Prüfen Sie, ob bei Ihnen ein finanzieller Härtefall für Zahnersatz vorliegt. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten für die Regelversorgung. Die Regelversorgung ist der Zahnersatz, der medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei finanziellem Härtefall zahlt die Kasse 100 % der Kosten für den Zahnersatz, der medizinisch notwendig ist (Regelversorgung). Extras zahlen Sie selbst.
- Der Anspruch richtet sich nach Einkommen und Haushaltsgröße. Die Grenzen ändern sich jedes Jahr. Unser Rechner berücksichtigt dies automatisch.
- Stellen Sie den Antrag vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse. Behandlungsplan und Nachweise beilegen.
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Infos zum Härtefall bei Zahnersatz
So funktioniert der Härtefallrechner für Zahnersatz
Mit dem Härtefallrechner können Sie prüfen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten der Standardversorgung (Regelversorgung) für Zahnersatz vollständig übernimmt.
- Wählen Sie das Jahre des Heil- und Kostenplans.
- Geben Sie an, ob ein Bezug von Sozialleistungen vorliegt.
- Tragen Sie die Zahl der weiteren Angehörigen im Haushalt ein.
- Ergänzen Sie das Monatsbrutto des Haushalts.
Der Rechner zeigt sofort, ob die Härtefallregelung nach § 55 SGB V greift oder nicht. Liegt Ihr Einkommen unterhalb der maßgeblichen Grenze, übernimmt die Krankenkasse die Kosten zu 100 %. Liegt es darüber, bleibt es bei den üblichen Zuschüssen.
Eingabehilfe zum Härtefallrechner für Zahnersatz
Kalenderjahr
Bitte geben Sie an, in welchem Jahr Ihr Heil- und Kostenplan ausgestellt wurde.
Bezug von Sozialleistungen
Bitte geben Sie an, ob Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten.
- BAföG
- Sozialhilfe
- Bürgergeld
- Grundsicherung
- Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialen Entschädigung (§ 93 SGB XIV)
Ein Härtefall – und damit eine 100%ige Kostenübernahme – liegt schon vor, wenn Sie eine dieser Sozialleistungen erhalten
Angehörige im Haushalt
Bitte geben Sie an, wie viele weitere Familienangehörige außer Ihnen im selben Haushalt leben.
Für die Berechnung der Bruttoeinnahmen zählen alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt wohnen. Dazu gehören:
- Ehe- oder Lebenspartner (auch wenn privat krankenversichert)
- Kinder bis 18 Jahre – auch im gesamten Kalenderjahr, in dem sie 18 werden, egal wo und wie sie versichert sind
- Kinder ab 19 Jahren, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie Bürgergeld erhalten
Monatsbrutto Haushalt
Bitte geben Sie alle monatlichen Bruttoeinnahmen von Ihnen und Ihren Familienangehörigen an, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben.
Dazu zählen:
- Lohn oder Gehalt (auch Minijob)
- Einmalzahlungen, z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Prämien, Abfindungen (jährliche Beträge durch 12 teilen)
- Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit laut Steuerbescheid
- Renten oder Pensionen
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld
- Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder Winterausfallgeld
- Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
- Elterngeld
- Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Heimunterbringungskosten oder Grundsicherung
- Miet- oder Pachteinnahmen
- Unterhalt ("plus" bei Erhalt, "minus" bei Zahlung)
- Sonstige Sozialleistungen
- Zinsen aus Kapitalvermögen oder Sparanlagen
- Weitere Einkünfte (z. B. BAföG, Wohngeld)
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Fragen & Tipps zur Härtefallregelung für Zahnersatz
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps im Zusammenhang mit der Härtefallregelung für Zahnersatz. Was interessiert Sie besonders?
01.
Wer hat Anspruch auf die Härtefallregelung beim Zahnersatz?Die Härtefallregelung greift für Versicherte mit geringem Einkommen. Liegt Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Zahnersatz in voller Höhe der Regelversorgung. Dazu zählen auch Angehörige, etwa Ehepartner oder Kinder, wenn sie mitversichert sind.
Einkommensgrenzen 2025
Die Grenzen orientieren sich an der aktuellen Bezugsgröße West. Für 2025 gelten folgende Werte: 40 % der Bezugsgröße für Alleinstehende, zuzüglich 15 % für den ersten Angehörigen und 10 % für jeden weiteren.
Personen im Haushalt Einkommensgrenze (brutto) 2024 2025 Alleinstehend 1 414,00 € 1 498,00 € 1 Angehöriger 1 944,25 € 2 059,75 € 2 Angehörige 2 297,75 € 2 434,25 € 3 Angehörige 2 651,25 € 2 808,75 € Jeder weitere Angehörige + 353,50 € + 374,50 € Wichtig: Beziehen Sie eine der folgenden Geldleistungen, bekommen Sie mit entsprechendem Nachweis automatisch den maximalen Festzuschuss:
- BAföG
- Sozialhilfe
- Bürgergeld
- Grundsicherung
- Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialen Entschädigung (§ 93 SGB XIV)
Mit unserem Härtefallrechner können Sie schnell prüfen, ob Sie unter Ihrer persönlichen Grenze liegen. Unsere Erfahrung zeigt: Gerade Familien profitieren häufig von der Härtefallregelung.
02.
Was ist die Regelversorgung beim Zahnersatz?Unter der Regelversorgung versteht man die zahnärztliche Standardbehandlung, die von den Krankenkassen übernommen wird. Dabei handelt es sich um eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung, die funktional notwendig ist – zum Beispiel eine einfache Krone oder Brücke.
Wenn Sie sich für die Regelversorgung entscheiden, deckt die Krankenkasse die Kosten im Rahmen des Festzuschusses vollständig ab, sobald ein Härtefall vorliegt. Sie müssen dann keinen Eigenanteil leisten.
Unsere Erfahrung zeigt: Viele Patienten wählen bei der Härtefallregelung die Regelversorgung, weil sie damit eine solide Grundversorgung ohne zusätzliche Kosten erhalten.
03.
Wie stelle ich den Härtefallantrag für Zahnersatz und welche Unterlagen brauche ich?Wenn der Härtefallrechner zeigt, dass Sie Anspruch auf die Härtefallregelung haben, stellen Sie den Antrag direkt bei Ihrer Krankenkasse. Dafür sind bestimmte Nachweise erforderlich, z. B. Einkommensbescheide, Rentenunterlagen und der Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes.
Die Krankenkasse prüft Ihre Angaben und informiert Sie über das Ergebnis. Mit einer Bestätigung übernimmt sie die Kosten der Regelversorgung entweder komplett oder mit stark reduziertem Eigenanteil.
Unsere Erfahrung: Viele Anträge werden bewilligt, wenn die Unterlagen vollständig sind. Achten Sie deshalb darauf, alles beizufügen, um Verzögerungen zu vermeiden.
04.
Was bedeutet die gleitende Härtefallregelung beim Zahnersatz?Nicht immer reicht das Einkommen für die volle Befreiung. In diesem Fall greift die gleitende Härtefallregelung. Sie sorgt dafür, dass auch Versicherte knapp oberhalb der Einkommensgrenze unterstützt werden. Die Eigenbeteiligung ist dabei auf das Dreifache des Betrags begrenzt, um den Ihr Einkommen die Grenze übersteigt. Alles darüber hinaus übernimmt die Krankenkasse.
Nach Erhalt der Zahnarztrechnung kann es sich also lohnen, einen Antrag auf einen erhöhten Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.
Beispiel aus unserer Erfahrung
Ein alleinstehendes Mitglied hat 2025 ein Bruttoeinkommen von 1 528,00 Euro. Die Grenze liegt bei 1 498,00 Euro, also 30 Euro weniger. 30 Euro × 3 ergibt 90 Euro. Die maximale Eigenbeteiligung für die Regelversorgung beträgt also 90 Euro, den Rest zahlt die Krankenkasse.
Unser Tipp: Nutzen Sie den Härtefallrechner, um zu prüfen, ob Sie von der gleitenden Härtefallregelung profitieren. Greift die Härtefallregelung nicht, finden Sie weitere Informationen im Hilfetext zum Ergebnis hinter dem [?].
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Härtefall bei Zahnersatz" verwendet:
- § 55 SGB V - Leistungsanspruch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Härtefall bei Zahnersatz" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 29.08.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Härtefall bei Zahnersatz"
- Veröffentlichung des Härtefallrechners für Zahnersatz und eines Beipiels zur Prüfung eines Härtefalls für Zahnersatz.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite