Berechnen Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner in wenigen Schritten Ihren Anspruch und die voraussichtliche Höhe des Arbeitslosengeldes ALG 1 – anonym, kostenlos und mit verständlicher Ergebnis-Erklärung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Arbeitslosengeld-Rechner berechnet die Höhe und Dauer von ALG 1 auf Basis Ihres früheren sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens.
- Die Berechnung erfolgt über ein pauschaliertes Netto, von dem 60 % oder 67 % (mit Kind) als Arbeitslosengeld gezahlt werden.
- Die Bezugsdauer hängt von Alter und den Beitragsmonaten zur Arbeitslosenversicherung in den letzten Jahren ab.
Die Themen zum Arbeitslosengeld-Rechner
So funktioniert der Arbeitslosengeld-Rechner (ALG 1)
Wozu dient der Rechner?
Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner können Sie berechnen, wie hoch Ihr voraussichtlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld ist. Grundlage dafür ist Ihr früheres Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
Der Rechner ermittelt zunächst ein pauschales tägliches Netto aus Ihrem früheren Bruttoeinkommen. Dabei werden automatisch Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt.
Auf dieses berechnete Netto wird anschließend der gesetzliche Leistungssatz angewendet. Dieser beträgt 60 Prozent oder 67 Prozent, abhängig davon, ob Sie Kinder haben.
Wie lange wird ALG 1 gezahlt?
Auf Wunsch berücksichtigt der Rechner auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Diese richtet sich nach Ihrem Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit sowie nach der Anzahl der Monate, in denen Sie zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
Eingabehilfe zum Arbeitslosengeld-Rechner
Grundlagen
Bevor wir jedes Eingabefeld des Arbeitslosengeld-Rechners detailliert beschreiben, geben wir vorab kurz
ein paar Grundlagen zum Thema Arbeitslosengeld.
Was ist Arbeitslosengeld 1?
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Es dient der Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit. Es ist etwas anderes als das Bürgergeld oder ab 2026 die Neue Grundsicherung. ALG 1 hilft Menschen, die kurzzeitig ohne Job sind und eine neue Arbeit suchen. Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum. Es greift bei längerer Arbeitslosigkeit oder wenn das Einkommen zu niedrig ist.
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Anspruch auf ALG 1 besteht, wenn:
- Arbeitslosigkeit vorliegt
- eine persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt ist
- in der Regel mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate bestanden haben
Wie wird ALG 1 berechnet?
Die Höhe des ALG 1 richtet sich nach:
- dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt im Bemessungszeitraum
- der Steuerklasse und weiteren Steuermerkmalen
- dem Vorliegen von Kindern im Sinne des Steuerrechts
Das Ergebnis ist ein pauschaliertes Nettoentgelt, von dem ein fester Prozentsatz gezahlt wird.
Kalenderjahr
Bitte das Kalenderjahr auswählen, für das das Arbeitslosengeld berechnet werden soll.
Das Jahr ist wichtig, da sich Rechenwerte und gesetzliche Vorgaben ändern können.
Monatsbrutto vorher
Bitte das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate mit
sozialversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitslosigkeit angeben.
Bemessungszeitraum (12 Monate)
Für die Berechnung des ALG 1 werden 12 Monate mit Arbeitsentgelt berücksichtigt. Wenn in den letzten 12 Kalendermonaten weniger als 12 Monate gearbeitet wurde, werden frühere Beschäftigungsmonate einbezogen. Monate ohne Arbeitsentgelt zählen nicht mit.
Der Bemessungszeitraum kann dabei bis zu 30 Monate zurückreichen. Sind innerhalb dieses Zeitraums keine 12 Monate mit Arbeitsentgelt vorhanden, erfolgt die Berechnung nach einer fiktiven Bemessung.
Konkretes Beispiel
- Letzte Beschäftigung: 6 Monate
- Davor: Arbeitslosigkeit
- Davor: frühere Beschäftigung
⇒ Für die Berechnung werden:
- die 6 aktuellen Arbeitsmonate
- plus 6 frühere Arbeitsmonate verwendet
Das Monatsbrutto wird dann über diese 12 Monate gemittelt.
Zum Bruttoarbeitsentgelt gehören
- laufender Arbeitslohn aus dem Arbeitsverhältnis
- regelmäßig gezahlte Zulagen und Zuschläge, soweit sie steuerpflichtig sind
- Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, sofern sie steuerpflichtig sind und im Bemessungszeitraum ausgezahlt wurden
- sonstige steuerpflichtige Sonderzahlungen, die dem Bemessungseitraum zugeordnet werden
Nicht zum Bruttoarbeitsentgelt gehören:
- Abfindungen und Entschädigungen
- Einkünfte aus Minijobs, denn dafür werden in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt
- steuerfreie Zuschläge
- Aufwandsersatz (z. B. Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen)
- Leistungen aus Sozialversicherungen (z. B. Krankengeld, Elterngeld)
- Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
Maßgeblich ist das Brutto vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Steuerklasse
Bitte die Steuerklasse auswählen, die zu Jahresbeginn der Arbeitslosigkeit galt.
Die Steuerklasse beeinflusst die Lohnsteuer und damit das pauschal zu berechnende Nettoentgelt.
Bedeutung für das ALG 1
Das ALG 1 wird nicht aus dem tatsächlichen Nettogehalt berechnet. Stattdessen wird nach § 153 SGB III ein pauschaliertes Nettoarbeitsentgelt ermittelt. Dabei werden vom Bruttoarbeitsentgelt pauschal abgezogen:
- Lohnsteuer nach der gewählten Steuerklasse
- Solidaritätszuschlag
- pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge
Eine individuelle Kirchensteuer wird dabei nicht berücksichtigt.
