Berechnen Sie mit unserem Grundsicherungsgeld-Rechner in wenigen Schritten Ihren Anspruch und die voraussichtliche Höhe des neuen Grundsicherungsgeldes – anonym, kostenlos und mit verständlicher Ergebnis-Erklärung.
Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch prüfen & Höhe berechnen: Der Rechner zeigt schnell, ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ist – auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen ab 2026.
- Einfache Dateneingabe & klare Ergebnisse: Sie geben Einkommen, Miete, Kinder ein. Der Rechner ermittelt Bedarf und anrechenbares Einkommen und zeigt den Monatsbetrag.
- Praxisnahe Hilfen & aktuelle Regeln: Der Rechner berücksichtigt Freibeträge, Kinderregelungen und Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft, Warmwasser) und liefert Hinweise zur Antragstellung beim Jobcenter.
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Die Themen zum Grundsicherungsgeld-Rechner
So funktioniert der Grundsicherungsgeld-Rechner 2026
Der Grundsicherungsrechner 2026 hilft Ihnen dabei, schnell und einfach zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen Grundsicherungsgeld zusteht. Er berücksichtigt dabei die aktuellen gesetzlichen Regelungen, die das bisherige Bürgergeld ablösen.
Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten – etwa Einkommen, Mietkosten, Familienstand und Kinder im Haushalt – berechnet der Rechner automatisch den individuellen Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft sowie das anrechenbare Einkommen. Daraus ergibt sich die Höhe des Grundsicherungsgeldes, das Ihnen monatlich zusteht.
Der Rechner enthält alle wichtigen Punkte der neuen Grundsicherung ab 2026. Berechnet werden z. B. höhere Freibeträge für Schüler, Auszubildende und Studierende, die ein eigenes Einkommen erzielen. Außerdem wird das Kindergeld automatisch berücksichtigt und Kinder, die ihren eigenen Bedarf decken, werden korrekt aus der Bedarfsgemeinschaft herausgerechnet.
Im Ergebnis sehen Sie übersichtlich, wie sich Ihr Gesamtbedarf und das Einkommen Ihrer Familie zusammensetzen und welche Leistung Ihnen laut Berechnung zusteht. So können Sie auf einfache Weise nachvollziehen, welche Faktoren Ihren Anspruch beeinflussen und ob sich ein Antrag auf Grundsicherung lohnt.
Eingabehilfe zum Grundsicherungsgeld-Rechner
Mit Partner zusammenlebend
Gemeinsamer Haushalt mit Ehe- oder Lebenspartner? Auch eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft zählt.
Bei gemeinsamem Haushalt werden die Unterkunftskosten gemeinsam angegeben.
Übriger Bedarf und Einkommen werden getrennt unter "Antragsteller" und "Partner" erfasst.
Unterkunfts- / Heizkosten
Bitte monatliche Miete angeben, inklusive Neben- und Heizkosten. Bei Eigenheim gelten andere Unterkunftskosten.
Dazu können zählen: Kreditzinsen, Steuern, Gebühren und notwendige Reparaturen.
Kosten müssen angemessen sein!
Beim Grundsicherungsgeld, also der neuen Grundsicherung, zählen die tatsächlichen Unterkunftskosten nur als Bedarf, wenn sie angemessen sind. Angemessen bedeutet: Die Kosten passen zur Haushaltsgröße und zu den örtlichen Richtwerten. Jobcenter oder Sozialamt übernehmen sie bis zur jeweiligen Obergrenze.
Im ersten Jahr (Karenzzeit) werden die Kosten noch bis zum 1,5-Fachen dieser örtlichen Angemessenheitsgrenze gezahlt. Danach müssen zu hohe Kosten gesenkt werden, zum Beispiel durch Umzug.
Warmwasserkosten zusätzlich
Bitte angeben, ob Warmwasser-Kosten zusätzlich zu den oben eingetragenen Unterkunfts- und Heizkosten anfallen.
Wird Warmwasser dezentral erzeugt (z. B. Durchlauferhitzer, Boiler, Gastherme), zählen diese Kosten nicht zu den Unterkunftskosten. Dann gilt: Mehrbedarf für Warmwasser. Er wird zusätzlich zur Regelleistung gezahlt. Sonst müssten die Kosten aus dem Regelbedarf bezahlt werden.
Der Mehrbedarf ist pauschal. Er beträgt je leistungsberechtigter Person einen Prozentsatz der Regelbedarfsstufe.
Antragstellung erforderlich
Für den Mehrbedarf ist ein schriftlicher Antrag nötig. Eine Bestätigung des Vermieters beilegen, dass die Warmwasserbereitung dezentral erfolgt und nicht über die Zentralheizung.
Minderjährig
Bitte angeben, ob unter 18 Jahre. Dadurch ändert sich der
Regelbedarf.
Unter 25 und Schüler, Azubi, Student
Bitte angeben, ob unter 25 Jahre und in Schule, Ausbildung, Studium oder auch FSJ/BFD.
Dann wird Einkommen erst ab der aktuellen Minijobgrenze von 603 € (statt ab 100 €) auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.
Schwanger
Bitte angeben, ob eine Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht.
Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es einen Mehrbedarf von 17 % der jeweiligen Regelbedarfsstufe. Dieser Mehrbedarf deckt zum Beispiel Schwangerschaftskleidung, Vorbereitungskurse und erhöhte Ernährungskosten ab.
Brutto aus Arbeit
Bitte monatliches Durchschnitts-Brutto der letzten sechs Monate angeben (Beschäftigung oder Selbstständigkeit).
Nicht dazu gehören Einnahmen aus Ferienjobs von Schülern unter 25 Jahren.
Der Rechner zieht die Freibeträge nach § 11b des zweiten Sozialgesetzbuchs automatisch ab. Die ersten 100 € sind frei. Danach gelten:
- 20 % für den Teil über 100 € bis 520 €
- Weitere 30 % für den Teil über 520 € bis 1.000 €
- Weitere 10 % für den Teil über 1.000 € bis 1.200 €
- Mit mindestens einem minderjährigen Kind gilt eine Obergrenze von 1.500 €
Unter 25 und in Schule, Ausbildung oder Studium? Dann gilt statt 100 € ein Freibetrag bis zur aktuellen Minijobgrenze von 603 €.
Netto aus Arbeit
Bitte durchschnittliches monatliches Netto der letzten sechs Monate angeben (Beschäftigung oder Selbstständigkeit).
Brutto wird für die Freibeträge gebraucht. Für die Berechnung zählt das Netto: Netto minus Freibeträge = anrechenbares Einkommen.
Sonstige Einkommen
Bitte durchschnittliche monatliche sonstige Einkommen der letzten sechs Monate angeben. Z.B.
- Kindergeld (Nur Kindergeld angeben, das Sie eventuell für sich selber beziehen). Für gemeinsame Kinder im Haushalt nichts eintragen – das wird automatisch berechnet.)
- Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld
- Renten
- Miet- und Pachteinnahmen
- Elterngeld
- Krankengeld
- Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt
- Kapitaleinkünfte über 100 €
- Einmalige Einnahmen (zum Beispiel Abfindungen)
- Leistungen der Ausbildungsförderung
Kein Einkommen aus Arbeit? Dann hier monatliche Beiträge abziehen: Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung, Werbungskosten, Haftpflicht.
Folgende Einkommen nicht angeben
Einige Einkommen werden dagegen nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Dazu zählen beispielsweise
- Einnahmen aus Ferienjobs von Schüler:innen unter 25 Jahren
- Zweckgebundene Leistungen (z. B. Pflegegeld)
- Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt bis zum gesetzlichen Freibetrag
- Schmerzensgeld und andere Entschädigungen für immaterielle Schäden
- Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Blindengeld
- Grundsicherungsgeld selbst
Ausgaben Unterhalt
Wird Unterhalt an andere gezahlt? Dann bitte die Ausgaben
für den Unterhalt eintragen.
Kinder unter 25 im Haushalt
Bitte Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 25 Jahren angeben. Die Kinder dürfen nicht verheiratet oder verpartnert sein.
