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Der Unterhaltsvorschuss nach dem UVG unterstützt Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Auf Antrag beim Jugendamt gibt es einen Vorschuss, damit das Kind versorgt ist.
Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist an klare Bedingungen geknüpft. Wichtig ist:
- Der antragstellende Elternteil lebt mit dem Kind in Deutschland.
- Der Elternteil ist alleinerziehend und nicht erneut verheiratet.
- Das Kind ist minderjährig und lebt überwiegend im Haushalt des antragstellenden Elternteils.
- Der andere Elternteil zahlt keinen, nur unregelmäßig oder nur teilweise Unterhalt.
Eine neue Lebensgemeinschaft ohne Trauschein ist erlaubt und wirkt sich nicht negativ aus.
Unterhaltsvorschuss für ältere Kinder
Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen:
- Das Kind kann seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen decken.
- Es erhält keine Leistungen nach dem SGB II oder diese Leistungen können durch den Unterhaltsvorschuss vermieden werden.
- Der betreuende Elternteil bezieht selbst keine SGB-II-Leistungen und hat ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro.
Unterhaltsvorschuss bei unbekannter Vaterschaft
Auch wenn die Vaterschaft nicht festgestellt oder der Aufenthaltsort des anderen Elternteils unbekannt ist, zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Allerdings ist der betreuende Elternteil verpflichtet, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken und vorhandene Informationen weiterzugeben. Aus meiner Beratungserfahrung weiß ich: Gerade in diesen Fällen fragen Jugendämter sehr genau nach und verlangen oft Nachweise über Kontaktversuche.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt (§ 1612a BGB) und wird regelmäßig angepasst. Grundlage sind die Düsseldorfer Tabelle und die Mindestunterhaltsverordnung. Das Kindergeld wird vollständig angerechnet. Auch Einkommen des Kindes, z. B. Ausbildungsvergütung oder Taschengeld aus einem Freiwilligendienst, wird berücksichtigt.
Beispielrechnung 2025:
Kind 4 Jahre – Mindestunterhalt | 554 € |
abzgl. Kindergeld | - 255 € |
Unterhaltsvorschuss | 299 € |
Kind 10 Jahre – Mindestunterhalt | 482 € |
abzgl. Kindergeld | - 255 € |
Unterhaltsvorschuss | 227 € |
Gesamt: 526 € pro Monat für beide Kinder.
Unterhaltsvorschuss beantragen
Der Antrag wird bei der Unterhaltsvorschusskasse des zuständigen Jugendamtes gestellt. Unsere Erfahrung zeigt: Wer gleich alle Unterlagen vollständig einreicht, beschleunigt das Verfahren erheblich. Folgende Dokumente werden üblicherweise benötigt:
- Ausgefüllter Antrag (UVG-Formular)
- Kopie des Ausweises des antragstellenden Elternteils
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebescheinigung
- ggf. Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss
- Nachweise über Unterhaltszahlungen oder -forderungen
- ggf. Aufenthaltstitel bei ausländischer Staatsangehörigkeit
Bewilligung und Auszahlung
Das Jugendamt prüft den Antrag und erlässt einen Bescheid. Der Unterhaltsvorschuss wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung monatlich im Voraus gezahlt. In besonderen Fällen kann auch eine Nachzahlung für den Vormonat erfolgen.
Rückzahlungspflicht
Zurückzahlen muss den Unterhaltsvorschuss nicht der alleinerziehende Elternteil, sondern der unterhaltspflichtige Elternteil. Die Unterhaltsvorschussstelle nimmt diesen in Regress. Nur bei falschen Angaben im Antrag kann auch der betreuende Elternteil zur Rückzahlung verpflichtet werden.
Mitteilungspflichten
Alle Änderungen, die den Anspruch betreffen, müssen sofort dem Jugendamt gemeldet werden – z. B. Umzug, neue Ehe, Auszug des Kindes oder Wiederaufnahme von Unterhaltszahlungen. Unterlässt der Elternteil diese Mitteilungen, droht eine Rückforderung der Leistungen.
FAQ zum Unterhaltsvorschuss
- Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes – ab 12 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen. - Muss der Vorschuss zurückgezahlt werden?
Nein, nicht vom betreuenden Elternteil. Das Jugendamt fordert das Geld beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. - Kann Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragt werden?
Ja, meist für den Monat vor Antragstellung, wenn vorher Unterhaltszahlungen eingefordert wurden. - Wird das Kindergeld angerechnet?
Ja, das Kindergeld wird vollständig vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. - Bekommen Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit Unterhaltsvorschuss?
Ja, wenn sie mit berechtigtem Aufenthaltstitel in Deutschland leben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:
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Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.
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