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Grundsicherungsrechner
Der Regelbedarf bildet die finanzielle Grundlage für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Er umfasst den notwendigen Lebensunterhalt und stellt sicher, dass das gesetzlich garantierte Existenzminimum gedeckt ist.
Was umfasst der Regelbedarf?
Der Regelbedarf orientiert sich am Ausgabeverhalten einkommensschwacher Haushalte und wird pauschal als monatlicher Betrag gewährt. Er deckt unter anderem:
- Ernährung und Kleidung
- Körperpflege und Haushaltsartikel
- Stromkosten (ohne Heizung/Warmwasser)
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Die Regelbedarfe gelten für verschiedene Lebenssituationen – etwa Alleinstehende, Paare oder Personen mit Behinderungen. Die Zuordnung erfolgt nach sogenannten Regelbedarfsstufen.
Wie wird der Regelbedarf ermittelt?
Alle fünf Jahre führt das Statistische Bundesamt eine umfassende Neuberechnung durch. Grundlage sind aktuelle Einkommens- und Verbrauchsstichproben. Jährlich wird der Regelbedarf zusätzlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst.
Wird der Regelbedarf allein berücksichtigt?
Nein. Bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung werden zusätzlich folgende Posten berücksichtigt:
- Unterkunfts- und Heizkosten (Miete inkl. Nebenkosten)
- Individuelle Mehrbedarfe (z. B. für kostenaufwändige Ernährung oder Alleinerziehende)
Nur wenn das gesamte Einkommen – inklusive Renten, Kindergeld, Unterhalt oder Vermögen – diesen Gesamtbedarf nicht deckt, besteht Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Regelbedarfsstufen 2025 im Überblick
Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gelten - anders als beim Bürgergeld - ausschließlich die Regelbedarfsstufen 1 bis 3.
Die Stufen 4 bis 6 betreffen minderjährige Kinder, die keinen Anspruch auf diese Art der Grundsicherung haben (§ 27 SGB XII). Bei Kindern sind andere Leistungen vorrangig zu prüfen:
- Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
- Kindergeld und Unterhaltszahlungen
- Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt
Regelbedarfsstufe 1
Alleinstehende Erwachsene in eigener Wohnung oder ambulant betreuten Wohngemeinschaften erhalten 563,00 Euro monatlich.
Regelbedarfsstufe 2
Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Haushalt erhalten je Person 506,00 Euro.
Regelbedarfsstufe 3
Personen ohne eigenen Haushalt, z. B. im Elternhaus lebend, erhalten 451,00 Euro. Auch Menschen mit Behinderungen, die bei den Eltern wohnen, zählen dazu.
Regelbedarfsstufe 4 *
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren: 471,00 Euro.
Regelbedarfsstufe 5 *
Kinder von 7 bis 14 Jahren: 390,00 Euro.
Regelbedarfsstufe 6 *
Kinder bis zum 6. Geburtstag: 357,00 Euro.
* Die Regelbedarfsstufen 4 bis 6 gelten nicht für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hier greifen andere familienbezogene Sozialleistungen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Die Grundsicherung für Bedürftige (Deutsche Rentenversicherung)
- Grundsicherung im Alter (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Grundsicherung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 16 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Grundsicherungsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Grundsicherung"
- Für 2025 unveränderte Regelsätze berücksichtigt
- Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2024, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2024.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite