Wie kommt die Höhe von Arbeitslosengeld 1 zustande? Am Beispiel von Herrn Becker (Name geändert) zeigen wir Schritt für Schritt, wie aus dem früheren Verdienst das ALG 1 pro Monat abgeleitet wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Beispiel erklärt in einfachen Schritten, wie die Höhe von ALG 1 aus dem vorherigen Verdienst entsteht.
- Die grobe Faustregel lautet: Netto × Leistungssatz (60 oder 67 %) = ALG 1.
- Wichtig ist auch die Dauer: Sie hängt davon ab, wie lange man vorher versichert beschäftigt war.
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Inhalt
Grundlagen zum Beispiel
Herr Becker wird im Jahr 2026 arbeitslos und meldet sich bei der Agentur für Arbeit. Er möchte wissen, wie hoch sein Arbeitslosengeld 1 ausfällt.
- Herr Becker ist 35 Jahre alt und lebt allein.
- Ein Kind lebt mit im Haushalt: ja.
- Sein durchschnittlicher Monatsverdienst lag bei 3000 Euro brutto.
- Er hat Steuerklasse 1
- Er war in den letzten Jahren 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
1. Bemessungsentgelt pro Tag
Für ALG 1 zählt der frühere Verdienst. Als Ausgangspunkt dient das sogenannte Bemessungsentgelt. Das ist das durchschnittliche Monatsbrutto der letzten 12 Beitragsmonate, auf einen Tag umgelegt.
Bemessungsentgelt pro Tag = 3000 Euro × 12 ÷ 365 = 98,63 Euro.
2. Leistungsentgelt pro Tag
Aus dem Bemessungsentgelt wird ein pauschalierter Netto-Wert abgeleitet. Dieser Wert heißt Leistungsentgelt. Er zeigt, was nach pauschalen Abzügen übrig bleibt.
Bei einem täglichen Leistungsentgelt von 98,63 Euro und Herrn Beckers Steuerklasse 1 beträgt die Lohnsteuer 9,63 Euro im Jahr 2026.
Außerdem werden für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosengeldversicheurung pauschal 20 Prozent vom Bemessungsentgelt abgezogen. Dies sind weitere 19,73 Euro je Tag.
Der pauschale Netto-Wert beträgt damit 98,63 Euro − 9,63 Euro − 19,73 Euro = 69,27 Euro.
Leistungsentgelt pro Tag = 69,27 Euro.
3. Leistungssatz: 60 % oder 67 %
Beim ALG 1 gibt es zwei Sätze:
- 60 Prozent, wenn kein Kind im Haushalt lebt.
- 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt.
Bei Herrn Becker gilt: 67 %.
4. ALG 1 pro Tag und pro Monat
Jetzt wird der tägliche Zahlbetrag aus dem Leistungsentgelt und dem Leistungssatz abgeleitet. Für die Monatsdarstellung nutzen wir 30 Tage, damit man den Weg gut sieht.
ALG 1 pro Tag = 69,27 Euro × 67 % = 46,41 Euro.
ALG 1 pro Monat (30 Tage) = 46,41 Euro × 30 = 1 392,30 Euro.
Diese Rechnung gilt gesetzlich für volle Monate, unabhängig davon, wie viele Tage der Monat hat. Sie dient einer einheitlichen und vereinfachten Darstellung.
Für die Auszahlung gilt:
- Volle Monate werden mit 30 Tagen angesetzt.
- Teilmonate werden nach den tatsächlichen Kalendertagen berechnet.
5. Wie lange kann ALG 1 laufen?
Neben der Höhe zählt auch die Dauer. Sie hängt vor allem davon ab, wie lange man vorher versichert beschäftigt war.
Herr Becker war 24 Monate versichert beschäftigt. Daraus ergibt sich im Beispiel eine Dauer von 12 Monaten.
Bei längerer Versicherungszeit und höherem Alter kann die Dauer auch länger ausfallen. Das wird dann im Bescheid festgelegt.
6. Ergebnis im Überblick
| Ergebnis für Herrn Becker | |
|---|---|
| Bemessungsentgelt pro Tag | 98,63 Euro |
| Leistungsentgelt pro Tag | 69,27 Euro |
| Leistungssatz | 67 % |
| ALG 1 pro Tag | 46,41 Euro |
| ALG 1 pro Monat (30 Tage) | 1 392,30 Euro |
| Typische Dauer im Beispiel | 12 Monate |
Damit sieht Herr Becker auf einen Blick, wie der Weg vom früheren Verdienst zum ALG 1 im Monat aussieht.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Arbeitslosengeld (ALG 1)" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Arbeitslosengeld (ALG 1)" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 26.01.2026 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Arbeitslosengeld (ALG 1)"
- Veröffentlichung des Arbeitslosengeld-Rechners (ALG 1) und der Texte für 2026.
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