Haben Ehepartner ungleiche Rentenanwartschaften – z. B. durch Kindererziehung, Pflege oder Teilzeit – gleicht der Versorgungsausgleich diese aus. Hier erfahren Sie kurz, welche Ansprüche zählen, wie das Gericht vorgeht und wie die Aufteilung läuft.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Versorgungsausgleich ist die Grundlage des Rentenausgleichs: Alle in der Ehezeit erworbenen Alters- und Erwerbsminderungs-Anrechte werden hälftig geteilt.
- Das Familiengericht ermittelt von Amts wegen – ein eigener Antrag ist nur in Ausnahmen nötig (z. B. Ehe unter 37 Monaten, Auslands-Scheidung).
- Geteilt wird je Versorgungssystem (interne Teilung). In bestimmten Fällen ist eine externe Teilung möglich bzw. vorgeschrieben (z. B. Beamtenversorgung).
- Eine individuelle Regelung ist per Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung möglich – sie muss notariell beurkundet und rechtlich fair sein.
Versorgungsausgleich: Grundlage des Rentenausgleichs
Der Rentenausgleich basiert auf dem Versorgungsausgleichsgesetz. Die Idee: Alle Anrechte, die Sie und Ihr Partner während der Ehezeit aufgebaut haben, werden systemweise hälftig geteilt. In Standardfällen erledigt das Familiengericht den Versorgungsausgleich automatisch im Scheidungsverfahren.
Ausnahme: Bei Ehen unter 37 Monaten oder bei einer Auslands-Scheidung ist ein gesonderter Antrag nötig.
Welche Versorgungen werden einbezogen?
- Gesetzliche Rentenversicherung (Rentenanwartschaften / Entgeltpunkte)
- Beamtenversorgung (Ruhegehälter / Anwartschaften)
- Berufsständische Versorgungen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Landwirte)
- Betriebliche Altersversorgung (z. B. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, Pensionskassen, Pensionsfonds)
- Private Rentenversicherungen inkl. Riester- und Rürup-Renten (rentenförmige Leistungen)
- Rentenähnliche Leistungen (z. B. Altershilfe für Landwirte)
Auch ausländische Anrechte können berücksichtigt werden. Abweichende Regelungen können Sie vorab im notariellen Ehevertrag oder während des Scheidungsverfahrens per Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.
So bestimmt das Gericht die Höhe des Rentenausgleichs
Nach Eingang des Scheidungsantrags legt das Familiengericht die Ehezeit fest (Beginn: Monat der Eheschließung, Ende: Zustellung des Scheidungsantrags). Anschließend fordert es bei allen Versorgungsträgern die Ehezeitanteile an.
Schritt-für-Schritt (vereinfachte Darstellung)
- Berechnung einer fiktiven Altersrente zum Folgetag des Ehezeitendes (alle Zeiten vor & während der Ehe enthalten).
- Herausrechnen der vorehelichen Zeiten → es bleibt der Ehezeitanteil (z. B. Entgeltpunkte).
- Mitteilung der Ehezeitanteile je Anrechtsart an das Gericht; Beiträge zur Höherversicherung als Euro-Betrag.
- Vorschlag des Versorgungsträgers zum auszugleichenden Wert je Anrecht; zusätzlich: korrespondierender Kapitalwert (Vergleichswert bei unterschiedlichen Systemen).
- Übersendung an die Beteiligten zur Prüfung; danach entscheidet das Gericht.
Aus meiner Praxis: Verzögerungen entstehen oft, weil Rentenverläufe unvollständig sind. Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Konten und klären Sie Lücken – das spart Wochen bis Monate.
Beispiel: So wird aufgeteilt
Ausgangsdaten (Ehezeitanteile, Stand 2026)
Frau Mustermann
| Gesetzliche Rente | 25 Entgeltpunkte (~ 1.000 € / Monat) |
| Betriebliche Altersversorgung | 200 € |
| Private Lebensversicherung (Rente) | 100 € |
Herr Mustermann
| Beamtenversorgung | 1.000 € |
| Private Lebensversicherung (Rente) | 300 € |
Ergebnis der hälftigen Teilung
- Frau Mustermann erhält aus der Beamtenversorgung 500 € und aus der privaten LV 150 €.
- Herr Mustermann erhält aus der gesetzlichen Rente 12,5 Entgeltpunkte (~ 500 €), aus der bAV 100 € und aus der privaten LV 50 €.
Beschluss & Rechtskraft
Erheben die Beteiligten keine Einwendungen, erlässt das Gericht den Beschluss zum Versorgungsausgleich und versendet Abschriften an beide Ehepartner sowie die Versorgungsträger. Innerhalb von 1 Monat kann Beschwerde eingelegt werden. Erfolgt keine, wird die Entscheidung rechtskräftig und die Träger buchen die Anrechte entsprechend um. Ausgezahlt wird erst im Rentenbezug.
Praxistipps für einen reibungslosen Ablauf
- Rentenkonto klären: Fehlende Zeiten (Ausbildung, Kindererziehung, Pflege) frühzeitig nachmelden.
- Unterlagen sammeln: Versicherungsnummern, Police-Nummern, Kontaktdaten aller Versorgungsträger bereitlegen.
- Vergleiche prüfen: Korrespondierende Kapitalwerte helfen, Systeme sachgerecht zu vergleichen.
- Individuell regeln: Wenn gewünscht, faire Vereinbarung im notariellen Vertrag treffen – anwaltlich prüfen lassen.
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