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In der Ehe entstehen oft ungleiche Rentenansprüche, etwa wenn ein Partner mehr im Haushalt arbeitet. Bei einer Scheidung sorgt der Versorgungsausgleich für Ausgleich und verhindert Benachteiligungen.
Was bedeutet Versorgungsausgleich?
Während des Berufslebens sammelt jeder Anwartschaften für das Alter oder für den Fall einer Erwerbsminderung. Das können Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung sein, Betriebsrenten oder auch private Vorsorge. Das Versorgungsausgleichsgesetz schreibt vor, dass diese Anwartschaften im Falle einer Scheidung zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Einbezogen werden zum Beispiel:
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die Beamtenversorgung
- betriebliche Altersvorsorge inkl. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- berufsständische Versorgungen (z. B. Ärzte, Anwälte, Apotheker)
- private Rentenversicherungen mit Rentenzahlung
- rentenähnliche Leistungen wie die Altershilfe für Landwirte
Wichtig ist, dass die Rentenkonten gepflegt sind. Aus meiner Beratungserfahrung weiß ich: Viele Betroffene merken erst bei der Scheidung, dass im Rentenverlauf Zeiten fehlen. Wer das frühzeitig mit dem Rententräger klärt, vermeidet Verzögerungen beim Versorgungsausgleich.
So läuft der Versorgungsausgleich ab
Der Versorgungsausgleich ist die einzige Scheidungsfolge, die das Gericht von Amts wegen prüft. Ein Antrag ist nicht nötig, wenn die Ehe länger als drei Jahre bestand. Beide Ehepartner müssen ihre Anwartschaften offenlegen und mit Belegen nachweisen. Das Verfahren läuft in klaren Schritten ab:
Ablauf in acht Schritten
- Scheidungsantrag beim Familiengericht
- Fragebogen zum Versorgungsausgleich an beide Ehepartner
- Rückgabe der ausgefüllten Unterlagen an das Gericht
- Anforderung der Rentenauskünfte bei den Versorgungsträgern
- Berechnung der Ansprüche aus der Ehezeit
- Übersendung der Ergebnisse an beide Ehegatten
- Prüfung und ggf. Stellungnahmen
- Zuweisung der Anwartschaften beim Scheidungstermin
Berechnung des Versorgungsausgleichs
Es zählen nur die Ansprüche, die während der Ehezeit entstanden sind. Diese beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet mit der Zustellung des Scheidungsantrags – die Trennungszeit ist also eingeschlossen. Vor- oder Nachehezeiten bleiben außen vor.
Beispielrechnung
Ehezeit: 15 Jahre
Ehemann | Ehefrau |
---|---|
+35 Rentenpunkte (gesetzlich) | +20 Rentenpunkte |
+20 Punkte betriebliche Altersvorsorge | +10 Punkte Riester-Rente |
= 55 Punkte | = 30 Punkte |
Der Mann hat 25 Punkte mehr erworben. Die Hälfte (12,5 Punkte) muss er an seine Frau übertragen. Am Ende haben beide jeweils 42,5 Punkte. So wird der Nachteil der Frau ausgeglichen.
Ausnahmen beim Versorgungsausgleich
Das Gericht führt den Versorgungsausgleich nur durch, wenn die Ehe länger als drei Jahre bestand. Bei kürzeren Ehen wird er nur auf Antrag geprüft. Auch besondere Gründe können den Ausgleich verhindern, etwa schweres Fehlverhalten wie Gewalt, Drohungen oder grobe Pflichtverletzungen.
Versorgungsausgleich im Ehevertrag regeln?
Eheleute können den Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Diese müssen notariell beurkundet werden. Allerdings prüfen Richter solche Vereinbarungen sehr streng. Ein vollständiger Verzicht ist nur in seltenen Fällen wirksam. Beispiel: Eine Mutter, die wegen Kindererziehung jahrelang nicht arbeiten konnte, darf nicht komplett ausgeschlossen werden.
Meine Erfahrung: Wer solche Verträge plant, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. So lassen sich Lösungen finden, die auch vor Gericht Bestand haben.
Der Versorgungsausgleich – Absicherung für beide Partner
Der Versorgungsausgleich gehört zu den Grundpfeilern des Familienrechts. Er sorgt dafür, dass beide Partner nach einer Scheidung faire Chancen für die Altersvorsorge haben. Darum können Vereinbarungen, die einen Ehepartner unverhältnismäßig benachteiligen, nicht wirksam getroffen werden. Das gibt Sicherheit – auch für die Zeit nach der Ehe.
FAQ zum Versorgungsausgleich
- Muss der Versorgungsausgleich immer durchgeführt werden?
Ja, wenn die Ehe länger als drei Jahre bestand. Kürzere Ehen werden nur auf Antrag geprüft. - Was wird beim Versorgungsausgleich geteilt?
Alle Renten- und Vorsorgeanwartschaften, die während der Ehezeit entstanden sind – gesetzlich, betrieblich oder privat. - Können wir den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Aber: Die Vereinbarungen müssen notariell beglaubigt werden und dürfen nicht sittenwidrig sein. - Wann findet der Versorgungsausgleich statt?
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Das Gericht entscheidet automatisch darüber. - Bekomme ich sofort Geld ausgezahlt?
Nein, übertragen werden Anwartschaften auf den Rentenkonten. Auszahlungen erfolgen erst im Rentenalter.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:
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Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.
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