Härtefall für Zahnersatz
vorliegt. Bei der Härtefallregelung besteht Anspruch auf 100 % Kostenerstattung für die Standardbehandlung
(Regelversorgung). Sonst sind es 60 %,
mit Bonusheft bis zu 75 %.
Bei Auswahl von "Weiß nicht", werden folgende weitere Eingabefelder eingeblendet, um zu prüfen, ob ein finanzieller Härtefall vorliegt.
Sozialleistungsbezug
Bitte angeben, ob eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird.
- BAföG
- Sozialhilfe
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter
- Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialen Entschädigung (§ 93 SGB XIV)
Ein Härtefall – und damit eine 100%ige Kostenübernahme für die Standardbehandlung – liegt schon vor, wenn eine dieser Sozialleistungen bezogen wird.
Angehörige im Haushalt
Bitte angeben, wie viele weitere Familienangehörige außer dem Antragsteller im selben Haushalt leben.
Für die Berechnung der Bruttoeinnahmen zählen alle Personen im Haushalt. Dazu gehören:
- Ehe- oder Lebenspartner (auch wenn privat krankenversichert)
- Kinder bis 18 Jahre – auch im gesamten Kalenderjahr, in dem sie 18 werden, egal wo und wie sie versichert sind
- Kinder ab 19 Jahren, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie Bürgergeld erhalten
Monatsbrutto Haushalt
Bitte alle monatlichen Bruttoeinnahmen angeben. Das gilt für den Antragsteller und alle Familienangehörigen im gemeinsamen Haushalt.
Dazu zählen:
- Lohn oder Gehalt (auch Minijob)
- Einmalzahlungen, z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Prämien, Abfindungen (jährliche Beträge durch 12 teilen)
- Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit laut Steuerbescheid
- Renten oder Pensionen
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld
- Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder Winterausfallgeld
- Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
- Elterngeld
- Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Heimunterbringungskosten oder Grundsicherung im Alter
- Miet- oder Pachteinnahmen
- Unterhalt ("plus" bei Erhalt, "minus" bei Zahlung)
- Sonstige Sozialleistungen
- Zinsen aus Kapitalvermögen oder Sparanlagen
- Weitere Einkünfte (z. B. BAföG, Wohngeld)
Gesamtkosten
Bitte die Gesamtkosten zum Zahnersatz angeben.
Das sind die Kosten der geplanten Behandlung laut Zahnersatz-Antrag (Heil- und Kostenplan) des Zahnarztes.
Befunde
Bitte die Befundnummern und deren Anzahl eingeben.
Diese sind im Zahnersatz-Antrag (Heil- und Kostenplan) des Zahnarztes aufgelistet.
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Fragen & Tipps zum Zahnersatzkosten-Rechner
Hier finden Sie Fragen und Tipps zum Zahnersatzkosten-Rechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Berücksichtigt der Zahnersatzkosten-Rechner eine private Zahnzusatzversicherung?Nein. Der Rechner zeigt ausschließlich den gesetzlichen Festzuschuss der Krankenkasse und Ihren verbleibenden Eigenanteil.
Leistungen aus einer privaten Zahnzusatzversicherung hängen vom individuellen Vertrag ab und können daher nicht pauschal berechnet werden. Der ermittelte Eigenanteil dient jedoch als gute Grundlage, um abzuschätzen, welchen Betrag eine Zusatzversicherung noch übernehmen könnte.
02.
Was passiert, wenn ich mich für hochwertigen Zahnersatz entscheide?Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ihren Festzuschuss immer nur für die sogenannte Regelversorgung.
Entscheiden Sie sich für hochwertigere Varianten – etwa Keramik statt Metall – steigt der Eigenanteil. Der Zuschuss der Kasse bleibt jedoch gleich. Der Rechner hilft Ihnen, diesen Unterschied transparent zu machen.
03.
Warum kann ich mehrere Befunde eingeben?Bei umfangreichem Zahnersatz liegen oft mehrere Befunde gleichzeitig vor, zum Beispiel fehlende Zähne an unterschiedlichen Stellen.
Für jeden Befund gibt es einen eigenen Festzuschuss. Der Rechner addiert diese automatisch, sodass Sie den gesamten Zuschuss und den Eigenanteil korrekt ermitteln können.
04.
Warum kann das Ergebnis vom tatsächlichen Rechnungsbetrag abweichen?Der Rechner arbeitet mit den offiziellen Festzuschüssen und den Angaben aus dem Heil- und Kostenplan.
Abweichungen können entstehen, wenn sich der Behandlungsumfang ändert, zusätzliche Leistungen hinzukommen oder der Zahnarzt nachträglich Anpassungen vornimmt. Maßgeblich ist letztlich immer die Abrechnung der Krankenkasse.
05.
Kann ich mit dem Rechner verschiedene Kostenangebote vergleichen?Ja. Sie können unterschiedliche Gesamtkosten eingeben, etwa aus mehreren Heil- und Kostenplänen, und sehen sofort, wie sich der Eigenanteil verändert.
So lässt sich gut vergleichen, welche Zahnersatzlösung für Sie finanziell am günstigsten ist – bei gleichem Festzuschuss der Krankenkasse.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Zahnersatz Kosten" verwendet:
- § 55 SGB V - Leistungsanspruch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- § 56 SGB V - Festsetzung der Regelversorgungen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Festzuschuss-Richtlinie gültig ab 1. Januar 2026 (Gemeinsamer Bundesausschuss)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Zahnersatz Kosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 10.02.2026 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Zahnersatz Kosten"
- Veröffentlichung des Zahnersatz-Kosten Rechner und eines Beipiels zu den Zahnersatzkosten.
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