Kinder
Bitte auswählen, ob der Antragsteller oder der Ehe- oder Lebenspartner ein Kind hat, für das Anspruch
auf Kindergeld besteht.
Bedeutung für das ALG 1
Beim ALG 1 gibt es zwei Leistungssätze:
- 67 % des pauschal berechneten Nettos, wenn ein Kind berücksichtigt wird
- 60 %, wenn kein Kind berücksichtigt wird
So viel Prozent des berechneten täglichen Nettoentgelts werden als ALG 1 je Tag gezahlt.
Hinweise
Maßgeblich ist der Anspruch auf Kindergeld, nicht die Anzahl der Kinder Ein Kind reicht aus, um den höheren Leistungssatz zu erhalten Die Auswahl wirkt sich direkt auf die Höhe des ALG 1 aus
Dauer berechnen
Nach Auswahl von „Ja“ wird berechnet, wie lange ALG 1 gezahlt wird.
Dann werden zusätzliche Angaben benötigt:
- Beitragsmonate der letzten 5 Jahre
- Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit
Hinweis: Für den Anspruch - also, ob überhaupt Arbeitslosengeld gezahlt wird - zählen die letzten 30 Monate. Für die Dauer zählen die letzten 60 Monate, also 5 Jahre.
Bei Auswahl von „Nein“ wird nur die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet.
Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit
Bitte das vollendete Lebensalter zum Beginn der Arbeitslosigkeit angeben. Maßgeblich ist das
Alter am ersten Tag, für den
Arbeitslosengeld beantragt wird.
Bedeutung für die Anspruchsdauer
Das Alter kann die Dauer des Anspruchs auf ALG 1 verlängern. Ab folgenden Altersgrenzen sind längere Anspruchsdauern möglich:
- ab 50 Jahren
- ab 55 Jahren
- ab 58 Jahren
Das Alter wird nur für die Anspruchsdauer berücksichtigt, nicht für die Höhe des Arbeitslosengeldes.
Beitragsmonate
Bitte die Anzahl der Monate mit Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung angeben, die innerhalb
der letzten 5 Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit liegen.
Als Beitragsmonate zählen Monate mit:
- sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung
Hinweise
- Für den Anspruch - also, ob überhaupt ALG gezahlt wird - sind innerhalb der letzten 30 Monate 12 Beitragsmonate erforderlich. Für die Bestimmung der Dauer zählen die letzten 60 Monate bzw. 5 Jahre.
- Maximal 48 Monate sind für die Berechnung relevant
- Minijobs zählen in der Regel nicht
- Monate ohne Beiträge (z. B. Arbeitslosigkeit, unbezahlter Urlaub) zählen nicht
Die Beitragsmonate bestimmen die Dauer des Anspruchs auf ALG 1.
Fragen & Tipps zum Arbeitslosengeld-Rechner
Hier finden Sie Fragen und Tipps zum Arbeitslosengeld-Rechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Warum unterscheidet sich das berechnete ALG 1 von meinem früheren Nettogehalt?Pauschaliertes Netto statt echtes Netto
Das Arbeitslosengeld 1 wird nicht aus Ihrem tatsächlichen Nettogehalt berechnet. Stattdessen ermittelt die Agentur für Arbeit ein pauschaliertes Nettoentgelt.
Dabei werden unter anderem pauschale Sozialabgaben und die Lohnsteuer berücksichtigt – individuelle Abzüge wie Kirchensteuer oder private Versicherungen jedoch nicht. Deshalb kann das errechnete ALG 1 vom früheren Netto abweichen.
02.
Wirkt sich ein Steuerklassenwechsel auf das ALG 1 aus?Entscheidend ist der Zeitpunkt
Maßgeblich ist die Steuerklasse, die zu Beginn des Kalenderjahres der Arbeitslosigkeit galt. Ein späterer Steuerklassenwechsel hat keinen Einfluss mehr auf die Höhe des ALG 1.
Unserer Erfahrung nach lohnt es sich, geplante Steuerklassenwechsel frühzeitig zu prüfen, wenn absehbar ist, dass Arbeitslosigkeit eintreten wird.
03.
Zählen Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld beim ALG 1 mit?Nur unter bestimmten Voraussetzungen
Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden nur dann berücksichtigt, wenn sie steuerpflichtig sind und im maßgeblichen Bemessungszeitraum (12 Monate mit Arbeitsentgelt) ausgezahlt wurden.
Abfindungen oder Entschädigungen zählen hingegen nicht zum Bruttoarbeitsentgelt für die Berechnung des ALG 1.
04.
Was bedeutet eine „fiktive Bemessung“ beim Arbeitslosengeld?Wenn zu wenig Arbeitsmonate vorliegen
Sind innerhalb von 30 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit keine 12 Monate mit Arbeitsentgelt vorhanden, kann das ALG 1 fiktiv berechnet werden.
In diesem Fall wird das Einkommen nicht aus dem früheren Gehalt abgeleitet, sondern aus einer gesetzlich festgelegten Entgeltgruppe, die sich nach der Qualifikation richtet. Unserer Erfahrung nach fällt das ALG 1 dann oft niedriger aus.
05.
Darf ich während des Bezugs von ALG 1 hinzuverdienen?Hinzuverdienst ist möglich
Ein Nebenjob während des ALG-1-Bezugs ist grundsätzlich erlaubt. Ein Freibetrag von 165 Euro monatlich bleibt anrechnungsfrei.
Alles darüber hinaus wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wichtig ist außerdem, dass die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden bleibt, da sonst keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Arbeitslosengeld (ALG 1)" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Arbeitslosengeld (ALG 1)" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 23.01.2026 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Arbeitslosengeld (ALG 1)"
- Veröffentlichung des Arbeitslosengeld-Rechners (ALG 1) und der Texte für 2026.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