Berücksichtigt werden leibliche und adoptierte Kinder sowie Kinder eines Ehe- oder Lebenspartners, wenn sie in derselben Bedarfsgemeinschaft leben.
Weitere Angaben zum Alter und Einkommen der Kinder
Eingabehilfen dazu finden Sie hinter den [?] im Rechner.
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Fragen & Tipps zum Grundsicherungsgeld-Rechner
Hier finden Sie Fragen und Tipps zum Grundsicherungsgeld-Rechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Was ist das Grundsicherungsgeld?Kurz erklärt
Das Grundsicherungsgeld ist die zentrale Unterstützung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Es löst das vorherige Bürgergeld ab.
02.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld?Voraussetzungen
- Erwerbsfähig: mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig
- Alter: ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze
- Hilfebedürftig: Einkommen/Vermögen reicht nicht aus
- Aufenthalt: gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Tipp: Mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner prüfen Sie in wenigen Minuten, ob ein Anspruch bestehen kann.
03.
Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld?Bestandteile
- Regelbedarf für den laufenden Lebensunterhalt
- Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, Schwangerschaft, Krankheit)
- Kosten der Unterkunft und Heizung (angemessen, örtliche Richtwerte)
Die Beträge werden jährlich angepasst. Aktuelle Werte finden Sie im Regelsatzüberblick.
04.
Wie werden Einkommen und Vermögen angerechnet?Einkommen
Löhne, Renten, Unterhalt u. ä. werden berücksichtigt. Für Erwerbstätige gelten Freibeträge, die einen Teil des Einkommens anrechnungsfrei lassen.
Vermögen
Die seit 2023 geltende Karenzzeit beim Vermögen fällt mit dem Grundsicherungsgeld weg. Bisher galt: Im ersten Jahr wurden 40.000 € nicht angerechnet. Im zweiten Jahr waren es noch 15.000 €.
Statt dieser festen Beträge gibt es in der neuen Grundsicherung ein variables Schonvermögen. Wie hoch es ist, hängt von der Lebensleistung ab – also vor allem von Alter und von den Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung.
05.
Wie unterscheiden sich neue Grundsicherung und Bürgergeld?Was sich ändert
Die neue Grundsicherung setzt stärker auf Strafen und auf schnelle Vermittlung in Arbeit. Unter dem Bürgergeld waren die Regeln in diesem Punkt milder.
Sanktionen
Wer einen Termin im Jobcenter ohne Entschuldigung verpasst, bekommt 30 % weniger Geld. Beim zweiten Mal werden weitere 30 % gekürzt. Beim dritten Mal fallen alle Geldleistungen weg. Fehlt man im Folgemonat erneut, werden sogar die Kosten für Unterkunft und Heizung gestrichen.
Vermittlung in Arbeit
Die schnelle Arbeitsaufnahme hat wieder Vorrang vor anderen Maßnahmen. Eine Weiterbildung wird nur gefördert, wenn sie eindeutig die besten Chancen auf eine feste Eingliederung bietet.
Berechnung der Leistungen
Die Regeln zur Berechnung bleiben weitgehend wie beim Bürgergeld.
06.
Wie beantrage ich Grundsicherungsgeld?So läuft es
- Zuständig: Jobcenter am Wohnort (online oder vor Ort)
- Unterlagen: Ausweis, Mietvertrag/KdU, Einkommens- und Vermögensnachweise, Kontoauszüge
- Beginn: Leistung ab dem Monat der Antragstellung; Nachreichen ist möglich
Tipp: Vorab mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner Szenarien testen – das spart Zeit beim Antrag.
Weitere Online-Rechner
Kinderzuschlag-Rechner, Wohngeld berechnen, Grundsicherungsrechner, Soli-Rechner, Witwenrente Berechnung, Steuer Abfindung, Belastungsgrenze Zuzahlungen, Bürgergeld berechnen
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherungsgeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Grundsicherungsgeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 04.11.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Grundsicherungsgeld"
- Veröffentlichung des Grundsicherungsgeld-Rechners und der Texte für 2026.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

