Frau Berger (Name geändert) braucht Zahnersatz. Da sie nur wenig verdient, fragt sie sich: Muss sie die Kosten selbst tragen? Wir zeigen Schritt für Schritt, wie die Härtefallregelung funktioniert und wie sie Geld sparen kann.
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So prüfen wir den Härtefall und die Kosten.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Frau Berger ist gesetzlich versichert. Sie soll im Unterkiefer eine Brücke bekommen.
- Sie lebt allein und arbeitet in Teilzeit.
- Bruttoeinkommen: 1.250 € pro Monat
- Bonusheft: seit 5 Jahren ohne Lücke
1. Was heißt Härtefall?
Bei einem Härtefall übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten für die Standard-Versorgung. Normalerweise zahlt die Kasse nur einen Teil. Wer mehr möchte (z. B. Keramik), muss nur die Mehrkosten tragen.
2. Einkommensgrenze prüfen
Ob jemand als Härtefall gilt, hängt vom Einkommen ab. Für Alleinstehende gilt 2025 eine feste Grenze von 1 498,00 €. Wer darunter liegt, muss keinen Eigenanteil zahlen. Den genauen Wert - z. B. bei weiteren Angehörigen - zeigt unser Härtefall-Rechner.
Im Beispiel: Frau Berger hat 1.250 €. Das ist weniger als der Grenzwert. Sie erfüllt die Bedingung.
3. Antrag stellen
Die Zahnarztpraxis erstellt einen Heil- und Kostenplan. Dort wird der Härtefall angekreuzt. Frau Berger reicht ihre Lohnzettel bei der Krankenkasse ein. Die Kasse prüft alles und bestätigt den Härtefall.
4. Bonusheft
Normalerweise erhöht ein geführtes Bonusheft den Zuschuss der Kasse. Bei einem Härtefall übernimmt die Kasse aber immer 100 % der Standard-Versorgung. Das Bonusheft spielt hier keine Rolle.
5. Kostenbeispiel ohne Härtefall
Beispiel: Die Brücke kostet 1.200 €. Mit Bonusheft zahlt die Kasse 70 % = 840 €. Frau Berger müsste 360 € selbst zahlen.
6. Kostenbeispiel mit Härtefall
Bei Härtefall zahlt die Kasse die gesamten 1.200 €. Frau Berger hat keine Kosten für die Standard-Versorgung. Möchte sie eine teurere Brücke, zahlt sie nur den Unterschied.
7. Checkliste: So läuft es ab
- Einkommen prüfen: Bin ich unter der Grenze? → Rechner nutzen
- Heil- und Kostenplan: Zahnarzt trägt den Härtefall ein.
- Unterlagen einreichen: z. B. Lohnzettel oder Rentenbescheid.
- Bestätigung abwarten: Kasse markiert den Härtefall im Plan.
- Versorgung wählen: Standard (kostenfrei) oder bessere Lösung (nur Aufpreis).
- Rechnung prüfen: Stimmen Kosten und Zuzahlung mit dem Plan überein?
8. Häufige Fragen
Gilt der Härtefall auch rückwirkend?
Nein, er gilt ab dem bestätigten Kostenplan. Spätere Änderungen müssen neu geprüft werden.
Was, wenn mein Einkommen schwankt?
Die Kasse schaut auf den monatlichen Durchschnitt. Sie kann aktuelle Belege verlangen.
Brauche ich ein Bonusheft?
Für die Härtefallregelung nein. Die Kasse zahlt immer 100 % der Standard-Versorgung.
Bei teureren Behandlungen bleibt der Aufpreis aber bestehen.
9. Ergebnis für Frau Berger
Für Frau Berger gilt der Härtefall. Sie zahlt für die Standard-Versorgung nichts. Entscheidet sie sich für eine bessere Lösung, trägt sie nur die Mehrkosten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Härtefall bei Zahnersatz" verwendet:
- § 55 SGB V - Leistungsanspruch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Härtefall bei Zahnersatz" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 29.08.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Härtefall bei Zahnersatz"
- Veröffentlichung des Härtefallrechners für Zahnersatz und eines Beipiels zur Prüfung eines Härtefalls für Zahnersatz.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite