Scheidungskosten

Die Gütertrennung

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Der Güterstand entscheidet, welchem Ehepartner welche Vermögenswerte in einer Ehe gehören. Gesetzlich gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft. Ehepaare können jedoch im Ehevertrag auch die Gütertrennung vereinbaren.

Merkmale der Gütertrennung

Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Eheleute vollständig getrennt. Jeder behält das, was er in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben hat. Ausnahmen sind:

  • Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Hausrat)
  • gemeinsam angeschaffte Dinge, die beiden zugeordnet werden können

Um Streit bei einer Scheidung zu vermeiden, sollten Paare genau dokumentieren, wem welche Vermögenswerte gehören – besonders bei größeren Anschaffungen wie Schmuck, Immobilien oder Fahrzeugen.

Unterschied zur Zugewinngemeinschaft

In der Zugewinngemeinschaft werden die während der Ehe erworbenen Vermögenszuwächse aufgeteilt – selbst wenn sie nur einem Partner gehören. Das geschieht durch den Zugewinnausgleich.

Bei der Gütertrennung entfällt dieser Ausgleich: Jeder nimmt bei der Scheidung nur das mit, was er besitzt.

Vorteile der Gütertrennung

Die Gütertrennung lohnt sich besonders für Paare,

  • mit stark unterschiedlichem Startvermögen,
  • mit ähnlichem Einkommen, die Unterhaltszahlungen ausschließen möchten,
  • wenn einer Unternehmer oder Freiberufler ist und Betriebsvermögen außen vor bleiben soll.

Vorteil: kein Zugewinnausgleich, keine Offenlegung aller Vermögenswerte vor Gericht und damit geringere Anwalts- und Gerichtskosten. Der Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) bleibt jedoch bestehen.

Nachteile der Gütertrennung

Nachteile ergeben sich, wenn ein Partner wegen Kinderbetreuung oder Krankheit kein eigenes Vermögen aufbaut. Weitere Punkte:

  • Vertragliche Regelungen verursachen Kosten (abhängig vom Vermögen).
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand, da klar dokumentiert werden muss, wem was gehört.
  • Erbschaftsrechtlich ungünstiger: Der überlebende Partner erhält nur den Pflichtteil und muss diesen versteuern.

Tipp: Ehepaare können im Ehevertrag festlegen, dass die Gütertrennung im Todesfall nicht gilt.

Wie wird die Gütertrennung vereinbart?

Üblicherweise einigen sich Paare vor der Eheschließung auf die Gütertrennung. Dafür ist ein Ehevertrag nötig, der notariell beurkundet werden muss. Auch später – nach Jahren der Ehe – ist eine Umstellung auf Gütertrennung möglich.

Gütertrennung bei Scheidung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Scheidung vereinfachen. Aber: Richter prüfen, ob einer der Ehepartner durch die Vereinbarung unverhältnismäßig benachteiligt wird. Nichtig sind z. B. Verträge, wenn:

  • ein Partner sein gesamtes Vermögen aufgebaut hat, der andere leer ausgeht,
  • Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit zu keiner Absicherung führen,
  • ein Partner unentgeltlich im Unternehmen des anderen gearbeitet hat.

Anwaltliche Beratung ist wichtig

Da Gerichte die Inhalte streng prüfen und auch steuerliche Aspekte betroffen sind, sollte eine Vereinbarung zur Gütertrennung immer mit anwaltlicher Beratung erstellt werden. Notarielle Beurkundung ist Pflicht. Änderungen sind nur mit Zustimmung beider Ehepartner möglich.

FAQ zur Gütertrennung

  • Ist die Gütertrennung teurer als die Zugewinngemeinschaft?
    Die Vereinbarung selbst verursacht zusätzliche Notar- und Anwaltskosten. Auf lange Sicht kann sie aber günstiger sein, weil bei einer Scheidung kein aufwendiges Zugewinnausgleichsverfahren mit hohen Gerichtskosten notwendig ist.
  • Kann man eine Gütertrennung rückgängig machen?
    Ja. Eheleute können jederzeit gemeinsam beschließen, die Gütertrennung zu ändern oder aufzuheben. Dazu ist erneut ein notarieller Vertrag erforderlich.
  • Welche steuerlichen Folgen hat die Gütertrennung beim Erbe?
    Der überlebende Ehegatte erbt nur den gesetzlichen Pflichtteil und muss diesen versteuern. In der Zugewinngemeinschaft fällt zusätzlich ein steuerfreier pauschaler Zugewinnausgleich an – dieser Vorteil entfällt bei der Gütertrennung.
  • Wann lohnt sich die Gütertrennung?
    Besonders sinnvoll ist sie, wenn einer der Partner Unternehmer oder Freiberufler ist, wenn große Vermögensunterschiede bestehen oder wenn beide ähnlich hohe Einkommen haben und keinen Zugewinnausgleich wünschen.
  • Muss die Gütertrennung im Ehevertrag stehen?
    Ja. Ohne vertragliche Regelung gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Eine wirksame Gütertrennung muss immer notariell beurkundet werden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.

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