Arbeitslosengeld Anspruch

Arbeitslosengeld-Rechner

Thema Arbeitslosengeld-Rechner

Berechnen Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner in wenigen Schritten Ihren Anspruch und die voraussichtliche Höhe des Arbeitslosengeldes ALG 1 – anonym, kostenlos und mit verständlicher Ergebnis-Erklärung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitslosengeld-Rechner berechnet die Höhe und Dauer von ALG 1 auf Basis Ihres früheren sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens.
  • Die Berechnung erfolgt über ein pauschaliertes Netto, von dem 60 % oder 67 % (mit Kind) als Arbeitslosengeld gezahlt werden.
  • Die Bezugsdauer hängt von Alter und den Beitragsmonaten zur Arbeitslosenversicherung in den letzten Jahren ab.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Arbeitslosengeld-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

Die Themen zum Arbeitslosengeld-Rechner

So funktioniert der Arbeitslosengeld-Rechner (ALG 1)

Wozu dient der Rechner?

Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner können Sie berechnen, wie hoch Ihr voraus­sichtlicher Anspruch auf Arbeits­losen­geld ist. Grundlage dafür ist Ihr früheres Einkommen aus einer sozial­versicherungs­pflichtigen Beschäftigung.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Der Rechner ermittelt zunächst ein pauschales tägliches Netto aus Ihrem früheren Bruttoeinkommen. Dabei werden automatisch Steuern sowie Sozial­versicherungs­beiträge berücksichtigt.

Auf dieses berechnete Netto wird anschließend der gesetzliche Leistungssatz angewendet. Dieser beträgt 60 Prozent oder 67 Prozent, abhängig davon, ob Sie Kinder haben.

Wie lange wird ALG 1 gezahlt?

Auf Wunsch berücksichtigt der Rechner auch die Bezugsdauer des Arbeitslosen­geldes. Diese richtet sich nach Ihrem Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit sowie nach der Anzahl der Monate, in denen Sie zuvor Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung gezahlt haben.

Eingabehilfe zum Arbeitslosengeld-Rechner

Grundlagen

Arbeitslosengeld-Rechner: Grundlagen Bevor wir jedes Eingabefeld des Arbeitslosengeld-Rechners detailliert beschreiben, geben wir vorab kurz ein paar Grundlagen zum Thema Arbeitslosengeld.

Was ist Arbeitslosengeld 1?

Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Leistung der Arbeits­losen­versicherung. Es dient der Einkommens­sicherung bei Arbeits­losigkeit. Es ist etwas anderes als das Bürgergeld oder ab 2026 die Neue Grundsicherung. ALG 1 hilft Menschen, die kurzzeitig ohne Job sind und eine neue Arbeit suchen. Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum. Es greift bei längerer Arbeitslosigkeit oder wenn das Einkommen zu niedrig ist.

Anspruchs­voraus­setzungen

Ein Anspruch auf ALG 1 besteht, wenn:

  • Arbeits­losigkeit vorliegt
  • eine persönliche Arbeitslos­meldung erfolgt ist
  • in der Regel mindestens 12 Monate versicherungs­pflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate bestanden haben

Wie wird ALG 1 berechnet?

Die Höhe des ALG 1 richtet sich nach:

  • dem durch­schnitt­lichen Brutto­arbeits­entgelt im Bemessungs­zeitraum
  • der Steuerklasse und weiteren Steuer­merkmalen
  • dem Vorliegen von Kindern im Sinne des Steuerrechts

Das Ergebnis ist ein pauschaliertes Nettoentgelt, von dem ein fester Prozentsatz gezahlt wird.

Kalenderjahr

Arbeitslosengeld-Rechner: Auswahl Kalenderjahr Bitte das Kalenderjahr auswählen, für das das Arbeits­losen­geld berechnet werden soll. Das Jahr ist wichtig, da sich Rechenwerte und gesetzliche Vorgaben ändern können.

Monatsbrutto vorher

Arbeitslosengeld-Rechner: Eingabe Monatsbrutto vorher Bitte das durch­schnitt­liche monatliche Brutto­arbeits­entgelt der letzten 12 Monate mit sozial­versicherungs­pflichtigem Arbeits­entgelt vor Beginn der Arbeits­losigkeit angeben.

Bemessungszeitraum (12 Monate)

Für die Berechnung des ALG 1 werden 12 Monate mit Arbeits­entgelt berück­sichtigt. Wenn in den letzten 12 Kalendermonaten weniger als 12 Monate gearbeitet wurde, werden frühere Beschäftigungs­monate einbezogen. Monate ohne Arbeits­entgelt zählen nicht mit.

Der Bemessungs­zeitraum kann dabei bis zu 30 Monate zurück­reichen. Sind innerhalb dieses Zeitraums keine 12 Monate mit Arbeits­entgelt vorhanden, erfolgt die Berechnung nach einer fiktiven Bemessung.

Konkretes Beispiel

  • Letzte Beschäftigung: 6 Monate
  • Davor: Arbeitslosigkeit
  • Davor: frühere Beschäftigung

⇒ Für die Berechnung werden:

  • die 6 aktuellen Arbeits­monate
  • plus 6 frühere Arbeits­monate verwendet

Das Monatsbrutto wird dann über diese 12 Monate gemittelt.

Zum Brutto­arbeits­entgelt gehören

  • laufender Arbeitslohn aus dem Arbeits­verhältnis
  • regelmäßig gezahlte Zulagen und Zuschläge, soweit sie steuer­pflichtig sind
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, sofern sie steuerpflichtig sind und im Bemessungs­zeitraum ausgezahlt wurden
  • sonstige steuer­pflichtige Sonder­zahlungen, die dem Bemessungs­eitraum zugeordnet werden

Nicht zum Brutto­arbeits­entgelt gehören:

  • Abfindungen und Entschädigungen
  • Einkünfte aus Minijobs, denn dafür werden in der Regel keine Beiträge zur Arbeits­losen­versicherung gezahlt
  • steuerfreie Zuschläge
  • Aufwandsersatz (z. B. Fahrtkosten, Verpflegungs­pauschalen)
  • Leistungen aus Sozial­versicherungen (z. B. Krankengeld, Elterngeld)
  • Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit

Maßgeblich ist das Brutto vor Abzug von Steuern und Sozial­abgaben.

Steuerklasse

Arbeitslosengeld-Rechner: Eingabe Steuerklasse Bitte die Steuerklasse auswählen, die zu Jahres­beginn der Arbeits­losig­keit galt. Die Steuerklasse beeinflusst die Lohnsteuer und damit das pauschal zu berechnende Netto­entgelt.

Bedeutung für das ALG 1

Das ALG 1 wird nicht aus dem tatsächlichen Netto­gehalt berechnet. Stattdessen wird nach § 153 SGB III ein pauschaliertes Netto­arbeits­entgelt ermittelt. Dabei werden vom Brutto­arbeits­entgelt pauschal abgezogen:

Eine individuelle Kirchensteuer wird dabei nicht berück­sichtigt.

Kinder

Arbeitslosengeld-Rechner: Eingabe Kinder Bitte auswählen, ob der Antragsteller oder der Ehe- oder Lebenspartner ein Kind hat, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.

Bedeutung für das ALG 1

Beim ALG 1 gibt es zwei Leistungs­sätze:

  • 67 % des pauschal berechneten Nettos, wenn ein Kind berücksichtigt wird
  • 60 %, wenn kein Kind berücksichtigt wird

So viel Prozent des berechneten täglichen Nettoentgelts werden als ALG 1 je Tag gezahlt.

Hinweise

Maßgeblich ist der Anspruch auf Kindergeld, nicht die Anzahl der Kinder Ein Kind reicht aus, um den höheren Leistungs­satz zu erhalten Die Auswahl wirkt sich direkt auf die Höhe des ALG 1 aus

Dauer berechnen

Arbeitslosengeld-Rechner: Eingabe Dauer berechnen Nach Auswahl von „Ja“ wird berechnet, wie lange ALG 1 gezahlt wird. Dann werden zusätzliche Angaben benötigt:

  • Beitragsmonate der letzten 5 Jahre
  • Alter bei Beginn der Arbeits­losigkeit

Hinweis: Für den Anspruch - also, ob überhaupt Arbeits­losen­geld gezahlt wird - zählen die letzten 30 Monate. Für die Dauer zählen die letzten 60 Monate, also 5 Jahre.

Bei Auswahl von „Nein“ wird nur die Höhe des Arbeits­losen­geldes berechnet.

Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit

Arbeitslosengeld-Rechner: Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit Bitte das vollendete Lebensalter zum Beginn der Arbeits­losigkeit angeben. Maßgeblich ist das Alter am ersten Tag, für den Arbeits­losen­geld beantragt wird.

Bedeutung für die Anspruchsdauer

Das Alter kann die Dauer des Anspruchs auf ALG 1 verlängern. Ab folgenden Altersgrenzen sind längere Anspruchs­dauern möglich:

  • ab 50 Jahren
  • ab 55 Jahren
  • ab 58 Jahren

Das Alter wird nur für die Anspruchs­dauer berück­sichtigt, nicht für die Höhe des Arbeits­losen­geldes.

Beitragsmonate

Arbeitslosengeld-Rechner: Eingabe Beitragsmonate Bitte die Anzahl der Monate mit Beiträgen zur Arbeits­losen­versicherung angeben, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Arbeits­losigkeit liegen. Als Beitrags­monate zählen Monate mit:

  • sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung
  • Zahlung von Beiträgen zur Arbeits­losen­versicherung

Hinweise

  • Für den Anspruch - also, ob überhaupt ALG gezahlt wird - sind innerhalb der letzten 30 Monate 12 Beitrags­monate erforderlich. Für die Bestimmung der Dauer zählen die letzten 60 Monate bzw. 5 Jahre.
  • Maximal 48 Monate sind für die Berechnung relevant
  • Minijobs zählen in der Regel nicht
  • Monate ohne Beiträge (z. B. Arbeits­losigkeit, unbezahlter Urlaub) zählen nicht

Die Beitrags­monate bestimmen die Dauer des Anspruchs auf ALG 1.

Fragen & Tipps zum Arbeitslosengeld-Rechner

Hier finden Sie Fragen und Tipps zum Arbeitslosengeld-Rechner. Was möchten Sie wissen?

  • 01.
    Warum unterscheidet sich das berechnete ALG 1 von meinem früheren Nettogehalt?

    Pauschaliertes Netto statt echtes Netto

    Das Arbeitslosengeld 1 wird nicht aus Ihrem tatsächlichen Nettogehalt berechnet. Stattdessen ermittelt die Agentur für Arbeit ein pauschaliertes Nettoentgelt.

    Dabei werden unter anderem pauschale Sozialabgaben und die Lohnsteuer berücksichtigt – individuelle Abzüge wie Kirchensteuer oder private Versicherungen jedoch nicht. Deshalb kann das errechnete ALG 1 vom früheren Netto abweichen.

  • 02.
    Wirkt sich ein Steuerklassenwechsel auf das ALG 1 aus?

    Entscheidend ist der Zeitpunkt

    Maßgeblich ist die Steuerklasse, die zu Beginn des Kalender­jahres der Arbeitslosigkeit galt. Ein späterer Steuerklassen­wechsel hat keinen Einfluss mehr auf die Höhe des ALG 1.

    Unserer Erfahrung nach lohnt es sich, geplante Steuerklassen­wechsel frühzeitig zu prüfen, wenn absehbar ist, dass Arbeitslosigkeit eintreten wird.

  • 03.
    Zählen Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld beim ALG 1 mit?

    Nur unter bestimmten Voraussetzungen

    Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden nur dann berücksichtigt, wenn sie steuerpflichtig sind und im maßgeblichen Bemessungszeitraum (12 Monate mit Arbeitsentgelt) ausgezahlt wurden.

    Abfindungen oder Entschädigungen zählen hingegen nicht zum Brutto­arbeits­entgelt für die Berechnung des ALG 1.

  • 04.
    Was bedeutet eine „fiktive Bemessung“ beim Arbeitslosengeld?

    Wenn zu wenig Arbeitsmonate vorliegen

    Sind innerhalb von 30 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit keine 12 Monate mit Arbeitsentgelt vorhanden, kann das ALG 1 fiktiv berechnet werden.

    In diesem Fall wird das Einkommen nicht aus dem früheren Gehalt abgeleitet, sondern aus einer gesetzlich festgelegten Entgeltgruppe, die sich nach der Qualifikation richtet. Unserer Erfahrung nach fällt das ALG 1 dann oft niedriger aus.

  • 05.
    Darf ich während des Bezugs von ALG 1 hinzuverdienen?

    Hinzuverdienst ist möglich

    Ein Nebenjob während des ALG-1-Bezugs ist grundsätzlich erlaubt. Ein Freibetrag von 165 Euro monatlich bleibt anrechnungs­frei.

    Alles darüber hinaus wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wichtig ist außerdem, dass die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden bleibt, da sonst keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Arbeitslosengeld (ALG 1)" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Arbeitslosengeld (ALG 1)" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 23.01.2026 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Arbeitslosengeld (ALG 1)"

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