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Grundsicherungsrechner
Der Regelbedarf definiert den grundlegenden Bedarf zum Leben und ist damit die Grundlage des Bedarfs für die Grundsicherung. Für die Gewährleistung des Existenzminimums in Deutschland wird der notwendige Lebensunterhalt ermittelt und als Regelbedarf definiert.
Aus welchen Bedarfen setzt sich der Regelbedarf zusammen?
Der Regelbedarf orientiert sich am Lebensstandard einkommensschwacher Haushalte und umfasst insbesondere Bedarfe für
- Ernährung,
- Kleidung,
- Körperpflege,
- Hausrat,
- Haushaltsenergie (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile) sowie
- Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt, wobei nach Altersstufen und bestimmten Lebenssituationen unterschieden wird. Soweit der Regelbedarf nicht durch Einkommen, Vermögen oder durch "vorrangige" Hilfen gedeckt werden kann, besteht Anspruch auf staatliche Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs. Seine Berechnung wird seit 2011 alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt ausgeführt. Zugrunde gelegt werden aktuelle Einkommensdaten und Verbrauchsstichproben für jeweils verschiedenen Haushaltstypen. Jährlich werden die Regelbedarfssätze anhand der Preisentwicklung sowie der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.
Für die Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden zur Bestimmung des Gesamtbedarfs noch die Unterkunftskosten sowie Mehrbedarfe zum Regelbedarf hinzu addiert, um schließlich zu prüfen, ob die eigenen Einkünfte diesen Bedarf decken können.
Regelbedarfsstufen 2025
Während z.B. für die Gewährung von Bürgergeld insgesamt sechs Regelbedarfsstufen definiert sind, werden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nur die ersten drei dieser Regelbedarfsstufen verwendet. Denn die Stufen 4 bis 6 sind für minderjährige Kinder definiert. Diese haben jedoch keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß Viertem Artikel des SGB XII. Minderjährige Kinder haben im Sinne dieses Gesetzes eigenes Einkommen, wozu auch Kindergeld und etwaige Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden Elternteils zählen. Für deren Bedarfsdeckung sind für Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung folgende Möglichkeiten in Betracht zu ziehen:
- Bei Alleinerziehenden: Hat das Kind bis zu seinem 12. Geburtstag einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
- Hat das Kind Anspruch auf Wohngeld?
- Kann das Kind Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bekommen, bis es 14 Jahre alt ist?
Regelbedarfsstufe 1
Die Stufe 1 beinhaltet eine Grundsicherung in Höhe von 563,00 Euro und gilt für alleinlebende erwachsene Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben. Auch Menschen mit Behinderungen, die eine Wohngemeinschaft führen und dort ambulant betreut werden, erhalten jeweils die Grundsicherung der Regelbedarfsstufe 1.
Regelbedarfsstufe 2
Zwei erwachsene Menschen, die in einer Ehe oder ähnlichen Lebensgemeinschaft wohnen und einen eigenen Haushalt führen, erhalten jeweils eine Grundsicherung in Höhe von 506,00 Euro.
Regelbedarfsstufe 3
Eine Zugehörigkeit zur Stufe 3 beinhaltet einen Anspruch in Höhe von 451,00 Euro. Sie ist gegeben, wenn eine Person nicht allein in einer eigenen Wohnung lebt oder keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Ehegatten beziehungsweise Partner führt. Dies gilt nach der neu beschlossenen Rechtslage ebenfalls für behinderte Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben.
Regelbedarfsstufe 4 *
Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben einen Anspruch auf 471,00 Euro.
Regelbedarfsstufe 5 *
Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben einen Anspruch auf 390,00 Euro.
Regelbedarfsstufe 6 *
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben einen Anspruch auf 357,00 Euro.
*) Die Regelbedarfstufen 4, 5, und 6 für minderjährige Kinder werden bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht benötigt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Grundsicherung bei niedrigen Renten (Deutsche Rentenversicherung)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Grundsicherung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 16 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Grundsicherungsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Grundsicherung"
- Für 2025 unveränderte Regelsätze berücksichtigt
- Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2024, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2024.
- Erweitern der anrechenbaren Versicherungsbeiträge um die Kfz-Haftpflicht (ab 2023) im Grundsicherungsrechner
- Veröffentlichung des Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite